Fischereischein-UMZUG von NRW nach SH

  • Hallo Leude !!!

    Ich bin neu im Forum deshalb erstmal ein freundliches HALLO

    (war früher der alte aalfaenger im alten Forum also nich ganz so neu hier)

    Meine Situation ist das ich jetzt bald von NRW nach SH umziehe und ich nicht weiß was das mit meinem Angelschein so auf sich hat?!

    Ich hab mal gehört das wenn ich meinen Wohnsitz nach SH wechsel dann muss ich ne neue Prüfung machen ???? Oder kann ich ohne bedenken meinen Wohnsitz wechseln ????

    So....jetzt seid ihr dran lasst mal lesen was ihr so wisst !

    mfg Aalfänger

  • Hallo aalfänger,
    ist eigentlich ganz einfach, zur Gemeinde, Fischerprüfungszeugnis vorzeigen und neuen Schein mitnehmen.
    Bietet sich doch eh an, der NRW Schein ist ja begrenzt, in SH wird er auf Lebenszeit ausgestellt.

    Hier der Text dazu von der VDSF Seite:
    "Bei einem Zuzug nach Schleswig-Holstein muss ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein umgeschrieben werden. Dafür entstehen Kosten bei der örtlichen Behörde welche den neuen Fischereischein ausstellt. Ist der Fischereischein vor 1983 ausgestellt worden, muss ein gültiges Prüfungszeugnis vorgelegt werden. In einem anderen Bundesland abgelegte Fischerprüfungen werden in Schleswig-Holstein anerkannt."

    Gruß
    Lücke