Hallo Ihr,
wer einen Fisch schlachtet oder tötet, muß diesen unmittelbar vor dem Schlachten oder Töten betäuben.
So steht es z. b. im Handbuch für den Angelfischer von Edmund Rehbronn.
Also: 1. betäuben, 2. entbluten (Herzstich), 3. abhaken
So hab´ich es auch gelernt. Ich möchte auch lieber erst ganz tot sein, bevor mir einer den Hals umkrempelt!
LG
Lady Shimano