Helfer ohne schein zum Angeln mitnehmen

  • Hallo, ich habe gehört,das man hier in Mecklenburg-Vorpommern, einen Helfer ohne Schein zum angeln mitnehmen darf,dieser Helfer darf die rute halten und beködern und auch auswerfen,aber das landen und töten der fische muss der Besitzer des fischereischeins machen,
    ist das wahr?
    darf ich mir einen kumpel zum Fischen mitnehmen,der auch selbst angeln darf,aber ich muss ihm die fische rausholen und töten?
    das wär ja toll

    dann binn ich mal gespannt was ihr dazu sagt

  • Oh..

    Das Thema hatten wir glaub ich schon gefühlte 1000 Mal. Aber macht ja nichts. Wir haben hier soweit ich weiß ein paar Fischereiaufseher, vielleicht findet sich einer, der deine Frage beantwortet. Aber soweit ich mich erinnern kann, musst du die Fische drillen und töten. Gegen Rute beködern sollte meiner Meinung nach nichts einzuwenden sein. Und auswerfen ist auch nciht tragisch.. Irgendwie muss man ja ins Anglerleben eingeführt werden.

    Aber das liegt wohl im ermessen des bzw. der Fischereiaufseher deines Gewässers. Ich will dich da keineswegs falsch informieren.

  • moin Onkelz232,
    ich komme auch aus Mv. Die Sache ist eindeutig in MV. Das Landesfischereigesetz sieht verbindlich vor, dass nur der angeln darf, der einen Fischereischein besitzt. Ausnahmen bilden da nur sogenannte Leute mit Sachkunde, wie Berufsfischer, Fischwirte etc.

    Wer ohne Fischereischein( Angelschein) dabei ertappt wird, dass er eine beköderte Angel am Wasser in der Hnad hält oder auch nur einenKescher benutzt, kann nach Maßgabe des o.g. Gesetzes mit Bußgeld belegt werden.


    Gruß
    Osmar

  • Kescher benutz :piep:?wenn ich jemanden ohne schein mitnehme,ihm keine rute und nichts in die hand gebe,aber wenn er mir mit dem kescher hilft dann ist er am a.....? mit diesen gesetzen komm ich nicht mit :kotz

  • hallo Onkelz232,
    es kommt gar nicht darauf an, ob Du mit diesem gesetz mitkommst oder nicht.
    Es gibt das Gesetz und es ist zu respektieren. Du kannst dagegen verstoßen. Mußt dann aber auch bereit sein, die Konsequenzen zu tragen.

    Ist doch gar nicht so schwer ! ;)

    Gruß
    Osmar

  • Moin Onkel,

    kann dir leider nicht die geltenden rechte in MV beschreiben, aber einen Helfer beim Angeln gibts auch in Bayern ;)

    Dieser darf als "Helfer" mitgenommen werden, was aber nicht den fischfang beinhaltet. Das heisst der Helfer darf dir behilflich sein, wozu auch das Keschern gehört.....eindeutig.

    Allerdings darf die zulässige Rutenzahl nicht überschritten werden, der Helfer selber keine Lizenz erwerben und auch den Fischfang nicht selber ausüben. Ob du ihn auswerfen lässt liegt dann eher wohl in deinem ermessen, allerdings darf dich in Bayern kein Gewässerwart oder Fischereiaufseher dabei erwischen, dass der Helfer z.b. einen Fisch drillt, abhakt oder sonst anderweitig seine kompetenz der Handreichungen überschreitet.

    Die Tätigkeit des Helfers ist normalerweise (zumindest in Bayern) recht genau in der Landesfischereiverordnung beschrieben. Google einfach mal Landesfischereiverordnung MV ;o))


    Greetz der helferlose Perfusor

  • Moinas,
    aaaaaaaaaaaaaalso i war auch mal neugierig, und bin auf folgendes gestossen:

    § 6
    Fischereierlaubnis

    Wer in einem Gewässer, in dem er nicht fischereiberechtigt ist, die Fischerei ausübt, muss eine vom Fischereiberechtigten ausgestellte Fischereierlaubnis bei sich führen. Dies gilt nicht für Personen, die einen Fischereiausübungsberechtigten beim Fang von Fischen mit Geräten außer der Handangel oder der Köderfischsenke unterstützen.

    Quelle: Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
    (Landesfischereigesetz - LFischG M-V)
    Vom 13. April 2005

    Der Satz ist eigentlich eindeutig, der Helfer darf unterstützen, wenn er keine Handangel benutzt und keine Senke. Dies heisst er dürfte auch nicht auswerfen !!
    Da ich Osmar zwar ungern widerspreche, muss ich trotzdem mal dagegenhalten ;o)) Keschern ist definitv eine helfende Tätigkeit, weil zum Wurm auffädeln muss ma ja keinen Helfer dabei haben *lach*

    Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen

    Gruß Harry

  • Hej Leuts,

    also ich bin des öfteren schon mit einem Berufsfischer als Helfer unterwegs gewesen und hab ihm geholfen Netzte einzuholen, Reusen zu lehren, Netze auszulegen, Reusen zu stellen, bin ihm also als Helfer zur Hand gegangen.

    Dies fällt auch unter den Passus "Helfer eines Fischereiausübungsberechtigten", den PerFussOhr oben aufgeführt hat.

    Die Handangel ist klar ausgeschlossen, also eigentlich auch eindeutig. Die darf der Helfer nicht bedienen, da es sich ja um ein Fanggerät handelt und er so selbst Fische fangen würde damit.

    Was das Keschern betrifft. Das ist undeutlich, oder Auslegungssache. Wie die meinsten Gesetzestexte bei uns. ?-(

    Ich kann mir vorstellen, wenn jemand ohne Erlaubnissschein mit einem Kescher an einem Gewässer erwischt wird, wie er versucht Fische damit aus dem Gewässer zu holen, wird er ebenso bestraft, als wenn er dazu einen Angel unberechtigt nutzt.

    Wenn aber jemand angelt und ein anderer hilft ihm den dicken Fisch zu keschern, glaub ich nicht, dass dies bestraft werden wird, oder doch ?-(. Der Fänger ist der mit der Angel, der andere hilft ihm nur den Fisch, der ja schon am Haken gefangen ist zu keschern.

    Ansonsten müsste ja auch jeder bestraft werden, der dem Angler hilft, die gefangene Fische ans Auto zu bringen, zum Beispiel.

    Aber vielleicht haben wir eine Rechtsexperten in unseren Reihen der eine klärende Auflösung geben kann.


    GvH
    Rainer


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel

    Einmal editiert, zuletzt von HAVÖRED (12. März 2009 um 17:21)

  • Moin Rainer,

    also wenn jemand allein mit einem kescher am wasser zu gange ist und fische anlanden will, ist dies ganz klar keine helfertätigkeit, da derjenige alleine ist und keinen Ausübungsberechtigten unterstützt ;)

    Beim Keschern helfen ( der helfer hält den kescher ins wasser, damit der ausübungsberechtigte den fisch darüberführen kann ) ist für mich in diesem fall eine klare Helfertätigkeit, und somit gestattet.

    Ich finde diesen gesetztestext eigentlich nicht schwammig, sondern recht klar: Fischfanggeräte wie handangel und senke nein !!

    Aber ich denke mal dem Fragesteller gings darum, ob der Helfer selber angeln darf, und das wird damit komplett ausgeschlossen. Ich denke auch, dass kein Fischereiaufseher da Korinthen kackt, wenn derjenige nicht bei der ausübung der fischerei ( sprich Fanggeräte bedienen ) erwischt wird.

    Ich hatte in der Vergangenheit diverse Helfer dabei, und zu denen sag ich einfach immer, wenn wer in der nähe ist, einfach zuschaun, erspart diskussionen ;o)) Da kescher ich auch selber (falls denn mal nötig *lol*) einfach um haarspaltereien vorzubeugen ....


    Da Harry

  • moin Harry,
    danke, dass Du noch einmal genau nachgelesen hast. Das mit dem Kescher nehme ich dann natürlich mit einem Sorry an Onkelz232 zurück. Aber ich nehme nur das mit dem Kescher zurück.
    Was das Anerkennen des Gesetzes angeht, bleibe ich bei meiner Meinung. Es kommt nicht darauf an, ob wir es verstehen können oder nicht.

    Gruß
    Osmar

  • Hallo Leutz,

    einigen kann man sich auf Folgendes: Die alleinige, und damit 100%ige Verantwortung für den Fang, die Anlandung und nachgehende Behandlung eines gefangenen Fisches, sei es die Verwertung oder aber die vorsichtige Rücksetzung bei geschützten oder temporär geschonten Arten, obliegt einzig und allein dem Fischereiausübungsberechtigten.

    Das wiederum kann, nach derzeitiger Rechtslage, nur der Fischereischeininhaber bei gleichzeitigem Vorhandensein einer Fischereierlaubnis seitens des Fischereiberechtigen , wie immer die aussehen mag, sein.

    "Helferlein" werden im Recht der Angelfischerei nicht erwähnt. Also gibt es sie ja gar nicht. Dann sollten wir sie auch mit Nichtachtung strafen ;)