Die großen Räuber haben alle Schonzeit, ich möchte als Spinnangler aber gern mal auf Barsch gehen, darf ich ja. Frage: Ist so etwas, garniert mit Made oder Wurm als Naturköder anzusehen oder zählt das als Kunstköder?
Gesetzesfrage: Kunst- oder Naturköder?
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Deiner Frage entnehme ich, dass bei Euch die Schonzeit für Hecht und Zander mit einem Kunstköderverbot einhergeht, richtig?
Kann ich nicht allzuviel zu sagen, hier in NRW gibt es so etwas nicht - so dass man jederzeit auf Barsch mit Kunstködern gehen könnte. Betonung auf "könnte" - ich verzichte in der Schonzeit ganz auf´s Spinnfischen. Muss die Diskussion daher weiterieichen - kommt mir alles aber bekannt vor - hatten wir das nicht schon mal?
Deine Montage würde ich aus dem Bauch heraus als "kreatives Vorfach" bezeichnen, mit dem man meiner Meinung nach auf nicht geschützte Barsche gehen kann. Aber auch hier sind die anmerkungen der anderen User gefragt!
MAX
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Hallo hecht@power,
also mir kommt das Thema auch sehr bekannt vor. Theorethisch würde ich sagen, es handelt sich um einen Naturköder. Aber praktisch denke ich mir, dass der Raubfisch dem imitierten Fisch (Spinnerblättchen) folgt und es daher wohl als Kunstköder geachtet wird. Rechtlich ist es wohl eine Grauzone und man könnte eher eine Münze werfen und sagen ob es Kopf oder Zahl wird. Bei uns ist an einigen Stellen in der Werra Kunstköderverbot und das würde dann auch darunter fallen. Das gilt prinzipiell zum Schutz der Forellen und Hechte, da diese zu stark beangelt werden. Aber vermutlich ist es nur von deinem Fischereiaufseher vor Ort abhängig. Frag den Kollegen doch einfach mal, was er dazu meint. Gibt er sein okay, kann man dir nur Petri Heil wünschen.