@ AOT-Onlineteam; @ AOT-Moderatorenteam; @ ALL!
1. Da ich nicht genau weis, wohin mit diesem Thema; packe ich es mal
in den Stammtisch! Bei Bedarf bitte verschieben; bei möglichem Foren-
verstoss, die ausdrückliche Bitte um Löschung!
2. Mit diesen; durch mich formulierten Gedanken; möchte ich ausdrücklich
weder Stellung beziehen; noch die zurecht befürchteten Diskussionen um
diese Unleidsthemen vom Zaune brechen! Ganz im Gegenteil; ich hoffe das
dadurch der Eine oder der Andere einmal seine Signatur überdenkt, oder
aber einmal seine Einstellung zum Angeln und somit zur Kreatur Fisch revidiert;
ebenso natürlich auch die Einstellung zu den Gesetzen und zu dem
Respekt, welchen man anderen Menschen schuldet; welche mittel- oder
unmittelbar durch das Ausüben des Angelns berührt werden!
3. Meiner-Einer hatte in einem anderen Thread angekündigt, zu diesen Themen
einmal etwas zu Verfassen! Da der zeitliche Abstand zu diesem Thread nun
gross genug ist; und somit auch die nötige emotionale Ruhe eingekehrt ist;
werde ich die Gelegenheit nutzen!
Es geht zum Einen um das Hick-Hack mit C&R; und zum Anderen um das
Schwarzangeln!
Es gibt mehr als 100 Gutachten Pro und Contra in Bezug auf das Schmerz-
empfinden der Fische! Bei gut 80% dieser Gutachten fällt sofort auf, dass es sich
hierbei um ein sogenanntes Ausschlussgutachten handelt; und dies in beiden
Richtungen! Für die, die vielleicht nicht wissen, was ein Ausschlussgutachten ist
= Das Ergebnis steht von Anfang an fest; nach dem Motto: Wessen-Brot-Ich-Ess;
Dessen-Lied-Ich-Sing! Ebenso spielt natürlich auch der Lobbyismuss = Eigen-
Interesse eine Rolle!
Wo Meiner-Einer noch zur Schule ging, gehörten eine Vielzahl von Experimenten
zum Biologieunterricht. Vor diesen Dingen konnte man sich zu damaliger Zeit
nicht drücken; die Teilnahme war Pflicht, über Sinn und Unsinn wurde nicht diskutiert!
EXPERIMENT!!!
Man nehme also eine Fischart, welche allgemein dafür bekannt ist, dass sie in Gefan-
genschaft sehr zutraulich wird. Darunter fallen z.B. alle Karpfenartigen. Diesen Fisch
gewöhne man zuerst an die Hand, dann an einfache Berührungen. Im Anschluss
steigert man den Berührungsdruck soweit, dass er dem Ausstreifdruck gleichzusetzen
ist. In aller Regel hat man nun einen handzahmen Fisch, welcher auch einen etwas
derberen Umgang nicht als unangenehm empfindet. Nun wird es für den Fisch etwas
unangenehmer, da er nun mit einem Streichholz und einer Stecknadel in Kontakt ge-
rät. Die Stecknadel treibe man der Länge nach durch das Streichholz; und zwar so-
weit, dass ca. 0,5-1,0mm der Stecknadelspitze aus dem Streichholz schauen (Schieb-
lehre benutzen!). Dann gehe man mit dem Miniatur-Pikser an den im Wasser befind-
lichen Fisch und pikse ihn. Der Fisch findet dieses so toll, dass er diese Person nicht
mehr aushalten kann. Mehrere Wochen kann sich diese Person auch nicht mehr dem
Aquarium nähern, ohne dass der Fisch panisch flieht. Kann sich also auch erinnern.
Andere Personen können diesen Fisch nämlich weiterhin streicheln/berühren, somit
ist dies nicht nur eine einfache Verknüpfungshandlung.
Weiterhin geben es ja auch genügend Angelzeitschriften mit DVD. Da gab es einmal
einen Redakteur, welcher einen Zander und einige Plötzen/Rotaugen in einem Aqua-
rium hielt. Der Untergrund bestand aus extrem feinem Kies, welchen der Zander bei der
bodennahen Nahrungsaufnahme mit abschluckte. Resultat = Plötze ausgespuckt und
schmerzhafte Erstickungsanfälle seitens des Zanders; weiterhin nahm der Zander an
dieser Bodenstelle/Untergrund keine Plötze mehr an, egal ob lebend oder tot! Selbiges
lässt sich z.B. bei Hechten und Barschen als Nahrung beobachten: einmal negativer
Kontakt mit Barsch = nie mehr Barsch! Diese Beispiele lassen sich stundenlang weiter-
führen. Deshalb nur noch eines, bezogen auf Bachforellen und das receptorische
Seitenlinienorgan. Hierdurch kann eine Bachforelle solche Schmerzen erleiden, dass
sie nicht mehr dazu zu bewegen ist, bachaufwärts zu ziehen, um abzuleichen. Dies
geschieht überall dort, wo fehlerhaft gebaute, künstliche Tosbecken vorhanden sind.
Hierbei handelt es sich nicht um eine durch Überreizung ausgelöste Fehlorientierung,
welche den Fisch daran hindert seinen Weg zu finden; sondern um einen kreatürlichen
Schmerz, welcher die Forelle dazu bringt, bei Erstkontakt mit einer solchen Örtlichkeit
am Tosbeckengrund sich seiner Milch/dem Rogen zu entledigen! Im nächsten Jahr
versuchen sie dann an einem tiefer gelegenen Fluss-/Bachabschnitt dem Laichgeschäft
nachzugehen. Erst beim 3-4 Aufstieg nach dem Erstkontakt mit solchen Örtlichkeiten,
versuchen sie als Fehlsteiger andere Laichgewässer zu finden.Dies ist auf der einen
Seite zwar gut für die genetische Vielfalt, auf der anderen Seite fehlt allerdings für bis zu
4-Jahren die natürliche Nachkommenschaft!
Schwarzangeln!!
Einige Mitglieder und auch meine Person, haben schon des öfteren darauf hingewiesen,
dass es in diesem, unserem Lande keinerlei Grund und somit auch keinerlei Rechtver-
tigung für das Schwarzangeln 1. von Kindern, welche altersbedingt noch nicht der
Jugendfischereischeinpflicht unterliegen gibt. Eine Vielzahl der Bundesländer sieht
hierfür, im Rahmen einer Sonderfischereiverordnung, Sonderregelungen vor. Damit
sollte man sich einmal als denkendes Wesen beschäftigen. Die Einzigen, die sich damit
etwas schwerer tun, dass sind in aller Regel Angelvereine. handelt es sich bei den
Vereinsgewässern um Pachtungen aus kommunalem Eigentum, so ist dies; kleiner Tip;
sogar einklagbar. Anders sieht es aus, wenn diese Gewässer Eigentum des Vereins,
oder einer anderen natürlichen Person sind.
2.Auch eine Person, welche entweder schon der Jugendfischereischeinpflicht, oder aber
der vollen, uneingeschränkten Fischereischeinpflicht unterliegt, kann in den meisten
Bundesländern als Helfer/Hilfsperson mitgenommen werden. Auch hier selbiges hin-
sichtlich Angelvereine. Was allerdings zu beachten ist; diese Person darf einen Fisch
weder Töten, noch darf diese Person den Fisch abködern ( Beamtendeutsch), also
abhaken. Diese Person darf allerdings einen, durch einen Fischereiausübungsberech-
tigten abgeköderten/abgehakten Fisch aufbrechen und ausnehmen = versorgen.
Weiterhin darf diese Person auch den Fisch bei der Anlandung durch den Fischerei-
ausübungsberechtigten Keschern, da der Fischereiausübungsberechtigte ja die Angel
hält/den Fisch drillt. Einige wenige Bundesländer gestatten sogar das Angeln in der
Form, dass die Begleit-/Hilfsperson alle Tätigkeiten des aktiven Angelns ausüben darf,
mit Ausnahme des Abköderns/Abhakens und des Tötens des Fisches. Ansprechpartner
für solche Thematiken sind die Landesfischereiverordnungen und die betreffenden
Unteren Fischereibehörden/Ordnungsämter. Fast alle Bundesländer verfügen über
entsprechende Landesfischereisonderverordnungen und auch; nochmals kleiner
Tip; Sonderfischereischeine. Also sich damit vielleicht einmal ernsthaft auseinander-
setzen. Nicht nur immer die gleichen/selben ermüdenden Beiträge/Fragen/Rechtfertigungen verfassen; oder aber Personen, welche es gut mit einem meinen, beleidigen oder als
rechthaberisch/besserwisserisch bezeichnen. Man sieht also, es gibt viel zu Tun, also
lassen wir es liegen; sonst artet das noch in Arbeit aus! Fest steht allerdings, dass
Schwarzfischerei sich weder lohnt, noch das diese nötig ist!
In-Diesem-Sinne ... Bis-Dahinne ...
Grüsse; Petri; Schnur-Und-Rutenbruch ...
Lasst-Leine-Fliegen ... Ihr-Schnur-Schnieper!!!
p.S. Natürliche, in freier orthographisch - gramattikalischer Wildbahn auftretende Fehler
dürft Ihr alle gerne C&R-len, oder aber einer sonstigen Verwertung zuführen!!!