• Jo, vollkommen zu recht bestraft. was mir ein kleiner Dorn im Auge ist, ist die grosse Summe der Geldstrafe. Das sind knapp 80% seiner gesamten Rente, ein wenig kleiner hätt se schon ausfallen können.

  • Hallo!

    Schwar(t)zangler - die Meisten welche eine Straftat begehen - und sei
    es zu schnelles Fahren - wissen mit welcher Strafe sie zu rechnen haben.
    Darum - demnächst selbst Rentner - habe ich kein Mitleid mit ihm.
    Ein Erlaubnisschein oder angeln am Forellenpuff ist billiger oder????

    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • [FONT=tahoma]..nachdem ich weiß was es heißt den fischereischein zu machen sehe ich die strafe als gerechtfetigt an..punkt[/FONT]..


    ..und das mit den vorzeichen etc lern ich auch noch...g

  • Zitat

    Original von einssiebzig
    Ich finde, so etwas darf gern öfter passieren (nicht in Bezug auf Rentner, sondern auf Schwarzangler allgemein) - und sollte dann auch publik werden ~:-(

    Hallo

    Die Strafgelder sollten dem betreffenden Verein für "Besatz" (nachweislich) zugeführt werden

    Gruß kurier

    Ein Freund ist ein Mensch, bei dem man auch laut denken darf.

  • ich finde es auch, als gerechte Strafe.

    Gibt genügend von denen und wenn ich drann denke das manche Gewässer, eh schon überfischt sind und man ausharrt am See und andere Gewässer!

    Mfg
    Jumper28

  • Obwohl, ich hab das Thema nochmal überdacht und
    herausgefunden, dass doch 600 € eigentlich
    ganzschön übertrieben sind!
    Der Mann hat ja noch nicht mal Etwas gefangen
    (was man bei der Bestrafung hätte berücksichtigen
    können?!).
    Ich glaube dass eine Geldstrafe von ca. 150 € vollkommen
    ausreichen würde.
    :evil:

  • Salmonide.

    Es ist eig. scheiss egal, ob er etwas gefangen hat oder nicht.

    Angeln ist Angeln, und nicht jeder Angeltag ist Fangtag.

    Und für die 600€ hätte er den Schein gehabt und ne nette Ausrüstung.
    Von daher ist das Bußgeld meiner Hinsicht zu gering ;-).

    Leben heißt auch Risiko, große Ziele, große Opfer, Garantien gibt’s nirgendwo.
    Keiner, ist besser als der andere, denn der Tot wartet aufjeden....

  • Zitat

    Original von ForellenFighter
    Salmonide.

    Es ist eig. scheiss egal, ob er etwas gefangen hat oder nicht.

    Angeln ist Angeln, und nicht jeder Angeltag ist Fangtag.

    Und für die 600€ hätte er den Schein gehabt und ne nette Ausrüstung.
    Von daher ist das Bußgeld meiner Hinsicht zu gering ;-).

    Nu haltet mal Augenmaß bei der Geschichte.
    Du musst nicht den Betrag als solches sehen, sondern das Zustandekommen des selbigen.
    Hier wurden nicht einfach mal eben 600 Euro Geldstrafe verhängt, sondern es wurden 30 Tagessätze verhängt!
    Das bedeutet nichts anderes, als dass er eine komplette
    Monatseinkunft (abzüglich Unterhaltsverpflichtungen z.B. einer Ehefrau gegenüber) abdrücken musste.
    Das ist für denjenigen eine Haufen geld und bei Leibe keine zu geringe oder zu hohe Strafe.
    Ich finde, dass die Richterin hier für einen (erwischten) Ersttäter in der Strafzumessung
    ein glückliches Händchen bewiesen hatte.
    Rechnet mal für euch im Stillen aus, wieviel für euch 30 Tagessätze, sprich ein volles Monatsgehalt, gewesen wäre.....

    Gruß
    Norbert

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?

    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Hallo

    Also,ich finde diese Bestrafung als "angemessen"

    Denn, wer weiß,wie lange dieser "Schwar(t)zangler" schon sein Unwesen trieb.

    Nehmen wir mal an, daß er seinem "angeln" schon längere Zeit nachging,(und nicht erwischt wurde) so kam er doch recht "billig" weg.

    Gruß kurier

    Ein Freund ist ein Mensch, bei dem man auch laut denken darf.

  • Salmonide

    Zitat

    Der Mann hat ja noch nicht mal Etwas gefangen (was man bei der Bestrafung hätte berücksichtigen können?!).

    Diese Tatsache wurde ja auch bei der Urteilssprechung strafmildernd berücksichtigt. Sonst wäre es wahrscheinlich noch teurer geworden.

    Zitat

    Ich glaube dass eine Geldstrafe von ca. 150 € vollkommen ausreichen würde.

    Das wäre dann so ungefähr mein Vereins-Jahresbeitrag (120,00 €), von der Eintrittsgebühr von damals 250,00 DM mal ganz abgesehen. Bei 150,00 € Strafe wäre die Schwarzangelei ziemlich attraktiv.

    Nee, nee, das Strafmaß ist schon völlig in Ordnung so, es soll ja auch weh tun und eine abschreckende Wirkung haben. :mahn:

    LG
    Lady Shimano