Hallo heute habe ich einen Zeitungsabschnitt gefunden.
Geht mal auf http://www.rheinfischerei-nrw.de.
Dort auf der ersten Seite findet hr einen Bericht.
Ein Rentner muss 600 euro Zahlen
Was sagt ihr dazu?
Gruß Wupperfish
Hallo heute habe ich einen Zeitungsabschnitt gefunden.
Geht mal auf http://www.rheinfischerei-nrw.de.
Dort auf der ersten Seite findet hr einen Bericht.
Ein Rentner muss 600 euro Zahlen
Was sagt ihr dazu?
Gruß Wupperfish
Das ist ihm nur recht geschehen, auch Alter schützt vor Dummheit nicht.
Ein Schwarzangler weniger ;-).
Ich finde solchen leuten geschiet es recht! wenn sie angeln wollen dan sollen sie auch den Angelschein machen.
mfg Manuel der Fischer
Zurecht bestraft
Jo, vollkommen zu recht bestraft. was mir ein kleiner Dorn im Auge ist, ist die grosse Summe der Geldstrafe. Das sind knapp 80% seiner gesamten Rente, ein wenig kleiner hätt se schon ausfallen können.
Hallo!
Schwar(t)zangler - die Meisten welche eine Straftat begehen - und sei
es zu schnelles Fahren - wissen mit welcher Strafe sie zu rechnen haben.
Darum - demnächst selbst Rentner - habe ich kein Mitleid mit ihm.
Ein Erlaubnisschein oder angeln am Forellenpuff ist billiger oder????
Gruß Oldman
Genau, Schwarzangler bleibt Schwarzangler !
Egal wie alt
Ich finde, so etwas darf gern öfter passieren (nicht in Bezug auf Rentner, sondern auf Schwarzangler allgemein) - und sollte dann auch publik werden
[FONT=tahoma]..nachdem ich weiß was es heißt den fischereischein zu machen sehe ich die strafe als gerechtfetigt an..punkt[/FONT]..
..und das mit den vorzeichen etc lern ich auch noch...g
ZitatOriginal von einssiebzig
Ich finde, so etwas darf gern öfter passieren (nicht in Bezug auf Rentner, sondern auf Schwarzangler allgemein) - und sollte dann auch publik werden
Hallo
Die Strafgelder sollten dem betreffenden Verein für "Besatz" (nachweislich) zugeführt werden
Gruß kurier
ich finde es auch, als gerechte Strafe.
Gibt genügend von denen und wenn ich drann denke das manche Gewässer, eh schon überfischt sind und man ausharrt am See und andere Gewässer!
Mfg
Jumper28
Hallo
Es ist ja uach nicht so teuer für rentner.
Nur 17 euro um eine Jahreskarte zu hollen und den Angelschein sollte
mann schon haben wenn man angeln will.
Obwohl, ich hab das Thema nochmal überdacht und
herausgefunden, dass doch 600 € eigentlich
ganzschön übertrieben sind!
Der Mann hat ja noch nicht mal Etwas gefangen
(was man bei der Bestrafung hätte berücksichtigen
können?!).
Ich glaube dass eine Geldstrafe von ca. 150 € vollkommen
ausreichen würde.
Es ist eig. scheiss egal, ob er etwas gefangen hat oder nicht.
Angeln ist Angeln, und nicht jeder Angeltag ist Fangtag.
Und für die 600€ hätte er den Schein gehabt und ne nette Ausrüstung.
Von daher ist das Bußgeld meiner Hinsicht zu gering ;-).
ZitatOriginal von ForellenFighter
Salmonide.Es ist eig. scheiss egal, ob er etwas gefangen hat oder nicht.
Angeln ist Angeln, und nicht jeder Angeltag ist Fangtag.
Und für die 600€ hätte er den Schein gehabt und ne nette Ausrüstung.
Von daher ist das Bußgeld meiner Hinsicht zu gering ;-).
Nu haltet mal Augenmaß bei der Geschichte.
Du musst nicht den Betrag als solches sehen, sondern das Zustandekommen des selbigen.
Hier wurden nicht einfach mal eben 600 Euro Geldstrafe verhängt, sondern es wurden 30 Tagessätze verhängt!
Das bedeutet nichts anderes, als dass er eine komplette
Monatseinkunft (abzüglich Unterhaltsverpflichtungen z.B. einer Ehefrau gegenüber) abdrücken musste.
Das ist für denjenigen eine Haufen geld und bei Leibe keine zu geringe oder zu hohe Strafe.
Ich finde, dass die Richterin hier für einen (erwischten) Ersttäter in der Strafzumessung
ein glückliches Händchen bewiesen hatte.
Rechnet mal für euch im Stillen aus, wieviel für euch 30 Tagessätze, sprich ein volles Monatsgehalt, gewesen wäre.....
Gruß
Norbert
@Duke.
Ist eine Ansichtssache, aus Fehlern lernt man.
Hallo
Also,ich finde diese Bestrafung als "angemessen"
Denn, wer weiß,wie lange dieser "Schwar(t)zangler" schon sein Unwesen trieb.
Nehmen wir mal an, daß er seinem "angeln" schon längere Zeit nachging,(und nicht erwischt wurde) so kam er doch recht "billig" weg.
Gruß kurier
ZitatDer Mann hat ja noch nicht mal Etwas gefangen (was man bei der Bestrafung hätte berücksichtigen können?!).
Diese Tatsache wurde ja auch bei der Urteilssprechung strafmildernd berücksichtigt. Sonst wäre es wahrscheinlich noch teurer geworden.
ZitatIch glaube dass eine Geldstrafe von ca. 150 € vollkommen ausreichen würde.
Das wäre dann so ungefähr mein Vereins-Jahresbeitrag (120,00 €), von der Eintrittsgebühr von damals 250,00 DM mal ganz abgesehen. Bei 150,00 € Strafe wäre die Schwarzangelei ziemlich attraktiv.
Nee, nee, das Strafmaß ist schon völlig in Ordnung so, es soll ja auch weh tun und eine abschreckende Wirkung haben.
LG
Lady Shimano
für mich sind 600 euro strafe einfach zuviel. man sollte die kirche im dorf lassen. im verhältnis zu anderen straftaten ist die strafe völlig überzogen.