• @ all
    Ok, ihr habt recht, ich bin blöd :-]
    Aber ich finde 600€ trotzdem zu viel

    @ Duke

    Zitat

    Hier wurden nicht einfach mal eben 600 Euro Geldstrafe verhängt, sondern es wurden 30 Tagessätze verhängt!


    Heißt das, dass das Bußgeld variieren kann, je nach dem wie viel
    man im Monat verdient?

    Einmal editiert, zuletzt von Salmonide (30. Mai 2009 um 09:53)

  • Zitat

    Original von Salmonide
    @ all
    Ok, ihr habt recht, ich bin blöd :-]

    @ Duke


    Heißt das, dass das Bußgeld variieren kann, je nach dem wie viel
    man im Monat verdient?

    Japp...genau so ist es!
    Er wurde zur Zahlung eines Netto-Monatsentgeldes verurteilt.
    Abgezogen werden davon Unterhaltskosten für Angehörige, z.B. einer Ehefrau,
    die keine eigene Einkünfte hat oder noch unterhaltsberechtigte Kinder.
    Diese sollen ja schließlich nicht direkt mitbestraft werden, nur weil ihr Alter Mist gebaut hat.

    Wäre jetzt zum Beispiel ein gut verdienender leitender Angestellter erwischt worden,
    dann hätte die Strafe leicht in die tausende gehen können.
    Das mit den Tagessätzen wird gemacht, weil es dadurch doch eine gewisse
    Gleichheit bei der Strafbewehrung gibt.
    Monatslohn ist Monatslohn.
    Bis 90 Tagessätzen gilt man als nicht vorbestraft, darüber gibts nen Eintrag ins Bundeszentralregister.

    Gruß
    Norbert

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?

    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • @ all


    sicher sollte schwarzangeln nicht ohne strafe bleiben........... ganz klar.

    über die strafe lässt sich jedoch streiten. ist es wiederholungs "täter" oder nicht.


    ANDERERSEITS : in einem andern thread "schwarzangeln" hat sich hier FAST jeder als schwarzangler geoutet (mit wenigen ausnahmen) :D


    Nachzahlen ? :P