Angelschein weg...?

  • Hallo..
    ich hab ne rechtliche frage:


    ich(15 jahre, fischereischein auf lebenszeit und gewässerkarte [darf also alleine fischen gehen]) nehme manchmal meinen nachbarn (10 oder 11 jahre, Jugendfischereischein, aber KEINE gewässerkarte) zum fischen mit.

    Bisher ist er nur mitgegangen und hat nicht gefischt...ich mit 2 ruten (bei uns sind nur 2 erlaubt) und er hat halt zugesehen...
    jetz wollte er auch mal fischen und ich hab ihm halt gesagt dass er ne gewässerkerte braucht und er nur fischen darf wenn ich 18 oder älter bin...

    was würde denn passieren wenn ich mit meinen 2 ruten LEGAL fische, er jedoch mit einer schwarz...gut is klar dass er dann eine Strafe bekommt... aber wie siehts mit mir aus? wird mir dann der schein genommen oder so???


    viel grüße, antown

  • hi antown,
    ich denke im Zweifelsfall mußt Du da wirklich einen Anwalt befragen.
    Das Fischereigesetz von Mac-Pom sieht dafür recht empfindliche Ordnungswidrigkeitsstrafen vor. Geht bis 75.000 €.

    Zuständig ist meiner Ansicht nach die Oberste Fischereiaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Soweit mir bekannt ist, gibt es da keine einheitlichen Regelungen vom Bund.

    Dein Freund sollte sich zunächst wirklich mit Zuschauen und "Lernen bei Gucken " begnügen.


    Gruß
    Osmar

  • ...wenn du sagst, du hättest ihn mitgenmmen und ihm das Angeln verbtener Weise erlaubt......!

    Kann schon sein, dass man dir an die Wäsche geht!

    Aber warum soll er denn eine eigenen Rute mitnehmen?
    Lass ihn doch enfach mit deiner Rute angeln. Und wenn Kontrolle kommt, dann sagst du, dass du ih nur was zeigst.

    Ich nehme einmal an, es handelt sich um ein Vereinsgewässer, die ihre Regeln aufstellen (ich hasse Vereine!).
    Gibt es bei Euch keine 'freien GEwässer'?
    Oder du gehts mit ihm mal zu nem Forellenpuff. Da darf doch jeder!

    Gruß
    Addi

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • muß er nicht,wenn er einen Jugendfischereischein hat,braucht er lediglich die Gewässerkarte.Kostet ein paar Euros.

    Nur darf er den Fisch nicht abschlagen oder töten.

    Im Zweifelsfall bei der "Unteren Fischereibehörde" nachfragen,denn die Obere

    ist dafür nicht zuständig!

    Wenn Dein Freund 10 ist,kann man ihm nichts,weil Jugendschutzgesetz greift.

    Wie sieht es bei Dir aus,hast Du schon das 14. Lebensjahr vollendet?

    Dann kann man auch Doir nicht an die Wäsche,sondern eher Deinen Eltern.

    Addi

    bis 75 000,00 €.....puh,dat gibt einen Haufen Holsten-Pilsener!

    ich glaube wohl kaum,dass man die Kiddys verklagt.....es sind ja noch

    Kinder!!!

    Sollen die Behörden lieber mal die ganzen Schwarzangler fassen,die wirklich

    Schaden anrichten,dann hätten die Wegelagerer von der WSP auch mal einen kreativen Job.

    • Offizieller Beitrag

    hm..


    .. er kann mit 14 nicht verdonnert werden und sein jüngerer kollege schon mal gar nicht.. passieren kann es, das der jugendschein eingezogen wird..


    ... ich denke das problem liegt am alter seines kollegen :rolleyes:

    .. mit 14 jahren darf Dir keine verantwortung bezüglich jüngerer kollegen
    auferlegt werden; ergo kann dein jüngerer kollege auch mit tages-schein
    nur unter aufsicht eines erwachsenen mit-angeln...

    .. ist abhängig vom land und deren bestimmungen betreff flußfischerei..
    .. in teichen wird meist weniger verantwortung gefordert, da keine strömung lebensbedrohlich werden kann.. an flüssen sieht das anders aus :rolleyes:

    .. in welchem bundesland angelt ihr denn ?

    .. i.d.r. reicht nämlich jugendfischerei-schein UND ein erwachsener zur beaufsichtigung.. ( dieser muss KEINEN angelschein oder sonstwie kenntnisse vom angeln haben )..


    gruß rüdl

  • gut ich bin 14 und fische auch vollkommen legal...
    nur er fischt ohne gewässerkarte...
    und wenn wir kontrolliert werden hab dann auch ich schuld weil ich es nicht "verhindert" habe? weil wenn die mir dann den schein wegnehmen oder so dann hat mein leben keinen sinn mehr;-(;-(;-(^^lol
    P.S:ich fische in bayern...ich bilde mir ein bei der prüfung gelernt zu haben dass man nur mit jugenfischereishein fischen darf wenn die begleitende person 18 oder älter ist und die prüfung hat.... ich hab zwar die prüfung, bin aber erst 15...

    antown

    • Offizieller Beitrag

    moin antown...

    .. siehst Du völlig richtig !

    Zitat

    ich bilde mir ein bei der prüfung gelernt zu haben dass man nur mit jugenfischereishein fischen darf wenn die begleitende person 18 oder älter ist und die prüfung hat....


    .. anscheinend wird das geduldet und ihr habt besonnene Kontrolleure..

    Zitat


    ich hab zwar die prüfung, bin aber erst 15..

    ... solange sich daran niemand stört gehts ;)

    wenn ihr in einem verein seit, dann würde ich mit dem jüngeren
    eher mal anne teiche fahren.. da ist die gefahr mit strömung und abtreiben nicht so hoch..
    .. an der Donau alleine find ich ein wenig problematisch..
    ( auch wenn ihr vielleicht beide schwimmen könnt )

    gruß rüdl

  • Hallo,

    Zitat

    ich bilde mir ein bei der prüfung gelernt zu haben dass man nur mit jugenfischereishein fischen darf wenn die begleitende person 18 oder älter ist und die prüfung hat....

    Das ist an meinem Gewässer nicht anders. Unser Ruhrabschnitt wird von einem Verein gepachtet.
    Diese stellen auch die Aufseher. Früher, als ich noch den Rosanen- Angelschein hatte,
    bin ich auch immer mit einem unter 18 Jährigen Freund unterwegs gewesen.
    Bei Kontrollen wurde es nie in Bezug gezogen bzw. nicht angesprochen.


    Petri Heil
    Lars

  • hi@all,
    der Osmar noch einmal.

    die Ursprungsfrage war die, ob man antown den Fischereischein entziehen könnte, wenn er seinen Freund angeln ließe, richtig ?

    Ich habe mir mal den Spaß gemacht und das Bayrische Fischereigesetz durchgelesen. Das Ding ist ja ein Hammer. Die Preußen sollen angeblich so penibel sein. Stimmt nicht. Die Bayern sind viel schlimmer.

    So wie ich es verstehe, sieht dieses Gesetz den Entzug des Fischereischeines für eine solche "Tat" nicht vor. Das Bayr. Gesetz sieht gar nicht den Entzug des Scheines vor.
    Es läge von atown`s Seite nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vor, weil er ja keine begeht, denn er hat einen Fischereischein. Das Gesetz sieht nicht vor, dass antown seinen Freund am Angeln hindern muß.
    ( übrigens wird ja auch kein Kneiper verklagt, wenn ein Kunde betrunken mit dem Auto einen Unfall verursacht )

    Das Ergebnis wäre in diesem Fall jedoch eventuell, dass antown`s Freund, wenn er dann mal die Fischereischeinprüfung ablegen will, dies nicht tun dürfte, weil es einen Grund gäbe, ( seine "Schwarzangelei" )
    ihm die Fischereischeinprüfung zu versagen.

    Aber bevor jetz hier das Getümmel los geht, sei gesagt, dass dies lediglich meine Auffassung nach dem Lesen des Gesetzes ist.
    Ich kann natürlich total falsch liegen.


    Gruß
    Osmar

  • frage wie kann es sein das du als "jugendlicher " ohne erwachsenen allein zum angeln gehst???? laut bayrischen angelgesetz iss immer ein erwachsener dabei der die aufsicht haben muss?????? also sprich ein erwachsener der im besitz des angelscheins iss

    Nicht jeder Tag iss fangtag, aber es gibt auch tage da fängt man garnichts....aber auch solche tage machen einen angler an erfahrung reicher....... fg