Schwarzangler an der Kyll

  • ja gut das kann sein, so Perfekt kenne ich mich da auch nicht aus... Aber es müsste da echt mal härter durchgegeriffen werden... ;)

  • Hi Läude!


    Also Diebstahl.....:


    Diebstahl liegt nur vor, wenn dem Fischereiberechtigten die Fische auch gehören.
    Entweder hat er einen eigenen Teich, womit ihm auch der Inhalt gehört oder er hat eine Fischzucht oder man stibitzt ihm die Fische, die er bereits gefangen hat.


    Hat er nur einen Gewässerabschnitt (wie hier in der Elbe einen Teilbereich gepachtet), so gehören ihm jedoch nicht die freilebenden Fische. Soviel zum Tatbestand des Diebstahls.


    Was die härteren Strafen angeht:


    Wir sind doch nur verärgert, weil WIR den Schein gemacht und viel Geld dafür bezahlt haben.- Während jemand anderes so schlau war und es nicht gemacht hat! Ich sage bewußt so schlau!, weil m.E. die Angelprüfung nur Makulatur ist!
    Es wird für viel Geld soviel Scheiß erzählt, doch angeln kann man nachher auch nicht richtig. Es fehlt an der Praxis. Gewässerkunde, Umweltschutz etc. Alles Dinge, die sicher interessant sind, aber noch lange keinen Angler macht! Dafür zahlste Geld. Man sieht es immer wieder im Forum, wo Jungangler, die ihre Prüfung bestanden haben, Fragen stellen, die man eigentlich wissen müsste. Deshalb frage ich mich immer wieder, warum so eine Prüfung notwendig ist. In Mc Pomm kannste als Tourist doch auch einfach einen SChein kaufen und angeln. Und in DK erst recht. In den meisten anderen Staaten brauchst du nicht einmal irgend etwas zu bezahlen! Nur in Deutschland muss alles seine Ordnung haben!!!!
    Ich bekomm das :kotz


    Natürlich kann es einem ärgern, wenn jemand anderes kein Geld bezahlt und einem die Fische wegfischt!
    Aber ärgert es dich auch genauso, wenn du einen SChwarzfahrer im Bus hast?
    Jetzt kannst du sagen: Tja, der wird ja uch erwischt und muss 60 € bezahlen!,
    aber ist das vom Prinzip her anders?
    Wenn an deinem Gewässer SChwarzangler sind, dann muss der Verein was dagegen machen. Tut er es nciht, dann beschwere dich. Und wenn es den Fuzzis da oben egal ist, dann beschwere dich mit anderen Anglern. Sage, dass ihr es nicht mehr einseht, viel Geld im Verein zu lassen und die SChwarzeangler holen die Fische raus. Wenn der Verein immer noch nichts tut, dann schreibt alle zusammen die Kündigung. Wenn plötzlich 10 oder 20 LEute kündigen, dann wird der Verein was machen. Man kann ja wieder eintreten. Und macht er nix, dann bist du im falschen Verein.


    Schimpft nicht auf die Schwarzangler. Tut was, aber immer sauber bleiben!



    Gruß
    Addi

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • hi Addi,


    hier möchte ich Dir doch widersprechen:


    Wenn es in anderen Ländern keine Regelungen in der Art, wie in Deutschland gibt, ist es deren Sache. Das ist auch O.K.


    Mir geht es dabei wirklich um das Prinzip an sich. Hierbei geht es auch um das Achten von Eigentum ( gemeinschaftlichem und privatem Eigentum ), es geht auch darum, Regeln einzuhalten. Sonst macht doch jeder, was er will. Wenn Du hier an der Ostsee angeln willst, mußt Du für die Ostsee zu beangeln zahlen. Tust Du das nicht lieber Addi bist Du ein Schwarzangler nach Fischereigesetz von MacPom. Da hilft Dir Dein Fischreischein herzlich wenig. Obgleich Du an der Küste von SH keinen extra Obulus zu entrichten hast.


    Ich stimme Deinen Argumenten deshalb nicht zu, und hoffe, Du verstehst mich richtig oder ich drücke mich richtig aus, damit Du mich verstehst, weil Du jetzt, so sehr ich Deine Beiträge sonst schätze, in diesem Fall die berühmten Äpfel mit Birnen vergleichst.


    Wenn dem so wäre, wie Du sagst, wäre es also auch in Ordnung, wenn jemand ohne einen Führerschein Auto fährt. Er darf nur nicht erwischt werden ? Nach Deiner Argumentation wäre es, wenn ich mich darüber "muckieren" würde, weil jemand ohne Führerschein fährt, nur ein Ärger darüber, dass ich Geld für einen Führerschein ausgegeben habe und der "Schwarzfahrer" nicht ?


    In Ordnung: Vergleiche hinken immer. Meiner jetzt vielleicht auch fürchterlich.


    Also kläre mich bitte auf. Vielleicht habe ich Dich jetzt auch falsch verstanden.


    Gruß
    Osmar

  • Hallo Osmar.


    Ob du mich falsch verstanden hast, will ich nicht behaupten.
    Wahrscheinlich habe ich mich eher falsch ausgedrückt!


    Ich will Schwarzangeln nicht legalisieren.
    Diejenigen, die das tun, verstoßen ganz klar gegen die Gesetze und sollten auch ur Rechenschaft gezogen werden.


    Doch bevor hier einige der MEinung sind, man solle sie härter bestrafen, wollte ich mit meinen Andeutungen nur sagen, dass man es mit anderen Taten vergleichen sollte, die ähnlich gelagert sind und wo man nicht so viel Aufsehen erregt, z.B., das SChwarzfahren.
    Das ist auch verboten.


    Natürlich bin auch ich der MEinung, dass es mehr Kontrollen geben sollte. Schließlich bezahlen wir Geld und andere nicht! Aber genau darin liegt das Problem, dass sich einige auf die Fahne geschreiben haben, wenn sie die SChwarzangler verteufeln.


    Ich bin mir auch sicher, dass nicht alle Angler immer genau nach den Vorschriften hantieren ;-).
    Das wäre genauso falsch und stellt ein Gesetzesverstoß dar!


    Der SChein oder die Zahlung eines Betrages macht noch lange keinen Angler.


    ICh wollte nur sagen, dass man sich nicht so sehr über die SChwarzangler aufregen soll. Wenn ein Verein nichts macht, soll ich überlegen, ob ich diesem Verein weiter angehören will oder nicht. Und wenn ich ja sage, dann aber auch mit all den Konzequenzen und dann kann ich nicht über die Schwarzangler herziehen. Es ist und bleibt ein Verstoß, aber handeln bringt mehr, als meckern!


    Hoffe, ich konnte es etwas aufklären.


    Gruß
    Addi

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hey ihr beiden "Kampfhähne" kommt mal runter.


    Addi ja. Das hochdiskutieren der Strafen bringt nichts. Staatsanwaltschaft lässt es meistens fallen und dann gibt es höchstens , bei Privatanzeige, 20 € Strafe von der Oberen Fischereibehörde.


    Osmar ja. Was ist denn schon Fischwilderei, und dagegen ist doch "Schwarzfahren" eine absolute, gemeinst, hinterhältigste Ordnungswiedrigkeit. (Achtung Ironie)


    Für mich eine Frechheit ist, die unterschiedliche Bewertung von verbotenen Dingen.


    Dann soll in gesamt Deutschland das Angeln für jedermann frei gegeben werden. NUr die Marke für die Fischereiabgabe sollte weiterhin Pflicht sein. Jeder der diese Marke nicht vorweisen kann, egal ob Nord, West, Ost oder Süd ist fällig mit 100,.. €. Sofort zu zahlen am Gewässer. Wenn nicht, auslösen auf der nächsten Polizeistation. Hier sollte auch, und das ist ganz alleine meine radikale Meinung, kein Unterschied im Alter gemacht werden. Egal ob Windelpupser oder schon reifes Alter mit vielen Falten im Gesicht. Alle.

  • Hi Carsten


    Zitat

    Hey ihr beiden "Kampfhähne" kommt mal runter.


    1. sind Osmar und ich keine Kampfhähne
    und
    2. waren wir gar nicht 'hoch'!


    Das, was ich falsch ausgedrückt habe, hat Osmar auch nicht verstehen können. Ein Mißverständnis..nix weiter.


    Das es verschiedene Angelkosten, Vorschriften und Strafen gibt, ist natürlich recht schwer verständlich. Aber es hat auch seinen Sinn.
    Nicht nur Fischereirecht ist Landesrecht.
    Hier gibt es viele Vorschriften, die sich Regional unterscheiden.
    Dies ist auch sinnvoll, da auch die Probleme und Verstöße regional voneinander abweichen.
    So kann z.B. das öffentliche Pinkeln in einer Großstadt 50 € kosten, während es in einer Gemeinde, in der es hauptsächlich nur Wald gibt, vielleicht nur 20 € kostet, weil es dort kein Problem darstellt!


    Nichts desto Trotz sollte ein Verstoß auch möglichst gleich geahndet werden. 'N Hunni wäre sicher gut. Doch wer will das durchsetzen?
    Bei soviel Gewässerfläche und Uferlänge kaum möglich.
    Und dann kommt der Nächste und sagt Kaugummiausspucken muss 300 € kosten, 500€ dafür, dass wieder so ein Ignorant seinen Köter auf den Gehweg scheißen läßt.
    Wie lange soll das weitergehen?
    Es wird dann ein Land der Denunzianten....das hatten wir leider schon.


    Was meinst du wohl, wieviele Straftäter durch die Lappen gehen, wenn die Polizei alle Angler vermehrt kontrollieren würde.
    Und an den Vereins- oder Pachtgewässern? Da muss halt der Pächter oder die Vereinsfuzzis für die Einhaltung der Ordnung sorgen. Aber gegen SChwarzangler gehen sie kaum vor, weil es Hosenscheißer sind. Aber Mitgliedsbeiträge kassieren und die rausgeholten Fische wieder ersetzen (Forellenpuff, Hechtpuff, Karpfenpuff etc.). Und dann kommt so'n Typ, der zum Jugendwart gewählt worden ist und plustert sich vor den Kiddis auf. Macht jeden zur Sau, weil er auch nur die kleinste Kleinigkeit verkehrt gemacht hat!


    Natürlich find ich die SChwarzangler auch nicht besonders gut. Ich zahlte 100 Tacken für diese (meines Erachtens sinnlose) Prüfung, 12 Euro für den ersten Schein (danach 5 € jährlich) und 30 € dafür, dass ich an der Elbe einen kleinen Abschnitt befischen darf. Jetzt kommt so ein Schwerverbrecher von SChwarzangler und angelt ohne erwischt zu werden. Scheiße...
    Und was ist, wenn er bezahlt hätte? Hätte ich mehr, weniger, das Gleiche?


    Warum sich also über Schwarzangler mehr aufregen, als sie es wert sind?
    Wie ich oben schon erwähnte:
    Bist du im Verein und dort gibt es Schwarzangler, dann soll der Verein gefälligst tätig werden. Dafür bezahlst du auch deine Kohle. Wenn sie es nicht tun, dann mach den Vereinsbossen Dampf unterm Hin...oder trete aus. Aber Aufregen und Meckern bringt wenig.


    Das wollte ich nur damit sagen. Und das ohne irgend jemanden auf den Schlips zu treten.


    Gruß
    Addi

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hi, gebe meinen Senf auch nochmal kurz dazu, es gibt jetzt viele Möglichkeiten sich jetzt darüber zustreiten oder zudiskutieren, aber im endeffekt können wir "ANGLER MIT ANGELSCHEIN :-D" eh nix dran ändern. Ich hoffe nur das es dafür irgendwann mal ne vernünftige Lösung gibt.


    Also bis denne


    &


    Petri Heil

  • Guten Morgen All,


    konnte gestern leider nicht mehr online sein - andere Verpflichtungen ( eigene Regierung ! :D )


    @ Addi : Danke für die Klärung der Sache. Hatte ich also nicht richtig verstanden, wie Du es schlußendlich gemeint hast; ist ja auch nun O.K.


    @ fisherman; richtig von Addi bemerkt: hier streitet sich niemand; wir tauschen ganz friedlich und respektvoll Meinungen aus; die dürfen auch differieren ohne, dass der eine den anderen "anmacht"

    Zitat

    Für mich eine Frechheit ist, die unterschiedliche Bewertung von verbotenen Dingen.


    das war auch mein Ausgangspunkt, als ich in die Diskussion einstieg. Du siehst, eigentlich denken wir alle das Selbe.



    Hechtjäger: ja, irgendwann wird es vielleicht einmal eine Lösung geben; mein Optimismus indieser Richtung ist leider sehr begrenzt

  • @ addi und Osmar


    Das ihr streitet sollte mein posting auch nicht aussagen. Hätte ich Euch gegenüber gestanden, dann hättet Ihr mein Lachen beim Ausspruch oder Schreiben des Wortes "Kampfhähne" gesehen.


    Eure teilweise gegensätzlichen Meinungen lesen sich teilweise recht kämpferisch, ich weiß aber das Ihr euch deswegen nicht streiten würdet, da ihr erfahren genug seid.


    Auch wenn wir alle unterschiedlich denken, im Endefekt wollen wir doch nur eins: In Ruhe angeln und Spass mit und an unserem Hobby haben.
    Ein :cheers: an Euch beide.


    Gruß
    Carsten

  • Moin!
    Der Ruf nach härteren Strafen ist überflüssig, da der Strafrahmen für Fischwilderei
    durchaus breit genug gestreut ist.



    Der Straftatbestand der Fischwilderei ist sogar ein Offizialdelikt, doch leider wird dies nur
    seltenst restriktiv gehandhabt.
    Der Strafrahmen ist also weit genug gesetzt, doch leider wird dieser kaum genutzt.


    Zitat

    § 294 StGB: Strafantrag


    In den Fällen des § 292 Abs. 1 und des § 293 wird die Tat nur auf Antrag des Verletzten verfolgt, wenn sie von einem Angehörigen oder an einem Ort begangen worden ist, wo der Täter die Jagd oder die Fischerei in beschränktem Umfang ausüben durfte.


    In allen anderen Fällen (fischen ohne jegliche Erlaubnis, Entnahme von Reusen usw.) kann die Staatsanwaltschaft
    auch ohne Anzeige tätig werden.
    Viele Staatsanwaltschaften erheben jedoch wegen Nichtigkeit oder mangelndem öffentlichen Interesse keine Anklage .


    Das ist jetzt mal das StGB zum Thema Fischwilderei.


    Anders sieht es bei sonstigen Verstößen gegen Landesfischereigesetze aus.
    Hier werden bei Verstößen meist keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten begangen.
    Das Überschreiten einer Fangbegrenzung oder Schonzeitenverletzung ist keine Fischwilderei,
    ebenso nicht die Verwendung verbotener Köder.
    Verstöße gegen Landesfischereigesetze sind also meistens Antragsdelikte,
    sofern sie nicht gleichzeitig gegen ein anderes Bundesrecht (StGB oder BGB) verstoßen (übergeordnetes Recht).


    Auf eine Ordnungswidrigkeit steht niemals eine Freiheitsstrafe, sondern immer eine Geldbuße,
    diese kann jedoch, je nach Verstoß, sehr empfindlich ausfallen und ist, anders als bei der Geldstrafe,
    nicht an Tagessätze gebunden.
    Zuständig für Ordnungswidrigkeiten sind nach §37 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) primär
    erstmal die örtlichen Verwaltungsbehörden (z.B. Ordnungsamt).
    Dort kann, wie auch bei der Polizei, angezeigt werden!
    Diese Verwaltungsbehörde leitet dann weiter an die Staatsanwaltschaft,
    wenn auch nur der leiseste Verdacht einer Straftat vorliegen könnte. (§41 Abs.1 OWiG)
    Sieht die Staatsanwaltschaft jedoch innerhalb ihres Ermessensspielraums davon ab
    ein Strafverfahren einzuleiten, gibt sie die Sache wieder an die Verwaltungsbehörde zurück. (§41 Abs.2 OWiG)


    Hier vielleicht noch ein § zur Argumentationshilfe, falls man mal ein Verstoß gegen
    das Landesfischereigesetz bei der Polizei anzeigen möchte und die Beamten
    zeigen sich träge oder unwillig:


    Zitat

    § 53 OWiG: Aufgaben der Polizei


    (1) Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und dabei alle unaufschiebbaren Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten. Sie haben bei der Erforschung von Ordnungswidrigkeiten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, dieselben Rechte und Pflichten wie bei der Verfolgung von Straftaten. Ihre Akten übersenden sie unverzüglich der Verwaltungsbehörde, in den Fällen des Zusammenhangs mit Straftaten der Staatsanwaltschaft.


    Dieser § ist bei Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde ein gutes Zugpferd ;);)

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?


    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Hallo Duke,


    vielen Dank für Deine umfangreiche rechtliche Zusammenfassung.


    Ob nun Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Du hast ganz sicher Recht damit, dass es genügend Gesetze und Regelungen gibt.
    Wenn der Schrei nach "härteren Strafen" da ist, dann weil manchmal der Eindruck entsteht, dass Verfehlungen ( so möchte ich das mal nennen) nicht nachverfolgt werden.
    Sonst wären ja eigentlich alle Regelungen überflüssig.


    Ganz sicher muß man aber auch einräumen, dass dies hier und da mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden ist.


    Gruß
    Osmar

  • Zitat

    Ganz sicher muß man aber auch einräumen, dass dies hier und da mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden ist.


    Ganz klar!
    Was soll der gesamte Apparat in Gang geschmissen werden, wenn zwei 15-jährige Bengel
    mal ne Runde Abenteuer-Schwarzfischen betreiben.
    Auch bei der Strafverfolgung sollte die (finanzielle) Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben
    und der Schwere des Vergehens angepasst werden.

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?


    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • sehe ich auch so,


    ich denke auch, dass in Fällen von 15-Jährigen z.B. eine öffentliche Mahnung in Form von vielleicht 10 Stunden gemeinnützige Arbeit ja auch nicht schlecht wären.
    Natürlich ist dann da auch wieder die Frage, ob dies gerechtfertigt ist, ob es im öffentlichen Interesse liegt oder nach deutschem Recht überhaupt machbar.


    Da finde ich, dass die Amerikaner zum Teil recht gute Sachen machen. In der Form, wie vorweg geschrieben. Aber auch in der Form der öffentlichen Blosstellung. Ja, da kannst Du wieder, vielleicht auch begründet sagen, daß man da auch viel Aufwand betreiben muß, um kein Fehlurteil zu fällen.
    Ich würde mir das für Fälle wünschen, wo es wirklich eindeutig ist. Für die Bengels, die deutlich erwischt wurden, für den kleinen Ladendiebstahl bis 50,- € ( 5 Stunden Regale einräumen :D ).


    Eigentlich also nur einen "Wink mit dem Zaunpfahl", dass man gewisse Dinge einfach nicht tun darf.
    Ich denke, damit würde man schon hier und da eine abschreckende Wirkung erzielen.
    Ist zwar fürchterlich peinlich für den "Täter", aber würde meiner Ansicht nach doch helfen.


    Man muß ja nicht gleich irgendwelche Camps einrichten.


    Gruß
    Osmar

  • Solchen Mist gibts wieder nur bei uns deutschen -> LOL


    In Frankreich ist erstmal dein ganzer krempel weg, dann kommt polizei, und dann irgendwann haste deine verhandlung/ anhoerung.
    Da mir mein tackle zu teuer ist um es aufm gericht herumliegen zu lassen, schaue ich immer paar mal nach den mir bekannten schildern die mir anzeigen WO ich nun angeln darf. Da ist der respekt gegenueber dem ordnunghueter eben vorhanden. Bei uns in BRD fehlt das meistens, und genau da liegt der hund begraben !
    Bei uns in deutschland fehlt es an polizei die sich auch um fischwilderei kuemmern, denn dann gaebe es sowas nicht !


    Ihr koennt doch nicht schwarzfahren mit schwarzangeln vergleichen NUR weil beide mit "schwarz" beginnen *omg*


    Was wuerde wohl passieren wenn ich mit kampfbogen und pfeile im wald rumrenne und auf hirsche schiesse ? Das ist Wilderei ! Und aehnlich der Fischwilderei. dafuer gibt es ganz andere strafen als auf schwarzfahren !


    Ich wuerde auch sagen das unterschieden werden sollte zwischen einer jugendlichen versuchs-angeltour oder einem doch schon erwachsenen menschen der gezielt schwarzangelt um sich die kohle fuer die karte und pruefung zu sparen.


    sodele meine mittachspause is leider um :(


    Arca