Hallo
Darf man ohne Angelschein nürgenswo angeln?? Ich möchte an Forellenteichen angeln gehen darf ich das?
Angelschein
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wenn es ein Privater Forellenteich ist, wo du z.b. ein Preis für die Stunden Zahlst die du da bist, brauchst du im Normal Fall keinen Angelschein.
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ich bezahle wenn ich dort angeln möchte die stunden die ich da bin darf ich dann da ohne hin
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in der Regel schon, bislang kenne ich keinen Konventionellen Forellenteich bei denn man einen Angelschein benötigt. Vorausgesetzt ist natürlich das dieser Privat betrieben wird, wovon ich ausgehe wenn du da für die Zeit zahlst wo du Angelst.
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ok danke für die info
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Liebe Bina,
ich würde Dir trotzdem empfehlen, die Sportfischerprüfung zu machen.
Dabei lernst Du mit Sicherheit viel übers Angeln und auf Dauer nur in professionellen Forellenseen zu Angeln, macht auch kein Spaß.Mit einem Jahresfischereischein hast Du auch viel mehr Möglichkeiten andere Gewässer und Fische kennenzulernen.
Viel Spaß Jürgen
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Zitat
Original von tysnes2003
Liebe Bina,ich würde Dir trotzdem empfehlen, die Sportfischerprüfung zu machen.
Dabei lernst Du mit Sicherheit viel übers Angeln und auf Dauer nur in professionellen Forellenseen zu Angeln, macht auch kein Spaß.Mit einem Jahresfischereischein hast Du auch viel mehr Möglichkeiten andere Gewässer und Fische kennenzulernen.
Viel Spaß Jürgen
stimmt, daran besteht kein zweifel.
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Soweit ich informiert bin, muss man zum Angeln immer die Sportfischerprüfung haben.
Auch an privaten Angelteichen.
Der Pächter verlangt den Nachweis in der Regel nicht ab, weil er Geld verdienen will.
Und eine Kontrolle kommt seltenst auf dieses Privatgrundstück!!!Aber laut Gesetz dürften Forellenteiche eigentlich nicht existieren, da ja das Aussetzen von Fischen nur zum sofortigen Fang mit der Angelrute nicht erlaubt sein soll!
Aber die Welt ist halt voller Widersprüche.
Ich bin noch nie an einem Forellenteich nach dem Fischereischein gefragt worden. Und ich habe noch nie davon gehört, dass es eine Kontrolle gegeben haben soll.
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Zitat
ich würde Dir trotzdem empfehlen, die Sportfischerprüfung zu machen.
Würd ich dir auch empfehlen. Allerdings würde ich vorher ein paar
mal am Forellensee angeln gehen, um zu gucken ob dir das angeln auch
richtig spaß macht. Du hast ja gesagt das du erst 1 mal angeln warst.
So eine Sportfischerprüfung ist auch nicht ganz billig. Soll also genau
überlegt sein. Mit über 100 Euro musst du auf jeden fall rechnen -
Ja möchte es erst ein mal ausprobieren obs mir gefällt nur wenn man ohne Schein nicht darf geht das ja nicht. Möchte natürlich auch keinen Arger bekommen, da ja Unwissenheit vor Strafe nicht schützt.
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Also -Bina-.....
...wenn du zum FoPu (Forellenpuff wie er unter uns Anglern genannt wird) gehst, dann sicher in Begleitung eines Anglers. Oder hast du schon die Ausrüstung?
Dieser Angler hat sicher einen Schein. ALso hat er auch Erfahrung. Dem Betreiber des FoPu wird es herzlich wenig jucken. Hauptsache, du zahlst deinen Obulus.
Lass es dir am Teich zeigen und probiere. Es ist wirklich die beste Möglichkeit, das Angeln 'selbst zu empfinden'!
Vor Allem lernst du Grundkenntnisse besser zu verstehen und brauchst dir hierfür bei der möglichen Prüfung keine Eselsbrücken mehr bauen.
Die Prüfung ist zwar nicht so schwer, aber wenn man totaler Neuling ist und von nix ne Ahnung hat, ist der Stoff doch recht umfangreich.
Da du aus NRW kommst....
...soweit ich weiß gibt es dort kaum 'freie' Gewässer. Alles ist verpachtet und man muss auch wieder in einen Verein eintreten, was zusätzlich Geld kostet.
Da liebe ich meine Stadt HH. Dort gibt es jede Menge freie Gewässer. Zieht zwar auch 'Touris' aus SH und NI an, aber Gäste sind immer herzlich willkommen.
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Zitat
Original von Addi Hit
Aber laut Gesetz dürften Forellenteiche eigentlich nicht existieren, da ja das Aussetzen von Fischen nur zum sofortigen Fang mit der Angelrute nicht erlaubt sein soll!Dann dürfte es nach Gesetz auch kein Angelverein geben.....
Bina.
Wenn du wen kennst in "Real", der sein Angelschein hat frag ihn ob er dich begleitet "Fopu" um dort etwas erfahrung zusammeln, eher gesagt um Grundkentnisse zu lernen, den rest Lernst du wenn du den Schein hast ;-).
Mfg Marcel.
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moin,
inzwischen sollten es doch solche alte Hasen, wie Addi begriffen haben, dass die hier gestellte Frage nicht ohne Kenntnis der jeweiligen Landesfischereiverordnung beantwortet werden kann.Was da auch noch zu den Forellenteichen geschrieben wird, die angeblich laut Gesetz nicht existieren dürften... oh weia...
Jedes Bundesland, das kann man in den entsprechenden Fischereiverordnungen nachlesen, erlaubt ausdrücklich das Fischereirecht für sogenannte geschlossene Binnengewässer.Habe mal einige Gesetze auf diese Frage hin gelesen. Eigentlich ist es in keinem Bundesland erlaubt, ohne Fischereischein zu angeln. Ich konnte auch in keiner Verordnung explizit einen Satz lesen, nach dem ein Angeln ohne Fischereischein an geschlossenen Binnengewässern erlaubt ist bzw. nicht erlaubt ist. Da es diese Formulierung offensichtlich nicht gibt, folgt der eigentliche logische Schluß, dass wenn in einer Verordnung zum Angeln ein Fischereischein ( auch ein Tourischein ist ein Fischereischein, wenn auch ein zeitlich begrenzter) gefordert wird, dieser auch am FoPu vorhanden sein muß. Im Übrigen unterscheidet die Forderung des Fischereischeines vom FoPu-Betreiber aus meiner Sicht den seriös tätigen Betreiber vom Banditen.
Da auch die Teichbetreiber der Fischereiaufsicht unterliegen, muß also jeder, der an einem FoPu ohne Fischereischein angelt, mit entsprechender Kontrolle und Bestrafung rechnen.Gruß
Osmar -
Zitat
Original von Osmar
Da auch die Teichbetreiber der Fischereiaufsicht unterliegen, muß also jeder, der an einem FoPu ohne Fischereischein angelt, mit entsprechender Kontrolle und Bestrafung rechnen.
Gruß
OsmarAlso Bina kommt aus NRW, wie ich. Die "reine Rechtslage" stellt sich meines Erachtens genauso dar, wie Osmar es beschreibt. Nun kenne ich herzlich wenige SaBo (3, um genau zu sein...), aber in jeder mir bekannten Teich- oder Platzordnung wird der Besitz eines Fischereischeins vorgeschrieben.
Die "Handhabung" vor Ort aber ist offenbar eine ganz andere Sache...
MAX
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Hallo Osmar
Ich kann nur das sagen, was man in HH mir bei der Prüfung gesagt hat.
Dort gab es im Prüfungsbuch die Frage, ob es erlaubt sei, Fische allein zum Zwecke des Fangs auszusetzen.Daher wurde uns gesagt, dass bei FoPu's es eigentlich nicht erlaubt sein dürfte!!!!
Nun muss man allerdings unterscheiden zwischen der gewerblichen und privaten Nutzung.
So steht im Hamburger Fischereigesetz unter §5 (2):
ZitatEin Fischereischein ist nicht erforderlich für die Ausübung des gewerbsmäßig betriebenen Fischfangs in Küsten- und geschlossenen Binnengewässern.
Dies könnte man so auslegen, dass der Fopu-Besitzer ja gewerblicher Fischereiberechtigter ist und damit zählt es nicht. Aber: Der Angler selbst fängt die Fische NICHT gewerblich. Das könnte man so auslegen, als das er auf jeden Fall einen Schein braucht!!!
Dann gibt es noch diesen hier:
Zitat§ 2 Inhalt des Fischereirechts
(1) Das Fischereirecht ist die ausschließliche Befugnis, in einem Gewässer Fische zu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
(2) Mit dem Fischereirecht ist die Pflicht verbunden, einen der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden einheimischen Fischartenbestand zu erhalten und, soweit erforderlich, durch Besatz zu ergänzen. Dies gilt nicht für die berufsmäßig betriebene Teichwirtschaft.
(3) Das Fischereirecht steht vorbehaltlich des Absatzes 4 dem Eigentümer des Gewässers zu. Es ist untrennbar mit dem Eigentum verbunden und kann nicht Gegenstand besonderer Rechte sein.
Wenn man jetzt einen FoPu unter 'berufsmäßige Teichwirtschaft' bezeichnet, dann dürfte das Fischereirecht hier nicht zählen, zumindest nicht nach §2 (2).
Nach Abs. 3 steht dem Gewässereigentümer das Fischereirecht zu.
Damit bestimmt er auch, wer angeln darf und wer nicht. Wer also bezahlt, darf angeln. Und damit dürfte er nicht gegen Gesetze verstoßen.
Wohlgemerkt: Nach HH-Gesetz!
Wie zu Anfang schon gesagt, hat man uns bei der Prüfung erzählt, dass auf jeden Fall einen Fischereischein erforderlich sein soll. Aber nicht jeder ist unfehlbar. AUch keine 'Alten'! Und vieles ist halt ausgelegt!
Ich hoffe. die §§ haben nicht noch mehr Verwirrung gestiftet!
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moin Udo,
verzeihe mir den eigentlich ironisch gemeinten Angriff auf den alten Hasen.ZitatNach Abs. 3 steht dem Gewässereigentümer das Fischereirecht zu.Damit bestimmt er auch, wer angeln darf und wer nicht. Wer also bezahlt, darf angeln. Und damit dürfte er nicht gegen Gesetze verstoßen.
Sorry, das ist eine falsche Auslegung des Gesetzes.
Du darfst den letzten Satz des Abs. 3 nicht vernachlässigen. Da steht:
"Es ist untrennbar mit dem Eigentum verbunden und kann nicht Gegenstand besonderer Rechte sein."Das bedeutet nach meiner Auffassung: der Inhaber des Fischereirechtes darf angeln, die Fische behalten und auch Fische einsetzen, wenn es zur Erhaltung des Bestandes erforderlich ist. Aber nur er darf das ohne eine weitere besondere Genehmigung, weil er der Eigentümer des Gewässers ist.
Der Folgesatz, dass dieses Recht nicht Gegenstand besonderer rechte sein kann, heißt auf deutsch : Er darf niemanden in seinem Gewässer angeln ,lassen, der die gesetzlichen Forderungen nicht erfüllt( Fischreischeinpflicht !). Wenn er dies dürfte, wäre es ein besonderes Recht. Dies schließt jedoch der Abs.3 mit dem letzten Satz eben aus.Das ist meine Auffasssung dazu. Ich finde, das ist eine sehr interessante Diskussion. Ist es immer, wenn es um Gesetze geht.
Gruß
Osmar -
@ all
also wenn ich das richtig verstanden habe während meines unterrichtes ( ist noch gar nicht so lange her) macht man den "schein" ja nicht um angeln zu dürfen, sondern um den waidgerechten umgang zu erlernen.
sprich: angeln ohne schein - NEIN !
mein lehrer sagte mir das ich nicht einmal aus dem eigenen teich im eigenen garten angeln dürfte . weil ich tiere töte und genau DAS ist es. der "schein" ist eine "lizenz zum (waidgerechten) töten" wenn man das einmal so locker ausdrücken darf.
erst wenn du den schein hast darfst du gegen money an teich angeln. oder für bezahlte tageskarten an anderen gewässern....
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moin oller Hecht,
Dein Lehrer hat das recht vereinfacht dargestellt, damitdie Lehrgangsteilneher verstehen, warum sie am Lehrgang teilnehmen und begreifen, dass man in Deutschland wohlgemerkt ohne einen Fischreischein nichts und nirgendwo angeln darf.Richtiger ist meiner Ansicht nach, dass Du mit dem Ablegen der Prüfung zum Fischereischein den Nachweis erbringst, die notwendige Sachkunde zu besitzen, um ein Tier (Fisch) zu angeln und weidmännisch zu Töten und zu Schlachten. Das ist jedoch eigentlich nur der zwar wichtige, ethische und moralische Aspekt dabei. Leider steckt in Deutschland aber auch der finanzelle Aspekt dahinter, dass ein Lehrgang in der Regel besucht werden muß ( inMV muß man z.B. nicht am Lehrgang teilnehmen, man kann sich zur Prüfung anmelden, wenn bestanden, dann gibt es den Fischereischein), der Geld kostet und auch die Prüfungsgebühren sowie die Gebühren für die Ausstellung des Scheines Geld in die Staatskasse bringen.
Gruß
Osmar -
nein es wurde nicht vereinfacht gelehrt, ich habe es hier nur vereinfacht geschrieben. da die o.g. frage ja auch recht simpel gestellt war wollte ich das ding hier nicht ( ganz deutsch) in paragraphen versinken lassen. es ist halt ländersache....
also bina: ja , schein brauchsteund osmar ..... freut sich denn nicht jeder wenn er etwas vedienen kann.
ich hab verwandte im ausland, zahlen nix , die werden nicht geprüft und angeln trotzdem.... aber eben nicht in deutschland. so ist das eben hier.
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hi oller Hecht,
Zitatund osmar ..... freut sich denn nicht jeder wenn er etwas vedienen kann.
naürlich, nur ist das ein ganz anderes Thema.
Zitatda die o.g. frage ja auch recht simpel gestellt war wollte ich das ding hier nicht ( ganz deutsch) in paragraphen versinken lassen. es ist halt ländersache....
da ist schon etwas dran, wie Du aber eventuell bei Verfolgung des Themas lesen konntest, sind nun einmal leider die Auslegungen von Paragraphen recht unterschiedlich. Ist für eine/n nfänger eventuell auch nicht uninteressant.
Zitatich hab verwandte im ausland, zahlen nix , die werden nicht geprüft und angeln trotzdem.... aber eben nicht in deutschland
bestätigt also eigentlich nur, meinen Standpunkt zu den ethischen und moralischen Aspekten. Diese werden vorgeschoben, um wieder einmal Kasse machen zu können.
aber im Grunde ist es schon richtig, was Du meinst; es war eine schlichte Frage, auf die eine schlichte Antwort eigentlich auch genügt hätte. Nun hat bina etwas mehr input bekommen. Kann ja auch nicht schaden. Und im Forum war wieder Bewegung. Auch nicht schlecht. Oder ?
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