• Offizieller Beitrag

    All,

    ja, eine interessante Diskussion.
    Früher, als ich anfing zu angeln, meist am
    Forellenteich, hat niemand nach einem Schein
    gefragt.Man hat bezahlte und los ging es.
    Doch vor einigen Jahren tauchte bei uns in
    S-H an den Forellenteichen ein Schild auf
    "Gültiger Jahresfischereischein erforderlich"!
    Die Betreiber ärgert das zwar und kontrollieren
    tun sie auch nicht.Aber sie haben darauf
    hingewiesen.
    Kontrollen durch das Amt für ländliche Räume,
    dem auch die Fischerei unterstellt ist, sind
    jederzeit möglich.

    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!


  • Wie schön, das man Gesetze immer anders interpretiert.
    Dazu zähle ich mich natürlich auch. Und auch ich kann falsch liegen.

    @ Osmar: Das mit dem alten Hasen.......du bist der Ältere!!! :D


    Ich bring' mal ein anderes Gedankenspiel:

    Mal angenommen, ich gewinne im Lotto. Nich 4, 5 oder 6 Richtige, nein, 6 Richtige mit Superzahl und das beim Jackpot von 20 Mio. Zudem bin ich natürlich der Einzige mit den richtigen Zahlen und habe den Schein abgegeben und unbeschädigt zum Lottodienst gebracht (man muss ja alles ausschließen, das einen solchen Gewinn zunichte macht!!! :-D).

    Nun bin ich zudem so behämmert und finde Deutschland so schön, dass ich hier bleibe und nicht ins Ausland verschwinde!

    Ich baue mir ein Haus auf ein groooßes Grundstück mit eigenem See!!

    Nachdem ich kontrolliert habe, dass meine Frau den Rasen anständig gemäht hat, begebe ich mich auf den eigens von mir erbauten Steg und werfe meine Ruten aus!

    (Ich weiß, sehr abstrus, aber doch schön, oder? :-D)

    Frage 1) Muss ich auf meinem eigenen Grundstück mit eigenem See einen Fischereischein haben?

    Wenn nein, ok
    Wenn ja, wer will sich das Recht herausnehmen und mein Grundstück zwecks Kontrolle einer Ordnungswidrigkeit betreten?

    Frage 2) Mein Nachbar kommt zu Besuch und nachdem er kontrolliert hat, das ich meinen Rasenschnitt kontrolliert habe, setzt er sich zu mir an den Steg und fragt, ob er dort auch mal angeln darf. Ich sage: Jo Kuddel, hau rein!

    Braucht Kuddel einen Fischereischein?
    Wenn nein, OK
    Wenn ja, wer will die OWi auf meinem Grundstück kontrollieren?

    Frage 3) Es kommt, was kommen musste! Der Nachbar hat es in der Dorfkneipe erzählt und nun kommen 10 weitere Nachbarn, die angeln wollen.
    Ich sage: Jo, aber nur, wenn ihr einen Obolus leistet, damit ich auch wieder Fische einsetzen kann!

    Brauchen die alle einen Fischereischein?
    Wenn nein, OK
    Wenn ja, wer will das Kontrollieren?

    Frage 3) Mein Lottogewinn ist so dermaßen geschrumpft, weil ich Trottel immer die Köder und das Bier ausgegeben habe. Jetzt sage ich, dass der Obolus größer werden muss. Ich mache jetzt also Gewinn, das ganze wird gewerblich.
    Wenn die Nachbarn nicht petzen, dann weiß es niemand und was niemand weiß, macht niemand heiß!

    Aber nach ein paar Bierchen im Dorfkrug -der Bürgermeister hat seine Wahl gewonnen und einen ausgegeben-, quatscht Kuddel plötzlich und der Bürgermeister wittert den Verdacht, dass ich meinen privaten Teich gewerblich nutze. STEUERN geht es ihm durch den Kopf und er sieht sein Gehalt schon aufgebessert!

    Ich muss notgedrungen ein Gewerbe anmelden....

    Bin ich nun verpflichtet, dass die Angler auf meinem Privatgrundstück und meinem privaten -gewerblich genutzten- Teich eine Fischereischeinpflicht einzuführen?

    Wenn ja, dann müssen wir die Ausgangsfrage klar bejahen.
    Wenn nein, ist wieder alles offen.


    Müssen wir hier also unterscheiden, zwischen Gewässern, die nur verpachtet sind und Gewässern, die Privateigentum sind?

    Es gibt ja Gewässer, die dem Land oder der Gemeinde gehören und an einen Pächter vermietet sind!
    Es gibt aber auch Gewässer, die sich im privaten Besitz befinden.

    Ich will jetzt keine Behauptung aufstellen, aber wie sieht hier die Rechtslage aus?


    So, nach dieser zwar sehr langen, aber vielleicht doch anschaulichen Geschichte, wollen wir mal sehen, wie die Meinungen so sind! ;)

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    Einmal editiert, zuletzt von Addi (16. Juli 2009 um 16:49)

  • Udo, das geht jetzt sehr weit ;) ...

    ... denn man müsste 16 Fischereiverordnungen studieren!

    Auf jeden Fall, komm´ mit Deinen Millionen nicht nach NRW, denn Du brauchst a) einen Fischereischein (o.k., hast Du ja) und b) der Hammer: Ab einer gewissen Größe des Teiches, die ich gerade nicht parat habe, kannst Du verpflichtet werden, Erlaubnisscheine auszugegeben. Auf Deinem Privatbesitz, wohlgemerkt. Verordnung spricht da von "einer angemessenen Zahl von Erlaubnissen". Echt irre, nicht wahr?

    MAX

  • Nun Max. Dann lasse ich mich als Dänischer Honoarkonsul vereidigen, setze den Danebrog mein Grundstück ist dänisches Hoheitsgebiet!

    Jetzt du wieder! :P

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • moin Udo,
    wie Max schon schreibt, das wird jetzt etwas zuviel. Oder besser gesagt :-D.. Du bist ja gaga altes Frontschwein :-)) :-))

    und dennoch zu einer Sache:

    Zitat

    Frage 1) Muss ich auf meinem eigenen Grundstück mit eigenem See einen Fischereischein haben?

    das eribt sich aus §1a des Fischereigesetzes von Hamburg. Will heißen, es muß erst festgestellt werden, da sind noch verschiedenen Gesetze von Hamburg aufgeführt, ob dann das Fischereigesetz auf Deinen Fischteich auf dem Privatgrundstück zutrifft.
    Wenn es dann gilt, mußt Du , auch Dein Besuch einen Fischereischein haben und Du mußt, siehe §13, auch die Fischereiaufsicht auf Deinem Gelände dulden.

    Gruß
    Osmar

  • Hallo Bina,
    eine andere Möglichkeit mal etwas reinzuschnuppern wäre wenn du einen Bekannten hast der dich mal an einen Vereinsteich o.ä. mitnimmt, das kostet dann auch nix. Da mußte vielleicht etwas mehr aufpassen aber er läßt dich dann bestimmt mal seine Rute "halten". ;)
    Ja, ich weiß... :rolleyes:...ich bein ein Forenferkel, aber ich konnte bei der Wortwahk nicht widerstehen... :D ;)

    Zum Thema ANgelschein und teuer...falls der ganze Lehrgang mit Prüfung 100€ kostet sollte man sich mal ausrechnen wie oft man dafür in den Fopu fahren kann, ich denke das rechnet sich nicht wirklich denn die üblichen Preise sind 15 bis 20€!
    Ansonsten ist ein Fopu ne gute Sache zum reinschnuppern, und i.d.R. fragt da auch keiner nach nem Angelschein (kommt aber auch auf´s Gewässer an). Aber Bina, glaube aber bitte nicht das die Verhaltensweisen mancher ANgler dort als "normal" zu bezeichnen sind, Fopus sind in der Hinsicht ne ganz andere Welt... :rolleyes:

    Gruß
    Lücke

  • Ja...die lieben Gesetze!

    In Deutschland ist alles geregelt. Aber: Keine Regel ohne Ausnahmen. Das Problem: Ausnahmen werden nicht geduldet! :D

    Zudem gibt es das Gesetz, das klare Linien setzt (die selten einer versteht!!!), aber nicht immer angewendet wird.

    Nun muss ich aber sagen, dass das Angeln ohne Angelschein in freien Gewässern eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

    Nach dem Opportunitätsprinzip (Ermessensentscheidung) kann die Ordnungsbehörde entscheiden, ob ein Einschreiten notwendig ist oder nicht!

    Wenn ich also auf meinem Privatgrundstück gegen geltendes Recht verstoße, dann interessiert es dem Gesetzgeber erst, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet wird, bzw. Andere belästigt oder gefährdet werden.

    Mal abgesehen davon, dass mein Grundstück dann so groß und gesichert wäre, dass niemand von außen sieht, wie ich angle :D :D :-D, wird kein Polizist auf die Idee kommen, auf mein Privatgrundstück zu latschen, um wegen einer Ordnungswidrigkeit, die gar nicht originär in seine Zuständigkeit fällt, tätig zu werden!

    Ein Fischereiaufseher wird sich ebenfalls eher die Lippen zerbeißen, bevor er dieses Risiko eingeht. Er wird vielleicht der Behörde eine Nachricht zu kommen lassen, aber er greift sicher nicht zur Klinke der Eingangspforte!

    Bei einem Forellenpuff ist es anders. Selbst wenn es Privatgrundstück ist, so kann die Öffentlichkeit (sprich der Angler und seine Begleiter) dieses Grundstück betreten und damit ist es 'tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum'! (Verkehrsraum hat nichts mit Autoverkehr zu tun, auch Fußgänger sind Verkehrsteilnehmer).

    Oder anders gesagt: Wenn ich das Auto meines Kumpels auf meinem Grundstück beim Einparken in meiner Quintengarage (also größer als ne Doppelgarage :-D) beschädige, kommt die Polizei nicht zur Unfallaufnahme!

    Anders beim Unfall am FoPu. Hier muss sie den Unfall aufnehmen, wenn dies verlangt wird (Tankstellengelände sind auch Privatgrundstück, da aber jeder drauf darf, wiederum 'tatsächlich öffentlicher VK-Raum, genau wie Parkhäuser).

    Also wird auch ein Fischereiaufseher nicht überlegen, ob er an einem FoPu auftaucht.

    Das alles regeln natürlich nicht die Pflicht zum Fischereischein, aber zeigt doch die Realität auf.

    Diese Gedankenspiel finde ich natürlich irgendwo schön, auch wenn sie wohl kein Ergebnis herbeiführt. Man kann sich aber furchtbar geil wichtig machen!!!!! :D :D :D


    FÜR BINA:

    Grundsätzlich musst du also einen Fischereischein am Forellenteich haben.
    Es gibt aber Teiche, wo der Angler 3 oder sogar 4 Ruten nutzen darf, wenn er die Ruten halt bezahlt!
    Aber auch mit zwei Ruten geht es!

    Ein Bekannter 'zeigt' dir dort das Angeln und es sind 'seine Ruten', die er beim Pächter auch bezahlt hat!

    Auch wenn das gegen das GEsetz verstoßen sollte, wird es nie zu einer Verurteilung kommen. Ich stelle das einfach mal unkommentiert hier rein, weil sonst wird es noch viel länger!

    Lass es dir also 'zeigen', ,meinetwegen auch mehrmals. Wenn du dann immer noch Interesse hast und inzwischen genug Grundkenntnisse sammeln konntest, dann wird dir die Prüfung sicher leicht fallen und dann mach sie einfach. Der Schein gilt ein Leben lang!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • meinungen , meinungen meinungen.......

    wenn und aber.....


    richtig ist doch nun : die frage kann keiner 100 %ig beantworten.

    damit wir nun die "einsteiger" nicht ganz durcheinander bringen... was sagen wir denen nun?

    lieber schein bevor ärger? oder

    versuchs ohne ! oder

    frag deinen anwalt.- :cheers:

  • Zitat

    Dann lasse ich mich als Dänischer Honoarkonsul vereidigen, setze den Danebrog mein Grundstück ist dänisches Hoheitsgebiet! :P

    Ja Hallo Adi, dann bewerbe ich mich aber um eine Anstellung als Fahrer bei Dir. :-))

    Hallo Bini,

    wo wir gerade bei Dänemark sind.

    Mach doch dort einfach mal ein paar Tage Urlaub, und geh Angeln. Ohne Schein (Vorausgesetzt Du bist noch keine 18) ohne Prüfung und ohne die ganzen unverständlichen Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

    Dort gibt es sogar See an denen Kinder und Jugendliche in den Sommermonaten von Angestellten des Landes, in der Regel Forstarbeiter, oder Naturführer über Tageszeitungen zum Angeln eingeladen werden um denen dort den richtigen Einstieg ins Angeln zu zeigen. Das macht den Kids dort mehr Spaß und bringt mehr als unsere ganze Fischerprüfung, vor allem angeln dort wesentlich mehr Kinder und Jugendliche als bei uns und der Angelsport hat Zukunft.

    An den oben aufgeführten Gewässern darf jeder unter 18 angeln, ohne Schien der Lust und Laune dazu hat. UNd die über 18 kaufen sich den Schien auf der Post für 140 DKK.

    Ich finde dies wesentlich besser als die ganze Sch... bei uns in unserm Überreglementierten Staat. Und das dort der Angler ein wesentlich besseres Ansehen in der Öffentlichkeit hat als bei uns, dies liegt vielleicht auch daran begründet, dass dort jedes Kind den Wurm baden kann ohne sich strafbar zu machen.

    GvH
    Rainer

    der noch zwei Jahre hier in diesem A Sozialstaat arbeiten wird, bevor er nach DK auswandert.


    Wenn eine Schraube locker ist, hat das Leben wenigstens ein bisschen mehr Spiel

    • Offizieller Beitrag

    Moin Rainer,

    Zitat

    der noch zwei Jahre hier in diesem A Sozialstaat arbeiten wird, bevor er nach DK auswandert.

    da wünsche ich dir gutes Gelingen.
    Sind auch schon viele wieder zurück(ein)gewandert.

    Mit Petri Heil
    Jürgen

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!