Hallo,
ich bin mir nicht mehr sicher und kann es nirgendwo finden:
darf ich zu einer köfi-angel (natürlich tot) in sachsen-anhalt auch noch eine weitere friedfischangel und/oder vielleicht sogar stippe verwenden oder die köfi-angel wie beim spinn/fluganrgeln nur allein?
Dank euch und allzeit petri heil!!
Köfi-angel!!
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- D-S.-Anh.
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friedfischangler -
2. Juli 2007 um 22:59
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@hallo Friedfischangler
der Einfachheit halber habe ich den Betreffenden Abschnittn der Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt kopiert.
Unter GOOGLE Fischereigesetz Sachsen-Anhalt findest Du den gesamten Text.4.2.1.1 Angler dürfen in den allgemeinen Gewässern des LAV Angelgeräte wie folgt verwenden:
Inhaber des Fischereischeines und einer gültigen Fischereierlaubnis dürfen mit zwei Wurfruten mit Rolle und einer Kopfrute ohne Rolle und Ringe (Stippangel) auf Raubfische und auf Friedfische angeln. Die Kopfrute darf nur als Friedfischangel verwendet werden.
Inhaber des Fischereischeines und einer gültigen Fischereierlaubnis dürfen mit einer Spinnangel oder einer Flugangel angeln. Wenn die Spinnangel oder die Flugangel benutzt wird, dürfen gleichzeitig keine weiteren Angeln verwendet werden.Inhaber des Jugendfischereischeines oder des Sonderfischereischeines und einer gültigen Fischereierlaubnis dürfen nur mit zwei Angelruten auf Friedfisch angeln. Gefangene Raubfische, Hecht, Rapfen, Wels, Zander und Salmoniden sind schonend zurückzusetzen.
Eine Unterstützung des Anglers durch eine nicht fischereibefugte Person ist möglich für:
1. den Transport und die Beaufsichtigung aller Fischereigeräte des Anglers
2. das Auswerfen und Halten einer Angelrute, mit Ausnahme von Spinn- und Flugangel
3. den Einsatz des Unterfangkeschers beim Anlanden und
4. weitere Hilfstätigkeiten ohne Kontakt zum lebenden Fisch
Die Anzahl und Art der §1 Abs.4 Satz 1 und 3 der Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt erlaubten Fischereigeräte dürfen hierdurch nicht überschritten werden.
Gruß Ludwig
Zander1