nabend zusammen..,
es kann einfach nicht angehen...
folgende situation..:..man möchte gerne mal zu einem bekannten fahren und mit ihm angeln gehen,entfernung ca.80 km !!..
diese spontanität muss wirklich 2 tage im vorraus geplant werden, weil es anscheinend ne große ungewissheit darüber gibt ob ich..--
1. den orginal "Fischereierlaubnisschein" mit mir führen muss bei einer evtl überprüfung oder ob ne kopie davon reicht??
2. ich zwingend persönlich "vor ort" den Fischereierlaubnisschein abholen muss oder ob es auch da reicht dem bekannten ne kopie meines Fischereischeines zu senden via mail zb. und er den schein mit abholt??
es ist ein alptraum mit diesen Gastkarten, Spontanität fällt damit in die ladenöffnungszeiten des fachgeschäftes..dabei wäre und könnte es doch so einfach gehändelt werden ..
ich fax mein schein in den laden der die erlaubnisscheine grade hat,die faxen mir die erlaubnis zurück, fertig...
zur not wegen evtl abrechnungsprobleme oder sonstige quergedanken gehe ich zb. in einen askari-shop (langenfeld) und zeige denen mein schein,der ruft in den shop nahe des gewässers (6 FACHMÄRKTE) an und lässt die erlaubnis faxen,ich bezahle..punkt.
(ein mehrbeitrag würde bestimmt gern jeder bezahlen,schon wegen der zeitersparnis)(anregung und aufgabe für euch vom shop?)
rein theoretisch müsste es doch allemale ausreichend sein wenn ich nen briefumschlag sonntagsmorgens um 4 uhr bei meinem angeldealer mit angaben zu meinem schein,zu beangelndes gewässer und natürlich geld unter der tür durchschiebe,weil grade da ich angeln möchte aus schlaflosigkeit oder sonstigen ansammlungen wilder gedanken die mich auf fisch hoffen lassen...möchte sehen welches gericht mir da wilderei vorwerfen möchte...
in den § des Fischereigesetzes und der landesfischereiordnung steht übrigens mit keinem wort was vom orgial..!!!
wie denkt ihr darüber,habt ihr erfahrungen dazu oder gar tips im umgang damit???
so, genug davon...euch viel petri
gruss der tino