Person, die ohne Erlaubnis an einem Fischgewässer angelt.
Dabei ist es unerheblich, ob er ordentliches Angelgerät verwendet oder Schon- und Mindestmaße beachtet.
Wer ohne Fischereischein angelt, begeht in freien Gewässern eine Ordnungswidrigkeit, in verpachteten Gewässern ist es Fischwilderei, sprich eine Straftat.