• meine prüfung lief so wir hatten erst denn theoretischen teil der ging 90 minuten und wenn man fertig haben wir die zettel abgegeben und haben nummern bekommen es waren immer 4 in einer gruppe und dann sind wir nach der gruppen nummern in denn raum gegangen und mussten erstmal 6 fischbilder aufschreiben und dann mussten wir karten ziehn für die jeweilige rute und mussten die ruten und alles was dazu gehörte zusammen stellen beim zubehör mussten wir dat in die richtige reihe hinlegen hättest du dat nicht gemacht wärst du durchgefallen


    so lief meine prüfung ab

  • Also ihr habt es echt blöd dass Ihr in Deutschland Prüfungen machen müsst, ich mein bei manchen Anglern ist Sie auch dringend nötig.

    Da haben es wir in Österreich schon viel einfacher. In den meisten Bundesländern Ist nur eine Unterweisung erforderlich, und die sieht bei uns in Tirol z.b.so aus:
    Um 0800 Uhr Zuerst 40€ Zahlen, danach viel theorie(4 Stunden), wo wirklich einige kurz wegschlafen.
    Am Nachmittag ein bisserl Praktisch wo uns einiges gezeigt worden ist. z.b. Fliegenfischen, Rieseln(mit dem Tiroler Hölz), filetieren, mit kleinen Köderfischen angeln usw.
    Danach so um ca. 17 Uhr bekommt jeder einen Unterweisungsschein mit dem er jetzt Legal angeln darf. Es ist auch ein Jahresbeitrag von 25 € noch zu zahlen.

    Soll aber ab dem nächsten Jahr zu einer Prüfung kommen.

    Sorry wenn es nicht hier rein gehört aber vielleicht interressiert es jemanden z.b. jemand aus Bayern der in tirol eine Unterweisung machen möchte.

    Petri Heil
    Gismo

  • Hallo Gismo!

    Oh doch, sicher gehört das hier herein. Die Bedingungen für unsere östereichischen User interessieren uns doch auch!

    Frage ist, wem oder inwiefern Eure Unerweisung nützt: Darf der Deutsche, der bei Euch den Lehrgang macht, dann in Österreich angeln?

    Werden Gastfischer bei Euch überprüft, was müsste man denn vorlegen?

    Sicher ist auf jeden Fall (wegen Deines letzten Vorschlags), dass z. B. einem Bayer der österreichische Lehrgang auf deutschem Staatsgebiet gar nichts nützt, hier braucht er immer den Fischereischein mit Prüfung.

    Oder hast Du es so nicht gemeint?

    MAX

  • Hy einssiebzig!

    Ja der Deutsche darf dann in diesem Bundesland angeln

    Dass mit dem Bayer habe ich so gemeint, dass wenn er in Tirol eine Unterweisung macht was ja ca. 10 Stunden dauert, kann er da auch angeln.
    Und vielleicht wohnt er gleich hinter der Grenze dann fährt er mit dem auto eine viertel Stunde.
    Man darf auch mit der Unterweisung alles befischen. Sei es Auf Hecht, Karpfen, Zander, Forellen, usw. also alle Fische auser Stör.

    Man muss nur auf die Schonzeiten und dem mindestfangmass achten.

    Und ja Gastfischer werden überprüft, dann sollte man Vorlegen:

    -- Eine tages- oder Halbtageskarte vom entsprechenden Revier
    -- Einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein oder den Reisepass)
    -- und eine Einzahlungsbestätigung des Verbandsbeitrages der dann von Jänner bis Dezember diesen Jahres gültig ist. Bei einem Gastfischer 25€


    Man sollte auch daran achten dass in manchen Flüssen Nur dass fliegenfischen mit der fliegenrute erlaubt ist.

    mfg Gismo

  • also...es ist von bundesland zu bundesland unterschiedlich..in sachsen-anhalt gibt es zwei prüfungsteile schriftlich und mündlich..am besten ist es wenn man sich da bei den zuständigen fischerreibehörden informiert.


    und das mit dem teil das copyrigth verletzung nicht bestraft wird aber urheberrechte...
    beides is das selbe..auch wenns unterschiedliche wörter sind

  • Stimmt :D
    Morgen is es wieder soweit in Bayern :cheers:
    allen Prüflingen wünsche ich auch ne erfolgreiche Prüfung und
    Petri Heil :angler:

    Gruß
    Lekter6

    Der Regenwurm wird sehr vermisst weil er heut´ zum Angeln ist :angler: