Jugendliche beim Nachtangeln

  • Petri Heil!
    Ich habe mal eine Frage darüber ,ob es gesetzliche Bestimmungen darüber gibt das Jugendliche (14J.) am Nachtangeln nicht tielnehmen können.Ein Bekannter hat mir das erzählt und da sich die Gesetze laufend ändern,versuche ich hier näheres in Erfahrung zu bringen.

    Hat jemand eine Antwort?

    Danke

  • Nein, explizit wird so etwas durch kein Gesetz verboten.
    Es gibt das [URL=http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/jugendschutzgesetz-fliesstext,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf]Jugendschutzgesetz[/URL], dass einige Dinge regelt, z.B. auch, wei lange Kinder oder Jugendliche an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

    Hieraus könnte man ggf ableiten, dass Angeln ein öffentliche Veranstaltung sein könnte.

    Dies wird aber wiederum deshalb schon verneint, da das JuSchG eher problematische Veranstaltungen meint, wie Diskotheken, Kneipen etc.

    Wenn am Nachtangeln auch noch Erwachsene teilnehmen, dann sollte da erst recht kein Problem sein.

    Sind diese Erwachsenen aus dem Verein, der so ein Nachtangeln veranstaltet, sollte er jedoch das schriftliche Einverständnis der Eltern einholen.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • moin,
    bis zu diesen zwei Punkten hin, gehe ich mit Udo mit...

    aber das hier...

    Zitat

    Wenn am Nachtangeln auch noch Erwachsene teilnehmen, dann sollte da erst recht kein Problem sein. Sind diese Erwachsenen aus dem Verein, der so ein Nachtangeln veranstaltet, sollte er jedoch das schriftliche Einverständnis der Eltern einholen.

    Mit dieser Ansicht würde ich recht vorsichtig sein. Erst recht als Verein.

    Beispiel: Ein Jugendlicher wird von einem Erwachsenen des Vereins zurechtgewiesen, weil dieser irgendetwas falsch gemacht haben soll. Antwort des Jugendlichen: " Du bist nicht mein Vater. Du hast mir nichts zu sagen."
    Im selben Augenblick geht der Jugendliche unvorsichtig etwas nach hinten, fällt und bricht sich ein Bein.

    Mein lieber Udo, was meinst Du, was dann losgeht !!!

    Das Einverständnis der Eltern in der Form: " Wir gestatten hiermit, dass unser Sohn..." reicht in keinem Falle aus, dass der Verein oder ein Erwachsener des Vereins geschützt ist, wenn einem Jugendlichen auch ur in irgendeiner Weise etwas bei so einer Nachtangelei zustößt.

    Und , da zahlt auch keine Versicherung auch nur einen Cent.

  • Hallo,


    vom Gesetzlichen her hat uns Addi schon aufgeklärt, aber auch wenn Eltern dabei sind, kann ein Nachtangelverbot für alle U18 verhängt werden.
    Weswegen?

    - Wie Osmar schon gesagt hat, möchte man sich absichern, dass man nicht wegen irgendwas von Jugendlichen belangt wird.

    - Respektlosesverhalten, man pumpt 3 Kastenbier mit seinen "Angelfreunden" in einer Nacht durch, liegen dann besoffen im Zelt und wundert sich in der Früh warum seine Rute nicht mehr da liegt, wo sie vor dem Saufgelage war..

    - usw....


    Gruß Domi

    Einmal editiert, zuletzt von Domi (29. Mai 2010 um 18:33)

  • Osmar, denke da haste recht.

    ich würde das vielleicht so regeln : als elternteil eine erlaubnis (schriftlich) mitgeben. an eine Person die die Betreuung meines kindes dann übernimmt. der verein wirds (denke ich) nicht machen.


    @ DOMI ... 3 kästen Bier, besoffen?... denke es sollte zum angeln gehen.... :P

  • @ Oller_Hecht:


    Das sind keine Erfahrungsberichte meinerseits, sondern nur Berichte von einem See, in meiner Nähe...


    Gruß Domi


    PS: Wenn ihr mich angeln sieht, könnte man meinen, ich will 3 Wochen lang angeln so viel Essen hab ich mit :D

  • Osmar:

    Was ich meinte ist, dass sich ein Verein absichern muss.
    Nicht was die Haftung angeht, denn ein Unfall hängt nicht von der Tageszeit ab!

    Es dreht sich ja nur darum, dass der Verein oder oder Veranstalter sicher gehen kann, dass die Eltern davon Kenntnis haben, dass ihre Kinder über Nacht beim Angeln sind.

    Wie schnell geht es auch, dass ein 13jährer sagt: Oh, Nachtangeln, das erlauben meine Eltern nie. Da muss ich heimlich hin.
    Wer bekommt dann wohl einen auf den Deckel?

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hallo

    Bevor ich (im ersten Jahr als Jugendwart) mit der Jugend ein Nachtangeln terminierte, wurden die Eltern von mir angerufen und nachgefragt, ob sie etwas dagegen hätten.

    Danach folgte ein "Elternbrief" mit der Bitte um eine schriftlichen Einverstandniserklärung.

    Außerdem wurde jedem Jungangler ein Pate (per Los) zugeteilt.

    Mit dieser Vorgehensweise hatte ich in meiner Zeit als Jugendwart nie Ärger, trotz kleinerer Unfällen.

    Gruß kurier

    Ein Freund ist ein Mensch, bei dem man auch laut denken darf.