Hallo ihr Norddeutschen oder Hamburger,
wisst ihr was davon, dass der Hamburgerangelverein das Gemeinschaftsangel verboten hat??
Lest mal hiert:
Also ich würde sagen, dass die total durchgedreht sind.
Hallo ihr Norddeutschen oder Hamburger,
wisst ihr was davon, dass der Hamburgerangelverein das Gemeinschaftsangel verboten hat??
Lest mal hiert:
Also ich würde sagen, dass die total durchgedreht sind.
Wat is dat denn ??
Habe mir mal den Bericht durchgelesen und mußte mich auch schon sehr wundern, über diese "vorläufigen" Entscheidungen des Anglerverbandes in Hamburg. Kein Angeln mehr über vorherige Verabredungen. Also alles auf gut Glück, um zu einen gemeinschaftlichen Angeln zu gelangen.
Bloß um das zu verstehen, wenn ich mich mit meinen Bruder verabrede,
morgen mal auf Hecht und Co zu gehen ist das schon ein Gemeinschaftsangeln...ist doch ein Lacher.
Nun ja, große Treffen sollten schon angemeldet werden, schon allein um andere Angler mit einen Massenansturm auf die wenigen Angelstellen nicht zu vergraulen (vorallen an relativ kleinen Gewässern),
aber das machen ja meist die Vereine ohnehin. Aufsteller am Gewässer, Datum und Zeitraum des geplanten Angelns und schon ist die Sache gegessen.
VG Carsten
Moin,
da ist wohl irgendwem der Matjes auf den Kopf gefallen. Einziger Lichtblick bei der Regelung ist das man sich zum Friedfisch angeln vom Ufer aus , durchaus noch verabreden kann.
Ich könnte mir gar nicht vorstellen für jedes mal wenn ich mich an den See setze eine Genehmigung einzuholen, treten ja meistens im 2 er + X Pack an.
Mfg
Daniel
Entschuldigung, eine kleine Korrektur.
Es war der Angelverband Hamburg, er es beschlossen hat.
Hier ist das ganze ausführlich zu lesen!!!!!:
http://www.wirsindfisch.de/index.php?opti…chten&Itemid=58
moin,
nun ja, es ist ja kein Verein gezwungen Mitglied dieses Verbandes zu bleiben. Das als Erstes.
hier ein Auszug aus der Satzung dieses Verbandes:
b) Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören:
- Entscheidungen über ASV-Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung - Beschlüsse zu Satzungsänderungen einschließlich Genehmigung der Jugendordnung
- Entgegennahme der Geschäftsberichte von Präsidium (außer Beisitzer),
und Kassenprüfer
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Etatvorschlages für das
laufende Jahr
- Entlastung des Schatzmeisters und des restlichen Präsidiums
- Wahl des Präsidiums
- Wahl der Kassenprüfer und ihrer Ersatzvertreter
- Wahl des Ehrenrates
- Wahl der Beisitzer
- Bestätigung der Wahl des Jugendreferenten
- Bestätigung der vom Präsidium nominierten Delegierten und
Ersatzdelegierten für die VDSF - Hauptversammlung
- Beschluss über vorliegende Anträge
- der Erlass und die Änderungen von Ordnungen
Das aus meiner Sicht Entscheidende habe ich mal rot markiert. Wenn ich die Satzung richte lese, also rechtssicher, was ja nicht so sein muß, dann durfte das Präsidium einen solchen Beschluß gar nicht fassen, weil dazu die Mitgliedrversammlung hätte einberufen werden müssen.
Eine Entscheidung,was ein Gemeinschaftsangeln ist und ob es stattfinden darf, sollte doch wohl eine Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung sein.
Aber ich kann da natürlich völlig falsch liegen.
Da wird laufend auf Politikern rumgehackt, wie unfähig diese sind. Hier spielt ein Präsidium verrückt. Dieses Präsidium würde ich bei nächster Gelegenheit mal kurz abwählen.
Hallo,
Dann sollten eigentlich ganz schnell alle Vereine aus diesem Verband austreten und ihn sich selbst überlassen.
Wo keine Mitglieder im Verband, sind auch keine Dummköpfe, die für so einen Stuss dann auch noch Verbandsabgaben bezahlen.
Und ohne Geld, kann sich der Angelverband dann schnell auflösen.
Auf welche hinrissigen Ideen solche Verbandsmenschen kommen. Das bestätigt meine Einstellung zu Angelvereinen, bzw. Angelverbänden.
Keinen Arsc. in der Hose, nicht gewillt, sich auch mal auf Streitgespräche mit den grünen Gegner einzulassen. Da wird lieber die Fahne nach dem Wind gedreht und klein beigegeben.
So bekommen die Angler auf jeden Fall nicht den Stellenwert, den sie in einer Gesellschaft wie der unseren eigentlich verdient hätten.
GvH
Rainer
Der über solche Dinge nur unverständig den Kopf schütteln kann.
Zu dem besagten Thema Gemeinschaftsangeln kann ich auch einen Beitrag zusteuern!
Es ging darum das wir vom Forum in Hamm etliche Termine für Gemeinschaftsangeln für 2010 geplant haben.
Damit auch alle Mitglieder die Termine erfahren haben wir die im Forum und auch in der Lokalen Presse veröffentlicht.
Das letzt genannte war ein Fehler wie sich später herausstellte.
Irgendwie sind die Termine zum LFV Westfalen Lippe gekommen und ich bekam eine Email des Verbands.
Daraufhin habe ich mit Dr.Möllenkamp ein etwas ausfühlicheres Telefonat geführt und mir wurden die Gründe für die Absage mitgeteilt und es wurde sich auf folgendes berufen:
§ 50 Fischereiliche Veranstaltungen (1) Fischereiliche Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Fischereibehörde; dies gilt nicht, wenn an der Veranstaltung nur Mitglieder eines Fischereivereins teilnehmen.
Das Problem ist, das Hammer Forum ist kein Verein und auch deshalb keine öffentlichen Aufrufe zu Gemeinschaftsangeln machen darf. Wären wir ein eingetragener Verein so sehe die Sache anders aus und aus diesem Grund wurde uns die Genehmigung verweigert.
Fazit: Wir werden weiterhin gemeinsam angeln, dies aber unter uns ausmachen müssen. Ein öffentlich ausgeschriebenes Angeln (auch in Foren) zählt bereits zu Gemeinschaftsangeln.
Die Patenangeln für Kinder dürfen wir leider nicht an einem Vereins oder Verbandsgewässer austragen.
Wie auch im letzten Jahr werden wir also wieder mit den Kindern an einem privaten Gewässer vorlieb nehmen müssen.
Ich finde das auf irgendeine Art und Weise die ehrenamtliche Nachwuchsarbeit blockiert wird. Denn wir bekommen nichts dafür sondern Opfern noch unser privates Geld um den Kids die Angelfischerei nahe zu bringen.
Glücklicherweise haben wir den lokalen Radiosender als Schirmherren gewinnen können , der die meisten Kosten übernommen hat.
Ihr seht, die Hamburger Sache ist kein Einzelfall, nicht direkt das gleiche aber Vergleichbar
Hallo,
Zitat§50 Fischereiliche Veranstaltungen (1) Fischereiliche Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Fischereibehörde; dies gilt nicht, wenn an der Veranstaltung nur Mitglieder eines Fischereivereins teilnehmen.
Ich denke mal da berufen sich Leute auf Paragraphen die keine Freunde haben oder mit denen einfach keiner zum Angeln gehen will
Gruß
Lekter6
Moin
Ich hab mir den Artikel einmal durchgelesen.
Um es gemilde auszudrücken: "Ich bin einfach nur sprachlos !!!"
Wer kann sich so einen Schei.. ausdenken ???
Wir machen das ganze Jahr vom Verein aus sowas wie Gemeinschaftsangeln.
Irgendwo müssen einige echt zu viel Geld und langeweile haben - da
kann man wirklich nur noch Geschlossen aus dem Verband austreten -
sollen sie zusehen wie sie sich dann finanzieren.
Wer hat denn bitteschön das recht,anderen Leuten zu verbieten sich zu
verabreden ??? Wir arbeiten immer mehr nach "1984" hin. Traurig...
Cya de Helge
Hallo zusammen
Aber zurm Arbeitsdienst am Wasser, zur Gewässerputzete usw. darf, ja soll, man sich noch weiter verabreden?
Völlig lächerlich, was die da von sich geben!
So ein Gebot/Verbot wäre für mich gegenstandslos und würde durch mich ignoriert werden.
Eine literarische Antwort hätte ich auch darauf:
ZitatOriginal von Johann Wolfgang von Goethe
Er aber, sag's ihm, er kann mich im Arsche lecken!
(zu finden im dritten Aufzug des Schauspiels "Götz von Berlichingen :-D)
Gruß
Norbert
Hier noch mal was aus dem Angel- Forum Hamburg.
Ganz besonders ist die Seite 5 wo es auch um freie Gewässer geht.
All,
also Gemeinschaftsangeln soll in Hamburg nicht verboten werden und auch nicht sein, aber muß mindestens 7 Tage vorher angemeldet werden.
Das gilt auch nur für die Verbandsgewässer und soll in erster Linie dazu beitragen der Gewässerökologie und Gewässerökonomie weiter zu helfen.
O.k. als erstes dachte ich auch: die spinnen, ..............die Römer....
Allerdings ist es ja immer möglich, das sich Leute am Wasser auch zufällig treffen und die brauchen dann nicht mit dem Angeln aufzuhören.
In den freien Gewässern....... und da gibts ne Menge, ist die Reglung nicht vorhanden.
Allerdings ist diese Verordnung so gefasst worden, das sich ne menge Angler in HH mächtig "Echauffiert" haben......................verständlich.
gruß degl
hallo Norbert 49,
toller Link, ich komme nicht mehr raus aus dem Lachen
aus Paragraph 11:
Zitat(3) Der Veranstalter eines Gemeinschaftsfischen nach Absatz 2 hat der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung eine Liste der beim Wettkampfangeln gefangenen Fische nach Art, Größe und Gesundheitszustand zu übersenden.
die sind echt lustig da in Hamburg; also eine Liste nach Art, Größe und Gesundheitszustand
die Liste könnte nach einem Monat so aussehen:
Art: Rotauge
Größe: 25 cm ,
Gesundheitszustand: der beim Angeln anwesende Tierarzt bestätigt den Tod des Fisches durch waidgerechten Herzstich.
Mal echt Leute, wer denkt sich solche schwachsinnigen Bestimmungen aus. Wie be...einträchtigt muß man sein, zu denken, die Liste würde auch nur einen Fisch nennen, der nicht maßgerecht und gesund gewesen sei. Eine Behörde mit solchen Listen zu versorgen, ist glatte Steuergeldvergeudung. So einen Kontrollwahn hat es ja nicht mal unter Stasi-Mielke gegeben.
Soeine Frechheit...kann man da garnichts machne??
Hallo Angelfreunde,
da hat wohl jemand den Matjes in die falsche
Röhre bekommen.
Ich kann zu dem Beschluß nur den Kopf schütteln
und mich wundern.
Mit Petri Heil
Flunder
Nun,
1. wird nichts so heiß gegessen, wie es
2. gekocht wird!!!
Der 'Patrick' war mal Admin im HH-Forum und hat sich davon losgelöst. Jetzt ist er Admin in wirsindfisch...
Er mag einige aus dem Verband nicht besonders und haut nun mächtig auf die Kacke.
Er drängte immer wieder den Verband, ob man denn nun nicht endlich mal ne Entscheidung treffen könnte, bzgl. der Anfrage, wie denn nun das 'Gemeinschaftsfischen' definiert wird.
Kaum sagte der Verband, dass man am Tag X eine Versammliung hat und es dort erörtern wird, schon stellte der Patrick einen Tag später die Frage: Ja was ist denn nun? Wann kommt denn endlich die Antwort?
Am liebsten wäre es ihm gewesen, der Verband hätte bei seiner Sitzung einen Live-Stream zum Forum gehabt...!
Sicher hat der Verband eine Antwort gegeben, die für Verwirrung gesorgt hat.
Sie haben sich die Tragweite nicht genau überdacht, aber eben auch nicht mit der Pingeligkeit der Angler, die es sonst ja auch nicht so genau nehmen.
Hätte man nicht gezielt gefragt, hätte es keine Sau interessiert!
Aber nun wollte man wie ein Rosinenscheißer (manche nennen es auch Korinthenkacker), extrem genau wissen! Und das am besten gestern!!!
Der Verband hat sich nun Zeit gelassen und es nochmals genau durch den Kopf gehen lassen. Danach kann man sich selbstverständlich übers Internet zum Angeln verabreden und auch auf Raubfisch gehen.
Hier die aktuelle Stellungnahme des ASV-HH-Präsidenten von gestern.
Ich finde es sehr gut, das der Addi das Problem zurechtgerückt hat
Es gibt da nämlich keines , dafür wieder nur ein paar Mißverständnisse .
Ich finde es ehrlich gesagt etwas zum wenn sich Angler gegenseitig das Leben schwer machen, sei es aus verletzter Eitelkeit oder was auch immer. Es macht ja auch Sinn, daß ein Treffen von über 20 Anglern angezeigt werden soll. Aus meiner Erfahrung weiß ich aber, daß in der Regel bei solchen Forentreffen nur 5-6 Angelfreunde kommen und dann stellt sich dieses Problem erst gar nicht und im kleineren Kreis macht das mit Sicherheit auch mehr Spaß .
Fischfan
All,
ja,Mist was da in HH läuft.
Am 19.06. machen wir vom LSFV-SH-Forum am NOK
ein Aalangeln.Bisher haben sich 10 Angler angemeldet.
Da wir an einem Verbandsgewässer angeln,müssen wir das
beim Verband anmelden.Anzahl der gefangenen Fische muß
auch angeben werden.
Selbstbeschränkung: max. 5 Aale/Angler und Mindestmaß
45 cm.
Ich werde darüber berichten.
Mit Petri Heil
Flunder
Nun Jürgen...
Wenn es der Verband selbst ausschreibt, dann ist er ja auch gebunden.
Wenn man solche Vorschriften aufstellt, dann sollte man vielleicht auch mal die Gründe dafür näher erläutern, damit man mehr Verständnis für solche Dinge bekommt.
Aber ich bin mir sicher, dass es in den anderen Bundesländern ähnliche Vorschriften bzgl. eines Gemeinschaftsfischen gibt. Nur da macht man sich keine Gedanken drüber. Das hat man sich in Hamburg auch nicht gemacht, bis....ja bis der Admin sein Forum auf die Seiten des Verbandes übertrage hat. Dann kam 'Stress' mit dem Verband auf und er hat das Forum verlassen.
Er konnte leider viele User aus dem alten Forum überzeugen, teils auch durch das Schlechtreden. Und dann kam man mit der Frage des 'Gemeinschaftsfischens'!
Nie nicht hat sich jemand dafür interessiert, doch plötzlich wollte man 'Rechtssicherheit'!
Gut, die Aussage des Verbandes war sehr unglücklich. Aber sowie ich es hörte, sollen diese Entscheidung zusammen mit den Vereinsvorsitzenden entstanden sein.
Aber warum machen sie weiter auf dem Schlachtfeld??? Als Angler sind wir doch eigentlich klever genug und aus einem Gemeinschaftsfischen wird plötzlich ein Zufallstreff!!!!
Schade, dass sich dieses Gezänke auf das Forum auswirkt, wo die User die Geschädigten sind, die damit eigentlich nichts zu tun haben.
Ich steig da aber noch nicht ganz so durch.
Die von wirsindfisch hatten aber nun ein Treffen. Sie sind gleich von 6 Fischaufsehern gleichzeitig kontrolliert worden!!!!!!!
Wenn das vom Verband kommt, dann ist das ein absoluter Suizid des Verbandes.
Ich werde mich aber morgen mit dem Verbandsvorsitzenden treffen und auch sicher die eine oder andre unangenehme Frage stellen.
Gott sei Dank hat Hamburg viele freie Gewässer und die Ostsee ist auch nicht weit!
Ich werde da mal dran bleiben und auch weiter berichten!