Mach das Udo, bin mal gespannt was du weiter zu berichten hast.

Gemeinschaftsangeln verboten
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Norbert49 -
2. Juni 2010 um 09:45 -
Geschlossen
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Norbert, die Forelle da in deiner Hand....
...die ist doch ein bißchen blass!
Sag mal...war die Krank???Immer wieder schön anzusehen...!
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Neee die ist nur blass geworden als sie ihren Fänger sah
):-P
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So, gestern Treffen.
Leider konnte der Verbandsvorsitzende nicht teilnehmen, weil er beruflich weit entfernt gebunden war! Schade!Aber was das Gemeinschaftsangeln angeht...
Vor längerer Zeit wurde das mal beschlossen. Dieser Beschluss kam durch die Vereine zusammen, die da mitgewirkt und abgestimmt hatten.
Auszüge aus der Stellungnahme des ASV Hamburg:
Zitat• „Ein verabredetes gemeinsames Angeln von Petrijüngern, die Fische für Ihre eigene Verwertung fangen ohne Wettbewerbsgedanken, Hegeziele und Preise, ist kein Gemeinschaftsangeln im eigentlichen Sinne. Der ASV Hamburg unterstützt dieses sogar, da die Gemeinschaft groß geschrieben wird“
Weiter:
Zitat• „Natürlich darf man auch mit 10 Leuten gemeinsam seinen Kunstköder baden, in der Hoffnung, dass ein Hecht, Zander oder Barsch beißt. Dieses wurde ja nie von Seiten des ASV verboten. ...“
Da nachfolgende klingt etwas verwirrend:
ZitatAuf der Präsidiumssitzung des Angelsport-Verband Hamburg e.V, im folgenden ASV, am 18.05.2010 ist folgende Stellungnahme erarbeitet worden: Der ASV unterstützt das gemeinschaftliche Angeln seiner Mitglieder. Da hier die Definition des Gemeinschaftsangelns in Frage steht, zur Erinnerung, die allgemeingültige Definition des VDSF, die vom ASV mitgetragen wird:
• Der Verband Deutscher Sportfischer e.V. hält Gemeinschaftsfischen auch in Zukunft für sinnvoll, das gilt insbesondere für gemeinschaftliches Fischen, die als traditionelle Veranstaltungen durchgeführt werden oder der sozialen Bindung im Verein (Anmerkung: im Forum) dienen. Der Angelsport-Verband Hamburg e.V. bewertet das oben beschriebene Angeln als Gemeinschaftsangeln. Im Weiteren heißt es: „Ob diese Verabredung nun … oder in einem Anglerforum statt gefunden hat, ist egal“. Dieses wird vom Angelsport-Verband Hamburg so nicht anerkannt. Wenn es eine Verabredung gibt, ist dieses ein Gemeinschaftsfischen. Hier ist es dann gleichgültig ob 5 oder 15 Teilnehmer teilnehmen.Hier muss man das Augenmerk auf die Bezeichnung: 'Traditionelle Veranstaltung' werfen!!!
Wenn man sich also zum gemeinsamen Angeln trifft, dann ist das keine traditionelle Veranstaltung!!!Ist eben ein Deutsch, dass kaum einer versteht!
Jetzt kommt etwas, dass einschränkt:
ZitatFür das Angeln in Verbandsgewässern gelten weitere, bekannte Regeln:
• Ab 10 Teilnehmern muss das Gemeinschaftsfischen dem ASV mit einer Vorlaufzeit gemeldet werden.
• Es muss ein Verantwortlicher benannt sein
• Alle Teilnehmer am Gemeinschaftsfischen müssen berechtigt sein, in Verbandsgewässern zu angeln.
• Die Fänge müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Gemeinschaftsangeln, dem ASV gemeldet werden.
• Wenn 20 oder mehr Angler teilnehmen, muss das Angeln der Fischereibehörde gemeldet werden.Dies gilt jedoch nur für Verbandsgewässer, wenn es sich denn um ein Gemeinschaftsfischen, also eine traditionelle Veranstaltung handelt!!!
Und hier nochmal abschließend eine Erläuterung:
ZitatDas Präsidium des Angelsport-Verband Hamburg e.V. bedauert die Missverständnisse, die Aufgrund seines Beschlusses vom 18.05.2010 aufgekommen sind, ausdrücklich und möchte hierzu noch etwas Aufklärung betreiben. ASV-Verbandsgewässer: Natürlich kann man sich weiterhin verabreden und gemeinsam angeln gehen, daran hat sich auch nichts geändert!! Die Bewertung, ob es sich nun um ein Gemeinschaftsfischen handelt oder nicht, wird wie folgt bewertet: - Wenn „Jemand“ öffentlich bekannt gibt (hier z.B. Forum) ,das er an Tag x an der Stelle x fischen geht, ohne dabei zum Mitangeln aufruft, es sich aber trotzdem Freunde, Bekannte, Angelkollegen,etc. an diesem Ort einfinden und ebenfalls angeln, wird dieses nicht als Gemeinschaftsfischen bewertet. Wir bitten jedoch zu beachten, dass angemeldete und genehmigte Gemeinschaftsfischen in den Verbandsgewässern, immer Vorrang haben. - Wenn „Jemand“ öffentlich bekannt gibt (hier z.B. Forum) ,das er an Tag x an der Stelle x fischen geht und zum "Mitangeln" aufruft / auffordert, sich dann Freunde, Bekannte, Angelkollegen, etc. an diesem Ort einfinden und ebenfalls angeln, wird dieses als ein Gemeinschaftsfischen bewertet, wenn es dann mehr als 9 Personen sind ( zusätzlich, ab 20 Personen, beim Fischereiamt). Bei dieser Situation wird der "aufrufende" Angler dann als "Veranstalter" bewertet. Dieser hat jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 7 Tagen (neue Regl.), das Angeln als ein Gemeinschaftsfischen beim Verband anzumelden. Hierbei hat man auch die Garantie, dass die angemeldete Strecke frei ist, sofern das Fischen genehmigt wurde. - Bei dem Verbot, Gemeinschaftsfischen auf Raubfisch, handelt es sich hierbei um Verbot,gemeinschaftlich auf Hecht und Zander zu fischen. Alle anderen, räuberisch lebende Fischarten (wenn sie nicht geschützt sind), können beangelt werden. Eine Änderung dieser Regelung kann ein, dem ASV-HH angeschlossener Verein, über einen entsprechenden Antrag in der Mitgliederversammlung und seiner mehrheitlichen Annahme, jederzeit erwirken. Das Präsidium ist aber an den bestehenden Beschluss durch die Mitgliederversammlung und seiner Einhaltung gebunden. Bisher wurde noch nie ein Gemeinschaftsfischen abgelehnt bzw. untersagt. Es kann höchstens mal vorkommen, das die betreffende Stelle/Strecke schon durch ein, vorher angemeldetes Fischen, besetzt ist. Bei einer solchen Überschneidung kommt es zu Lösungsfindung auf den "kleinen Dienstweg", direkt mit dem Veranstalter und dem zuständigen Referenten des ASV. Freie Gewässer: Bei dem Fischen in den öffentl. freien Gewässern ist lediglich zu beachten, dass die Kopfzahl der Angler nicht größer als 19 Personen wird. Ab 20 Personen muss das Angeln, als ein Gemeinschaftsfischen, bei dem Fischereiamt angemeldet werden. Wichtig zu Erwähnen ist noch, dass Egal ob in den Pachtgewässern des ASV Hamburg noch in den freien Gewässern von Hamburg gefischt wird, sich die Kopfzahl durch Jugendliche / Kinder unter 12 Jahren nicht erhöht!! Das Präsidium
Ich glaube, dass das ganze somit geklärt ist.
Weil sich einer genervt fühlte, meinte, dass wieder mal etwas 'Geregelt/geklärt' werden müsse, was es eigentlich schon gab, aber er es nicht begriffen oder gefunden hat, hat zu diesem Ergebnis geführt.Im Prinzip hat dieser welche eigentlich gehofft, dass wenn man sich im Forum verabredet, dies nicht als Gemeinschaftfischen bewertet wird. Früher hat man sich per Telefon verabredet und niemand bekam es mit. Im Netzt kann es jedoch jeder lesen und die Leute bekamen Schiss!
Jetzt haben sie ihre offizielle Antwort dazu bekommen, die ihnen nicht passt, weil sie Angst haben, dass sie sich im Forum nicht mehr verabreden dürfen und weil sie zu blöd sind, den Text genauer zu lesen, bzw. die Verabredung anders zu schreiben.
Ist das ein Grund, öffentlich Panik zu verbreiten und Meldungen heruaszubringen, um andere zu diskreditieren???
Gut, die erste Stellungnahme war etwas unglücklich forumliert.
Aber mit der Änderung sind die Urheber des Spektakels auch nicht zufrieden.
Aber es ist egal, was raus gekommen wäre....sie wären nie zufrieden gewesen, weil es nicht um die Sache geht, sondern um persönliche Differenzen!So und damit sollte alles geklärt sein!
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Hallo !
Leider konnte der Verbandsvorsitzende nicht teilnehmen, weil er beruflich weit entfernt gebunden war!
Werglaubt wird seelig.
Hier versucht man nachträglicher Schadensbegrenzung - man hat wohl nicht
mit so einer Protestwelle gerechnet- dennoch würde ich dem Verband den Rücken kehren.
Voreilig, unüberlegt Beschlüsse fassen, die auf das ganz Bundesgebiet
ausgedehnt werden könnten finde ich einfach zumVin diesen Herren kann man mehr erwarten.
Ein Spruch aus der Bibel:
Herr vergib Ihnen denn sie wissen nicht mehr was sie tun.
Gruß Oldman
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Der Vorsitzende konnte wirklich nicht. Er ist nicht hauptberuflich Vorsitzender, sondern Selbstständig.
Und alle beim Verband machen es acuh ehrenamtlich.
Wenn man aber diese Regeln durchliest, dann ist alles doch völlig normal.
Lest doch den Text, lest auch, was in den Vorschriften der anderen Bundesländer steht und seht, dass alles schon geregelt ist.
Kommt aber nicht auf die Idee nachzuhaken!
Das Problem: Man liest immer nur die Provoziernede Überschrift:
GEMEINSCHAFTSANGELN VERBOTEN!!!Und die kommt nicht vom Verband!!!!!
Hauptsache erstmal aufregen!
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Ganz frisch....
Für einen Normaldenkenden sollte doch alles klar sein!
Aber nein, der besagte P. hat schon wieder was zu motzen und stachelt andere Foren an....
Diesem Menschen ist nicht mehr zu helfen!
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Zitat
Original von AddiFür einen Normaldenkenden sollte doch alles klar sein!
Aber nein, der besagte P. hat schon wieder was zu motzen und stachelt andere Foren an....
Diesem Menschen ist nicht mehr zu helfen!
Sorry, aber dann gehören ich und auch andere nicht zu den von Dir genannten "Normaldenkenden".
Schau Dir doch mal die Nümmerken 8 und 9 an. Was fällt hier auf?
Hier passen dann locker die beiden Sprichwörter:
"Denn sie wissen nicht was sie tuen" und "Wer lesen kann ist klar im Vorteil"
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Was soll mir auffallen?????
Das die, die sich wie bisher zum Angeln verabreden, dies immer noch tun dürfen?
Oder das die, die ein Gemeinschaftsangeln an einem Hamburger Verbandsgewässer dieses anmelden müssen, wenn sie mehr als 10 Leute zusammen bekommen?
Wo ist bitte schön das Problem????
Diese Regelung gibt es schon lange...
Die, die sich darüber aufregen, tun es doch nicht, weil sie wie bisher ein geplantes Gemeinschaftsfischen anmelden müssen, sondern weil sie solche Veranstaltungen neuerdings in einem Forum planen und dass es jetzt öffentlich zu sehen ist!!!Wenn sie sich vorher im Stillen verabredet haben, dass wußte davon niemand und es wurde auch nicht als Gemeinschaftsfischen bekannt, obwohl sie es hätten eigentlich melden müssen.
Und wenn ich in anderen Foren lese, was man für Falschmeldungen verbreitet hat, dann kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
Äußerungen wie:
ZitatKein Angler kann sich in Hamburg mehr sicher sein, nicht unbeabsichtig in ein nicht genehmigtes Gemeinschaftsangeln zu "rutschen", nur weil er der 10. (Verbandsgewässer) oder 20. Angler (freie Gewässer) ist, der gerade am Wasser auftaucht - mit allen daraus resultierenden Folgen bis hin zu Vereinsauschlüssen, Kartenabnahme oder auch strafrechtlichen Konsequenzen.
...entbehren jedweder Grundlage!
[SIZE=7](ja, es ist aus dem Forum, wo du aktiv tätig bist!)[/SIZE]Ferner wird von den Gegnern von Recherchen gesprochen etc. Doch der Ursprung war eine einfache Anfrage eines Einzelnen. Und dann hat man von diesem einen Forum aus alles verbreitet und nun findet man es überall. Dabei von Recherchen zu sprechen, wenn auch schon der Ursprung nicht richtig dargestellt wurde, zeugt nicht von Neutralität, sondern von beharren auf einer auf privaten Differenzen beruhenden Meinung von einem Einzigen und seinen in den Bann gezogenen Mitstreitern.
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Das Problem ist ziemlich einfach zu verstehen. Als erstes steht unter Punkt 8
ZitatVerabredungen, die privat, vereinsintern oder in einem Forum erfolgen und kein Gemeinschaftsfischen zum Inhalt haben, sind seit Jahrzehnten üblich und nicht von der ergänzenden Regelung betroffen.
direkt danach steht unter Punkt 9ZitatAls durch ein Forum veranstaltetes meldepflichtiges Gemeinschaftsfischen wird eine Veranstaltung bezeichnet, bei der eine Verabredung zum Angeln unter Nennung eines Verbandsgewässers, Datums und öffentlich einsehbarer Teilnehmerliste ab zehn Personen getroffen wird. Dies gilt ausdrücklich nur für Forumsveranstaltungen, unbeschadet gesetzlicher Regelungen.
Damit werden unter Punkt 8 die Verabredungen in einem Forum als nicht von den ergänzenden Regelungen betroffen bezeichnet. In Punkt 9 werden dieselben Treffen als Gemeinschaftsfischen bezeichnet und ab 10 Personen somit meldepflichtig.In beiden Fällen wird sich unter gleichen Voraussetzungen (Angeln, Grillen, Klönen ...) getroffen, nur das bei der Verabredung nach Punkt 8 keine öffentliche Teilnehmerliste zu sehen ist. Interessantes Schlupfloch...
Aber: Wie werden denn dann die, jetzt in Truppenstärke kontrollierenden, FA das auseinander halten? Diese Diskussionen möchte ich als FA nicht führen.
Somit wird dann immer die Aussage
ZitatKein Angler kann sich in Hamburg mehr sicher sein, nicht unbeabsichtigt in ein nicht genehmigtes Gemeinschaftsangeln zu "rutschen", nur weil er der 10. (Verbandsgewässer) oder 20. Angler (freie Gewässer) ist, der gerade am Wasser auftaucht - mit allen daraus resultierenden Folgen.
zu Recht im Raume stehen.
Dagegen empfinde ich die Aussage
ZitatFerner wird von den Gegnern von Recherchen gesprochen etc. Doch der Ursprung war eine einfache Anfrage eines Einzelnen. Und dann hat man von diesem einen Forum aus alles verbreitet und nun findet man es überall. Dabei von Recherchen zu sprechen, wenn auch schon der Ursprung nicht richtig dargestellt wurde, zeugt nicht von Neutralität, sondern von beharren auf einer auf privaten Differenzen beruhenden Meinung von einem Einzigen und seinen in den Bann gezogenen Mitstreitern.
so als zu einfach. Es wird sehr wohl immer wieder an den entsprechenden Stellen schriftlich um Stellungnahme gebeten. Aber wenn diese ausbleiben bzw. sich widersprechen, kann man dieses nicht "dem Einen" zuschieben. Er mag der Ursprung gewesen sein, aber das, was jetzt vom ASV HH daraus gemacht wurde... -
Man man man....
Wenn ich es nur lange genug zerrede, dann schaffe ich es sogar, dass wir einen Waffenschein erhalten, weil wir die Fische schießen, die inzwischen das Fliegen gelernt haben!
ZitatDamit werden unter Punkt 8 die Verabredungen in einem Forum als nicht von den ergänzenden Regelungen betroffen bezeichnet. In Punkt 9 werden dieselben Treffen als Gemeinschaftsfischen bezeichnet und ab 10 Personen somit meldepflichtig
Diese Interpretation ist schlicht falsch!
Der Begriff 'Gemeinschaftsfischen' ist somit als 'gemeinschaftliches Angeln zu sehen und soll auch weiterhin bestand haben. Man trifft sich schlicht und einfach gemeinsam zum Angeln!!! Und selbst wenn dies als 'Gemeinschaftsangeln' gesehen wird, ist dies nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht!!!
Und Punkt 9 macht hier eine einzige Einschränkung: Nämlich das ein Gemeinschaftsangeln dann als 'Veranstaltung' gesehen wird, wenn sie öffentlich mit Nennung von Zeit, Ort und Teilnehmer geplant wird. Auch das ist erlaubt! Es wird nur ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen meldepflichtig!
Du sagtest vorhin: Wer lesen kann, ist im Vorteil...!
Punkt 9 ist ein Satz, KEINE Aufzählung!
Der zweite Satz ist überflüssig, da das Wort Forum schon im Ersten erwähnt wird!
Aber das sollte man nicht zum Anlass nehmen und einen Aufstand anzetteln!Der § 11 des Hamburger Fischereigesetzes gibt eine Zahl von 20 Teilnehmern vor. Die Einschränkung auf 10 Teilnehmer gilt nur für Verbandsgewässer. Ob das sein muss oder nicht, muss man hier nicht diskutieren, da dieser Beschluss schon länger gilt und in Zusammenarbeit mit den Vereinen gefasst worden ist. Es haben nämlich die Pächter von Gewässern die Möglichkeit, Einschränkungen des Fischereigesetzes für ihre Gewässer zu erlassen, um den Schutz der für ihre Gewässer zu sorgen.
ZitatAber: Wie werden denn dann die, jetzt in Truppenstärke kontrollierenden, FA das auseinander halten? Diese Diskussionen möchte ich als FA nicht führen
...jetzt in Truppenstärke kontrollierenden...
Ja, es soll da ein bei einem Treffen 6! Leute zur Kontrolle gekommen sein.
Wenn dem tatsächlich so ist, dann verurteile ich dies. Aber: Die Leute, die sich dort ein Forumsangeltreffen veranstalteten, sind aber auch diejenigen, die die Anfrage zum Gemeinschaftsfischen gestellt haben, alles zerreden, weil's ihnen nicht passt und es im Netz aus ihrer Sicht verbreiten! Sie haben ferner in ihrem Forum auf provokante Art versucht, die Fischereiaufsicht herauszufordern! Man muss hier also Ursache und Wirkung zusammenbringen. Dann wird daraus ein Schuh!Mit deinem Wörtchen 'jetzt' suggestirst du jetzt, dass in Hamburg nun Jagd auf Angler gemacht wird! So schnell kann man Falsches im Netz verbreiten!
Und welche Diskussion meinst du denn jetzt????
Solange es kein Gemeinschaftsfischen ist, dass der Meldepflicht unterliegt, wird es keine Probleme geben. Es ist doch jetzt klar nachzuvollziehen, ob es um ein meldepflichtiges Angeln handelt!
Wo wird hier denn das Problem gesehen??? Hier werden Probleme heraufbeschworen!Und nirgendwo steht, dass Grillen oder Klönen ein Merkmal des 'meldepflichtigen Gemeinschaftsangeln' sind!!! Aber es wird immer und immer wieder verbreitet, weil Leute im Netz verbreiten, sie müssten jetzt befürchten den Schein zu verlieren, weil sie zu Dritt am Grill stehen und ne Wurst verdrücken!!! Dies ist widerliche Propaganda!
Genau wie folgende Aussage:ZitatSomit wird dann immer die Aussage
zu Recht im Raume stehen.
Entschuldige, aber diese Meinung entbehrt jeder Grundlage und ist absoluter Blödsinn. Wer so einen Schwachsinn verbreitet, ..sorry, mir fehlen die Worte!
1. Das Wort 'unbeabsichtigt' sagt ja schon, dass er nicht am 'Gemeinschaftsangeln' teilnimmt!
2. Da ja ein meldepflichtiges Gemeinschaftsfischen dann vorliegt, wenn es auch eine namentliche Auflistung der Teilnehmer hat geben müssen, dann müsste er ja drauf stehen. Wenn sich seine Name nicht von selbst dort verewigt, gilt er also als Einzelangler.
3. Da 1 und 2 nicht zutreffen, gibt es auch keine Folgen.Was dein letzter Satz angeht.
Hier wurde von jemanden eine Anfrage bzgl des Gemeinschaftsangelns gestellt, weil er wissen wollte, ob man sich denn noch im Internet verabreden kann, ohne gleich einen auf den Deckel zu bekommen! Denn bisher wurden solche Veranstaltungen im/vom Verein intern oder mit anderen Vereinen durchgeführt. Hier haben die vereine selbst gleich die Erlaubnis durch ihre Meldung eingeholt.
Jetzt durch das modernste Medium WWW benötigt man keinen Verein mehr, sondern kann sich auch so mit vielen Gleichgesinnten verabreden.
Der Sinn, der hinter der Meldpflicht steht, könnte so untermauert und unsinnig werden lassen!
Bisher war man jedoch seitens der Verantwortlichen (Verband, Fischaufseher pp) noch gar nicht auf die Schiene aufgesprungen und sich auch noch gar keine Gedanken darüber gemacht.
Erst durch die Anfrage wurde das Thema verinnerlicht und Stellung bezogen.
OK, die erste Stellungnahme war Missverständlich und man kann darüber verärgert sein, da man von Seiten der Verantwortlichen eine sorgsamere Arbeit zuschreiben muss.Dies ist aber kein Grund weiter auf etwas herum zu hacken, dass von vornherein verfälscht dargestellt wurde. Die jetzige Definition ist klar formuliert und muss keinem Angler Angst machen. Die Worte so darzustellen, dass sie einen völlig anderen Sinn ergeben, ist mir schleierhaft.
Sicher ist, wer lesen kann, von Vorteil. Aber wer das Gelesene auch eigenständig und richtig interpretieren kann, steht noch eine Stufe höher!
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Zitat
Original von Addi
Man man man....Diese Interpretation ist schlicht falsch!
Der Begriff 'Gemeinschaftsfischen' ist somit als 'gemeinschaftliches Angeln zu sehen und soll auch weiterhin bestand haben. Man trifft sich schlicht und einfach gemeinsam zum Angeln!!! Und selbst wenn dies als 'Gemeinschaftsangeln' gesehen wird, ist dies nicht nur erlaubt, sondern sogar erwünscht!!!
Und Punkt 9 macht hier eine einzige Einschränkung: Nämlich das ein Gemeinschaftsangeln dann als 'Veranstaltung' gesehen wird, wenn sie öffentlich mit Nennung von Zeit, Ort und Teilnehmer geplant wird. Auch das ist erlaubt! Es wird nur ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen meldepflichtig!
Du sagtest vorhin: Wer lesen kann, ist im Vorteil...!
Stimmt, wenn man den ganzen Text liest! Ebenso müssen die Definitionen der einzelnen Begriffe bekannt sein.
Ein "gemeinschaftliches Fischen" ist laut Definition des VDSF-Bundesverbandes eben kein Gemeinschaftsfischen.
Aber erkläre mir doch einfach einmal, warum die Punkte 8 und 9 nicht einfach zusammengefasst wurden?
Der Widerspruch - und dafür muss ich nichts zerreden sondern nur komplett lesen - ist dermaßen offensichtlich, dass man (ich möchte hier niemanden beleidigen) glauben muss derjenige oder diejenigen, die das verfasst haben wussten nicht was sie taten.
Aber mal zum praktischen Prozedere:
In einem Forum wie diesem hier möchte ein User (Neuangler) gerne andere aus seiner Gegend (HH) kennenlernen und fragt an, wer mit ihm kommenden Samstag ab 10 Uhr zum Angeln am Gewässer XY (Verbandsgewässer) geht. Auch um etwas zu lernen. Darauf melden sich nach und nach 10 Angler und erklären sich bereit ihm die verschiedenen Angelarten beizubringen.Der Neuangler ist, da aufgeregt, pünktlich am verabredeten Ort und die anderen 10 treffen so nach und nach ein.
Als was ist dieses zu werten? Es passt unter beide Punkte, ich würde es wegen der momentan etwas angespannten Lage in HH aber unter Punkt 9 einordnen wollen.
Dieses Beispiel kann man aber auch noch auf die Spitze treiben:
Es haben sich bis besagten Tag um 9:30 nur 8 User bereit erklärt dem Neuangler etwas beizubringen. Darauf hin fährt dieser beruhigt los - es ist ja kein Gemeinschaftsfischen nach Punkt 9 - und erwartet seine "Lehrer". Um 09:45 melden sich im Forum noch 2 weitere User zum Treffen an und fahren ebenfalls los.Auch jetzt sind es 11 Angler die sich im Forum verabredet haben.
Auch hier müsste ich sagen, es ist ein anmeldepflichtiges Treffen. Aber wann hätte es angemeldet werden sollen?
Jetzt könntest Du natürlich sagen, was, wenn es statt 19 auf einmal 21 Teilnehmer sind. Aber dann hätte ich es ja in jedem Falle anmelden müssen und wäre auf der sicheren Seite bzw. bei der "alten" Regelung hätte ich auch kein Problem, da die LFischG sich bei der Definition eines Gemeinschaftsfischens an die begriffliche Bestimmung durch den VDSF-Bundesverband halten (s.o.). Diese ist in den vergangenen Jahren bereits mehrfach durch verschiedene Gerichte bestätigt worden.
Was mich an der ganzen Sache in HH stört, sind die deutlich weiter einschränkenden Vorschriften an den Verbandsgewässern. Bei Forentreffen geht es i.d.R. weniger um das Angeln als um das Kennenlernen. Klar werden auch die Ruten bestückt und ausgeworfen. Aber wer möchte für dieses gesellige Beisammensein die Verantwortung für Fremde übernehmen? Wer soll den Schreibkrempel übernehmen? Die Fanglisten sollten/müssen sowieso alle ausfüllen, daran kann es nicht liegen.
Also erscheint die ganze Problematik in einem recht zweifelhaften Licht.
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nun gut Leute,
ich habe bereits in einem anderem Forum diesbezüglich meine Meinung wie folgt zum Ausdruck gebracht:ZitatWas mir persönlich zu denken gibt, ist die Tatsache, dass zunehmend ein Eingriff in die persönlichen Rechte Einzelner erfolgt.
und dies unabhängig davon,wer hier was oder wo etwas geschrieben hat.
Das ganze geht doch auf volle Überwachung hinaus. Das kenne ich bereits von irgendwo her !! Heute muß ich ein Treffen mit mehr als 10 Angelkollegen und morgen muß ich meine Famileinfeier als Veranstaltung anmelden und anschließend berichten. Meinen Westbesuch mußte ich auch immer anmelden und anschließend beim Parteisekretär berichten. Dann folgt übermorgen, dass nicht mehr als 5 Leute zusammen auf der Straße stehen, weil es dann eine Zusammenrottung ist.
Ich sage dazu nur, was schon viele andere geäußert haben: Wehret den Anfängen !!
Und lieber Udo; jemand, der nicht Deiner Meinung ist in dieser Angelegenheit, ist nicht unbedingt ein Aufwiegler.
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Mein 'Man, man, man' bleibt auch weiterhin bestehen...
Hier werden so fantastische Konstellationen zusammengebastelt, dass man nur den Kopf schütteln kann!
Ich möchte mal den armen, armen Kerl von Hamburg-Besucher sehen, auf den 9 Angler einreden und ihm ausgerechnet an einem Verbandsgewässer das Angeln zeigen!
Er wird nie wieder nach Hamburg reisen!!!!
++Warum hat ein Auto nur einen Reservereifen, es könnten doch auch zwei die Luft verlieren und das in der Pampa, wo der ADAC mit deinem Handy, dass zufälligerweise durch zu hohe Luftfeuchtigkeit nicht mehr funktioniert, nicht erreicht werden kann!!!
++Die Klopapierhersteller sind unflexibel und wenig kundenfreundlich, denn warum gibt es beim Klopapier nicht 2 Reserveblätter im Inneren der Papprolle?
++Oder warum engt mich die Straßenverkehrsordnung so ein? Warum ist das Haltverbot so abschließend? Es könnte doch sein, dass ich mal muss oder ein ein Mütterchen fällt hin oder ein Möwenfurz kommt von rechts, der Regen von links...wenn wenn wenn!
Was mir jetzt aber klar wird:
Man wollte erreichen, dass der Verband sagt: Leute, es können 100 Angler kommen, das Gemeinschaftsfischen kann nicht unter Forenusern stattfinden, sondern nur mit den Mitgliedern eines Vereines!!!So'n Schiet auch, dass der Verband das nicht gesagt hat! Denn dann wären die Gründe für ein meldepflichtiges Gemeinschaftsangeln ja ad absurdum!!!
Und natürlich können sich 100 Leute zufällig am See treffen und holen mehr raus, als die 12 angemeldete Angler!
Und wenn hier noch weiter Stimmung gegen schon längst bestehende Begriffe gemacht wird, wird es auch so sein, dass bestimmte Gewässerstrecken eine Teilnahmsbegrenzung erhalten! Wer zu spät kommt, den bestraft das Anglerleben!Und sooft ich auch den Text durchlese, so sehe ich keinen Widerspruch, sondern einen Grundsatz und dann eine Einschränkung bei bestimmten Voraussetzungen.
Das ist auch keine Willkür oder sonst was, sonder kommt in vielen Gesetzen des Landes und des Bundes genauso vor.Beispiel?
OK: Bleiben wir beim Parken: ..zum Parken ist der rechte Fahrbahnrand zu benutzen!Das ist der Grundsatz!
Und nun die Einschränkungen:
...es sei denn, es ist durch Beschilderung verboten! (ich kürz das mal ab weil es sonst zu lang wird!)Und damit habe ich meine Auffassung zu dieser Regelung genüge getan.
Und Osmar:
Deine Meinung zum zunehmenden Eingriff in deine Rechte...
Hast du denn nicht gesehen, dass in der Stellungnahme eigentlich eine Erlaubnis steckt??? Nein???Schade.... Gut, die Erlaubnis wird bei bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt, aber das hat was damit zu tun, dass es schlicht und einfach Beschränkungen geben muss!ZitatDas ganze geht doch auf volle Überwachung hinaus. Das kenne ich bereits von irgendwo her !! Heute muß ich ein Treffen mit mehr als 10 Angelkollegen und morgen muß ich meine Famileinfeier als Veranstaltung anmelden und anschließend berichten. Meinen Westbesuch mußte ich auch immer anmelden und anschließend beim Parteisekretär berichten. Dann folgt übermorgen, dass nicht mehr als 5 Leute zusammen auf der Straße stehen, weil es dann eine Zusammenrottung ist.
Ich sage dazu nur, was schon viele andere geäußert haben: Wehret den Anfängen !!
Entschuldige bitte, wenn ich mich dazu nicht äußere, aber ich möchte mich nicht der Lächerlichkeit aussetzen!
ZitatUnd lieber Udo; jemand, der nicht Deiner Meinung ist in dieser Angelegenheit, ist nicht unbedingt ein Aufwiegler.
Nein, es ist anders herum! Nicht jeder Aufwiegler kann meine Meinung ändern!
Da ja immer auf das Fischereigesetz verweisen wird:
Zitat§ 11 Gemeinschaftsfischen
(1) Die Veranstaltung von Gemeinschaftsfischen ist nur zulässig, wenn der Schutz des Fischbestandes, die Hege sowie die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere des Fischarten- und des Vogelartenschutzes, nicht beeinträchtigt werden.
(2) Die Veranstaltung von Gemeinschaftsfischen mit mehr als 20 Teilnehmern ist spätestens einen Monat vorher vom Veranstalter der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige ist darzulegen, inwieweit die Veranstaltung der Hege dient, welche Fischarten gefangen und wie die gefangenen Fische verwendet werden sollen. Ergibt die Anzeige, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 nicht vorliegen, kann die zuständige Behörde innerhalb von drei Wochen nach ordnungsgemäßer Anzeige die Veranstaltung beanstanden mit der Folge, dass die Veranstaltung nicht zulässig ist.(3) Der Veranstalter eines Gemeinschaftsfischen nach Absatz 2 hat der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats nach der Veranstaltung eine Liste der beim Wettkampfangeln gefangenen Fische nach Art, Größe und Gesundheitszustand zu übersenden.
Nur weil hier nicht explizit 'Forum' steht, ist ein Treffen von 30 Leuten, die sich im FOrum verabredet haben kein anmeldepflichtiges Gemeinschaftsfischen?
Gut, 20 Leute, also das Doppelte. Aber 1 Monat vorher etc.
Es steht doch auch im Fischereigesetz.
So, und jetzt redet und redet und redet....irgendwann, ja irgendwann gibt es die Returekutsche...nein ich meine nicht mich... nur ich werde dann auch betroffen sein!
Anmeldepflichtige Familienfeiern..... muss 'n Synapsenklemmer gewesen sein!
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Udo, ich glaube Du verstehst den Sinn dieser Diskussion - und mehr soll es gar nicht sein - nicht.
Ich persönlich habe mit Hamburg nichts zu tun und somit könnten mir sämtliche Verordnungen, die dort, von wem auch immer, erlassen werden am Allerwertesten vorbei gehen. Genauso wenig kenne ich "den Einen" oder einen aus dem Verband persönlich. Du kannst mir glauben, dass ich das alles versuche Neutral zu sehen.
Nur sind Einschränkungen, Osmar hat es etwas überspitzt gesagt, die ohne Not eingebracht werden, nicht mein Ding.
Ebenso sind in den von allen beteiligten Parteien (ASV HH, WSA, VDSF-Bund) inzwischen vollzogenen Handlungen soviel Widerspruch, dass man ein Übergreifen der Einschränkungen auf alle BL befürchten muss.
Die FischG der Länder beinhalten fast alle in irgendeiner Form so etwas wie Euren § 11. Nur wird in den anderen BL die Auslegung anhand der Definition des VDSF-Bund gehändelt. Und somit sind Forentreffen auch keine Gemeinschaftsangeln.
Ich weis nicht, warum Du auf einmal Polemik in die Diskussion einbringst, ich habe versucht an gar nicht mal so unrealistischen Beispielen die Regelung an den Verbandsgewässern in HH auseinander zu nehmen.
Nach all dem, was ich bis jetzt über die ganze Angelegenheit in Erfahrung gebracht habe, werden hier ausschließlich persönliche Differenzen zwischen dem Vorstand des ASV und einem ehemaligem Vorstandsmitglied durch den ASV HH auf alle Angler übertragen. Dieses hast Du selbst so angedeutet.
Die Frage des "Einen" wird nun einfach vorgeschoben. Der LV S-H konnte eine ähnliche Anfrage ohne weitere Einschränkungen problemlos Beantworten.
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Zitat
aber das hat was damit zu tun, dass es schlicht und einfach Beschränkungen geben muss!
und warum ?
ZitatEntschuldige bitte, wenn ich mich dazu nicht äußere, aber ich möchte mich nicht der Lächerlichkeit aussetzen!
Das ganze geht doch auf volle Überwachung hinaus. Das kenne ich bereits von irgendwo her !! Heute muß ich ein Treffen mit mehr als 10 Angelkollegen und morgen muß ich meine Famileinfeier als Veranstaltung anmelden und anschließend berichten. Meinen Westbesuch mußte ich auch immer anmelden und anschließend beim Parteisekretär berichten. Dann folgt übermorgen, dass nicht mehr als 5 Leute zusammen auf der Straße stehen, weil es dann eine Zusammenrottung ist.
Ich sage dazu nur, was schon viele andere geäußert haben: Wehret den Anfängen !!
ZitatEntschuldige bitte, wenn ich mich dazu nicht äußere, aber ich möchte mich nicht der Lächerlichkeit aussetzen!
Hochmut kommt vor dem Fall !!!
Deine Beispiele sprechen Bände. Typisch Angestellter im öffentlichen Dienst. Tut mir leid, obgleich wir uns ja privat recht gut verstehen. Nur sollte man auch eine gegenteilige Meinung mit Respekt und Würde verkraften können, was ich momentan bei Dir leider vermisse. Deine Argumentationen erinnern mich ebenfalls bösartig an den "Basta-Bundeskanzler- Schröder", der abgedankt hat ( zum Glück, aber sich vorher bei Gasprom einen lukrativen Job gesichert hat) und auch meinte, dass nur seine Meinung zu gelten habe. Im Übrigen unterstellst Du hier anderen falsche sogar diskriminirende Meinungen. Denke einmal über Deine Schriftsätze nach.Liebe Grüße
Osmar -
Du hast recht -hphoe- , einfach eine Diskussion. Die meinige war etwas schärfer und wenn ich damit etwas angeeckt bin, dann sage ich hier mal 'Sorry'!
Doch mich regt es einfach nur auf, dass teilweise Falschbekundungen verbreitet werden, um den ASV zu diskreditieren und ihn als 'dummer Junge' hin zu stellen.
Gehen wir die Fakten nochmal durch:
Bisher wurde das Gemeinschaftsfischen immer auf Veranstaltungen von Vereinen bezogen. Wenn man mehr Angler an ein Gewässer bringt, als normal üblich, dann bedarf es besondere Regeln. Deshalb hat man solche Regeln geschaffen.
Alles andere hat man bis jetzt nicht beachtet. Auch hatte man sich höchstwahrscheinlich keinerlei Gedanken darüber gemacht, wie man mit Anglern umgeht, die sich in einem Forum verabreden.
Und ich behaupte einfach einmal, dass man sich auch weiterhin keine Gedanken darüber gemacht hätte.Ich bin weder in einem Verein, noch habe ich etwas mit dem Verband zu tun, doch ich vermutet einmal, dass diese in einem Forum öffentlich gestellte (eigentlich überflüssige) Anfrage den Verband auf den Plan gebracht hat, das Medium Internet näher zu betrachten.
Das melden von Gemeinschaftsangelveranstaltungen hat ja seine Berechtigungen und die werden in der Regel ja auch anstandslos genehmigt!
Die Gründe, die für das Melden sprechen, hängen ja von den Problemen ab, die eine größere Anzahl von Anglern mit sich bringen können.Man kann ja leider nicht jeden Furz vorhersehen und deshalb wird das ja auch recht allgemein gehalten.
So, und wenn nun sich der ASV gedacht hat: Oh, wir haben uns zwar noch nie Gedanken darüber gemacht, aber wenn jetzt diese Anfrage kommt, sollte man sich mal Gedanken machen. Und dann wird man wohl zu dem Schluss gekommen sein, dass das Gemeinschaftsfischen nicht von nem Verein abhängig ist, sondern von der Art und Weise, wie man sich trifft und aus einem gemeinschaftlichen Angeln, wie es tagtäglich vorkommt, eine Veranstaltung im Sinne des Gemeinschaftsfischens wird!!!
Und man wird sich ferner überlegt haben, dass es viele Foren gibt und da dort häufig von 'Forentreffen' die Rede ist, kann sich daraus genauso die Problematik entwickeln, wie es auch von einem Verein aus sein könnte.Es kommt also nicht darauf an, wer sich verabredet, sondern wie man sich verabredet.
Der ASV Hamburg war der Vorreiter, der als erster Verband erkannt hat, dass neue Medien nicht nur Vorteile haben, sondern auch Probleme bereiten könnten. Sie haben reagiert und das passt den Leuten nicht, die eigentlich erwartet hatten, dass die ungeschriebene Regel, die bisher nie zu Problemen führte, festgeschrieben wird.Da dies jedoch nach hinten los ging, macht man nun den Verband verantwortlich dafür, dass die getroffene Entscheidung nicht den erhofften Vorstellungen entspricht.
Und anstatt in vernünftiger Weise die Problematik dem Verband zu unterbreiten, wurden abwegige Sachverhalte wie Horrorszenarien dargestellt und in anderen Foren verbreitet, die die Entscheidung des Verbandes völlig verdrehten.Dies hat eine Kettenreaktion mit sich gezogen, die kaum zu stoppen ist. Ich halte das für äußerst bedenklich, zumal alle in die gleiche Kerbe schlagen und die Phrasen bei der Weitergabe noch mehr verfälschen.
Ich wollte einfach nur versuchen, hier auch mal meine andere Meinung dazu einzubinden. Eine Meinung, die nicht so verbittert ist und die jetzt entstandenen Einschränkungen entschärft. Doch die übertriebenen Falschmeldungen überwiegen.
Es gibt doch auch das Versammlungsgesetz. Dies ist gültig für alle. Ob linke Chaoten, Rechter Mob oder einfach nur alte Leute von den Grauen Panthern!
Wo sind denn jetzt die Probleme???
Wer im Forum sagt: Hey, wollen wir uns zum Angeln treffen und es erscheinen zufällig 12 Leute, dann ist es kein meldepflichtiges Gemeinschaftsangeln.
Wer dieses bezweifelt, der hat das Puzzle nicht nur in seine Einzelteile zerlegt, sondern die Teile auch noch durch den Schredder gejagd, so dass er sie nun nicht mehr zum eigentlichen Bild zusammen kriegt.Man kann aber auch HH nicht mit übrigen Bundesländer gleichstellen. Hamburg hat viele 'freie Gewässer'. Hier kann jeder mit einem Fischereischein angeln, ohne sich Tages- oder Wochenkarten kaufen zu müssen. Das zieht auch viele Angeltouristen an, die hier angeln und den vom Verband besetzten Fisch mit nach Hause nehmen.
Hamburg hat zwar viel Wasser, doch auch viele Angler und Vereine, die sich die restlichen Gewässer als Pachtgewässer reserviert haben. Zudem sind diese Gewässer nicht alle frei zu erreichen, sondern viele Uferbereiche durch Bebauung versperrt. Dadurch bedarf es eben andere Überlegungen bzgl. Gemeinschaftsangeln.
Deshalb kann es auch sein, dass HH mit dieser Regel allein bleibt. Sieh dir die Größe der Fläche dieses Bundeslandes an und Bevölkerungsdichte. Viele Angler auf recht kleinem Raum.
Wir können weiterhin zweierlei Meinung sein, aber ich sehe in dieser neuen Regel keine wirkliche Beeinträchtigung.
All die von den Pessimisten dargestellten Szenarien sehe ich unbegründet. Ich werde mich weiter Forum zum Angeln verabreden und sollten zufällig mehr als 10 Leute dort auftauchen, ist das nach Nr. 8 der Stellungnahme nicht meldepflichtig!
Zumal ich nicht im Verband bin und für Verbandsgewässer zusätzlich löhnen müsste.Und sollte ich doch mal so wirr sein, ein Forumstreffen zu organisieren, das an einem
-Verbandsgewässer
- mit mehr als 10 Leuten statt findet, und
- ich dies öffentlich mit Teilnehmerliste, Zeit und Ort bekannt gebe,
dann stelle ich eben den Antrag und der wird genehmigt.Da an dem Verbandsgewässer sowieso nur Vereinsmitglieder erscheinen würden, weil sie dort kostenlos angeln dürfen, müssen sie auch ihre Fangstatistik bei haben, also keinerlei zusätzliche Mühe.
Und wenn ich dann der Verantwortliche bin, dann sehe ich das ganz geschmeidig!Man soll keine schlafende Hunde wecken...
Hat man sich nicht dran gehalten. Leider ohrfeigt man sich nicht selbst, sondern versucht merkwürdige Gründe für die Ruhestörung zu finden.Auch wird normalerweise nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird! Doch leider haben sich die Ruhestörer die dampfende Kartoffel ohne vorher genauer anzusehen und zu pusten in den Rachen geschoben. Sie haben geschrien und wieder andere für ihr Verhalten die Schuld gegeben.
Der Vernünftige legt Argumente vor und sucht das Gespräch. Hier haben leider offenbar persönliche Differenzen dazu geführt, dass man öffentlich eine Stimmung verbreitet hat, die eine sachliche Sichtweise verhindert. Und sich dann noch rühmen, dass man etwas geleistet hat....
Die Urheber sollten sich nicht feiern, sondern eher schämen.
Ich hoffe, dass die Diskussion jetzt wieder ruhiger wird...
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moin Udo,
ZitatIch hoffe, dass die Diskussion jetzt wieder ruhiger wird...
das ist der Udo, den ich kenne und sehr mag. Vielen Dank dafür !! Und Respekt
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Moin Udo,
das zum jetzigen Zeitpunkt der ASV in einem sehr schlechten Licht steht, ist dieser m.M.n. selber Schuld. Seine Informationspolitik ist nicht gerade die Beste und die Stellungnahmen oder Erklärungen widersprechen sich. Für einen erst einmal unbeteiligten Leser ergeben sich hier Schlüsse, die vll. auch falsch sind.Dann versuche ich auch einmal den Ablauf als noch "Nichtbetroffener" wiederzugeben (wenn ich falsch liege, dann verbesser mich ruhig):
Innerhalb des Vorstandes bestehen Differenzen und ein Mitglied steigt aus.
Anglertreffen, die auch unter Beteiligung des ehemaligen Vorstandes stattfinden, werden massiv kontrolliert und es wird versucht diese Treffen wegen des Charakters eines "Gemeinschaftsfischens" aufzulösen.
Um nun Rechtssicherheit zu erlangen, wendet sich der Ex-ASV´ler an den ASV und fragt an. Dieser gibt ihm "nur" eine vage Auskunft und so wendet er sich an das BWA.
Dort wurde ihm mitgeteilt, dass da bei den Forentreffen kein Wettkampfcharakter vorliegt, dieses auch kein Gemeinschaftsfischen ist.
Soweit so gut, das ist die Praxis, die zur Zeit in allen anderen BL auch so gehändelt wird.
Nun kommt dieser viel zitierte Beschluss und nach der ersten Aufregung die Erläuterung dessen.
Das Problem, was nun auftritt, ist die Begründung - den zeitlichen Ablauf bis hier lassen wir einfach mal außer Acht. Es wird versucht den Beschluss mit dem FischG und der Definition des VDSF-Bund zu begründen. Das geht nicht, da beide sich auf Fischen mit Wettkampfcharakter beziehen.
Ebenso wird dieser Beschluss, der ja ziemlich einschneidend ist, nirgends öffentlich gemacht, es gab ihn nur im Forum des ASV.
Durch die jetzt aufkommende Diskussion in vielen Foren wurde durch die Redaktion der Anglerpraxis.de eine Anfrage beim ASV gestellt. Eine Antwort steht bis heute aus.
Plötzlich gibt es auch vom WSA anders lautende Antworten, es wird kommentarlos die neue Definition des ASV übernommen. Und das fatale an den Antworten der Behörde ist, dass diese ihr eigenes Gesetz nicht zu kennen scheinen oder aber der veröffentlichte Gesetzestext auch nach Jahren falsch ist.
Jetzt ist seit ein paar Tagen auch noch die Erläuterung zur Erklärung des Beschlusses auf dem Tisch und wirft, wie ich schon zu erklären versucht habe, noch mehr Fragen auf.
Es mag sein, dass wegen der besonderen Gegebenheiten in HH auch besondere - nennen wir es mal - Auflagen erforderlich sind. Aber diese hätten zum einen anders formuliert und auch begründet werden können. Eben abgestimmt auf HH.
Aber mal ehrlich: Es gab in der Vergangenheit keine Probleme mit Forentreffen, es hätte sie auch aller Wahrscheinlichkeit in Zukunft nicht gegeben. Und jetzt durch den Zwist verschiedener Personen untereinander werden viele Angler mit hineingezogen. Und sachliche Anfragen an den ASV HH werden durch diesen nicht beantwortet. Hier stellt sich dann tatsächlich die Frage nach persönlichen Gründen.
Und Auswirkungen auf das restliche Bundesgebiet sind auch nicht ausgeschlossen. Also wehret den Anfängen. Darum auch mein Engagement in dieser Angelegenheit.
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- Offizieller Beitrag
Hallo Leute,
puh, da brennen einem ja die Augen bei soviel Diskussionen rund um das Thema.
ZitatOriginal von hphoe
Ich persönlich habe mit Hamburg nichts zu tun und somit könnten mir sämtliche Verordnungen, die dort, von wem auch immer, erlassen werden am Allerwertesten vorbei gehen. Genauso wenig kenne ich "den Einen" oder einen aus dem Verband persönlich. Du kannst mir glauben, dass ich das alles versuche Neutral zu sehen.Umso neugieriger wird man dann, wer letztlich hinter hphoe steckt: ein Neu-User, der sich extra für das Thema registriert hat, zu 100% nur darüber schreibt, keinen Bezug zu HH hat und dennoch stundenlang akribisch Vorstandstexte zerlegt.
Stell Dich doch einfach mal vor in der Vorstellungsecke, so dass nicht nur ein anonymer Nickname, sondern auch der User dahinter etwas bekannter wird
Viele Grüße,
Stefan
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