Gemeinschaftsangeln verboten

    • Offizieller Beitrag

    All,

    das Hamburger Problem wird z.Zt. in allen
    Foren diskutiert.
    Man will damit Druck auf den Hamburger
    Anglerverband ausüben.Wie auch immer.
    Es ist und bleibt ein Hamburger Problem
    und muß dort gelöst werden.
    Stimmungsmache bringt die dort auch nicht
    weiter.
    Danke,Udo,für die klarstellenden Sätze.

    Mit Petri Heil
    Flunder

  • Leider kann ich aus Zeitmangel jetzt nicht genauer eingehen.

    Das letzte, das hphoe geschrieben hat, hört sich natürlich merkwürdig an...

    Aber im FischereiG ist der Begriff Gemeinschaftsangeln nicht näher beschrieben. Da steht auch nichts von Vereinen etc.

    Die Behörde ist zwar für alle Gewässer zuständig, für die Regelungen, die der ASV für Pachtgewässer erläßt, ist jedoch auch möglich und da steckt sich die Behörde nicht rein, solange es nicht gegen die Allgemeinheit ist.

    Und es dreht sich nun einmal um die Pachtgewässer.

    Wie der genaue Ablauf war, kann ich nicht sagen und das mit 'den Kontrollen' kenne ich auch so nicht, sondern nur von einer Kontrolle.
    Wenn die so war, wird das von meiner Seite aus auch sehr kritisch gesehen. Habe ich aber auch geschrieben.

    Leider konnte ich den Vorsitzenden dazu noch nicht befragen.
    Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die eine gemeinsame Absprache war...

    Das Problem ist nur, wenn teilweise etwas falsch geschrieben wird, dann wird es nicht automatisch richtiger, nur weil es Bundesweit in zig Foren so übernommen wurde.

    Es muss sich auch keiner Sorgen machen, wenn er sich in Hamburg gemeinschaftlich zum Angeln verabredet, so wie es in vielen anderen Foren als Panikmache mit den merkwürdigsten Beispielen verbreitet wird.

    Das ist das, was mich stört: Du triffst dich mit Leuten und sitzt zu Acht am Wassser, Plötzlich kommen zwei Leute zufällig hinzu.
    Jetzt kommt die Kontrolle und du mit Folgen wie Verbandsauschluss und Verlust der Fischereischeins rechnen!!!!

    Wer solch einen Blödsinn verbreitet, der ist an einer sachlichen Diskussion nicht interessiert, sondern schüttet weiter Benzin ins Feuer...Wasser wäre für alle Angler und Forenuser geeigneter. Aber davon sehe ich zurzeit nichts.

    So und nun muss ich los..bin schon überfällig!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Zitat

    Original von AOT-Stefan
    Stell Dich doch einfach mal vor in der Vorstellungsecke, so dass nicht nur ein anonymer Nickname, sondern auch der User dahinter etwas bekannter wird :cheers:

    Habe ich jetzt gemacht. Guckst Du hier.

  • Hallo!

    Stimmungsmache ?-( Hier wird ein Thema vom Hamburger Verband hoch gebracht, welches bundesweite Auswirkungen haben könnte.

    ich finde es als Schwachsinnig wie gefordert, ob sich nun 7 oder 20
    Angler treffen wollen, das man es überhaupt anmelden muß/soll.
    Das sind Regeln/Vorschriften die man von einem diktatorischen Regime
    erwartet, aber doch nicht von einem Verband in einer freien
    Republik.
    Gibt es da nicht im Grundgesetz das Recht der Versammlungsfreiheit
    -mit oder ohne Angel.

    Nun kann man vom Verband Schadensbegrenzung betreiben wie man
    will - das Kind ist im Brunnen.

    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • Worüber regst du dich auf, Herbert?

    Hast du zuviel in den anderen Foren gelesen??

    Fischereirecht ist Landesrecht. Und das Fischereirecht in Hamburg sieht vor, das Gemeinschaftsfischen in freien Gewässern ab 20 Personen angemeldet werden muss.

    Der Verband hat in Abstimmung mit den Angelvereinen die Meldepflicht auf eine Personenzahl bei Verbandsgewässern ab 10 Personen festgelegt. Dies jedoch nicht erst neulich, sondern schon länger.

    In anderen Bundesländern gibt es andere Einschränkungen.

    Und das Versammlungsrecht??? Gibt es da nicht auch Einschränkungen?? Eine Demo (ausgenommen Spontane) muss angemeldet werden! Und das auch schon ab 10 Personen!


    Früher gab es das Wettkampfangeln. Diese Veranstaltungen wurden nur von Vereinen veranstaltet. Entweder untereinander oder im Vergleich mit anderen Vereinen. Dies ist inzwischen verboten. Haben sich auch einige aufgeregt, aber sie nennen es jetzt 'Hegefischen'!

    Und es kommt ja auch immer noch vor, dass Vereine ein 'gemeinschaftliches' Angeln an ihren eignen Teichen veranstalten. Ob sie das anmelden müssen? Ist ja 'ihr' Teich und es kommen nur Mitglieder!

    Es gibt aber auch Vereine in Hamburg, die keine eigenen Gewässer haben. Da sie aber beim Verband angeschlossen sind, dürfen sie die Verbandsgewässer befischen.

    Wenn sie ein Gemeinschaftsangeln veranstalten wollen, dass melden sie das einfach beim Verband an. Sie reservieren hiermit die Angelstelle. Das sie ein Fangbuch führen müssen, ist in anderen Bundesländern nicht anders.

    Inzwischen gibt es aber nicht nur Vereine, die sich zusammen setzen und mit vielen Personen gleichzeitig angeln.
    Auch Forenmitglieder verabreden sich.
    Das Internet machts eben möglich. Warum soll ein hier veranstaltetes Gemeinschaftsangeln so anders sein, als von einem Verein???

    Du hast doch als Organisator sogar Vorteile....nämlich, dass du den Gewässerabschnitt reserviert bekommst! Uns soweit ich weiß, sogar kostenlos.

    Nur hast du als Verantwortlicher auch Pflichten! Die sind nicht besonders schwer. Du musst nur deine 'Kollegen' dazu bringen, dass sie ihrem Müll wieder mitnehmen.

    Damit will man sicher auch versuchen, dass da nicht ein Haufen Freizeitangler Unfug treiben!

    Aber wie schon gesagt: Es gilt nur für Verbandsgewässer.


    Spontane Treffen, wie: Wie schauts aus? Sonntag gemeinsam angeln??? fällt nicht darunter. Und auch die in anderen Foren aufgestellten Panikbehauptungen wie:
    Du sagst im Internet: Hallo, ich geh Sonntag angeln, wer kommt mit? Und dann kommen da plötzlich 6, 8, 10, nein 12 Leute und angeln... ist nicht meldepflichtig.
    Oder weitere Behauptungen wie: Du sitzt da mit 9 Leuten gemütlich am Wasser, plötzlich kommt ein weiterer....
    Kein Problem.

    So wurde auch behauptet: Du sitzt da mit ein paar Leuten und das wird dann als Gemeinschaftsangeln gewertet, weil du ne Wurst auf'm Grill hast... Das ist absoluter Quatsch.


    Gut, die erste Stellungnahme des Verbandes zum Thema Gemeinschaftsfischen war mißverständlich ausgedrückt.

    Was läuft das denn hier im Forum, wenn wir einen Fehler machen?? Wir werden darauf hingewiesen, man entschuldigt sich, stellt es nochmal klar und Friede Freude Eierkuchen!

    Hier haben sich jedoch ein paar wenige über die Entscheidung so aufgeregt und entrüstet, dass sie einen Aufschrei durch die Forenwelt veranstalteten. Anstatt dem Verband mit Argumenten die Tragweite ihrer Entscheidung vorzutragen, um ihm die Möglichkeit der Verbesserung zu geben, hat man offenbar einfach nicht gesehen.

    Man hat sogar andere Foren angestachelt, sich dieser 'empörenden' Entscheidung anzunehmen.
    Und selbst als der Verband zugegeben hat, dass seine erste Entscheidung fehlerhaft war und sich für die Mißverstädnisse entschuldigte, wurde weiter in die Kerbe geschlagen.

    Stell dir vor, du schreibst in deinem Forum etwas Dummes. Anstatt es dir zu sagen, blaffen dich alle an und verbreiten in anderen Foren, dass du blöder Moderator Mist gebaut hast. Dazu kommen dann noch die etwas eigenwillig ausgelegten Thesen, die deine kleine Dummheit völlig anders darstellen. Da ich dich kenne, wirst du jedoch soviel schneit haben und dich entschuldigen.
    Doch Pech...die User von überall her zeigen mit dem Finger auf dich....!

    Ist doch egal, ob ein kleiner User ein Fehler macht oder ein Verband!
    Sollte man nicht, wenn man schon etwas bewirken will, mit Sinn und Verstand an die Sache gehen? Und sollte man eine Entschuldigung nicht anerkennen?

    Der Verband hat sich selbst eine kleine Schürfwunde zugefügt, die mit einem Pflaster hätte abgedeckt werden können und mit der Zeit wäre nichts mehr zu sehen gewesen.
    Doch statt dessen wurde in der Wunder herum gestochert, bis sie blutete und womöglich sich noch entzündet. Aber es wird kein Desinfektionsmittel genommen, es wird einfach behauptet, diese Wunde hat sich der Verband selbst beigebracht!

    Ich sage nicht, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist, ich sage, es wurde gestoßen!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hab hier noch die Definition über das Gemeinschaftsfischen vom VDSF

    KLICK

    Hier ist genau definiert, was ein Gemeinschaftsfischen für Voraussetzungen haben muss, um als solches zu gelten.

    Wenn wir uns also hier im Forum verabreden, weil wir mal gemeinsam angeln wollen (das Apre-Angeln wird in allgemeinen interessanter :-D) dann ist das also kein Gemeinschaftsangeln nach der Definition des VDSF.

    Somit ist der ganze Aufstand unnütz, oder war es doch nur Eigennutz, weil ein Einziger mit dem Verband nicht kann????

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Moin Zusammen,
    jetzt aber einmal eine blöde Frage Addi (ohne Dir nahetreten zu wollen):
    Hast Du Dir den Beschluss bzw. die beiden Erläuterungen zum Beschluss nicht richtig durchgelesen?
    Der ASV HH begründet doch gerade seine Auslegung zum Gemeinschaftstreffen mit genau dieser Definition. Und hiernach sind plötzlich Forentreffen ab 10 Personen meldepflichtig.

    Dieser Punkt ist auch der Aufhänger der Diskussion in den diversen Foren. Habe ich im übrigen so auch schon weiter oben mal geschrieben.

    Wie Du richtig schreibst, sind nach der Definition des VDSF Forentreffen keine Gemeinschaftsangeln. Also ist die Personenzahl auch uninteressant und dieses Treffen kann somit auch nicht anmeldepflichtig werden.

    Es kann gute Gründe - und hier meine ich nicht persönliche Differenzen - in HH geben, um eine Sonderregelung zu erlassen. Dann sollte dies auch so kundgetan werden.

    Man könnte z.B. schreiben:
    An den Verbandsgewässern in HH sind alle vereinbarten Treffen zum Angeln mit einer Personenzahl größer 10 zu melden.
    Und anschließend führt man die nachvollziehbaren Gründe auf.

    Das Problem ist hier eindeutig das Wort "Gemeinschaftsfischen".

  • Hallo Udo!

    ich rege mich nicht auf. :D

    Der Verband stellt Vereine ohne eigenes Gewässer diese zur verfügung.
    Dafür bezahlen sie auch einen nicht gerade geringen Preis und werden
    darüber hinaus auch noch verpflichtet Gemeinschaftsangeln anzumeldeln :bad
    Ob man die Treffen mit gemeinsamen Angeln nun anmeldet oder nicht- so eine Anmeldepflicht gehort meiner Meinung nach in eine Satzung.So eine Anmeldepflicht grenzt schon an Geheimdienstmethoden .ich will nicht Stasi sagen. Kann man doch aus solchen Anmeldungen Verhaltensmuster und Bewegungundprofile erstellen.
    Wer organisiert wann was und wo. Wer nimmt mehr oder weniger daran teil.
    Wo kommen die Teilnehmer her und bei Bedarf diese Leute unter welchen
    Gründen auch immer ausschließen.
    Vor 20 jahren sind 1000ende Menschen unter Lebensgefahr auf die Strasse gegangen - wegen Rede- und Versammlungsfreiheit.
    Hier sage ich nur wehret den Anfängen -wir werden auch so schon genug
    überwacht.

    @ Norbert

    Zitat

    Man, man, was habe ich hier bloss mir dem Gemenschaftsangeln angezettelt??


    Das wird auch so überall diskutiert - also keine Sorge
    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Oldman (25. Juni 2010 um 10:01)

  • hphoe

    Zitat

    Der ASV HH begründet doch gerade seine Auslegung zum Gemeinschaftstreffen mit genau dieser Definition. Und hiernach sind plötzlich Forentreffen ab 10 Personen meldepflichtig.

    Jepp, hab ich gemacht. Doch im Gegensatz zu vielen anderen habe ich es begriffen!!!

    Und es sind nicht Forentreffen ab 10 Anglern meldepflichtig, sondern in Foren veranstaltete Gemeinschaftsangeleien!
    Bisher haben immer Vereine solche Veranstaltungen durchgeführt. Doch das heißt ja nicht, dass nur Vereine ein Gemeinschaftsangeln durchführen können. Dies steht auch nirgends festgeschrieben. Wie der ASV auch schon geschrieben hat, würde eine solche Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen! Jeder kann also ein Gemeinschaftsangeln veranstalten.

    Zitat

    Dieser Punkt ist auch der Aufhänger der Diskussion in den diversen Foren.

    Jepp, und weil man dort auch fälschlicher Weise verbreitet, Forentreffen seinen Gemeinschaftsangeln, wird es nicht richtiger! Diese Falschmeldungen gehen umher und jeder macht mit!

    Zitat

    Wie Du richtig schreibst, sind nach der Definition des VDSF Forentreffen keine Gemeinschaftsangeln. Also ist die Personenzahl auch uninteressant und dieses Treffen kann somit auch nicht anmeldepflichtig werden.

    Richtig, weil es zum Gemeinschaftsangeln auch noch andere Voraussetzungen gibt!
    Ein Verein sagt z.B: So liebe Mitglieder. Wie jedes Jahr veranstalten wir auch diesmal wieder am 22.10. unser beliebtes Gemeinschaftsangeln am abc-Fluß, einem der schönsten Verbandsgewässer überhaupt. Da die Anzahl der Teilnehmer wieder bei bis zu 20 Personen liegen dürfte, wird um eine Anmeldung bis 25.9 gebeten

    Und? Meldepflichtiges Gemeinschaftsangeln?
    Jo, gilt schon seit Jahren so und ist in Abstimmung mit den Vereinen so Regel!

    Jetzt sagt ein Forum: So liebe User. Wie jedes Jahr veranstalten wir auch diesmal wieder am 22.10. unser beliebtes Gemeinschaftsangeln am abc-Fluß, einem der schönsten Verbandsgewässer überhaupt. Da die Anzahl der Teilnehmer wieder bei bis zu 20 Personen liegen dürfte, wird um eine Anmeldung bis 25.9 gebeten

    Und? Meldepflichtiges Gemeinschaftsangeln?

    Jetzt kommt der Verein und sagt: [COLOR=blue]Wie schon seit Langem, treffen wir uns zum Jahresabschluss auch dieses Mal wieder auf der Wiese bei Bauer Klötenschieter und Grillen. Natürlich kann, wer will, seine Rute mitbringen und angeln![/COLOR=blue]

    Gemeinschaftsangeln? Nööö...

    Die gleiche Aussage vom Forum spare ich mir jetzt!


    Herbert

    Du vermischt da etwas, das mit dieser Diskussion nichts zu tun hat.
    Es dreht sich nicht um die Einschränkung des Versammlungsrechtes!

    Zitat

    So eine Anmeldepflicht grenzt schon an Geheimdienstmethoden .

    Hast du dich mit Osmar getroffen und schon wieder in einem Bett geschlafen??? :D :D :D

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hallo
    habe diese Diskussion mit großem Interesse mindestens xxx-mal durchgelesen......und .....immer noch nichts verstanden. ?-(

    Es dreht sich um die Defination des Wortes "Gemeinnschaftsangeln" ?-(

    Oder "Privatkrieg" ?-(

    Um jedoch keine weitere Diskussionsgrundlage zu liefern, möchte ich euch bitten, mich per PN "aufzuklären".

    Gruß kurier

    Ein Freund ist ein Mensch, bei dem man auch laut denken darf.

  • Hallo Kurier

    Wenn du es nicht so richtig verstanden hast, dann wahrscheinlich andere auch nicht. Deshalb versuche ich hier mal eine Zusammenfassung.

    Ja, es dreht sich meines Erachtens nach mehr um die Definition des 'Gemeinschaftsfischens' und deren Auslegung.

    Das Gemeinschaftsfischen oder auch Hegefischen hat sich (ich glaube Mitte der 80er Jahre) vom 'Wettkampfangeln' abgleitet. Das aufgrund der immer mehr von Bedeutung gewinnenden Umwelt- und Tierschutzgedanken.

    In Hamburg ist das Gemeinschaftsfischen bereits seit langem im Fischereigesetz geregelt. Dort muss man eine solche Veranstaltung bei der Behörde anmelden, wenn die Teilnehmerzahl 20 Personen erreicht. Dies gilt für alle freien Gewässer.
    Hiervon hat Hamburg eine ganze Menge, wie z.B. die Alster mit ihren Kanälen und die Elbe mit dem gesamten Hafenbereich.

    Ferner gibt es in Hamburg viele Angelvereine, die sich dem Angelverband (ASV) anschließen können.
    Die Meisten Angelvereine haben eigene Gewässer oder auch Gewässerabschnitte gepachtet. Ferner hat zudem auch noch der ASV Pachtgewässer.
    Bist du in einem Verein, der auch am Verband angeschlossen ist, darfst du mit dem Mitgliedsbeitrag die Vereins- und auch die Verbandsgewässer beangeln.

    Dazu haben die Vereine auch einzelne einschränkende Bestimmungen, wie Fangbegrenzungen etc. um die Gewässerökologie nicht zu sehr zu beeinflussen.

    Ferner haben die Vereine jedoch auch zusammen mit dem Verband vor langer Zeit beschlossen, dass eine Gemeinschaftsangelveranstaltung dann meldepflichtig wird, wenn die Teilnehmerzahl bereits bei 10 Personen liegt.

    Bisher wurden diese Veranstaltungen hauptsächlich von den Vereinen durchgeführt, die dann diese auch angemeldet haben. Dazu wurde die Gewässerstrecke reserviert und man musste einen Verantwortlichen benennen, sowie abschließend ein Gesamtfangergebnis an den Verband zu senden.

    Soweit die bisherigen und auch immer noch geltenden Vorschriften.


    Nun wird von einigen Anglern behauptet, als sie mit mehrere zusammen geangelt hätten, seien sie von den Fischereiaufsehern (FA) auf das Gemeinschaftangeln angesprochen worden! Ich habe hier jedoch aus verschiedenen Gründen meine Bedenken, ob dies tatsächlich der ausschlaggebende Punkt war!

    Leider muss ich die Chronologie hier etwas unterbrechen, da sonst ein Zusammenhang schwer zu verstehen ist. Daher füge ich es als 'Zitat' ein, damit es optisch getrennt ist!

    Zitat


    Es gab in Hamburg ein sehr erfolgreiches Forum namens Fishing-HH. Der Gründen und zugleich Adim war ein P. Dieser war auch Beisitzer im ASV (ob schon vor-oder nachher, entzieht sich meiner Kenntnis).
    Er wurde dann vom ASV gefragt, ob er sein Forum über den ASV laufen lassen möchte. Dem hat er nach längerer Zeit schließlich zugestimmt.
    Irgendwann hat er sich aus mir nicht genau bekannten Gründen (vermutlich unterschiedlich Ansichten über die ASV-Arbeit) vom ASV als Beisitzer getrennt und somit auch schließlich von seinem Forum.
    Er hat dann eine neue Angelseite mit Forum eröffnet. Zudem wanderten mit ihm viele User aus dem alten Forum ab und sein neues 'Kind' wurde recht schnell 'groß'

    Aus den Reihen seine Forums wurde nun im Forum unter der Rubrik 'Frage an den Verband/die Referenten' angefragt, ob denn das Verabreden zum Angeln in einem Forum auch ein Gemeinschaftsfischen sei, so wie es bei den Vereinen durchgeführt wird mit all seinen Auflagen!?

    Die Antwort des ASV war leider missverständlich. Der ASV hatte davon gesprochen, dass es nicht von der Personenzahl abhängig ist, ob es sich um eine Gemeinschaftsfischen handelt oder nicht (ungeachtet der Tatsache, dass erst ab 10 Personen eine Meldepflicht besteht). Man sprach, dass es auch bereits ab 3 oder 5 Personen ein Gemeinschaftsfischen sein kann.
    Dies führte natürlich zu einer Verwirrung und auch etwas Unmut, da das Gemeinschaftsfischen auf Raubfisch nicht gestattet ist.
    Jetzt hatten natürlich die Fragesteller die Befürchtung, dass sie sich im Forum nicht mehr gemeinsam zum Zandern verabreden dürfen!

    Erneut wurde dies beim Verband angesprochen und der Verband revidiert dies.

    Mit der erneuten Antwort war man -wie sollte es anders sein- immer noch nicht einverstanden. Die Antwort war sicher nicht perfekt, aber die Fragesteller erwarteten, dass der Verband klar sagt: Wenn ihr euch in einem Forum zum Angeln verabredet, ist dies KEIN Gemeinschaftsangeln im Sinne der Definition.

    Dies hat der Verband jedoch nicht gemacht. Über die Gründe kann man spekulieren. Aber es macht ja Sinn, wenn ein Gemeinschaftsangeln veranstaltet wird, dann ist es doch egal, ob von einem Verein aus oder aus einem Forum heraus.
    Denn die Auflagen haben ja ihren Sinn, die alle erfüllen sollten!

    In seiner letzten Stellungnahme hat der ASV jedoch gesagt, dass ein Verabreden ohne ein Gemeinschaftsfischen im Sinne der Definition (Hegefischen) lediglich ein gemeinschaftliches Angeln und nicht der Meldepflicht unterliegt.

    Allerdings machte er die Einschränkung (und man muss ja irgendwelche Merkmale haben, damit man zwischen gemeinschaftlichen Angeln und Gemeinschaftsangeln unterscheiden kann) gemacht, dass öffentlich geplante Veranstaltungen mit Teilnehmerliste pp als Gemeinschaftangeln gilt und ab einer Teilnehmerzahl von 10 Personen meldepflichtig ist (Verbandsgewässer)...20 Personen-freie Gewässer.


    Dies passte den Usern des Forums jedoch auch nicht. Sie fühlten sich eingeengt, bzw. waren sie nicht in der Lage diese Auslegung richtig zu lesen.

    Wieso der jetzige Stress in der Forenwelt???

    Bereits vor der letzten Stellungnahme haben einige User des Forums des P. die Entscheidung zerbröselt und angeprangert. Dabei wurden jedoch auch völlig falsche Interpretationen verbreitet, wie: Jetzt hast du dich mit 3 Leuten zum Zandern verabredet und darfst das nicht (beruhend auf das Raubfischverbot und die erste missverständliche Äußerung).
    Aber auch andere Konstellationen wurden dargestellt. So z.b. dass du mit 8 Leuten da am Angeln sitzt und jetzt kommen zwei weitere Angler, die sich dazu setzen und schon ist das ein Gemeinschaftsfischen mit allen Konsequenzen wie Entzug des Fischereischeines etc.
    Dies ist natürlich völliger Blödsinn. Aber es ist geeignet, um einen Aufschrei unter den Anglern zu anzuzetteln.

    Wenn man sich die Beiträge in den Foren durchliest, dann geht es sogar soweit, dass von 'Stazimethoden' und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz die Rede ist!! :piep:

    Das hat mich persönlich auf die Palme gebracht, weil hier ein absolut falscher Eindruck provoziert worden ist. Und meine Meinung ist, dass dies von dem P. aufgrund seines Konfliktes mit dem ASV zusammenhängt.
    Er selbst sagt natürlich nein, aber wenn man sich die Beiträge seiner User anschaut, behaupte ich einfach mal, dass er seine 'Lakaien' schon richtig in der Hand hat, vielleicht sogar, ohne dass sie es merken!

    Wenn ich mir die jetzige Stellungnahme ansehe, so lese ich das so, dass alles beim Alten ist. Aber der Fragesteller sind noch immer nicht damit einverstanden und machen weiter Stress in den Foren. Sie wollen schlicht und einfach, dass da steht: Ein gemeinschaftliches Angeln auch auf Raubfisch, welches in einem Forum verabredet wird, ist NIE meldepflichtig, egal wie groß die Personenzahl!

    Dies wird der ASV aber so sicher nicht schreiben.

    Aus etwas, dass eigentlich nie Probleme gab, wurde durch eine simple Nachfrage (vielleicht sogar mit Absicht) so ein Theater veranstaltet. Und im Forum des P. gibt man ganz klar die Schuld an der Unfähigkeit des ASV, obwohl man dies durch eine vernünftige Kontaktpflege hätte umgehen können.

    Beide Seiten sind aber nun festgefahren, denn auch der ASV ist sicher sauer, dass die teilweise hahnebüchenden Thesen im Internet verbreitet wurden.


    Ich persönlich mache mir keine Sorgen und wenn sich aus diesem Forum Leute mit mir in HH zum Angeln verabreden wollen, dann ist das kein Problem.

    Ich hoffe, ich konnte dies jetzt einigermaßen darstellen.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Zitat

    Original von Addi
    Ja, es dreht sich meines Erachtens nach mehr um die Definition des 'Gemeinschaftsfischens' und deren Auslegung.

    Um die geht es. Und ich bleibe dabei, dass der Verband da, ob bewusst oder unbewusst kann ich nicht sagen, einen Fehler von Anfang an gemacht hat.

    Mich stört z.B. die in der letzten "Erläuterung" unter Punkt 9 eingebrachte Formulierung:

    "Als durch ein Forum veranstaltetes meldepflichtiges Gemeinschaftsfischen wird eine Veranstaltung bezeichnet, bei der eine Verabredung zum Angeln ..."

    Nennt es Korinthenkackerei, aber ich lese da den Versuch einer neuen und einschränkenden Definition heraus. Der ASV bezeichnet dort eine Verabredung unter bestimmten Voraussetzung als meldepflichtiges Gemeinschaftsfischen.

    Wenn die geschrieben hätten: "Zusätzlich zu den Gemeinschaftsfischen sind ebenfalls Verabredungen zum Anglen meldepflichtig, die mit einer Personenzahl (Angler) von mindestens 10 stattfinden.". So wird die Abgrenzung zwischen Gemeinschaftsfischen und Verabredungen weiterhin gewahrt und es könnte sich dann noch über die Personenzahl gestritten werden. Auch das kann man in Grenzen halten, wenn die für die Maßnahme erforderlichen Gründe offen gelegt werden. Und allen kann es keiner Recht machen.

  • Zitat

    "Als durch ein Forum veranstaltetes meldepflichtiges Gemeinschaftsfischen wird eine Veranstaltung bezeichnet, bei der eine Verabredung zum Angeln ..."

    Schreib doch weiter.....

    Da gibt es noch Voraussetzungen!

    Aber Punkt 8 sagt ja auch auch, dass die bisherigen Forentreffen auch weiterhin nicht meldepflichtig sind.
    Doch das wird nicht gesehen, sondern man hackt auf einer Formulierung herum und verbreitet weiterhin Unwahrheiten in Form von Konstellationen im Internet.

    Ich frage mich, ob das Not tut und ob das vor Allem sinnvoll ist.

    Die gesamte Anglerwelt in Foren wird in Aufruhr gebracht, zudem mit Falschinformationen gefüttert und aufgestachelt.

    Beim Fangverbot für den Aal hat man nicht so ein Theater gemacht, obwohl es alle Angler betrifft.

    Hier betrifft es nur ein paar wenige Angler, die keine Ruhe lassen und eine Wortspielerei begehen. Am Ende schaden sie mit ihrer Polemik mehr Angler, als je betroffen waren....und die haben sich noch gar nicht gemeldet, schon gar nicht mit Beweisen....
    Vielleicht gibt es sie gar nicht, sondern sind einfach nur eine Erfindung von Leuten, die alles bis auf's kleinste Detail geregelt haben wollen, aber am Ende herum schreien, dass in Deutschland so viele Vorschriften die freie Entfaltung beeinträchtigen!

    Ich bleibe dabei: Diese Panikmache ist überflüssig und kontraproduktiv. Auch wenn die Antworten eines Verbandes in den Augen der vermeintlich Betroffenen Fehler enthält, dann wird ein vernünftiger Dialog durch Falschaussagen und Fehlinterpretationen nicht mehr möglich sein.

    Manchmal habe ich das Gefühl, dein Kindergarten hat Ausgang!

    Und wenn es nicht die Probleme eines Mitgliedes mit dem verband gegeben hätte, wäre diese Diskussion auch anders verlaufen.

    So, und damit habe ich alles gesagt, ich würde mich nur noch wiederholen.

    Ich habe nämlich noch wichtigere Dinge zu tun, z.B. den Hintern kratzen, die Gardine aufziehen, einen Staubkorn aufheben etc.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hi,

    ich verfolge eure dikussio ja echt gespannt, und da ich nicht betroffen bion eher zurückhaltend, aber der Vergleich mit dem Aalfangverbot hinkt ehrlich gesagt massiv.

    Das eine Verbot ist sinnvoll und richtig, weswegen es nicht groß diskutiert wurde, das andere ist eine sinnvolle Verordnung die aus guten Grund heiß diskutiert wird. Das Aalfangverbot ist dabei die sinnvolle regelung !

    Mfg

    Daniel

  • Zitat

    Original von Addi
    Ich habe nämlich noch wichtigere Dinge zu tun, z.B. den Hintern kratzen, ...


    Und warum führst Du dafür Deine Hand nach oben?

    Zitat

    Original von Addi
    Manchmal habe ich das Gefühl, dein Kindergarten hat Ausgang!


    Sorry, aber auf diesem Niveau mag ich nicht diskutieren.

    Ich habe keine Lust Dir elementare Dinge, wie zum Beispiel den Begriff "Definition" zu erklären.

    Fakt ist, der ASV HH hat spätestens mit seiner Erläuterung zur Erklärung des Beschlusses eindeutig eine neue Definition des Begriffes "Gemeinschaftsfischen" eingebracht. Hiergegen läuft alles zu Recht Sturm.

    daniel: Mit Deinem Posting hast Du zu 100% Recht. Das Aalfangverbot mit diesem Beschluss zu vergleichen, da kann man nur den Kopf schütteln. Es fehlen scheinbar die Argumente.

    Ich klinke mich jetzt hier aus.

    • Offizieller Beitrag

    Moin Udo,

    du hast dir sehr viel Mühe gegeben,alles einigermaßen
    richtig zu stellen.Danke dafür.
    Wie gesagt,das ist ein Hamburger Problem und sollte
    auch dort gelöst werden.
    Stimmungsmache in anderen Foren bringt überhaupt
    nichts.

    Mit Petri Heil
    Jürgen

  • Zitat

    Wie gesagt,das ist ein Hamburger Problem und sollte auch dort gelöst werden.

    Genauso ist es...Anstatt sich an den Verband zu wenden und sich dort zu beschweren, hat man das WWW benutzt.

    Zitat

    Stimmungsmache in anderen Foren bringt überhaupt nichts.

    Auch das ist richtig. Aber das Forum, dass es verbreitet hat, wollte die ja. Selbst nicht in der Lage sich mit dem ASV auseinander zu setzen....also andere mit ins Boot ziehen.

    Dass sei dabei zur Verunsicherung der User beitragen und heftige Diskussionen in der Forenwelt auslösen, war ihnen auch voll bewusst.

    Vielleicht begreifen die User ja irgendwann, dass sie als Marionetten missbraucht wurden!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948