Mindestmaße in NRW geändert

  • Hallo Michael!

    Warum :rolleyes:?

    Der verlegene Skeptiker? Ich finde die Neuerung gut. Eigentlich wird da genau ein Missstand behoben, der immer beklagt wurde, und dank so einer Regelung sind beaufsichtigte, die Rute haltenden Kinder keine Schwarzangler mehr :gut

    @ NRW:

    In den Kanälen gilt schon seit Jahren ein Schleien-Mindestmaß von 25 cm, für Kanalangler also nichts neues. Über Aale ab 50 cm wäre man wohl froh - wer fängt noch welche? Und die Nase: Wo gibt es sie, in unserem Bundesland? Wüsste ich jetzt nicht, bitte Aufklärung!

    MAX

  • Und die Nase: Wo gibt es sie, in unserem Bundesland? Wüsste ich jetzt nicht, bitte Aufklärung!

    Hallo Max

    Meine erste und einzigste Nase fing ich im Rhein bei Vallendar.

    Das war jedoch in meiner Zeit als aktiver "Freundschaftsangler"

    Gruß Hans

    Ein Freund ist ein Mensch, bei dem man auch laut denken darf.

  • Zitat

    Original von einssiebzig
    Hallo Michael!

    Warum :rolleyes:?

    Der verlegene Skeptiker? Ich finde die Neuerung gut. Eigentlich wird da genau ein Missstand behoben, der immer beklagt wurde, und dank so einer Regelung sind beaufsichtigte, die Rute haltenden Kinder keine Schwarzangler mehr :gut


    MAX

    Max
    es ging nur darum , weil das Thema Kinderangeln nichts mit dem eigentlichen Thema "Mindestmaße" zu tun hat.

    Ansonsten finde ich, das endlich mal etwas passiert ist und begrüße diese Änderung zu Gunsten der Jungangler. Gerade auch deshalb weil wir vom AFH viel mit oder für die Jugend machen, als Beispiel das Patenangeln.