Nur das es auch jeder erfährt:
die Landesfischereiverordnung von NRW hat sich am 09.03.2010 geändert.
Die Mindestmaße haben sich teilweise geändert.
Aal 50cm
Nase 30cm
Schleie 25cm
Alle Info`s unter der unten genannten Internetseite.
Nur das es auch jeder erfährt:
die Landesfischereiverordnung von NRW hat sich am 09.03.2010 geändert.
Die Mindestmaße haben sich teilweise geändert.
Aal 50cm
Nase 30cm
Schleie 25cm
Alle Info`s unter der unten genannten Internetseite.
Danke - wusste ich noch nicht!!!
Hatte aber auch nichts Genanntes am Haken.
MAX
Und wenn wir schon bei den Änderungen sind... hat zwar nichts mit den Mindestmaßen zu tun, aber eine Änderung ist es
Hallo Michael!
Warum ?
Der verlegene Skeptiker? Ich finde die Neuerung gut. Eigentlich wird da genau ein Missstand behoben, der immer beklagt wurde, und dank so einer Regelung sind beaufsichtigte, die Rute haltenden Kinder keine Schwarzangler mehr
@ NRW:
In den Kanälen gilt schon seit Jahren ein Schleien-Mindestmaß von 25 cm, für Kanalangler also nichts neues. Über Aale ab 50 cm wäre man wohl froh - wer fängt noch welche? Und die Nase: Wo gibt es sie, in unserem Bundesland? Wüsste ich jetzt nicht, bitte Aufklärung!
MAX
Und die Nase: Wo gibt es sie, in unserem Bundesland? Wüsste ich jetzt nicht, bitte Aufklärung!
Hallo Max
Meine erste und einzigste Nase fing ich im Rhein bei Vallendar.
Das war jedoch in meiner Zeit als aktiver "Freundschaftsangler"
Gruß Hans
ZitatOriginal von einssiebzig
Hallo Michael!Warum ?
Der verlegene Skeptiker? Ich finde die Neuerung gut. Eigentlich wird da genau ein Missstand behoben, der immer beklagt wurde, und dank so einer Regelung sind beaufsichtigte, die Rute haltenden Kinder keine Schwarzangler mehr
MAX
Max
es ging nur darum , weil das Thema Kinderangeln nichts mit dem eigentlichen Thema "Mindestmaße" zu tun hat.
Ansonsten finde ich, das endlich mal etwas passiert ist und begrüße diese Änderung zu Gunsten der Jungangler. Gerade auch deshalb weil wir vom AFH viel mit oder für die Jugend machen, als Beispiel das Patenangeln.