• Es heißt in den Vorschriften/Gesetzen immer:

    Gebrauchsfertiges Angelgerät.

    Wenn du nur ein Blei am Wirbel angebunden hast und hast auch sonst kein weiteres Angelzubehör in der Tasche (außer Ersatzbleie und -wirbel), dann ist das kein Angeln und somit auch kein Verstoß!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Würde ich auch so sehen. Wobei die Frage erlaubt sei, warum man das werfen in einen Kanal üben muß/möchte? Geht da nicht auch eine Wiese?
    Nur mal so als Idee. ;)

    Schreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Belustigung :)

  • Wiese...hmmmm

    Die ist sehr uneben und beim Einziehen hüft das Gewicht. Teilweise hakt es fest, der Zug wird stärker und das Blei 'schießt' dann plötzlich zurück...
    Diese unterschiedliche Spannung kann sich auch auf die Wicklung auf der Rolle negativ auswirken.
    Von daher sehe ich das Üben in einem Gewässer vorteilhafter.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Ja ok. Aus der Sicht sicher.
    Mir kam nur die Idee, da ich bei der Prüfung, auch auf einer Wiese üben und werfen mußte.

    Schreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Belustigung :)

    • Offizieller Beitrag

    mauschi,

    wenn du sicher gehen willst,daß dich keiner
    anmacht, übe auf der Wiese oder auf´n
    Sportplatz.
    Hier vor meiner Haustür sind öfter einige
    Fusselfischer (Fliegenfischer) zum Üben.

    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!


  • Also wenn ma das Vorfach und Köder weglässt kann ja sowieso keiner was
    sagen und ich denke, wenn jemand vorbeikommt und nen Schein sehen will
    o.ä., man dem die Situation erklärt, sollte der so freundlich sein und den ein
    oder anderen Tipp geben, wenns meim Werfen noch nich perfekt klappt.
    So couragiert sollten wir Angler schon sein! ;)

    Osmar :-D, das Forum ist auch für minderjährige zugänglich ;)

    Gruß
    Chris

  • Zitat

    Original von mauschi
    aus NRW

    Ah! Also hier in der Heimat bin ich mir sicher:

    Sobald man "fangbereites" Gerät ins Gewässer einbringt, benötigt man Fischereischein und Fischereierlaubnisschein. Fangbereit ist die montierte Rute mit Schnur und Haken, ggf. natürlich auch mit Rolle. Das ist fangbereit, auch, wie ich oben bereits erwähnte, wenn kein Köder vorhanden ist.

    Zum Üben am Kanal selbst: Halte ich für durchaus hilfreich!
    Denn nach dem Auswerfen will auch das Einholen ausprobiert werden.

    Vor allen Dingen, wenn der junge Padawan später auch am Kanal angeln will, kann er sich schon einmal mit den Tücken der Steinpackung beschäftigen, und herausfinden, wie man später die Montage sicher und hängerfrei über die Packung bugsiert. Für (hoffentlich) gehakte Fische gilt das natürlich erst recht!

    MAX