Hilfe bei Fischereierlaubnisschein

  • Hi,

    ich habe mir gestern einen Jahresschein für einen Gewässerabschnitt geholt wo ich bisher noch nicht geangelt habe.

    Diesen Erlaubnisschein habe ich beim Angelladen bei mir ausfüllen lassen von einem Mitarbeiter.

    Neben den Angaben wie Name, Zeitraum der Berechtigung, Sportfischerpass- Nr, steht auch: Mitglied im Verein : ....

    Dieser wurde freigelassen und mich hat auch niemand danach gefragt im Angelladen, habe ich aber auch erst später bemerkt das es da steht.

    Nun stehen auf der Rückseite für mich etwas verwirrende Angaben wie :

    - Dieser Fischereierlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit
    a dem Jahresfischereischein und
    b dem deutschen Sportfischerpass, der die Mitgliedschaft des ausgegebenen Vereins und Beitragsmarke enthalten muss

    Nun stell ich mir folgende Fragen

    Was ist ein Jahresfischereischein? Habe ich sowas überhaupt in Niedersachsen? Den Angelschein hat man hier nämlich lebenslang.

    ...der die Mitgliedschaft des ausgegebenen Vereins beinhalten muss ?
    Ich gebe mich ja nicht als Mitglied aus, da ja nichts drin steht oder seh ich das falsch? Oder muss man das so verstehn das nur Mitglieder eines beliebigen Vereins angeln dürfen?

    Desweiteren hat mich verwirrt das dort steht : Mindestmaße (Binnenfischereiordnung) sind einzuhalten und werden im Einzelfall durch die Fischereiordnung des Unterpächters geregelt..

    Der Angelladen hat mir nichts weiter mitgegeben bezüglich Mindestmaße etc, nur eine Fangkarte.


    Wenn etwas schief läuft durch fehlende Infos, wer haftet dafür? Ich habe ja nichts weiter erhalten vom Angelladen, trotz Nachfrage. Im Internet finde ich auch nichts dazu.

    Hoffe ihr könnt mir etwas helfen, damit ich wieder entspannter angeln kann;)

    LG

  • In einigen Bundesländern heißt der Angelschein 'Jaheresfischereischein'. Damit ist die allgemeine Berechtigung gemeint, die man als Angler haben muss. Also Den Schein mit Prüfung.
    Ob du Mitglied in einem verein sein musst, kann ich dir nicht beantworten, da musst du noch mal mit dem Laden Kontakt aufnehmen oder dem Verein, dem das GEwässer gehört.
    Es kann durchaus sein, dass es lediglich ein vorgefertigter Schein ist. Da steht das drauf, aht aber nur dann Bedeutung, wenn jemand aus einem anderen Verein dort angeln will.
    Aber das ist nur eine Vermutung, du musst dies halt erfragen.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • hi rockon,
    ich habe mir den Fischereischein , nach dem ich die Fischerprüfung gemacht habe, bei uns im Bürgerbüro (Rathaus) geholt. Bei uns in NDS beantragst du den 1x und dann gehört er immer dir. In anderen Bundesländern ist der z.B auf Jahre beschränkt.
    Aber so viel ich weiß kannst du den Fischereischein holen so bald du Die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt hast. In meinem Fischereischein wurde angekreuzt: Fischerprüfungszeugnis ( Fischerprüfung ) mehr brauchst du in NDS nicht.

  • Hallo rockon!

    Gute Nachricht: Der "Jahresfischereischein" ist mit Sicherheit der "Fischereischein" - ich denke, auch in NS ist er blau - den Du Dir nach der Prüfung hast ausstellen lassen.

    Schlechte Nachricht: Es gibt durchaus Gewässer, an denen nur sogenannte organisierte Angler mit Gastkarten fischen dürfen. Soll bedeuten: Die Erlaubnis gilt nur für Personen, die in einem Verein Mitglied sind, und dieser wiederum muss dem VDSF angehören (sonst gibt es keinen Sportfischerpass).

    Diese strenge Auflage ist selten, aber durchaus praktiziert und vor allem legal!
    Ein Fischereiberechtigter kann sehr wohl mitbestimmen, wer an seinem Gewässer angelt, und wer nicht.

    Solltest Du also kein Vereins- und VDSF-Mitglied sein: Arsch- statt Gastkarte!
    Und der ausgebende Laden, der hätte geschludert...

    Für das darauf folgende "Schwarzangeln" würdest Du im Zweifel selbst haftbar gemacht werden. Also: Papiere nochmal durchsehen!

    Nunja: Die Mindestmaße der Binnenfischereiordnung solltest Du schon kennen - enttäusch´ mich jetzt nicht!

    MAX

  • Hallo!
    Wie einssiebzig es schon richtig schrieb -mit dem Fischereischein hast du einen Beleg, dass du die Sportfischerprüfung abgelegt hast und darfst damit
    in einem "freien Gewässer" angeln.
    Da aber die meisten Gewässer an Angelvereine verpachtet sind mußt du
    dir dort eine Gastkarte holen - diese bekommst du meistens ohne Probleme
    unter Vorlage des Fischerscheines - den Sportfischerpass benötigst du nur
    in den seltesten Fällen. Ich bisher noch garnicht.
    Dann kannst du noch in einen Angelverein eintreten und in dessen Gewässer
    angeln. Die Vereine hier im Westen gehören meistens den VdsF an.
    Mit dem Eintritt in so einen Verein erhälst du automatisch den Sportfischerpass. Während es im Osten der DAV ist.

    Was viele von einem Vereinsbeitritt abhält ist oft die Horror Aufnahmegebühr
    oder bei manchen Vereinen der Jahresbeitrag. Hier solltest du dich schlau
    fragen.
    Ein Tipp: Wenn Vereinbeitritt -dann am Jahresanfang z-b im Januar -denn
    du mußt oft auch wenn das Jahr fast rum ist -den ganzen Jahresbeitrag
    bezahlen :piep:

    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • Danke für die Antworten;)
    Hmm ich befürchte dann habe ich echt die A-Karte. Irgendwie blöd gelaufen...die Leute vom Angelladen kennen mich sicher schon 10 Jahre und wissen das ich in keinem Verein bin und trotzdem stellen die dann die Karte aus :/
    Mal sehn wie ich jetzt an den Vorstand des Vereins komme....habe nämlich versucht anzurufen, leider kein Erfolg. Eine Homepage haben die auch nicht.

    Werde jetzt versuchen dem Verein beizutreten, vielleicht wird die Jahreskarte dann ja auch verrechnet. Von einem anderen Verein weiss ich, dass man als Gastangler im Jahr 100 zahlt, so viel wie ein Mitglied des Vereins.

    Die gesetzlichen Mindestmaße kenn ich ;) Habe bisher nur auf jeder Gastkarte vereinseigene Mindestmaße erhalten, daher hat mich das gewundert.