- Offizieller Beitrag
Hallo Angelfreunde,
zum neuen Fischereigesetz in S-H habe ich diesen Text
gefunden.
Ich zitiere aus einer Verfügung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes SH vom 28.11.2011, die am 2.12. bei den Kommunen eingegangen ist:
Zitat:
"Bis zur Novelle der LFischG-DVO bitte ich wie folgt zu verfahren:
An Inhaber gültiger Fischereischeine anderer Bundesländer werden bis auf weiteres keine Fischereiabgabemarken des Landes Schleswig-Holstein verkauft. Auf Nachfrage ist diesen Personen mitzuteilen, dass sie bis zum Inkrafttreten der neuen LFischG-DVO nichts zu unternehmen brauchen. Sie können bis auf weiteres mit dem gültigen Fischereischein des jeweiligen Bundeslandes bei uns angeln.
(Hinweis: Die Regelungen zur Erlaubnisscheinpflicht bei Binnengewässern und Küstengewässern mit selbständigen Fischereirechten (Schlei, Lübeck) bleiben unberührt.)"
Zitatende
Die oben genannte Handlungsanweisung ist von den Kommunen ab Verkündung des neuen LFischG umzusetzen. Nach Inkrafttreten einer neuen Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes erhalten diese unaufgefordert neue Nachricht.
So, Leute, damit ist erstmal eine gewisse Entspannung eingetreten.
Mit Petri Heil
Flunder