Wie lange hältert Ihr den Fang ?

  • Hi Othila!

    Deine Frage ist eine sehr brisante Frage, welche man hier vielleicht
    nicht direkt beantworten sollte.
    Ich habe ein wenig gegoogelt -danach weißt du Alles oder aber auch Nichts.
    laut dem Merkblatt des Landesfischereiverbandes Baden Württenberg
    darfst du Fische Hältern wenn ein vernüftiger grund vorliegt und und....
    Wärhrend ein Gericht das Hältern verbietet wird es von einem Anderen
    erlaubt. Total gegensätzliche Äußerungen.

    Gib einamaL einfach bei Google - Hältern von Fisch - ein.
    Viel Spaß beim Ärgern

    Gruß Oldman

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • Wieso hältern?

    Abtöten, ausnehmen und ab in einen feuchten Leinenbeutel (Verdunstungskälte).

    Wer länger am Wasser bleiben will oder die Witterung ist einfach zu warm, dann Kühlbox mit Eis.

    Damit ist das Hätern überflüssig.

    Gruß
    Addi

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Ich nochmal,
    es ist ja nicht in allen Bundesländern erlaubt, sorry . Bei uns in MV ist es ab 07 ja wieder erlaubt worden, und ich halte diese Regelung auch für richtig.
    Hier ist es so, das der Setzkescher eine dem Fisch entsprechende Größe haben muss, Friedfische und Raubfische getrennt gehältert werden müssen und nur am Angeltag gehätert werden dürfen.
    Aber ich erkenne die Brisans der Frage, und ziehe sie hiermit zurück !!


    Gruß Reinhld :gut

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

  • Othila

    Ich hatte ja schon in einem anderem Thread mal gefragt,wo du die Information zum Thema "Setzkescher" bzw. "Jeder Fisch muß mit Kescher angelandet werden" entnimmst. Leider bis dato keine Antwort...

    Meines wissens nach ist der Einsatz des Setzkeschers schon seit 2006 in
    MV erlaubt,zumindest wurde das beim "Angellehrgang" so gesagt.
    War dennoch mit Vorsicht zu geniessen,da es (noch) keine Festgelegten
    Rahmenbedingungen für die Mindestgröße des Setzkeschers gab.
    Desweiteren ist seit 2005/2006 auch der Einsatz der Köderfischsenke erlaubt.

    Daher nochmals die Bitte an Dich,aus welchen Quellen/Dokumenten du die
    Informationen zum Thema Setzkescher/Anlandungen Fisch entnimmst.
    Würde da gerne einiges nachlesen um jetzt nicht mit "ich hab mal von jemanden gehört" auf der unsicheren Seite stehen zu müssen.
    Wie gesagt,in der KüFVo 2006 ist zum Thema Setzkescher usw. schon mal
    nichts zu finden.

    Cya de Panik-Angler

  • Meine Antwort zu Deiner Frage,
    dieses steht beschrieben in der Jahresangelberechtigung 2007 des LAV ! Punkt 4.2 - Zur Gewährleistung der waidgerechten und schonenden Behandlung eines gefangenen Fisches sind zum Angeln folgende Geräter mitzuführen:
    -Landegerät ( Unterfangkescher
    -Fischbeteuber ( Schlagholz )
    -Messer
    -Schonrachensperre
    -Hakenlöser
    -Längenmessgerät ( Maßband )

    desweiteren: Größe der Köderfischsenke 1,20 x 1,20 , Hälterzeit: nicht länger als ein Kalendertag.
    Es sind noch einige Hinweise aufgeführt, über Schonzeiten, Mindestmaß und.........!
    Verstöße gegen diese Gewäserordnung und Pflichtverletzungen können zu entschädigungslosen Einzug der Jahresangelberechtigung führen und bei groben Verstößen mit dem Ausschluss aus dem Verein geandet werden. ( Auszug)

    Ich hoffe, das ich Dir einwenig weiter helfen konnte!?

    Gruß Reinhold :gut

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

  • Othila:

    Danke für deinen Auszug. Anscheinend handelt es sich hier um eine Interna für DAV Gewässer,welche man auch auf die normale Fischerei hier beziehen kann. Zumindest hat man genau diese Sachen auf auf dem Fischereilehrgang
    zur Prüfungsvorbereitung gelernt.

    Die Maße für die Köderfischsenke kann man auch "Staatlichen Dokumenten" entnehmen -> glaub es war das Landesfischereigesetz oder so (bin mir jetzt nicht ganz sicher)

    Allerdings habe ich bis heute noch keine genauen Angaben dazu gefunden (in Gesetzblättern) das man Fische hältern darf,wie lange man sie hältern darf und wie groß der Setzkescher mindestens sein muß :(

    Das muß doch irgendwo in einem Gesetzeswischblatt schwarz auf weiß geschrieben stehen -> bloß wo ???

    Ich vertraue nich immer allem,was auf den Angelscheinen steht,denn da steht
    manchmal auch Schrott oder ungültiges oder überholtes. Hören-Sagen kann auch ganz gefährlich enden,grins...

    Wenn also jemand weiß wo man die obigen gesuchten Dinge rauslesen kann,der möge sich melden ;)

    Cya de Panik-Angler

  • Zitat

    Hälterzeit: nicht länger als ein Kalendertag.

    Wer Nachtangelt, muss die Fische also um Mitternacht herausholen, weil der 'Kalendertag' zu Ende ist, oder was?
    Etwas blöd formuliert.

    Eien Stundenangabe wäre hier besser gewesen.
    Dennoch mal eine genaue Aussage in dem Schreiben!

    @ Panik-Angler

    Zitat

    Das muß doch irgendwo in einem Gesetzeswischblatt schwarz auf weiß geschrieben stehen -> bloß wo ???

    Schreib doch deinen Landesverband an. Die sind sicher im Internet vertreten und haben dort eine Kontaktadresse.
    Frage gezielt und auch nach den Quellen.
    Die Antwort druckst du aus und packst sie dir zu deinem Angelschein.

    Sollte es einmal mit einem Fischereiberechtigten oder der Polizei Ärger geben, dann hast du es Schwarz aus Weiß von (fast) ganz oben.


    Gruß
    Addi

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Moin Addi,
    Du bist wieder etwas zu genau!!! Es steht wirklich so geschrieben, = nicht länger wie einen Kaländertag=!

    Der Sitz des Landesanglerverbandes ist in Görslow,Siedlung 18a, bei Schwerin. Einfach bei Google " Landesanglerverband MV "eingeben.
    Ich habe auch noch alles durchforstet, aber genaueres ist nicht zu finden.Aber vielleicht im Gewässerverzeichnis 07, habe ich aber im Moment nicht bei der Hand.
    Aber wir kriegen das schon noch raus, vielleicht helfen uns die Moderatoren oder der Admin weiter ?

    Gruß Reinhold :gut

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

  • Othila

    Ich weiß das es dort so geschrieben steht.

    Doch es ist mit dem Kalendertag blöd!
    Du fängst einen Fisch um 23:45 Uhr und darfst ihn danach nur bis Mitternacht hältern. Es lohnt sich für die Viertelstunde doch garn nicht. Dann angelst du weiter und fängst 20 Minuten später einen um 5 nach 12. Den darfst du dann 23 Stunden und 55 Minuten hältern, oder was?

    Hätte man hier die Asusage getroffen: Ein gefangener und unverletzter Fisch darf längstens 24 Stunden in einem BEhältnis gehältert werden, wenn dieser den Anforderungen entspricht (Da sichdie Anforderungen ständig ändern, kann man diese in einem Unterpunkt benennen!).

    Das sind klare Aussagen. Aber sowas ist ja nicht gewollt.

    Gruß
    Addi

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • @ Addi!

    Solche Zeitangaben können nur von Beamten kommen :D :D :D

    siehe hier

    Auszug aus § 28 PolG - Gewahrsam
    Er darf ohne richterliche Entscheidung nicht länger als bis zum Ende des Tags nach dem Ergreifen aufrechterhalten werden.


    Gruß Herbert

    Wenn der letzte Baum gefällt und der letzte Fisch gefangen ist,
    wirst du feststellen das man Geld nicht essen kann.

  • Zitat

    Aber wir kriegen das schon noch raus, vielleicht helfen uns die Moderatoren oder der Admin weiter ?

    Denke kaum, daß wir das mit letzter Sicherheit tun können, da man sich hier recht schnell
    auf rechtliches Glatteis begibt.

    Vielleicht ist hier das Setzkescherurteil von Rinteln aus dem Jahre 2000
    eine Orientierung.
    Ich habe es mal als Kopie hier reingestellt:

    Ich jedenfalls besitze und verwende einen 4m langen Setzkescher, viereckig und aus knotenlosem Gewebe.
    Darin hältere ich an heißen Tagen meine Rotaugen, wobei darauf zu achten ist, daß der Setzkescher komplett bis auf die Öffnung abgetaucht aufzustellen ist.
    So handhabe ich das und bin deswegen noch nie bei einer Kontrolle beanstandet worden.
    Zur Sicherheit habe ich immer einen Ausdruck des oben zitierten Urteils dabei ;)

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?

    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Danke Duke,

    vielleicht hilft das den einen oder anderen wieder ein Stück weiter. Aber es ist ja der Unterschied in den Bundesländern der dieses nicht klar erläutert. Auf einer Versammlung des Regionalen Anglerverbandes wurde es so ausgeführt:

    1. Setzkeschergröße dem Fisch entsprechend
    2. Friedfische und Raubfische getrennt hältern
    3. Dauer- einen Kalendertag

    Es sollte sich lieber Jeder vorher kundig machen, bevor er hältert.

    Gruß Reinhold :gut

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!