Hallo,
da ich heute meine Angelprüfung erfolgreich absolviert habe will ich am Wochenende am Edersee (wenn nichts dazwischen kommt) angeln gehen.
Ich würde dann gerne köfis fangen und auf Zander und Hechte gehen.
Nun zu meiner frage wenn ich jetzt z. B. 10 Rotfedern als köfis fange aber nur 3 brauche muss ich die 7 wieder zurück setzen oder kann ich die mitnehmen und bei mir in Teich setzen und beim nächsten Angelausflug wieder einsetzen? Weil normal habe ich ja das Mindestmaß der Rotfeder nicht erreicht oder wie sieht es mit den köfis aus? Ich hoffe ihr könnt mir da ein bisschen weiter helfen im Inet hab ich nichts gefunden.
Köderfische
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Wenn Sie das Mindestmaaß nicht erreicht haben,darfst du weder 3 noch 10 mitnehmen und lebendig hältern schon gar nicht.....
So sagt es das Gesetz ausEine sichere Antwort kann ich dir dazu auch nicht geben.... das ist eine SEHR komische Angelegenheit
Friere sie ein und denke daran:Wo kein Kläger da kein Richter
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Hallo!
Fische unter Mindestmaß werden nicht entnommen, basta!
Aber jetzt wieder in freundlich : Alexander wohnt im HSK, das ist NRW. Hier kein Schonmaß für Rotfedern, wohl aber am Edersee - der ist in Hessen: 20 cm!
Tipp von mir: Gehe lieber auf Rotaugen oder, wenn´s Mittel- oder Oberflächenwasser sein soll, auf Ukelei. Beides prima Köderfische, und auch in Hessen ohne Schonmaß.
Überhaupt dürfte es gar nicht so einfach sein, bei kalter Witterung in einer riesigen Talsperre tatsächlich Rotfedern zu erwischen, da müsste man schon flache, verkrautete und stille Ecken kennen.
Manch einer wirft aber auch Rotfedern und -augen durcheinander, wobei ich der Meinung bin, dass man sich diese Unterscheidung beizeiten draufschaffen sollte.MAX
P.S. Ganz einfach zu finden: Link zu Schonmaßen in Hessen
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- Offizieller Beitrag
moin..
.. langsam Kollegen
.. trotz Mindestmaß ist es in manchen Vereinen erlaubt,
die Untermaßigen Fische (von zbsp. Brassen; Güster, Rotaugen, Rotfedern, dergl.)
als Köderfisch (kleiner als mind-maß) zu benutzen .... interessant wäre jetzt die Gewässerordnung dazu ! ??
.. darin müsste stehen, wie der Begriff "Köderfisch" ausgelegt wurde ..zum edersee speziell hab ich gefunden:
Rotfeder: Schonzeit vom 15.03. bis 31.05., Mindestmaß 20 cm
Angelbedingungen (nur Auszug)
Erlaubt
sind die Verwendung von zwei Handangeln (Raub oder Friedfischruten),
sowie ein Senknetz bis zu einer Größe von 125 x 125 cm für den Fang
von Köderfischen für den täglichen eigenen Bedarf... für Rotaugen; Brassen, Güstern ist betreff Mindestmaße am Edersee nichts angegeben und
dazu ist auch nichts beim zuständigen Land Hessen, in deren Verordnung zu finden .... wie die das am Edersee betreff Köderfische handhaben, das könnte er bei der Kartenausgabe oder
beim Vereinsvorstand erfahren..
.. kann durchaus sein, dass kleinere Rotfedern als Köderfische erlaubt sind, aber eben nicht "verschleppt" werden dürfen (Mitnahme)..gruß rüdl
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Hallo A2theX,
nachfolgend mal ein Auszug aus den Angel Bedingungen, welche die Interessengemeinschaft Edersee herausgegeben hat.
Der Vermerk darin "täglichen eigenen Bedarf" sagt eigentlich schon alles aus. Du darfst Köderfische fangen, nur nach dem Angeln mit nach Hause nehmen in lebendem Zustand ist nicht, die müssen dann zurück in den See. Oder du schlägst sie gleich ab und nimmst die nicht gebrauchten dann mit nach Hause und frierst sie für das nächste mal ein. Rotfedern unterliegen dem Mindestmaß von 20 cm. Sind somit ab dieser Größe dann auch als Köderfisch nutzbar.
Ich würde dir aber empfehlen auf die Fische welche keinem Mindestmaß unterliegen zurück zu greifen, da bist du auf der sicheren Seite.
Auszug:
Erlaubt sind die Verwendung von zwei Handangeln (Raub oder Friedfischruten), sowie ein Senknetz bis zu einer Größe von 125 x 125 cm für den Fang von Köderfischen für den täglichen eigenen Bedarf.Schonzeiten, Mindestmaße und Fangmengenbegrenzung für den Edersee
Hecht: Schonzeit vom 01.02 bis 15.04., Mindestmaß 50 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Karpfen: Schonzeit vom 15.03. bis 31.05., Mindestmaß 45 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Regenbogen-, Bach- und Seeforellen: Schonzeit vom 15.10. bis 31.03., Mindestmaß 25 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Schleie: Schonzeit vom 01.05. bis 30.06., Mindestmaß 25 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Zander: Schonzeit vom 15.03. bis 31.05., Mindestmaß 45 cm, max. tägliche Fangmenge 3 Stück
Aal: Schonzeit vom 01.10. bis 01.03., Mindestmaß 50 cm
Äsche: Schonzeit vom 01.03. bis 15.05, Mindestmaß 30 cm
Barbe: Schonzeit vom 01.05. bis 15.06., Mindestmaß 38 cm
Gründling: Schonzeit vom 15.04. bis 30.06
Rotfeder: Schonzeit vom 15.03. bis 31.05., Mindestmaß 20 cm
Aland: Schonzeit vom 01.04. bis 31.05., Mindestmaß 30 cmKeiner Fangmengenbegrenzung unterliegen:
Barsch, Brachse (Brasse/Blei), Döbel (Aitel), Giebel, Güster (Blicke), Kaulbarsch, Hasel, Rapfen, Rotaugen (Plötze), Ukelei (Laube) und Wels.Und wenn du mehr wissen willst ruf mal den Andreas an:
Interessengemeinschaft Edersee e.V.
Fischwirtschaftsmeister Andreas Rohn
Tel. 0172 580 4490Viel Spaß am Edersee und schreib mal was gegangen ist.
GvH Rainer