Schwarzangler an der Kyll

  • Hallo Zusammen!Ich hab letztens diesen Artikel in der Zeitung gelesen,da hab ich mir gedacht ihn einfach mal hier rein zustellen.





    Viel Arbeit und ein Loch im Netz


    Von unserem Mitarbeiter Uwe Hentschel


    Immer wieder werden an den Gewässern der Eifel Menschen erwischt, die ohne Berechtigung ihre Angel auswerfen. Auch an der Kyll gehen Fischereiaufseher mit regelmäßigen Kontrollen dagegen vor. Doch viele der gefassten Schwarzangler kommen ungeschoren davon.










    Angeln ist auch an der Kyll erlaubt – Voraussetzung dafür sind allerdings Fischerei- und Angelschein. Doch immer wieder erwischen Fischereiaufseher Klaus Kleifges (Foto) und dessen Kollegen Schwarzangler am Ufer der Kyll. TV-Foto: Uwe Hentschel


    St. Thomas. Für die beiden Männer aus St. Thomas ist der Fall klar: "Das waren Profis", sagt Reinhold Weiler, und Klaus Kleifges nickt zustimmend. Weiler und Kleifges müssen es wissen, denn sie sind selbst leidenschaftliche Angler und außerdem Fischereiaufseher und in dieser ehrenamtlichen Funktion zuständig für den Kyllabschnitt zwischen Kyllburg und Zendscheid, an dem auch St. Thomas liegt.
    Immer wieder erwischen sie Touristen und Freizeitangler, die ohne Fischerei- oder Angelschein mit ihrer Ausrüstung an den Ufern der Kyll stehen. Manche davon fischen im Trüben, weil sie sich möglicherweise gar keine Gedanken darüber machen, dass sie gerade etwas Verbotenes tun - doch die meisten wissen es wahrscheinlich, parken ihre Fahrzeuge so, dass man sie von der Straße aus nicht direkt sieht und suchen sich dann ein ungestörtes Plätzchen am Wasser.



    "Unschuldig" und professionell ausgerüstet



    So wie die drei Männer aus den Niederlanden, die Kleifges und Weiler Mitte Mai dabei erwischten, wie sie ohne Lizenz in der Kyll fischten. "Die hatten eine professionelle Ausstattung für 500 bis 1000 Euro", sagt Weiler, sodass es für ihn und Kleifges offensichtlich war, dass sich die drei Herren aus dem Nachbarland wohl nicht aus Versehen unerlaubt an das Flussufer verirrt hatten. Wie in so einem Fall üblich, haben die Fischereiaufseher dann die Polizei verständigt und Strafanzeige erstattet.



    Kein öffentliches Interesse an Verfolgung der Tat



    Zwei Wochen später teilt die Staatsanwaltschaft Trier mit, dass das Ermittlungsverfahren wegen Fischwilderei eingestellt wird. "Weil die Schuld als gering anzusehen sei und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat besteht", argumentiert die zuständige Staatsanwältin in ihrem Schreiben und versetzt damit den beiden Fischereiaufsehern einen Schlag ins Gesicht.


    Und im nächsten Absatz heißt es: "Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich um eine einmalige Verfehlung gehandelt hat", schließt die Justiz mit freundlichen Grüßen ab und legt damit den Fall zu den Akten.


    "All die Jahre haben wir und andere Angler viel Zeit und Arbeit in die Pflege der Fischbestände investiert, und dann kommen solche Dinge dabei raus", sagt Weiler verärgert. "Da stellt sich uns doch die Frage: Sollen wir überhaupt noch weitermachen, oder überlassen wir die Kyll sich selbst?"


    Genauso frustriert über die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist auch Klaus Kleifges. "Ich kontrolliere jeden Tag, fahre die Kyll rauf und runter, bekomme dafür noch nicht einmal Spritgeld, und das ist dann der Dank dafür", sagt er.


    "Beim Schwarzangeln erwischt zu werden, ist doch keine geringfügige Sache - das ist Rechtsbeugung", meint auch Herbert Schneider aus Metterich, Fischereiberater des Eifelkreises.


    "Die Schwarzangler lassen es darauf ankommen, erwischt zu werden, und man sieht ja an dem Beispiel, dass ihnen dann auch nicht viel passiert", sagt Schneider, und das, obwohl Fischwilderei laut Gesetz keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat sei.


    Und wenn die Sache - wie in diesem Fall - schon keine strafrechtlichen Auswirkungen habe, so wäre es dennoch wünschenswert, die Sache an die zuständige Behörde abzugeben, "damit die Sache zumindest als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden kann", fügt der ehrenamtliche Fischereiberater hinzu und regt an, dass sich Vertreter der Fischerei und der Strafverfolgungsbehörden zusammensetzen, "um diese komplizierte Materie aufzuarbeiten". Denn wie die Staatsanwaltschaft in Trier zu der Einschätzung kommt, "dass es sich um eine einmalige Verfehlung gehandelt hat", kann auch er nicht nachvollziehen.

  • Zitat

    Original von Jonas7493
    "Die hatten eine professionelle Ausstattung für 500 bis 1000 Euro"


    lol dann sollen die mal meine sehen^^ *angeb*:D:D:D:D:D:D


    na wenigstens wird da ÜBERHAUPT kontrolliert...
    ich fische seit 4 Jahren bei uns an der donau und wurde genau einmal kontrolliert...


    antown

  • moin,
    wieso kommen die immer durch beim schwarzangeln ohne gross ne strafe zu bekommen??? :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: das :kotz mich teilweise so an!!!!! wir bezahlen beiträge damit fisch eingesetzt wird und andere fangen uns denn dann noch raus :mahn: bei uns im verein darf jedes mitglied sich einer unbekannten person kontrolieren und das tu ich auch fast jeden tag aber wenn da schwarzangler sind dann kümmert sich meist unser vorstand drum, viele haben bei uns schon straf anzeigen bekommen *zum glück*


    dürft ihr bei euch im verein an vereinsgewässern auch andere kontrolieren?????



    Gruss

  • Zitat

    So wie die drei Männer aus den Niederlanden, die Kleifges und Weiler Mitte Mai dabei erwischten, wie sie ohne Lizenz in der Kyll fischten.


    Ich glaub, daß genau DAS das Problem war!
    Strafverfolgung über die Landesgrenzen hinweg wegen Schwarzfischerei...welcher Staatsanwalt tut sich das an?
    Da wird mal schnell das öffentliche Interesse verneint und schon ist die arbeitsintensive Kuh vom Eis.
    Selbst wenn die Ausrüstung vorübergehend durch die herbeigerufene Polizei beschlagnahmt worden wäre,
    hätte diese wieder herausgegeben werden müssen, da keine Verurteilung erfolgte und somit die
    endgültige Einziehung der Tatmittel nicht möglich gewesen wäre.


    Hier werden Kontrolleure zu zahnlosen Tigern gemacht.....Sauerei!

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?


    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Zitat

    Original von Atte
    [...] bei uns im verein darf jedes mitglied sich einer unbekannten person kontrolieren und das tu ich auch fast jeden tag aber [...]
    dürft ihr bei euch im verein an vereinsgewässern auch andere kontrolieren????? [...]



    d.h.: egal ob verein oder nicht...es darf nur von Polizeibeamten und Fischreiaufsehnern kontollliert werden...
    und ich denk mal nicht dass bei euch im verein jeder polizist ist oder?!?!


    ihr dürft also gar nicht nach den Scheinen anderer Leute verlange...
    [DÜRFEN dürft ihr es schon aber sie müssen euch nichts zeigen^^]


    antown

  • [DÜRFEN dürft ihr es schon aber sie müssen euch nichts zeigen^^]


    antown[/quote]
    siehste und wenn die mir (uns) den nicht zeigen ruf ich halt das ordnungsamt,vorstand oder polizei an ):-P

  • Zitat

    d.h.: egal ob verein oder nicht...es darf nur von Polizeibeamten und Fischreiaufsehnern kontollliert werden...


    Das ist nicht ganz richtig....
    Der Verein, sprich Vorstand, kann anweisen, daß jedes aktive Vereinsmitglied kontrollberechtigt ist.
    Idealerweise wird das dann auf der Erlaubniskarte unter den Bedingungen vermerkt.
    Jeder, der dann einen Erlaubnisschein erwirbt, erklärt sich damit dann einverstanden.
    Die Kontrolle kann sich dann allerdings nur auf die Angelpapiere beschränken, nicht jedoch auf z.B. den Personalausweis.
    Ebenfalls ist eine Rucksackkontrolle möglich, sofern das mit erwähnt ist.
    Beliebte Formulierung:
    Taschen, Rucksäcke und ähnliches ist auf Verlangen der Kontrollorgane zu öffnen.


    Was gar nicht geht ist die Beschlagnahme/Entzug von Geräten oder auch des eventuell nichtrechtmäßigen Fanges.

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?


    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Zitat

    Original von Atte
    [DÜRFEN dürft ihr es schon aber sie müssen euch nichts zeigen^^]


    antown


    siehste und wenn die mir (uns) den nicht zeigen ruf ich halt das ordnungsamt,vorstand oder polizei an ):-P[/quote]


    lol und wenn die dann doch nen schein haben dann lachen sie euch aus weil ihr umsosnst die polizei geholt habt...ich würd freiwillig niemand meine schein zeigen.... :piep:
    am ende lachen die noch über mein foto:D


    antown

  • Hi Atte,


    tu dir bitte selbst einen Gefallen und "kontrolliere" niemals alleine:
    1. Du hast keinen Zeugen falls der oder die abhaut bzw. abhauen und
    2. Du weisst nicht wie dein gegenüber auf die Situation reagiert.


    Am besten ist, wenn dir jemand oder etwas spanisch vorkommt, erst den zuständigen für das Gewässer hinzuziehen und dann gegebenenfalls gemeinsam mit ihm die Person ansprechen - so bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite.


    Das Recht die Angelerlaubnis deines Gegenübers einzusehen hast Du meiner Meinung nach als Fischereiberechtigter, aber mehr nicht.

  • Ich geh meist immer mit unsern 1.vorsitzenden los oder mein vater der fischereiaufseher ist. alleine ist viel zu gefährlich



    gruss

  • Zitat

    Doch viele der gefassten Schwarzangler kommen ungeschoren davon.


    Liegt zum Teil daran,dass Touristen ohne Fischereischein und Fischerprüfung in Deutschen Gewässern angeln dürfen und nur für die Angelkarte ihren Obulus entrichten müssen.


    Dieses sollte mal geändert werden.


    Im übrigen sieht man manche Angler - gerade hier bei uns - mit drei Ruten fischen.Und wenn man sie anspricht:"doch...echt???
    Das wußte ich gar nicht!"Dann packen sie eine weg,warten ein wenig,bis man weg ist und schwupps.......ist die Rute wieder drin.
    Manche setzen noch eins drauf und legen kleine Feuerstellen an,obwohl 1 m weiter noch eine vom nächtlichen Fischen angelegt war......und meist spielt sich das ganze noch im Naturschutzgebiet ab,wo offene Feuerstellen verboten sind.


    Wenn ich sowas sehe,geht mir die Hutschnur ab,da frage ich mich langsam wirklich,ob ich bei der Aufsicht gut aufgehoben bin?


    Manchmal juckt es mich derart im Finger,die Sache wieder abzugeben.


    Da muß ich halt durch!






    Zitat

    d.h.: egal ob Verein oder nicht...es darf nur von Polizeibeamten und Fischreiaufsehnern kontollliert werden...


    wie Duke bereits erwähnte,ist dies so nicht richtig!


    Beispiel Laurenburg an der Lahn (Rheinland-Pfalz).
    Bei diesem Verein darf jedes Mitglied Fischereiaufsichtsarbeit verrichten.


    Kontrolle von: Fischereischein,Angelkarte,Setzkescher,Fangeimer.


    Beispiel Kell am See im Hunsrück (Rheinland-Pfalz).
    Hier darf auch jedes Mitglied "andere" kontrollieren!


    Mir liegt seit September 2006 ein Verzeichnis der ehrenamtlichen Fischereiaufseher von der "Unteren Fischereibehörde" Ingelheim am Rhein vor.


    Es sind (mich eingerechnet) 31 Fischereiaufseher für den Rhein,
    Strom-km 438,4 - 545,0 linksrheinisch.
    Von den 31 Personen sind weit über die Hälfte in hiesigen Vereinen.


    Ansonsten hat niemand anders diesen Abschnitt zu kontrollieren,ausser den 31 Personen.

    Einmal editiert, zuletzt von Flyfisher ()

  • Hallo Zusammen !


    Fischereiaufseher ??? ?-( Wie sehen die denn aus ?
    Wenn überhaupt , dann kontrolliert bei uns die Wasserschutzpolizei .
    Es gab vor ca. 15 Jahren mal eine Welle von Kontrollen durch
    sogenannte Frischlinge von Kontrolleuren , aber weiß der Teufel wo die hin sind . Seit Jahren hat mich an Rhein und Mosel keine Privatperson
    mehr kontrolliert .
    Das liegt bestimmt auch daran , das sich ganze Rudel von Osteuropäischen Anglern (?) am Gewässer nieder lassen und sich kein
    einzelner Kontrolleur oder auch keine 2 Polizisten trauen , sich mit einer
    Horde gröhlender , angetrunkener Vandalen herum zu schlagen !


    @ Fly !


    Was hast Du gegen Feuerstellen am Ufer ?
    Wenn ich am Rhein sitze , habe ich auch mein Lagerfeuer brennen ! :P
    Es geht doch nichts über einen Steckerlfisch oder halt ne simple Bratwurst frisch am Feuer zubereitet .
    Jetzt bei dem Wetter kannst Du bei uns am Wasser alle 10 Meter ein Lagerfeuer sehen und kein Mensch stört sich daran .
    Selbst unsere Ordnungshüter stellen sich zum Plausch mit in die Runde !
    Was das Lagerfeuer im Naturschutzgebiet angeht , sollte jeder selber wissen wie teuer es werden könnte .
    Ps.: Ein Lagerfeuer muß ja nicht immer gleich zum Martinsfeuer ausufern ! ;)


  • ganz meiner meinung... die sollen nicht auf leute schauen die ein lagerfeuerchen machen sonder auf die, die wirklich was "schlimmes" tun... bei uns z.B. fischen manchmal welche mit lebendem KöFi...
    SOWAS gehört bestraft...


    antown

  • hallo an alle,


    Zitat

    Zwei Wochen später teilt die Staatsanwaltschaft Trier mit, dass das Ermittlungsverfahren wegen Fischwilderei eingestellt wird. "Weil die Schuld als gering anzusehen sei und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Tat besteht", argumentiert die zuständige Staatsanwältin in ihrem Schreiben und versetzt damit den beiden Fischereiaufsehern einen Schlag ins Gesicht.


    das ist das Eigentliche, was mich stört !!


    Da gibt es ein Gesetz, welches Fischwilderei verbietet. Wenn ich das Gesetz richtig lese, ist da nicht definiert, was eine geringe oder weniger geringe Fischwilderei ist. Hier wird wieder einmal ein objektiv bestehendes Gesetz von einer Person, die Stattsanwalt oder Richter ist, gebeugt. Das kann und darf meiner Meinung nach einfach nicht sein.
    Die Staatsanwältin in diesem Fall ist der Meinung, es bestünde kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. So ein Unsinn ! Das öffentliche Interesse besteht sehr wohl, sonst wäre der Fischwilderer ja nicht überführt worden an die Staatsanwaltschaft. Mit Ihrer Entscheidung bestärkt diese Staatsanwältin den Täter in seiner Meinung, dass man ruhig so weiter verfahren könne, weil es ja doch nicht bestraft würde.
    Mit öffentlichem Interesse von Seiten der Staatsanwaltschaft ist gemeint - es kostet zuviel Geld, die Sache weiter zu verfolgen. Was auch Unsinn ist, denn die Kosten kann man dem Verklagten, wenn er schuldig ist zur Last legen.
    Hier steht zu befürchten, dass die Staatsanwältin , sehr uninteressiert war. Oder kann man sich vielleicht mit der Verurteilung eines Fischwilderers nicht profilieren ?


    Wenn ich jemandem 10 ,- € klaue, bin ich ein Dieb. Klaue ich jemandem 1,- bin ich auch ein Dieb. Ich darf nun einmal nicht klauen.


    Wer gegen ein Gesetz verstößt, sollte nicht nach Ermessen einer Einzelperson straflos davon kommen. Ist der Verstoß gegen das Gesetz erwiesen, sollte auch entsprechend dem Gesetz bestraft werden.


    Wozu bräuchten wir sonst Gesetze ?


    Gruß
    Osmar

  • Zitat

    Was hast Du gegen Feuerstellen am Ufer ?


    Im NSG ist es nun mal verboten,offene Feuerstellen zu legen.Gegen einen festen Grill ist ja nichts einzuwenden,denn diese passen heutzutage schon in eine kleine Tüte.


    Ich könnte :kotz wenn ich alle 2-3m an meinem Angelgewässer solche Stellen sehe.Das Land RLP bemüht sich darum,die Uferböschungen recht frei zu halten,von Unrat,Gebüsch und überdimensionalen Bäumen.Dafür wird mehr Schotter aufgefahren (verringert uns Anglern zahlreiche Hänger),Rasenflächen werden geschaffen,dann kommen irgend welche Chaoten Nachts an die Angelplätze und verunreinigen diese derart,dass es einem Angler,der am Tage fischt die Lust verdirbt,dort zu angeln.

  • Hallo Osmar.


    Es gibt Antragsdelikte und Offizialdelikte.


    Ofizialdelikte sind z.B. Einbruchdiebstahl (heißt eigentlich: Diebstahl unter erschwerten Umständen), schwere Körperverletzung, Mord, Totschlag, gefährliche Körperverletzung, u.v.a.m.


    Antragsdelikte sind Straftaten wie einfache Körperverletzung, LAdendiebstahl etc. Und eben auch Fischwilderei.


    Diese werden von der 'Staatsanwaltschaft' nur verfolgt, wenn öffentliches Interesse besteht oder der Schaden recht hoch ist.
    Dies ist ein dehnbarer BEgriff und hängt von jeder Tat einzeln ab.


    Ich will hier nicht näher drauf eingehen, weil es zu lang werden könnte.


    Wenn aber das Verfahren von der StA mangels öffentl. Intersses eingestellt wird, hat der Fischereiberechtigte die Möglichkeit die Täter in einem Zivilverfahren zur Rechenschaft zu ziehen.


    Das dieses Verfahren lange dauern kann und finanziell zu Buche schlägt, ist natürlich nicht gerade ermutigend. Aber so ist nunmal unser Rechtssystem. Es ist natürlich nicht perfekt, aber besser, als vor etwas über 60 JAhren!!!


    Wenn man aber solche Zivilprozesse ein paarmal eingeleitet hat, werden es sich die Übeltäter schon überlegen.


    Ferner gibt es die Möglichkeit, weiter zu kontrollieren. Und wenn dann z.B. die Holländer ereut erwischt werden (oder irgend ein anderer), dann ist kann man von Wiederholungsgefahr sprechen und vielleicht erfolgt dann ein öffentliches Verfahren. Aber aufgrund der Wiederholung kann dann sicherlich das Angelgeschirr sichergestellt werden. Zumindest wird es bis zu eier Entscheidung einbehalten. Auch kann man den Antrag stellen, dass dieses GEschirr aufgrund der Wiederholung zum EInziehungsgegenstand wird!


    Recht haben und Recht bekommen....... zwei Welten treffen aufeinander


    Gruß
    Addi

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • hallo AddiHit,
    danke für die Aufklärung. Habe das verstanden.
    Dennoch ist es jedoch so, dass der Geschädigte mit dem Schaden nun allein da steht. Er muß jetzt Zivilklage einreichen , hat Vorkosten etc. .


    Aber Du sagtest ja auch, dass das Rechtssystem nicht perfekt ist.


    Gruß
    Osmar

  • Hi Leute...


    Also habe mir nur oben den Abschnitt durchglesen nicht jeden Kommentar hierzu... Also da ich eine ziemlich Große Justiz Familie habe, habe ich das mal erforscht. Und zwar gilt das Schwarzangeln laut Gesetz einer Straftat zu... Bei uns wurde hier einer auf 2 1/2 Jahre verknackt da er 8 mal beim Schwarzangeln erwischt wurde. Die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ich denke das bei Sofortigem erwischen des Schwarzangelns eine Strafanzeige und eine Geldstrafe wegen Fischdieberei gestellt werden muss, und dass muss auch von den Staatanswälten mal Knall Hart durchgezogen werden, nur leider ist das Problem die meisten Leute nehmen das Thema Angeln nicht wirklich ernst, und ich denke mal das war auch der Gedanke von der obengenannten Staatsanwältin...


    !!! SCHWARZANGLER AN DEN PRANGER !!!

  • hallo Hechtjäger,
    da muß ich Dich enttäuschen, obgleich ich es auch so gerne hätte, dass sofort eine Verurteilung erfolgen würde.


    Das Fischereirecht ist Landessache. In Mecklenburg Vorpommern ist das " Schwarzangeln" - nichts anderes als eine "Ordnungswidrigkeit " lau Fischereigesetz von Mc Pom. Also keine Straftat gemäß Strafgesetzbuch.


    Allerdings wäre nach dem vorweg genannten Gesetz eine Ordnungsstrafe bis 75.000,- € in McPom möglich.


    Das Problem, was dann immer noch in der Luft hängt, ist die Entschädigung des Betreibers, also desjenigen, der das Fischereirecht besitzt. Dieser muß, wenn ich das Gesetz richtig auslege und verstehe, dann gegen den Schwarzangler auf Schadenersatz klagen, was auch wieder nicht Strafrecht, sondern eher Zivilrecht ist. Allerdings könnte er den Schwarzangler meines Erachtens auch noch wegen Diebstahl verklagen. Ob ein Diebstahl in dieser Größenordnung jedoch unter das Strafrecht fällt, entzieht sich meiner Kenntnis. AddiHit scheint da besser auf dem Laufenden zu sein.


    Gruß
    Osmar