Informationen zum Sportbootführerschein

    • Offizieller Beitrag

    [autor=Flunder]26. November 2004 15:52[/autor]
    Hallo Angelfreunde,

    irgendwann kommt man auf die Idee,sich ein Boot anzuschaffen,um "dichter" am Fisch zu sein.Soweit die Idee.Das Boot ist schnell zu beschaffen.Doch bevor man damit fahren kann/darf muß ein Führerschein her.Den könnt ihr in den Segelschulen des Deutschen Seglerverbandes (DSV),die über ganz Deutschland verteilt sind,machen.Oder man wendet sich an private Schulen (Annoncenteil der Tageszeitungen).Wer nicht das Glück hat,den Schein bei Polizei,BGS,THW,Feuerwehr oder BW machen zu können,muß diesen Weg gehen.Die Scheine der o.g. Organisationen können umgeschrieben werden.

    Vorweg--Für Boote mit E-Motor oder Außenbordmotoren unter 3,68kW(rund 5PS)
    braucht man keinen Führerschein.

    Die für uns Angler interessanten Scheine sind der
    -Sportboot-Führerschein-Binnen
    -Sportboot-Führerschein-See

    Der Sportboot-Führerschein-Binnen ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten (unter Motor oder Segel/Surfen) unter 15m Länge (ohne Ruder/Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtstraßen,vorgeschrieben für Boote unter
    Motor mit mehr als 3,68kW(5PS).
    Zulassung
    -Motor ab 16 Jahren
    -Tauglichkeit,ein "ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber" muß vorgelegt werden.
    -Zuverlässigkeit,Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines oder Führungszeugnis
    darauf wird bei Minderjährigen verzichtet.
    Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und einer event.mündlichen Prüfung.
    Es sind ausreichende Kenntnisse im Binnenschiffahrtsrecht,der Seemannschaft und der Fahrzeugführung nachzuweisen.
    Bei der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einemSportboot umgesetzt und angewendet werden.Verschiedene Manöver (u.a.Rettungsmanöver) und Knoten sind vorzuführen.

    Der Sportboot-Führerschein-See ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten,die motorisiert sind,auf den Seeschifffahrtsstraßen (3sm) der BRD.Vorgeschrieben für Boote unter Motor mit mehr als 3,68kW (5PS).
    Zulassung
    -ab 16 Jahren
    -Tauglichkeit,"ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber" muß vorgelegt werden.
    -Zuverlässigkeit,Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheines oder Führungszeugnis
    (Verzicht darauf bei Minderjährigen)
    Die theoretische Prüfung umfaßt einen Fragebogen und eine event. mündliche Prüfung.
    Es sind ausreichende Kenntnisse in Navigation,Seemannschaft,Seestraßenrecht,Wetterkunde und der Fahrzeugführung nachzuweisen.
    Während der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Boot mit Antriebsmaschine vorgeführt und angewendet werden.Verschiedene Manöver (u.a.Rettungsmanöver) und Knoten sind vorzuführen.

    Weitere Informationen über die Prüfungen,auch über Kosten und Ersatz bei Verlust
    können beim DSV oder DMYV an 13 Standorten im Bundesgebiet erfragt werden.
    Kontaktadresse--DSV,Gründgensstraße 18,22309 Hamburg
    oder unter diesem Link http://www.dsv.org/