landesfischereiverordnung nrw 2014

  • lasse es aber unkommentiert.


    Neue Landesfischereiverordnung - LFischVO - seit dem 26.11.2014


    Die für die Sportfischerei wichtigsten Änderungen auf einem Blick


    § 1a -Ganzjährige Schonzeit für die Äsche... Die Äsche (Thymallus
    thymallus L.) darf dem Wasser in den Gewässerabschnitten nicht
    entnommen werden, die die oberste Fischereibehörde durch
    Verwaltungsvorschrift zum Schutz der heimischen Äschenbestände festlegt.
    Die Verwaltungsvorschrift ist im Ministerialblatt zu veröffentlichen.


    § 2 -Die Schonzeit für die Regenbogenforelle fällt weg

    Anmerkung : Vereinsinterne Regelungen über Schonzeiten bleiben hiervon unberührt


    § 3 -Kein Mindestmaß mehr für den Bachsaibling

    Anmerkung : Vereinsinterne Regelungen über Schonmaße bleiben hiervon unberührt


    § 6 -Nicht nur die Verwendung, sondern auch der TRANSPORT lebender Köderfische ist verboten


    Der gesamte Gesetzestext ist unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…menu=1&sg=0#FN3 zu finden.
    gruß mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

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    Einmal editiert, zuletzt von Fangnix1 (3. Dezember 2014 um 23:11)

    • Offizieller Beitrag

    moin..

    .. hm, wieder ein Landesverband der sich mit weiteren Beschränkungen lächerlich macht :(


    .. der § 6 -"Nicht nur die Verwendung, sondern auch der TRANSPORT lebender Köderfische ist verboten"
    ist absoluter Quatsch und überflüssig wie ein Kropf ..

    .. dann nennt man seine Fische eben nicht Köderfische und
    alles ist fein ;)

    .. der Transport von lebenden Fischen ist weder für Privatleute,
    noch für Fischhändler mit etxra speziellem Equipment dafür verboten;
    d.h. da wollte mal wieder einer aus dem Verband sein "goldenes Häufchen" hinterlassen und
    formulierte in unbedarfter "Hirnlage" diesen Paragraphen zusammen X-(

    .. würde da stehen, daß Köderfische aus fremden Gewässern wegen
    Einschleppung von Parasiten/Krankheiten untersagt ist;
    DASS hätte ich ja noch kapiert und einen Sinn drin gesehen..

    .. aber dass die Riege im Verband mal wieder die Hand unnötig beisst,
    die sie füttert, das ist so nicht zu verstehen ..

    .. dabei ist es mir völlig egal was dahinter abgelaufen ist,
    d.h. ob es sich um "Feigheit" vor irgend welchen Tierschutz-blabla handelt
    oder aus dem Grund "kein Arsch in der Hose" und einfach den bequemen Weg gehen ..


    .. die verantwortlichen im Landesverband NRW sollte sich schämen und
    mal ernsthaft Fragen, was bzw. WEM sie damit helfen wollen ..
    .. den Mitgliedern, die schwierigste Krautgewässer haben, denen helfen solche
    Vorgaben nicht und seithens der Politik lese ich dazu keine Forderung ..

    Also, .. wieso muss man die eigenen Leute immer weiter einschränken, wenn
    dazu überhaupt keine Veranlassung besteht ?

    .. wissen diese "Verbandsäffchen", daß man sie auch NICHT wählen kann und
    sie dann ihren "Sesselfurz" zu Hause "lüften" dürfen?


    gruß rüdl

  • moin zusammen, und hallo rüdl,

    genau über den punkt mit den köderfischen bin ich auch zuerst gestolpert, gebe dir da vollkommen recht.
    die begründung mit krankheit und seuchenprophylaxe hätte ich ja verstanden, aber so...

    wie versteht ihr §23 Vers 5 8o


    Ordnungswidrig im Sinne des § 55 Absatz 1 Nummer 7 des
    Landesfischereigesetzes handelt,wer vorsätzlich oder fahrlässig

    5. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 3 tot angelandete,
    einem Fangverbot nach den §§ 1 bis 3 unterliegende Arten verwertet,


    heißt das, wenn ich im vollen besitzt meiner geistigen kräfte ans wasser fahre und sage, heute nehme ich nur tote, geschützte
    und am ufer liegende fische mit, und haue sie mir in die pfanne.????


    hiiiiiiiiiiiiiiiiilfe

    lg. mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

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    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

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    Einmal editiert, zuletzt von Fangnix1 (4. Dezember 2014 um 11:16)

  • Moin Rüdl,

    was ich nicht verstehe rüdl ??? ?-(

    Wieso machst du das an deinen Verbandskollegen fest ??? ?(

    Gesetze und Verordnungen werden doch von Politikern verabschiedet, der Verband wurde bestimmt gehört und durfte auch eine Empfehlung dazu aussprechen.

    Ob die allerdings Gehör gefunden hat, sei mal dahin gestellt. Ich für meinen Teil, bin da sehr skeptisch geworden. Erst nehmen sie den Verband mit und schieben dir hinterher die Schuld dafür in die Schuhe, so läuft das zumindest hier in Hamburg.

    Die Politiker lachen sich nen Ast und furzen auch weiterhin in die Sessel und die Angler kriegen sich in den eigenen Reihen in die Haare........ ~:-(

    Das kann es nun wirklich nicht sein !

    Wüsste schon vorher, ganz gerne woher der Wind weht, bevor ich mir dazu eine Meinung abgebe......und mein eigenes Nest beschmutze. 8-)


    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • habe da nicht so den durchblick,

    hat der landesverband mitspracherecht, mitbestimmungsrecht oder entscheidungsrecht???

    aus dem bauch heraus würde ich meinen, er kann seine meinung zu den gesetzten abgeben, aber....ob sie mit in die
    entscheidung einfließt sei dahin gestellt.

    lg. mattes

    lg. mattes

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    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

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  • habe da nicht so den durchblick,

    hat der landesverband mitspracherecht, mitbestimmungsrecht oder entscheidungsrecht???

    In Hamburg, definitiv nicht...........

    Das wird schön versucht an uns vorbei zu steuern........

    Angeln ist doch ein Hobby des gemeinen Volks und das hat doch die "Fresse" zu halten........

    Die nimmt man doch nicht mit an den Tisch und geschweige schenkt denen Gehör! ~:-(


    Deshalb haben wir 2013 die Kampagne "Wir sehen unter die Wasseroberfläche" gestartet.

    http://www.asvhh.de/index.php/home/news-archiv.html?start=10


    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • hallo jürgen,
    eine tolle seite und sehr informativ,
    aber es ist ein verband, oder hat er auch eigene angelgewässer.?
    im verband sind doch wieder die angelvereine angeschlossen.

    gruß mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

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  • Jupp, in Hamburg sind die meisten Vereine in einem Verband zusammen geschlossen.

    Die Vereine bezahlen ihre jährliche Abgabe pro Mitglied, dafür dürfen im Gegenzug die Mitglieder ohne weitere Kosten in den Landesverbandsgewässern angeln, ohne jegliche weitere Kosten.

    Dazu kommt auch noch die Beratung in fischereirechtlichen Fragen, Ausbildung und der Gewässerschutz.

    Sind ein kleiner Verband mit ca. 15000 Mitgliedern........


    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

  • moin zusammen,
    mal wieder eine heiße Thematik;

    immer, wenn es um neue rechtliche Bestimmungen geht, sollte man m.E. sehr genau lesen und dann auch sehr genau zitieren; man siehe hier:

    Zitat

    § 6 -Nicht nur die Verwendung, sondern auch der TRANSPORT lebender Köderfische ist verboten

    das steht nicht im Gesetz !!!!! siehe nachfolgend:

    Teil 2

    Köderfische, Fanggeräte


    § 5 Fang und Abgabe von Köderfischen

    § 5

    Fang und Abgabe von Köderfischen


    (1) Die in den §§ 1 bis 3 genannten Arten dürfen als Köderfische oder
    Fischköder weder feilgeboten noch abgegeben werden.


    (2) Nicht in den §§ 1 bis 3 genannte Arten dürfen vom
    Fischereiausübungsberechtigten nur im Rahmen der Eigenbedarfsdeckung gefangen
    und unter den Beschränkungen des § 6 als Köderfische verwendet werden.


    (3) Abweichend von Absatz 2 dürfen Berufsfischer Köderfische über den
    eigenen Bedarf hinaus fangen, abgeben oder feilbieten.


    § 6 (Fn 4) Verwendung von Köderfischen

    § 6 (Fn 4)

    Verwendung von Köderfischen


    (1) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie
    stammen. Diese Einschränkung gilt nicht für Köderfische, die aus einem Gewässer
    stammen, das mit dem zu befischenden Gewässer in dauernder oder vorübergehender
    Verbindung steht.


    (2) Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und nicht zum Fang von
    Fischen verwendet werden.
    rüdl: Du hast wieder ganz fein einen rausgelassen:

    Zitat

    .. würde da stehen, daß Köderfische aus fremden Gewässern wegen

    Einschleppung von Parasiten/Krankheiten untersagt ist;

    DASS hätte ich ja noch kapiert und einen Sinn drin gesehen..

    wenn Du mal den §6 liest, findest Du das wieder :D , hast also über eine Verordnung abgelassen, die Du offensichtlich nicht einmal gelesen hast. Jedes Gesetz bzw. in diesem Falle eine Verordnung ( die kein Gesetz ist, sondern nur eine für jedermann verbindliche Anordnung, die nicht vom Gesetzgeber,
    sondern von dem durch ein Gesetz ermächtigtes Exekutivorgan ( z.B. ein Ministerium eines Bundeslandes) erlassen
    wird) beschränkt sich nun einmal auf grundsätzliche Bestimmungen. Eine Begründung für jeden Paragraphen in ein Gesetz oder eine Verordnung hinein zu formulieren, wäre auch ein wenig zu viel verlangt.

    Bei dieser Verordnung wird generell eben gesagt (§ 6,Abs.1), dass Köderfische nur in dem Gewässer gefangen werden dürfen, aus dem sie stammen. Damit ergibt sich für einen Normaldenkenden eigentlich schon, dass er lebende Köderfische nicht transportieren braucht, weil er sie eh nicht in einem anderen Gewässer einsetzen darf. Da aber bekannt ist, dass es genug Vollpfosten gibt, die diesen logischen Schluß nicht ziehen können, hat man eben den Absatz 2 auch noch in die Verordnung reingeschrieben. Ich sehe da nichts Falsches.


    Was die Mitbestimmung von Verbänden etc. betrifft, kann man ruhig davon ausgehen, dass natürlich ( Deutschland ist inzwischen eine Demokratie - wenn auch manchmal da auch bei mir Zweifel aufkommen) Rücksprache gehalten wird. Nur ist eine Verordnung, wie oben schon ausgeführt, kein Gesetz und unterliegt somit auch nicht dem Gesetzgebungsprozeß ( Bundestagsabstimmung, Bundesrat). Wenn man also kernige Sprüche, wie wir hätten hier alle die Schnauze zu halten, vom Stapel lässt, sollte man evtl. im Vorfeld mal schauen, wie es wirklich aussieht. ;)

    Selbstverständlich muss man nicht jede Verordnung von vornherein feiern oder für gut befinden. Wenn man überzeugt davon ist, dass eine Verordnung geistiger Dünnschiß ist, gibt es in Deutschland Möglichkeiten ( demokratischer Natur) gegen eine solche Verordnung vorzugehen. Übrigens kann man das auch, was ein Gesetz betrifft.
    Was mich eher an dieser Verordnung verwundert ist die Aufhebung von Schonzeiten für die genannten Fischarten.
    Gruß
    Osmar

    Einmal editiert, zuletzt von Osmar (5. Dezember 2014 um 08:34)

    • Offizieller Beitrag

    moin

    Zitat

    Wieso machst du das an deinen Verbandskollegen fest ???


    .. weil kein Gesetzgeber so einen Dummfug vorschreibt.
    Zeig mir den Gesetzestext, der es Privatleuten verbietet ihre Fische
    lebend zu Transportieren!

    Wäre das nämlich so, dann hätten Privat-Teich-Besitzer dieselben Auflagen ein zu halten
    wie Vereine (mitglieder) im Verband ..
    Der Umstand dass der "VDSF" auch als "Naturschutz-blabla" eingetragen ist
    bedingt NICHT, dass man schlimmer sein muss als von irgend einer Gesetzeslage gefordert wird.
    Wieso könnte man sonst im Osten und in Niedersachsen Angel-lizensen rauß-geben
    OHNE dass ein Nachweis über einen Fischereischein (ausbildung/kenntnis) vorliegen?
    Und hier geben die Gemeinden (Staatliche Institution) solche Erlaubnisscheine rauß;
    die von den Landesverbänden krümmen sich dabei vor "Schmerzen" hinsichtlich
    dem Umgang mit der Kreatur und ihren Ängsten nach und nach ihre Macht-Possition zu verlieren :rolleyes:
    Man stelle sich vor es gäbe plötzlich eine einheitliche Regelung bez. Fischereirecht und
    das vom Staat ausgehend; dann wären alle Landesverbände "Schnee von gestern".. ;)

    Zitat

    Gesetze und Verordnungen werden doch von Politikern verabschiedet, der Verband wurde bestimmt gehört und durfte auch eine Empfehlung dazu aussprechen.


    .. denkst Du, wer sich mehr Beschränkungen auferlegt als politisch gefordert bringt die politik erst auf dumme Gedanken ;)
    Kein Politiker hat gefordert, dass ein Anglerverband auch eine Anmeldung als Naturschutz-"gemeinschaft" braucht; nur ein Bsp. .


    Zitat

    (2) Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und nicht zum Fang von
    Fischen verwendet werden.
    rüdl: Du hast wieder ganz fein einen rausgelassen:


    .. tja, k.a. welche der 16 Fischerei-gesetz-gebungen du hier ausgepackt hast;
    .. aber, Zitat;

    Zitat

    .. die verantwortlichen im Landesverband NRW sollte sich schämen und
    mal ernsthaft Fragen, was bzw. WEM sie damit helfen wollen ..
    .. den Mitgliedern, die schwierigste Krautgewässer haben, denen helfen solche
    Vorgaben nicht und seithens der Politik lese ich dazu keine Forderung
    ..

    .. und die Gesetzgebung verbietet nicht, dass man "Köder-Besatz-Zierfische" auch
    im Privat-Fahrzeug von A nach B bringt; egal für welchen Zweck ..
    .. aber als "Köderfische" soll es nun verboten werden, obwohl der Gesetzgeber
    nur vorschreibt, dass für den Lebendtransport geeignete Maßnahmen getroffen werden sollen.
    Das entspricht zBs. Sauerstoff im Transportbeutel; Transportgefäße mit ausreichend Platz & Sauerstoff-"sprudler";
    etc. und dergleichen ..
    Für den gewerblichen Handel/Transport mit (Köder-)fischen greifen andere Regeln.
    Holt der Privatmann seine Fische beim Händler; Zoogeschäft; etc. ab ist der Begriff
    "mit geeigneten Mitteln" auslegungs-sache..

    Transportiert der Händler die Fische zu dir; dann muss er sich an die strengen Auflagen bez. des Gewerbes halten.


    Fakt ist;
    .. der Verband kann sich hier auf den Kopf stellen,mit den Ohren Schaum schlagen;
    sich noch mehr Naturschutz auf die Brust schreiben als nötig und
    seinen Leuten am Ende noch das Furzen am Gewässer verbieten (wollen).
    Solange der Transport von lebenden Fischen, für Privatleute nicht vom Gesetzgeber verboten wird,
    ist ihr §6 "ein selbst gelegtes Ei"; damit ist gemeint, es wird ein Streitpunkt bleiben, wo sie im Ernstfall, vor Gericht mit auf die Klappe fliegen ;)

    Zitat

    § 6 -Nicht nur die Verwendung, sondern auch der TRANSPORT lebender Köderfische ist verboten


    .. die Verwendung KÖNNEN sie verbieten (solange man keine Ausnahmegenemigung bez. schwieriger Gewässer hat);
    aber vom Transport hätten sie einfach die Finger lassen sollen ;)

    gruß rüdl

    • Offizieller Beitrag

    moin Osmar..

    .. super Verordnung ;)


    .. jetzt geh mal zum Fischhändler;
    kauf dir (köder-)-Fische und lass dich damit am Gewässer erwischen ..
    ( nicht auf das dazu gehörende Gelände fahren!)

    .. keiner kann dir untersagen,
    dass du lebende Fische transportierst;
    außer du behandelst die Fische nicht so wie es
    vom Gesetzgeber vorgesehen ..

    Der Gesetzgeber ist NICHT das Fischereiamt;
    das gibt nur 'ne Vorgabe speziell für die Angler und deren Gewässer.
    Als Zivilperson können die von dir gar nichts fordern.
    Solange dein Auto NICHT auf Privatgelände des Verbandes/Vereins steht,
    hat daran keiner was zu suchen ;)

    .. und da es weder für Zierfische noch für Forellen abholen vom Händler (für den eigenen Teich) ein VERBOT gibt
    ist der §6 mit dem Beisatz (sondern auch der TRANSPORT lebender Köderfische ist verboten ) Dummfug.
    Solange du nicht auf Privatbesitz des Landesverbandes/ eines Anglervereins mit deinen Fischen in der Tüte stehst
    können die wollen was auch immer sie möchten .

    Und da jede Privatperson, die sich (exotische) Fische in den Teich werfen will,
    sich irgend welche Fische holen darf/kann; egal ob beim Händler; übers Internet; etc.
    ist der ganze paragraph 6 hier Mummpitz..
    Selbst das entsorgen dieser Kreaturen in die umliegenden Gewässer
    ist ein harmloses Delikt; "Welcome Ochsenfrosch - Sonnenbarsch - Katzenwels- etc." ..


    .. die Angler die sich teuere Pumpen; Transportgefäße und dergl. Kram angeschafft haben,
    werden zu den Bösen gemacht; (alles verbieten was zu verbieten geht)
    wärend der Rest aller privaten Teichbesitzer machen kann was sie wollen,
    solange sie nicht massiv fies auffallen/ angezeigt werden ..


    Keine Ahnung warum sich die Vereine und der Verband in NRW sich so eine Erweiterung
    und politische Einmischung überhaupt gefallen lassen.
    Welche schlecht informierten Politiker so etwas anstoßen und
    welche Meinungsmache dahintersteckt,
    das kann ich mir allerdings vorstellen.

    Es grünt so grün ..

    Ich warte auf den Tag,
    wo selbst ein Hund in D mehr Rechte zugesprochen bekommt als ein Kind.
    Dannach warte ich auf den Tag,
    wo die erste Pflanze zubeisst und das ganze Regel-Spektakel von vorne beginnt.
    Vermutlich kommt erst die Verpflichtung, dass man Pflanzen popp-musik vorspielen muss, weil
    es ihnen dann irgendwie besser geht :kotz

    Wichtiges kann es in der Politik nicht mehr geben,
    denn an was sie hier "rum-schrauben", das verhilft höchstens einem
    dieser "labersocken" zu einem vegetarisch versüßten Aufstoßen und
    einem Denkmal für dannach .. " schau mal mein Junge, was die Mama hier so gemacht hat,
    alle Tiere sind jetzt unsere Freunde.. "
    .. wie niedlich, gelle? ;)

    Irgend eine wichtige Arbeit haben sie damit nicht geleistet,
    den Lauf der Natur bei den Anglern umkrempeln - APPLAUS -!
    Was ein Erfolg; welche politische Hingabe; was für eine höchst anstrengende Arbeitsleistung .. .. :gut
    Das war dann eine legislaturperiode, die soviel Sinn hatte, wie jeden Tag am Papierschredder stehen,
    um den hoch-geheimen politischen "Dünnschiss" wieder zu vernichten. :(


    Ist das nicht ein herrliche Leistung, diejenigen "abfegen", die schon immer mit der Natur gelebt haben (die Angler) und sich laufend darum kümmern;
    und dafür die Massentierhaltung; Industrielle Fangflotten; Massenzüchtung; Monokulturen; Biogasanlagen fördern
    bis zum abwinken.. ein Hoch auf die Politik; Industrie fördern - Natur kaputt regeln :(


    Wie mit den Aalen; anstatt die Fänge und die Fangflotten zu verbieten/ zu bezahlen / um-schulen
    fördert man nachher lieber mit unzähligen Millionen die Wiederansiedlung der Farm-aale in den heimischen Gewässern;
    aber erst ab einer gewissen Summe, von ein paar tausen Euro Eigenbeteiligung..

    Das heisst, erst lässt man sich die Aale wegfangen.. dann durchläuft ein Teil "aufpeppel-farmen" (was wieder Geld in die kassen spühlt)
    und dann schmeißt man Fördergelder in einen Topf, damit sich zumindest reiche Vereine/Verbände diese Farmaale leisten können,
    damit die Gewässer nicht verarmen.. ??
    Mal ehrlich, egal was diese hellen Köpfe studiert haben; LOGIK und Sinn war nicht dabei :bad

    Die Natur beeinträchtigen und millionen Glasaale verheizen;
    und nachher wieder Fördertöpfe schaffen?
    HALLOOOO?.. lasst die Glasaale in Frieden und die Natur regelt den Rest.


    Man sollte einen Weg finden, um diese "Verbrecher" an der Natur "dingfest" zu machen;
    schließlich beklauen sie uns, indem sie nicht die Ursache angehen, die für den schlechten Aalbestand in den deutschen Gewässern verantwortlich ist.
    Sie bekämpfen nicht die Ver-Ursacher sondern zampfen am Steuer-säckle 'rum wegen Besatzmaßnahmen die gar nicht nötig wären.
    Ein Fall für die Steuersünderkartei ?

    Was machen diese politiker denn, wenn keiner mehr Farmaale kauft?
    Platzt dann der theoretische Traum, dass von XY% der Aale, diese tatsächlich wieder der Natur zurückgeführt werden?
    Muss die Politik die Aale dann vielleicht verschenken, weil die Rechnung nur aufgeht, wenn
    genug reiche Vereine/Verbände auch Farmaale aufkaufen und frei-setzen ..?

    .. die neuen Wahlversprechen werden auf jedenfall wieder sein;
    " Planlos ins *Ziel*, Hauptsache es gibt Pensionsgelder .."

    na dann .. toi toi toi ..


    ups abgeschweift.. sorry! ..


    gruß rüdl

  • moin rüdl,
    es ist immer wieder herrlich und herzerfrischend Deine Beiträge zu lesen. Ich meine das nicht ironisch. Das möchte ich betonen. Ich meine das ehrlich.

    Ich denke, keiner von uns hier ist ein Rechtsanwalt oder Anwalt für Verwaltungsrecht, um was es hier m.E. geht. Von daher, ähnlich wie auch bei anderen Themen, die diskutiert werden, interpretiert jeder das geschriebene Wort, in unserem jetzigen Fall, einen Text einer Verordnung auch unterschiedlich. Wollte man das Thema erschöfend beantworten, müsste man sehr wahrscheinlich zunächst erst einmal Begriffe definieren wie " fangen, abgeben oder feilbieten " und dies insbesondere im kausalen Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung.

    M.E. ist es auch nicht statthaft in so einem Zusammenhang den Text aus seinem Zusammenhang zu reißen. Dann kommt man auf solche, sorry, zwielichtigen Vergleiche, wie Du sie anstellst:

    Zitat

    Und da jede Privatperson, die sich (exotische) Fische in den Teich werfen will,

    sich irgend welche Fische holen darf/kann; egal ob beim Händler; übers Internet; etc.

    ist der ganze paragraph 6 hier Mummpitz..

    Die Verordnung bezieht sich stets auf die in ihr gefassten Regelungen. §5 legt ein Verbot unter Bezug auf die in §1-bis 3 genannten Fischarten fest. § 6 legt ergänzend fest, wie zu verfahren ist bzw. was man nicht darf.

    Aber O.K. ich bin auch kein Anwalt und darf und muss mich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

    Nur noch ein Hinweis bzw. Gedanke. Es ändert sich auch nichts dadurch, dass man Allgemeinschimpfe auf Vereine, Verbände sowie Politiker raus läßt. Wer da meint, dass diese Verordnung eine weitere Einschränkung eines persönölichen Rechts darstellt, hat, schrieb ich ja schon im vorletzten Beitrag,in der BRD auch rechtliche Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Mehr oder wenige öffentliche Schimpfe hier im Forum, hilft da einfach nicht weiter.

    Ich wünsche ein schöne Woche.

    Gruß
    Osmar

  • Wie wäre es denn, wenn man statt hier Unklarheiten zu diskutieren, den Verband anschreibt, und darum bittet, diesen Paragrafen zu erläutern?
    Durch diese Diskussion gibt es ja inzwischen genug Fragen, die man gezielt stellen kann....

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    Einmal editiert, zuletzt von Addi (8. Dezember 2014 um 09:40)

  • es ist ja schon einmal zielführend, wenn eine Diskussion geführt wird, um dann evtl. auch die richtigen Fragen stellen zu können. Wenn die Angelfreunde aus NRW aus der Diskussion von Unklarheiten jetzt also einen Handlungsbedarf erkennen und die entsprechenden Anfragen stellen, hat das Thema hier doch etwas gebracht. Die Frage ist dann letztendlich nur, WER sich als "man" angesprochen fühlt. Da ich die Verordnung im Gegensatz z.B. zu rüdl nicht unbedingt für so hirnrissig halte, besteht meinerseits auch kein weiterer Handlungsbedarf.

  • Moin zusammen.

    Habe mir das jetzt alles noch mal zu Gemühte geführt und komme zu folgendem Schluß.


    Ich denke das ist der sinn dieser Verordnungen... nur ein kleiner Teil versteht sie.

    Und ich bin mir noch nicht einmal sicher das die Leute die es verzapft haben es richtig verstehen und interpretieren,

    aber dafür gibt es ja eigentlich die Landes eigenen Angelverbände die es uns erklären sollten..


    Ich gebe zu es auch nicht zu verstehen denke dazu müßte man Jurist sein.Aber siehe 1 zeile höher.

    Ich gebe aber die Hoffnung in unsere Verbände nicht auf..............Denn die Hoffnung stirbt zuletzt.


    Gruss Jochen.

    Gruss von der Soeste Jochen. :angler:

    Bekannte Adresse Klausdorf 14.05. 21.05.2023. :laola:


    Wenn ihr auch die Klage gegen die Fischereiabgabe unterstützen wollt

    Siehe hier http://www.anglerdemo.de/ verwendungszweck Klage Fischereiabgabe

  • Moin rüdl,

    erst mal finde ich es Gut das du dich mit dieser Thematik hier so intensiv auseinandersetzt, laufe aber mit vielen Argumenten hier als Angler und ja ich oute mich, als "Verbandsknispe" nicht konform. :(

    Ich hätte lieber mit dir persönlich über diese Thematik diskutiert, sozusagen von "Mann zu Mann" vielleicht wären wir dann auf einen Nenner gekommen. :thumbup:

    Na rüdl, aus deinen 2 letzten Absätzen lese ich ein wenig Hoffnung heraus und das du mit den Vereinen/Verbänden noch nicht abgeschlossen hast. :gut

    Wir Angler sollten doch gemeinsam durch solche Diskussionen zueinanderfinden. Daher nach außen hin auf einen gemeinsamen Konsens kommen und eine Sprache sprechen.

    Denn die "Grünen" verstehen es nur zu gut, jede Schwäche von uns auszunutzen !!!

    Kritik tut manchmal so gut, aber sich zerfleischen bringt gar nichts.......

    Traurig verfolge ich was in einem anderen kommerziellen Board abgeht, da schüttle ich nur mit dem Kopf und bin heil froh hier zu sein. :gut

    In diesem Sinne.......

    Gruß Jürgen

    Ich grüße alle Angler die nach Fisch stinken und sich Schwimmhäute zwischen den Fingern wachsen lassen !

    Einmal editiert, zuletzt von Barkassenjoe (8. Dezember 2014 um 11:55)

  • Traurig verfolge ich was in einem anderen kommerziellen Board abgeht, da schüttle ich nur mit dem Kopf und bin heil froh hier zu sein.

    Ich angel jetzt 53 Jahre und bin auch Vereinsmitglied. Das obwohl ich das Angeln in D schon vor Jahre eingestellt habe und nur noch ins Ausland fahre. Darum sehe ich das alles ganz locker. Nur ist das leider nur einer geringen Anzahl Angler gegeben.

    Nur schreib mal was die Verbände bis hoch zum DAFV bisher Positives für die Angler in der Politik der einzelnen Bundesländer erreicht haben. Wo hat man an Gesetzgebung/Verordnungen zum Wohl der Angler mitgearbeitet? Das nicht erst seitdem eine Frau Dr. die Führung hat. Also sind doch wohl auch die LV gefordert. Für mich das größte Problem das es Ländersache ist. Je nach Farbe der politischen Parteien fallen Gesetze/Verordnungen aus. Schlimm wenn Idiologie vor Sinn geht....

    Außer immer mehr Einschränkungen für uns Angler bisher nichts gelesen. Was waren das für schöne Zeiten als man mit dem Angeln angefangen ist. Nur heute muss alles überreguliert werden, ob das Sinn macht oder nicht. Dann noch von Leute die wohl selbst noch nie eine Angel in der Hand hatten. Hauptsache man folgt seiner Idiologie... Auch damals waren wir keine "Raubangler", haben Fische waidgerecht getötet, unseren Abfall mitgenommen oder keine Angelplätze von Bäume oder Büsche freigehackt. Sind doch heute so weit, das man schon fast einen Rechtsanwalt mit am Gewässer haben muss um nicht durch ein versehentliches "Fehlverhalten" eine Anzeige am Hals zu haben. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft das einstellen sollte, ausreichend Ärger und Geld kostet es.

    Was den Schwund an Aale betrifft ist korrekt wiedergegeben. Hier und da heute werbewirksam, natürlich die Presse dazu einladen, einige Aale oder andere Fischarten auszusetzen, ist weniger als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Kann auch sagen Leuteverdummung. Dann mal zu Gemüte führen wieviel tausend Tonnen Fischmehl benötigt werden um die aufzupäppeln... Fast alle hier kommerziell verkauften Aale kommen heute aus dem Ausland falls das noch nicht bekannt sein sollte. Per Flugzeug oder mit Tankwagen.

    Darum halte ich es für mehr als wichtig wenn über die Thematik sachlich aber eindringend geschrieben wird. Den Verantwortlichen muß Druck gemacht, sonst brauchen die Angler die nicht, und kann die finanziellen Beiträge streichen und besser sinnvoll in Vereinsarbeit investieren.

    Wer meint das alles besser wird so wie es derzeit abläuft - träume weiter.... zukünftig gibts dann Fisch nur noch im Fischladen... Bei der Versorgung in D hat es niemand nötig zu angeln um nicht zu verhungern!!! Also kann es sich nur um Spaß handeln, das wäre dann mit den Tierschutzgesetze nicht vereinbar...

    Was ist z.b. mit dem geplanten Verbot von FoPus in Schlsweig-Holstein? Wenn das durch ist, dann sind auch die Vereine dran! Alle geschlossenen Gewässer sind auch nichts anderes als FoPus. Nur mit dem Unterschied das an einem meist nicht organisierte Leute angeln, und an den anderen Vereinsmitglieder.
    Aber faktisch nichts anderes. Beide wollen Fische angeln und das ist nur durch Besatzmaßnahmen möglich.

    Wie schon vorab geschrieben, mich interessiert das nicht mehr, aber alle die darauf angewiesen sind, sollte die Aktivitäten ihrer gewählten Vertreter sehr genau im Auge behalten.

  • hallo Wollebre,
    es gibt da einige Ausführungen von Dir, wo ich bei Dir bin;
    z.B.

    es gibt jedoch ein ABER von mir: Das Zauberwort heißt Basisdemokratie. Mal ehrlich, wer hat die denn gewählt ? Doch keine Politiker oder Minister. Das waren doch die Vereinsmitglieder. Solange Vereinsarbeit nicht auch darin besteht, sich kritisch mit der eigenen Vereinsarbeit zu beschäftigen und nur darin Arbeitseinsätze, Grillabende oder wie im Bad Doberaner Anglerverein, Skatabende zu organisieren, wird sich da nichts ändern. Man schaue sich mal Vereinswebseiten an und die Terminkalender. Da sieht man nichts von Themen, wie das, was wir hier gerade diskutieren.

    Es herrscht eher die Meinung; " Daran können wir doch eh nichts ändern." Obgleich man könnte. Nur würde man sich dann mit großer Wahrscheinlichkeit einen Haufen Arbeit auf den Leib ziehen und unter Umständen auch in den eigenen Reihen auf Widerstand stoßen. Dies auch deshalb, weil man dann auch auf die Unzulänglichkeiten im eigenen Verein stoßen würde. Wer will schon Verantwortung übernehmen in der Gewißheit, dass er für seine Bemühungen keinen Rückhalt im eigenen Verein hat ? Das will doch keiner. Und so kommen dann die Vertreter in Vorstände, die, weil "einer muss es ja machen", für die Sache dann eben doch nicht die geeignesten sind. Hinterher fängt dann das große Geschrei an.

    Ich persönlich vertrete auch die Auffassung, dass wir Angler uns auch zu sehr selbst von den übrigen Verbänden abkapseln. Natürlich gibt es bei PETA, NABU, BUND u.a. Organisationen und Verbänden verblendete Leute. Doch auch dort gibt es solche und solche. Warum nicht auf diese zugehen und den Dialog suchen. Um eventuell eine gemeinsame Basis zu finden, die Dinge in die für alle richtige Richtung zu bringen. Ich weiß auch jetzt schon genau, dass ich jetzt hier mit großem Widerspruch rechnen muss. Weil wieder viele davon ausgehen, warum etwas anscheinend nicht geht anstatt einmal darüber nachzudenken, wie es doch gehen könnte.

    In meiner beruflichen Tätigkeit im Windkraftbereich erlebe ich täglich Vertreter von NABU, BUND , Landesverbänden von Vogelschützern etc. p.p. In Bayern, dem konservativen Bayern, habe ich eine interessante Meinung von einem Landesvorsitzenden eines Vogelschutzbundes gehört, die mich dazu veranlaßt hat, meine Arbeitsweise mit diesen Verbänden zu überdenken ( natürlich habe ich die immer als Gegner gesehen). Der Mann sagte zu mir, weil der Landesbund eine negative Stellungnahme zu einem geplanten Windpark abgegeben hatte und ich um ein Gespräch gebten hatte, zu mir:" Herr Dorow, wir sind nicht dazu da Windparks zu verhindern. Unsere Aufgabe sehen wir darin, die Vögel zu schützen." Das Signal von ihm war jenes: Zeige mir einen Weg, wie wir mitgehen können, dann ist alles in Ordnung. Wir haben einen Weg gefunden. Wir haben miteinander gesprochen. Entgegen dem Willen der Landesregierung geht das Projekt jetzt seinen guten Weg. Aus Gegnern wurden zwar keine Freunde. Aber beide haben ein Stück Weg zu ihrem Ziel gemacht.


    Warum sollten Angler und andere das nicht können ? Es muss nur mal geschehen, dass man sich an einen Tisch setzt, die Probleme anspricht und nach gemeinsamen Lösungen sucht. Dann hat man eine Lobby. So, wie es momentan läuft, ist es nur schlecht für alle. Da wird anstatt nach Lösungen , nach Schuldigen gesucht. Was an der Situation nicht nur nichts ändert, sondern diese nur verschlechtert.

    Wo ich dann wieder bei Dir Wollebre wäre

    Zitat

    Wer meint das alles besser wird so wie es derzeit abläuft - träume weiter....

    einen schönen Tag noch :)

  • ich habe mir gerade noch einmal fast alles durchgelesen und ich muß sagen, mir raucht der kopf.

    aber ich finde, dass aus dem was geschrieben worden ist, wir schon eine gute Verordnung/Gesetz ins leben rufen könnten.

    ich für meinen teil habe die tragweite und ausführungen jetzt erst ein wenig verstanden. Da ich nur ein "normaler Angler" bin,
    der gerne seinem hobby nachgeht, ist mir der ganze "Rattenschwanz" auch gar nicht so bewußt gewesen.

    Meine Betonung liegt ausdrücklich auf H O B B Y, das zur erholung vom täglichen streß beitragen soll.
    Auch ich bin in einem verein organisiert, halte ufer vom müll frei, befreie stauanlagen von ästen, unterstütze die jugend...

    Werde jetzt aber mal nachfragen, wer bei uns in übergeordneter Funktion, am verzapfen solcher Verordnungen/Gesetze beteiligt
    ist.

    Ich wiederhole mich gerne, ich finde es gut, dass wir die möglichkeit haben, das pro und contra verschiedener themen auszutauschen.

    ich für meinen teil profitiere sehr davon.

    in diesem sinne, weiter so männer :thumbup:

    besten Dank,

    Mattes


    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

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    2 Mal editiert, zuletzt von Fangnix1 (8. Dezember 2014 um 19:46)