lasse es aber unkommentiert.
Neue Landesfischereiverordnung - LFischVO - seit dem 26.11.2014
Die für die Sportfischerei wichtigsten Änderungen auf einem Blick
§ 1a -Ganzjährige Schonzeit für die Äsche... Die Äsche (Thymallus
thymallus L.) darf dem Wasser in den Gewässerabschnitten nicht
entnommen werden, die die oberste Fischereibehörde durch
Verwaltungsvorschrift zum Schutz der heimischen Äschenbestände festlegt.
Die Verwaltungsvorschrift ist im Ministerialblatt zu veröffentlichen.
§ 2 -Die Schonzeit für die Regenbogenforelle fällt weg
Anmerkung : Vereinsinterne Regelungen über Schonzeiten bleiben hiervon unberührt
§ 3 -Kein Mindestmaß mehr für den Bachsaibling
Anmerkung : Vereinsinterne Regelungen über Schonmaße bleiben hiervon unberührt
§ 6 -Nicht nur die Verwendung, sondern auch der TRANSPORT lebender Köderfische ist verboten
Der gesamte Gesetzestext ist unter https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…menu=1&sg=0#FN3 zu finden.
gruß mattes