Bzgl. des (+) 1m-HECHTES von Zandy...

  • _
    Hallo,

    Vorab auch na klar von mir ein ganz herzliches "Frohes Neues" !!
    Ich war in der letzten Zeit "Verwandte abarbeiten"....
    Toll wars noch als Kind, um so mehr Verwandte, desto
    besser: ne Packung Haribos gabs doch immer :)

    Nun fange ich mal mit meinen (wie gewohnt um den heißen
    Brei redenden) Fragen an. Das mit dem heißen Brei ist
    jedoch bewusst, da ich so genau wie möglich schildern und
    verständlich machen möchte wo exakt die Fragezeichen
    im Kopf sitzen.


    Ausgehend von folgenden Fakten:

    -naklar keine Schonzeit
    -kein trächtiges Weibchen
    -Größe 1m (+) (im Fall eines Hechtes)



    Meine allgemeine Frage lautet:

    Unter welchen Bedingungen ...
    1) - ... MUSS man einen kapitalen Fisch mitnehmen?
    2) - ... SOLLTE man einen kapitalen Fisch mitnehmen?
    3) - ... SOLLTE/MUß ich einen kapitalen Fisch zurücksetzen?


    Meine persönlichen Antworten:

    zu 1 und 2)

    - natürlich wenn ein Drilling unlösbar im
    Schlund festsitzt.
    -wenn Blutungen aus Schlundbereich
    zu bemerken sind.
    zu 3)
    - der Fisch ist ein Mama-Fisch + Baby-Fische
    im Bauch.
    - zu wissen, dass es ein selten anzutreffende Art
    im betreffenden Gewässer ist


    Wie steht ihr zu der Sache und der weisen
    Entscheidung von Zandy dem Meterhechtfänger?

    https://forum.angelsport.de/unsere-anglerf…geknackt-11066/

    mfG,
    ff

    _________________________________________

  • Es läuft doch wieder auf das leidliche Thema hinaus, ob man kapitale Fänge verwerten soll oder wieder dem Element übergibt.

    Und man landet am Ende wieder bei Catch&Release.

    Leider wisse viele nicht, was der genaue Hintergrund ist. Da diese Thema aber immer wieder zu Problemen führt, sollte man es nicht weiter diskutieren.

    Ich bin Kochtopfangler und wenn ich einen kapitalen Fisch fange, dann nehme ich ihn mit. Es sei denn, er passt nicht in mein Beuteschema, wie z.B. ein Brassen, der zufällig beim Aalangeln meinen Wurm nimmt!
    Ich bin auch nicht der Typ, der hier nach ethischen Gesichtspunkten angelt, nach dem Motto: Die alte Hechtdame hat es verdient, weiter zu schwimmen!
    Und irgendwelche Pseudowissenschaftiche Abhandlungen interessieren mich in diesem Punkt auch nicht. Diese sogenannten 'Erkenntnisse' sind alles nur Argumentationen um das eine oder andere zu begründen.
    So gibt es eine Studie, dieangeblich belegt, dass kapitale Fische mehr Nachwuchs produzieren.
    Das mag soweit stimmen, da sie mehr Laich produzieren.
    Vorschläge der selektiven Entnahme stehe ich recht vorsichtig gegenüber. Würde man z.B. sagen, es dürfen nur HEchte in der Größe zweischen 50 und 80 cm entnommen werden, dann werden die Großen irgendwann auf natürliche Weise sterben und keine mehr nachkommen, da man ja die, die hätten groß werden können, weggefangen hat!

    Ich mache mir da keine großen Gedanken, denn ich komme ich so oft zum Angeln und meine Fänge halten sich in Grenzen. Fische mit Laich fange ich gar nicht, da Schonzeitfreie Weißfische nicht mein Ziel sind und die anderen haben dann Schonzeit.
    Ich gehe aber auch nicht auf 'Großdorsche', also die Laichdorsche. Die Zeit im Frühsommer, wenn die Kutter voll sind, weil es genug Kunden gibt, die gegen den Nachwuchs die Planken betreten.

    Letzten Ende muss dies jeder für sich selbst entscheiden. Angeln macht Spaß, aber ich fange nicht aus Spaß Fische!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    Einmal editiert, zuletzt von Addi (2. Januar 2015 um 17:41)

  • Zitat: Leider wisse viele nicht, was der genaue Hintergrund ist. Da diese Thema
    aber immer wieder zu Problemen führt, sollte man es nicht weiter
    diskutieren.


    ABER GENAU DARUM SOLLTEN WIR DAS TUN!

    Mir geht es bei der Frage zu gleichem Maße um Ethik, so wie Naturwissenschaft.
    Es kann nicht damit abgehandelt werden, der Eine macht so der Andere so...
    ne, da müssen schön Meinungen, bestenfalls begründet her, denn einerseits
    möchte ich niemals einen von mir nicht erkannten "Todeskandidaten" wieder einsetzen
    und ihn langsam sterben lassen, andererseits möchte ich auch keine
    Fehlinterpretation tätigen und einen Fisch "mit leichtem Nasenbluten" töten.

    Zu diskutieren wäre das Erkennen von Lebensbedrohlichen Verletzungen am Fisch.
    zum Beispiel.


    mfG,
    ff


    Edit:
    Post-Änderung:Beitrag zur gleichen Zeit wie Addi verfasst und gepostes, WÄHREND Addi editierte.
    Addi, ggf bin ich dadurch nicht auf alle Punkte eingegangen.
    mfG,
    ff

    Einmal editiert, zuletzt von Fangfrage (2. Januar 2015 um 17:50) aus folgendem Grund: Post-Änderung:Beitrag zur gleichen Zeit wie Addi verfasst und gepostes, WÄHREND Addi editierte. Addi, ggf bin ich dadurch nicht auf alle Punkte eingegangen. mfG, ff

  • Moin und frohes Neues an alle,

    zu den Fragen:

    Auch kapitale Fische müssen teilweise entnommen werden, weil eben die Vorschriften so sind (s. SH) Ansonsten sollte man immer entnehmen, wenn der Fisch nicht mehr lebensfähig ist. Ihn halbtot oder tot ins Wasser zu werfen wäre eine Verschwendung....dann schneide ich den Fisch lieber in Stücke und verteile ihn an die Nachbarn.

    Wenn der Fisch sehr selten ist würde ich ihn auch zurück setzten, egal ob Normalgröße oder ein Kapitaler. Oder eben, wenn ich ihn nicht verwerten kann (weil zu groß) Allerdings angel ich dann persönlich auch nicht drauf.

    Das muss aber jeder selbst wissen, was er mit seinem Fang macht und wenn wer mal beispielsweise einen kapitalen Hecht entnimmt ist das eigentlich nicht schlimm finde ich. Ich denke einige wollen auch mal ihren Traumfisch mit nach Hause nehmen, trauen sich aber nicht oder machen es nach dem Foto / Video. Natürlich können gerade kapitale Hechte viel Laich produzieren und für Nachkommen sorgen, aber wenn man sich mal folgendes kleines Beispiel vorstellt:

    Wenn mal jemand einen kapitalen Hecht entnimmt (einfach aus Verwertungsgrund), den vielleicht seiner Familie serviert und das auch öffentlich macht ist er zu 99% Anfeindungen, Beschimpfungen usw ausgesetzt. Bei anderen Fischen, die seltener sind und es schwerer haben wie z. B. ein kapitaler Aal bzw Aal allgemein kräht da kein Hahn nach das der Fisch aus dem Fluss / Kanal etc entnommen wurde....obwohl dieser Aal noch nicht 1x abgelaicht hat. Sollte man sich auch mal durch den Kopf gehen lassen :)


    LG

  • Als vernünftiger Grund wird z. B. die Verwertungsabsicht angesehen, aber wenn ich den Fisch nicht verwerten kann, habe ich ja auch keinen vernünftigen Grund den Fisch zu töten ;) Mir ist nur bekannt, das es in SH ein komplettes C&R - Verbot gibt.

  • hm,
    lt. § 17 Tierschutzgesetz in Deutschland ist das Zurücksetzen eines maßigen Fisches verboten. Also braucht man darüber gar nicht zu diskutieren.

    hm,
    lt. § 17 Tierschutzgesetz in Deutschland ist das Zurücksetzen eines maßigen Fisches verboten. Also braucht man darüber gar nicht zu diskutieren.

    Da muss ich mir aber die Frage stellen, warum die C&R hier erwähnt wird in der Theorie
    und nicht bein wirklichen Fang.... ?-( ?-( ?-(

  • Moin
    Laut Gesetz ist es so das maßige Fische entnohmen werden müssen und untermaßige Fische egal ob tot oder lebendig zurück gesetzt werden müssen.
    In meinem Fall war es so, das ich auf Zander aus war und der Hecht 7 Stunden vor Schonzeibeginn den Köder genohmen hat. Für diesen Klopper hatte ich keine Verwendung, also ging er wieder rein ins Wasser.
    Ich bin ein Angler der auf Kapitale Fische gezielt angelt und ab und zu klappt das auch. Warum soll ich keinen kapitalen Fisch verwerten??? Den Meterhecht den ich im Oktober hatte habe ich auch verwertet, genau wie ein 86er?
    Man redet immer über die Rogner, aber was ist mit den Milchner?? Da kann die Hechtdame noch soviel Rogen produzieren, wenn keine Milchner da sind zum befruchten nützt das garnichts !!!
    In einigen Gewässer besteht eine Fangbegrenzug, warum sollen sich vernüftige Angler nicht selber eine Fangbegrenzung auf erlegen??? Ich habe es getan. 2 Hechte entnohmmen und gut is. Dann sollte es auf kapitale Zander gehen auch mit großen Köder.
    Klar gab es da auch Hecht und das nicht zuknapp, weil der Hecht in unserem Gewässer dominant ist. Jeder Angler soll so handeln, wie er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann und nicht andere Angler verurteilen, die nach dem Gesetz handeln was maßige Fische betrifft. Ebenso sollte man auch keine Angler verurteilen, die Kapitale wieder schwimmwen lassen. Angler dürfen sich nicht gegenseitig zerfleischen, das wollen andere Gruppen.

    Gruß Zandy

  • Gesetze und Vereinsinterne Richtlinien regeln unser schönes hobby.

    Finde dieses reicht, laßt es uns nicht gegenseitig noch schwerer machen. ;(

    lg, mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • Da ist es wieder...
    Lt §17 ist eben nicht das Zurücksetzen verboten!
    Es wird einfach nur daraus abgeleitet, weil man an das C&R Verbot denkt.

    Es ist nämlich verboten, kein Tier zu fangen, zu töten oder Leid auszusetzen, wenn kein vernünftiger Grund vorliegt.
    Das heißt aber nicht, dass man ein gefangenen Fisch wieder zurücksetzen darf.
    Es würde diesen § nämlich ad adsurdum führen.

    Es wäre nämlich kein vernünftiger Grund, den Fisch zu töten, obwohl man ihn gar nicht verwerten kann oder will.

    Schuld sind die Karpfenangler, die bereits mit dem Vorsatz ans Gewässer gehen, möglichst Kapitale nur zum Spaß am Drill und für ihr Album zu fangen.
    Denn das stellt mitnichten einen vernünftigen Grund dar.

    Sollte mir ein kapitaler oder zumindest maßiger Brassen an den Haken gehen, obwohl ich auf Aal aus war, setze ich diesen zurück. Sollte mir dann ein selbsternannter Tierschützer oder auch ein Fischereiaufseher eine Anzeige bescheren, so werde ich diese ganz entspannt gegenüberstehen. Denn da ich Brassen nicht mag, denn er schmeckt aus der Elbe einfach nur nach Modder, dann wäre es es ein Verstoß gegen diesen §17, wenn ich ihn töte, um ihn dann in der Mülltonne zu entsorgen.
    Und wenn jemand kurz vor der Schonzeit einen HEcht zurüksetzt und dies damit begründet, dass dieser kurz vor dem Laichen steht und man das Zurücksetzen des ungewollt gefangenen Hechtes für vernünftiger hält, als dessen Tötung, würde man damit auch vor dem Richter bestehen!

    Also: Der §17 ist eine Vorsatzhandlung. D.H., ich muss bereits mit dem Vorsatz ans Gewässer gehen, Fische zu fangen, die ich wieder zurück setze...

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Angelfreunde,

    dieses Thema wurde im Forum des LSGV-SH auch lebhaft diskutiert.

    Er hat die Hechtdame zurückgesetzt obwohl noch keine Schonzeit war.
    Er hat gesehen, dass sie voller Laich war. Warum sollte er sie abknüppeln ??

    Fische, die ich nicht verwerten kann oder will, setze ich zurück. So sie den Drill
    einigermassen überstanden haben.
    Man muss nicht alles abknüppeln, was man am Haken hat.
    C&R ist nicht mein Thema, denn ich betreibe es nicht.

    Zandy, du hast richtig gehandelt und brauchst dich nicht zu rechtfertigen.

    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!


    Einmal editiert, zuletzt von Flunder (2. Januar 2015 um 22:30)

  • Danke Addi, Zandy, Flunder....

    Das war grob gesagt das was ich erhofft hatte: das Recht im
    Hinterkopf, jedoch die Angel führt ein Mensch !!! Danke Junz..

    Ich habe soooooo unzählige Male gelesen, wie "gute" Hechte
    zurückgesetzt worden sind und die darauf folgenden Kommentare
    waren stets für die "Freilassung".
    Dann habe ich mir vorgestellt, bei mir beist ein 100cm-Fisch....
    Zum Einen liebe ich Flossen auf dem Teller, zum Anderen
    würde ich niemals dem Entstehen hunderter kleiner Mini-Fische
    entgegenwirken wollen.

    Soweit sogut, aber wie sollte sich ein "gedankenmachendes Weichei",
    wie ich es bin nun verhalten......???

  • Zitat

    Soweit sogut, aber wie sollte sich ein "gedankenmachendes Weichei",
    wie ich es bin nun verhalten......???

    Einfach nach dem gesunden Menschenverstand...

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Mensch Gesetze sind doch so egal:
    Du hast einen Angelschein und damit auch das Wissen. Setze jeden Fisch den du magst zurück, oder aber hau dir jeden (Richtlinien entsprechenden) Fisch in die Pfanne und laß
    es dir schmecken  :angler:  ~:-(  :cheers:

    • Offizieller Beitrag

    hm..

    .. genau, benutz das Bauchgefühl ;)

    .. "der Kochtopfangler" als solcher
    würde auch jeden Hecht zwischen 50-70cm vorziehen;
    denn auch hier gilt..
    "jung schmeckt besser" ;)

    .. der Karpfenangler hinsichtlich Kochtopf,
    der würde zu jedem Karpfen über 3Kg "bäh" sagen und
    WENN, dann würde er sie eh erst wieder im Sommer angeln & futtern,
    denn Karpfen schmecken nach der Winterruhe nach der "Grube",
    in der sie den Winter verbracht haben ..
    .. also nach abgestandener Wasserpfütze ;)

    .. eigentlich kann man dem Kochtopfangler nur empfehlen,
    sich an den Fisch-Verkäufern zu orientieren;
    d.h. da wird ein Karpfen sehr jung verkauft und
    bei Zander und Co. ist das ebenso ..

    .. je älter Fische werden, desto mehr hatte die Umwelt ihren Einfluß d'rauf ;)
    .. da kann es auch passieren, dass auch so manchem Waldtümpel mit
    Unmengen Laub- und Nadeleintrag einfach kein Fisch richtig schmecken will ..

    .. und mal ernsthaft, einen in Jahren 15+ Karpfen, der schon unzählige Winter
    in dem "Winter-gruben-wasser" verbracht hat; da ist der Modder schon "durch-ge-zogen" ;)
    .. ein 15+ Hecht, der mit zunehmendem Alter auch nur noch "alte" Fische frisst;
    nun, der sammelt in dieser Zeit auch einen gewissen "Geruch" an .. ..

    .. ja klar, mit Gewürzen, Räuchern, Marinaden, Zitrusfrüchte, Kräuterpasten, etc. lässt
    sich einiges kaschieren und geschmacklich weg-schummeln ..
    .. aber jeder kennt den Modder-Fisch; der trotz filetieren und "kaschieren" nicht schmecken wollte ;)
    .. "das Gewässer lag praktisch auf der Zunge ..", oder wie man es sonst noch so nennen könnte :)

    Einiges was Udo so sagte stimmt leider;
    aber das letzte Wort hat der "Verwerter" und
    bevor ich ein Lebenmittel weg-werfe,
    lass ich das "Huhn lieber wieder laufen und sammel später die Eier ein" ;)

    Wenn große Hechte vom Verein als "geschützt" deklariert werden,
    ( weil Bsp.w. ein übermäßiger Brassenbestand dezimiert werden soll)
    dann kann das Tierschutzgesetz gar nichts ..
    .. wenn das jew. B-Land sagt ab 45cm dürft ihr Zander mit nehmen und
    der Verein sagt, bei uns Zander erst ab 60cm für die Pfanne;
    dann kann das Tierschutzgesetz auch nichts ..

    Dahinter steckt nicht viel sinniges;
    laut der Bestimmung des B-Landes hat der Zander mind. einmal ablaichen können
    um seine Art zu erhalten;
    hingegen konnte der Zander aus dem Verein viell. 4-6 mal ablaichen ..

    Fakt ist; .. der Verein hat den Überlebenden mehr Chancen gegeben und größere Laichmengen produziert.
    Was davon nun wirklich "besser" oder sinnvoller ist ? -> keine Ahnung.
    ABER, wenn mehr Hühnchen zu Hennen werden dürfen ist pro gefangener Mahlzeit
    mehr "Fleisch" auf dem Teller..
    .. denn mal ehrlich, was ist an einem 45cm Zander d'ran ? ..
    .. das ist, als würde mal ein "Spanferkel" aus einem Frischling zaubern wollen :(
    .. also viel Beilagen anhäufen, damit man von irgend etwas satt wird ;)


    gruß rüdl

  • moin zusammen,
    wie schon richtig festgestellt wurde, läuft es bei solchen Fragen im Endefekt immer auf das Thema C&R hinaus. Ich denke, da wird mir niemand widersprechen, dass dies in Deutschland nun einmal verboten ist. Grundlage ist der § 17 Tierschutzgesetz, der nun einmal wie folgt lautet:

    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.
    ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder2.
    einem Wirbeltiera) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oderb) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.

    Man kann natürlich gelten lassen, Angeln ( unter waidgerechter Ausführung ) zur Gewinnung von Nahrung herkömmlicherweise als einen vernünftigen Grund zu rechtfertigen. Soweit ein solcher Rechtfertigungsgrund für die Leidenszufügung anzuerkennen ist, bezieht er sich schon aufgrund seiner
    Ableitung aus althergebrachten menschlichen Verhaltensmustern allenfalls auf das erstmalige Fangen eines Fisches für Nahrungszwecke und ist in dieser allgemeinen Bedeutung auch darauf beschränkt. Auch wenn alle Welt darüber diskutiert, ob Fische überhaupt ein Schmerzempfinden haben, ist das Fangen und Freilassen eines Tieres unterm Strich nicht richtig. Wir setzen den Fisch Stress aus und auch möglichen Verletzungen. Tun wir das zu unserem Angelspaß, ist das ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
    So kann das Wiedereinsetzen eines Fisches, der das gesetzlich vorgeschriebene Maß erreicht oder überschritten hat, auch nicht mit der Begründung, wenn er wieder eingesetzt würde, würde das die Art schützen bzw. vermehren, rechtfertigen, weil man diesen Fisch erneutem Leiden ( auch durch den erneuten Fang eines Anglers) aussetzt. Er könnte genausogut einem natürlichen Feind zum Opfer fallen nach dem er wieder eingesetzt wurde.
    Von daher ist das C&R-Verbot auch keine "Ableitung" aus dem Tierschutzgesetz, sondern ergibt sich aus dem im Gesetz geforderten vernünftigen Grund und dem Verbot des Zufügens von sich länger anhaltenden oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden.

    Zitat

     Mensch Gesetze sind doch so egal: Du hast einen Angelschein und damit auch
    das Wissen. Setze jeden Fisch den du magst zurück, oder aber hau dir
    jeden (Richtlinien entsprechenden) Fisch in die Pfanne und laß es dir schmecken.

    Wenn Gesetze egal sind, hast Du wohl irgendetwas beim Fischereilehrgang nicht richtig verstanden. Wie schade :D .

    Einmal editiert, zuletzt von Osmar (3. Januar 2015 um 13:57)

    • Offizieller Beitrag

    Moin Angelfreunde,

    Zitat

    Zitat Addi:
    Einfach nach dem gesunden Menschenverstand...

    ganz meine Meinung. Geh ich z. B. auf Zander und fange dabei einen
    massigen Brassen, setze ich den zurück, weil ich ihn nicht mag. Oder
    diese leidigen Grundeln, einfach grauslig. Setze ich auch wieder ein.
    Etwas anders sieht es bei Seefischen aus. Angele ich auf Dorsch und
    fange dabei gute Platten (ab einer gewissen Größe), nehme ich diese
    mit.
    Wie schon gesagt, man muss nicht jeden Fisch abknüppeln.

    Mit Petri Heil
    Flunder

  • Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.
    ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder2.
    einem Wirbeltiera) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oderb) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
    zufügt.

    Ich fange beim Spinnfischen einen Rapfen, den ich nicht verwerten kann bzw. möchte,
    weil dabei kulinarisch nichts Gescheites bei rauskommt.
    Der Fisch ist maßig und hat keine Schonzeit.
    Meiner Auffassung nach darf ich den Fisch nicht töten, weil kein vernünftiger Grund vorliegt!
    Das mal zu Punkt 1....

    Der Fang eines Fisches mit Haken hat für mich nichts mit Rohheit zu tun da rohheit wie folgt definiert wird:

    Zitat

    Rohheit
    •das Rohsein, Gefühllosigkeit; sein Vorgehen ist an rohheit kaum zu überbieten; die rohheit dieser Tat ist erschreckend
    • grobes Verhalten, grobe und gefühllose Handlung
    • kein Plural: Eigenschaft, grob und gewalttätig zu sein
    •rohe Handlung

    Es wäre Rohheit, wenn man sich daran erfreuen würde, dass der Fisch aus quälerischer Absicht heraus
    gefangen würde, also nur zu dem Zweck, dass man sich an der Qual ergötzen würde.
    Das mal zu Punkt a)....

    Zu Punkt b) wären wir bei der Diskussion über das Schmerzempfinden von Fischen, bei dem unser Schmerzempfinden
    quasi als Ausgangsparameter zugrunde legt.
    Das zweifle ich an, da ich schon den gleichen hecht innerhalb einer Stunde dreimal gefangen habe!
    Geschehen in Irland, der Hecht nahm also nach seiner Freilassung gleich wieder seine "Burg" ein
    und schnappte sich gleich wieder den 5er Aglia Mepps Longue in rauchgrau.
    Der Hecht hatte eine markante Narbe auf dem linken Kiemendeckel und war wohlgenährt.

    Ich nehme mir das Recht heraus, Fische, welche ich nicht verwerten kann oder will, wieder frei zu lassen.

    Gruß
    Norbert

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?

    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • Zitat

    Ich nehme mir das Recht heraus, Fische, welche ich nicht verwerten kann oder will, wieder frei zu lassen.

    ...und dies ist ein 'vernünftiger' Grund.

    wie ich schon erwähnte: Es kommt auf die Vorsatzhandlung an, die erfüllt sein muss, um gegen das C&R-Verbot zu verstoßen.
    Deshalb kann man auch aus dem §17 nicht einfach ableiten, das jeder gefangene, maßige Fisch abgeschlagen werden muss!

    Und es ist nunmal kein Vorsatz, wenn ich nicht gezielt auf einen Fisch angel, der nicht in meinen Topf soll.
    Ich mag mir garnicht vorstellen, wie es wäre, wenn ich jeden gefangenen, maßigen Fisch in die Mülltonne geworfen hätte!!!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hallo,
    war heute auch mal wieder Angeln, in so einem Fischfangteichgeschäft bei Bischofswerda. Ich wollte unbedingt einige Forellen fangen und auch einige Köder die ich noch nie benutzt hatte testen. Dabei sind dann alle gelandeten Forellen sehr schnell gestorben und warten jetzt gut gekühlt der weiteren Dinge.

    Siehe auch :Fangberichte