Neues vom Tiessenkai--17. 01. 2015

  • moin jürgen,

    kurze frage, habe wieder einen knoten in meinen gehirnwindugen,
    warum holst du den fisch nicht an die oberfläche und läßt stattdessen den kescher bis auf 5 meter herunter???

    Seit wann kommt der knochen zum hund ? :)

    der ist nur für die hafenangelei, aber nichts für fehmarn, oder?

    gruß mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

    • Offizieller Beitrag

    Moin Mattes,

    an dem Spundwandkescher ist eine ca. 5m lange Leine, womit der
    Kescher zur Wasseroberfläche herabgelassen wird.
    Nee, vom Ufer aus kann man ihn nicht gebrauchen. Wie gesagt,
    von Molen, Kais mit senkrechten Wänden. Oder vom Kutter mit
    hoher Bordwand ?? Ja, das ginge auch. Oder von den hohen
    Seebrücken.
    Für Fehmarn ist der nicht zu gebrauchen. Die meisten Fische
    stranden wir. Das ist nun mal so.

    Mit Petri Heil
    Jürgen

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Drummer 46,

    am Tiessenkai genügt der gültige Jahresfischereischein.
    Ab dem gelben Poller nach rechts sollte man nicht fischen.
    Das gibt Ärger mit dem Hafenmeister. Nach links um die
    Kurve rum bis zum Lotsenhaus kannst du angeln.
    Das Vorfach kann 5 Haken haben--auf Hering. Ansonsten
    angelt man mit einem Paternoster mit 2 Haken.

    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!


  • Hallo verehrter "Flunder",
    danke für die schnelle Antwort.
    Jetzt tut sich aber das nächste Problem auf: (nach vorausgegangenen E-Mails rund um's Heringsangeln in Flensburg-förde) Laut Anruf heute bei der Tourismus Agentur Flensburger Förde GmbH würde mich das Angeln an Schleswig-Holsteins Küsten zusätzlich zu meinem Fischereischein (in Niedersachsen ausgestellt) eine Gebühr kosten (man sprach was von 10,- €). Aber sind denn die Küsten auch verpachtet?
    Ich kenne das noch so, dass ich an der Küste frei angeln darf. Vor ca. 6 Jahren bei einer Pol.-Kontrolle am Fehmarnstrand gab es keine Beanstandung deswegen - aber der behördliche Hinweis, dass das Angeln an den Küsten von Meckl-Vorpom. gebührenpflichtig sei.
    Bei Gesprächen mit Angler-Kameraden zu diesem Thema erhitzten sich die Gemüter - sehr viel "Nichts-Genaues". Ich möchte ,wenn es ein muss, dieses Thema bei der Geschäftsleitung des SAV Hannover anbringen, um es bei der nächsten Vollversammlung behandelt zu wissen.
    Kennst Du das "Genaue"?
    Petri Heil - Reiner (drummer 46)

  • Moin

    Schau mal hier .http://www.schleswig-holstein.de/MELUR/DE/Servi…ereischein.html

    noch Fragen.Tja so wie Meck-Pom geht es in S-H auch los.

    Gruss von der Soeste Jochen. :angler:

    Bekannte Adresse Klausdorf 14.05. 21.05.2023. :laola:


    Wenn ihr auch die Klage gegen die Fischereiabgabe unterstützen wollt

    Siehe hier http://www.anglerdemo.de/ verwendungszweck Klage Fischereiabgabe

    Einmal editiert, zuletzt von Meefo46 (26. März 2015 um 16:25)

  • Hallo Männers,


    "Auch diese Urlauberfischereischeine erhält man bei den genannten
    Ausgabestellen,
    die dazu ein Merkblatt zum tierschutzgerechten Angeln
    ausgeben
    ."

    Dieses Merkblatt würde mich mal interessieren, mal sehen wie ich daran komme. ?(
    Dann brauchen wir in Fehmarn ja auch so einen Schein. Wie lange ist er gültig, habe dazu nichts gelesen.

    (3 x 28 Tage für Angler ohne Angelschein) aber für Angler mit "Schein" ???

    Irgendwann wird noch nach Kilopreis abgerechnet und jeder Angler muß eine geeichte Waage mit sich führen.
    Die gültige Eichplakette gibt es jährlich für 10 Euro beim zuständigen Fischereiamt. :-)) :piep:

    lg. mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • Moin .

    Der Schein gilt meines wissens für das Kalenderjahr der ausstellung.

    Du kannst ihn im Angelladen vor Ort bestellen oder hier...https://service.schleswig-holstein.de/verwaltungspor…scherei/?sid=19

    Sogar für 5 Jahre im voraus.

    Gruss von der Soeste Jochen. :angler:

    Bekannte Adresse Klausdorf 14.05. 21.05.2023. :laola:


    Wenn ihr auch die Klage gegen die Fischereiabgabe unterstützen wollt

    Siehe hier http://www.anglerdemo.de/ verwendungszweck Klage Fischereiabgabe

  • Für Fischereischeininhaber anderer Bundesländer wird eine Fischeischeinabgabe in Schleswig Holstein erforderlich.
    Diese beträgt für ein Kalenderjahr (also bis zum 31.12.) 10 Euro.

    Diese Abgabe kann man in einigen Angelläden und auch bei den Gemeinden erwerben.
    Es geht aber auch Online, dann allerdings nur per Kreditkarte.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Moin Moin,
    danke für Eure Erklärungen - jetzt endlich habe ich es auch verstanden

    Entschuldigung für meine Unwissenheit. Ich war lange Zeit nicht mehr zum Angeln an der Küste, wurde daher auch nicht angeltechnisch kontrolliert. Ein Kollege erzählte mir heute abend, dass die Freiheit für's Küstenangeln für die Niedersachsen-Fischereischeine vorbei sei.
    So wie hier auch schon geschrieben wurde, brauche ich in Schleswig-Holstein trotzdem meinen Fischereischein sowie eine Angelerlaubnis z.B. für die Küste (auch am Tiessenkai), den NOK ...usw.
    Und ich hatte schon geglaubt, eine Ungerechtigkeit aufgedeckt zu haben - trotzdem bin ich der Meinung, dass offensichtlich eine Menge Angler in Niedersachsen diese Vorgaben noch nicht kennen.
    Danke Euch nochmals und grüße aus Hannover mit
    viel Petri Heil
    Reiner (drummer46)

    Einmal editiert, zuletzt von drummer46 (26. März 2015 um 20:32) aus folgendem Grund: ich hatte diesen Beitrag ohne Überschrift abgeschickt

  • Moin Moin,
    danke für Eure Erklärungen - jetzt endlich habe ich es auch verstanden

    Entschuldigung für meine Unwissenheit. Ich war lange Zeit nicht mehr zum Angeln an der Küste, wurde daher auch nicht angeltechnisch kontrolliert. Ein Kollege erzählte mir heute abend, dass die Freiheit für's Küstenangeln für die Niedersachsen-Fischereischeine vorbei sei.
    So wie hier auch schon geschrieben wurde, brauche ich in Schleswig-Holstein trotzdem meinen Fischereischein sowie eine Angelerlaubnis z.B. für die Küste (auch am Tiessenkai), den NOK ...usw.
    Und ich hatte schon geglaubt, eine Ungerechtigkeit aufgedeckt zu haben - trotzdem bin ich der Meinung, dass offensichtlich eine Menge Angler in Niedersachsen diese Vorgaben noch nicht kennen.
    Danke Euch nochmals und grüße aus Hannover mit
    viel Petri Heil
    Reiner (drummer46)

  • Moin,

    den Fischereischein braucht man eigentlich nicht einmal in S-H....gibt ja auch diese "Touristenangelscheine" 10 Euro finde ich auch nicht viel...allerdings muss man auch sehen, das wieder einmal nur die Angler das zahlen...und die Fischer ihre Netze voll machen. Soll ja gerade bei Meerforellen schlimm sein mit diesen Stellnetzen habe ich gehört (?) Naja wie auch immer...

    LG

  • Moin Rockon

    Es zahlt ja jeder, auch die gewerblichen Fischer.
    Die Ostseeküste ist ein beliebter Teil Deutschlands für Angler aus dem gesamten Bundesgebiet. Vor 2012 konnte jeder dort angeln, der einen gültigen Fischereischein hatte, egal aus welchem Bundesland. Und das ohne zusätzliche Erlaubnis. Das gibt es -außer in Hamburg- nirgendwo.
    Der einzige Unterschied: Die Ostsee ist nicht an einen Verein verpachtet und somit 'freies' Gewässer. Dennoch wird viel für die Meerforelle getan und das wiederum im Binnenland, um die Laichplätze auszubauen.
    Die Einnahmen sollen u.a. hierfür zu einem Großteil verwendet werden. Eine Statistik liegt mir im Moment nicht vor.

    Natürlich holen die Gewerbetreibenden mehr Fisch raus. Aber es ist ihr Beruf und gratis dürfen die das auch nicht.
    Natürlich war auch ich zunächst etwas geknickt, als ich davon hörte. Aber inzwischen bin ich gern bereit, 10 Euro zu bezahlen.

    Mich nervt es eher, dass man wegen der Urlaubsgäste sogenannte 'Touristenscheine' ermöglicht. Dies ist ein Schlag gegen uns Angler, die eine Prüfung ablegen sollen. Touristen hingegen können ohne Ahnung zu haben Fische fangen, wenn sie mal eben 20 Euro hinblättern!!!

    Andererseits weiß ich nicht, wieviele dieser Tourisstenscheine ausgestellt werden. Sind es wirklich so viele Ahnungslose, die dort die Peitsche schwingen?
    Auch hier leigt mir keine Statistik vor. Aber es kann ja auch sein, dass ein Großteil dieser 'Touristen' durch solche Möglichkeit zum Angeln kommen und schießlich auch zu 'geprüften' Anglern werden...

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Moin,

    ok, danke für die Aufklärung. Das mit den Touristenscheinen sehe ich auch so. Das Thema Angeln ohne Schein wurde mal in einem anderen Forum besprochen, soll angeblich keine nennenswerte Auswirkungen (Fehlverhalten, Umgang mit FIschen etc) haben. Ich bin nicht sicher...

    LG