Frage zum Jugendfischereischein

  • Hi @ all

    Ich hätte mal eine Frage zum Jugendfischereischein!!

    Und zwar weiß ich nicht ob ich mit dem Jugendfischereischein berechtigt bin zu Blinkern oder angeln mit Gummifischen oder so etwas???

    Mein Bundesland ist München und der Schein vom Bayrischen-Fischerei-Verband!!!

    Ich weiß nur,dass ich mit diesem Schein mit einem Angler (der über 18 ist) der den staatlichen Fischereischein hat angeln darf...Dürften wir dann beide mit jeweils
    einer Rute blinkern???


    Ich bedanke mich für jede hilfreiche Antwort


    :angler: Petri Heil :angler:


    Marco93

  • In Bayern ist es mit dem Jugendfischereischein generell verboten, raubzufischen... falls jedoch z.B. ein Hecht auf Wurm beißt, darfst du ihn behalten (vorausgesetzt >50cm und außerhalb der Schonzeit ;))

    antown

  • Nein das darfst du erst mit dem "richtigen" Schein... allerdings musst du dann auch auf die Anmerkungen auf den Gewässerkarten achten... da steht dann z.B. dass man in bestimmten Bereichen - trotz Prüfung - nicht Raubfischen darf (meist sind das Altwässer)

    antown

  • Zitat

    Original von einssiebzig
    Ohne Angabe des Wohnort-Bundeslandes wird Dir niemand antworten können.

    Hat er doch--->Mein Bundesland ist München und der Schein vom Bayrischen-Fischerei-Verband!!!

    heeeeeeeee.......Max,biste eben erst ausse Gruft gestiegen :-)) :-)) :-))

  • Zitat

    Original von Flyfisher

    Hat er doch--->Mein Bundesland ist München und der Schein vom Bayrischen-Fischerei-Verband!!!

    heeeeeeeee.......Max,biste eben erst ausse Gruft gestiegen :-)) :-)) :-))

    Das stand vorher aber noch nicht da! Hat er wohl nachträglich hinzugefügt 8-)

    antown