Kleines Restaurant in Berlin sucht Angler die Lust haben uns ab und an mit frischem Fang zu versorgen.

  • Hallo Liebe Anglerfreunde

    Heute komme ich mit einer vielleicht etwas ungewöhnliche Frage zu euch aber ich hoffe das mir jemand helfen möchte.

    Wir sind ein Restaurant in Berlin und auf der Suche nach einem großen Anglerfreund der Lust hat uns mit frischem Fisch zu versorgen. Ganz zwanglos, das was geangelt wurde, ihr vielleicht privat nicht alleine verbrauchen könnt und alle Familienmitglieder und Freunde versorgt wurden, an uns verkaufen möchte.

    Warum jemanden der privat angelt fragen? Nun Ja - Mein Vater & Großvater sind selbst seit ich denken kann leidenschaftliche Angler mit eingenen Teichen ( leider viel zu weit weg...) . Was ich sicher weiß ist das sie immer äußerst nachhaltig, passioniert und vielwissend tollsten Fisch nach Hause gebracht haben. Genau was ich für unser Restaurant suche!

    Ich wünsche euch Allen ein tolles Angelwochenende und würde mich sehr freuen von dem einen oder anderen von euch zu hören!

    Nicole

    • Offizieller Beitrag

    Hallo nicole,

    alles was recht ist, aber Sportangler dürfen, nach den
    Fischereigesetzen, ihren Fang nicht gewerblich verwerten.

    So etwas geht garnicht und du solltest dafür nicht öffentlich
    werben. Sorry.

    Mit Petri Heil

    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

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    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!


    Einmal editiert, zuletzt von Flunder (7. Juni 2015 um 21:26)

  • Flunder hat vollkommen recht, das geht gar nicht :mahn:

    Abgesehen davon könnte ein Hobbyangler nicht die konstante Menge liefern, um irgendeine Fischart für geraume Zeit auf einer Speisekarte anzubieten.
    Glaub das ruhig, denn ich stehe selber lange genug beruflich am Herd.


    Es gibt sicherlich auch einige Teichbetreiber oder Fischer im Umkreis von Berlin, die neue Kunden gerne willkommen heißen.
    Und die können dir dann auch bestimmte Fischarten über längere Zeiträume liefern, ohne Schwankungen in Größe,Gewicht,Qualität und Quantität.
    Die kann dir nunmal kein Hobbyangler bieten und für ein Restaurant ist das oberstes Gebot = keine Schwankungen, ansonsten bleiben dir die Gäste zukünftig aus!

    Sofern in irgendeiner Form Gastronomieerfahrung verhanden ist (was ich arg bezweifle wenn ich das da oben so lese), sollte man eigentlich wissen, daß nicht jede Fischart die geangelt wurde auch küchentauglich ist oder gar sich auf Speisekarten gewerblich verkaufen lassen.

    Zuhause kann man sicherlich nahezu alles irgendwie verwursten, aber das ist nunmal nen himmelweiter Unterschied zu einem Restaurationsgewerbe!!

    Was ist der Unterschied zwischen Latein und Anglerlatein? Latein ist eine tote Sprache, im Anglerlatein wachsen die Fische aber noch.

  • Das Wichtigste wurde ja bereits geschrieben.
    Hinzu kommt, dass du dem Gast gegenüber verpflichtet bist, einwandfreie Ware zu liefern.
    Sollte sich dieser beschweren, kannst du dich an den Händler wenden, der dir die Ware verkauft hat.
    Der Angler kann dir diese Garantie nicht bieten, bzw. kann er nicht garantieren, dass der gefangene Fisch auch einwandfrei ist.

    Bereitet er den Fisch im privaten Bereich zu, ist er natürlich dafür verantwortlich.

    Im Bereich des Gewerbes -und da befinden wir uns ja- sieht das Problematisch aus.

    Hier wird sich kein Angler aus dem Fenster lehnen.
    Zudem kann man dir die Konzession entziehen, solltest du einen nicht einwandfreien Fisch anbieten.


    Dennoch viel Erfolg mit deinem Restaurant....

    Wir haben hier auch einige Rezepte....vielleicht hast du ja auch das eine oder andere Rezept für uns! ;)

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Hier meine Vorschläge 8o

    Matjestatar auf Schwarzbrottaler an kleinem Salatbouquet und Apfel-Schmandsoße

    Meeräschenfilet mit Kartoffelkruste auf Tomaten-Basilikumsud und Wurzelgemüse,

    an die Ruten fertig los.... :angler:

    lg. mattes

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • Moin moin,
    was die mengenmässig nachhaltige Belieferung angeht, gibt's nur einen Fisch der in Frage kommt.

    Die Grundel.................fritiert in Backteig..................in Mehl gewälzt und in Butter gebraten. ........allerdings bedarf die Zubereitung für mehrere Portionen einen guten Mitarbeiterstamm. :-))

    Wenn ich so meine fang quote des letzten Jahres anführe hätte es im lokal eine Portion Hecht gegeben.
    Die hätte man vieleicht wie bei ner Auktion anbieten können um wenigstens die kosten für die Salatbeilage raus zuhaben.

    Grüße vom Bully

    Der Abschied ist der traurigste Teil einer Freundschaft.

    Fehmarntreffen Mai 2020...... bin wieder nicht dabei!!! ;(

    Einmal editiert, zuletzt von Bulldog (7. Juni 2015 um 11:38)

  • Überlege mir gerade ob ich meinen "Namen" verkaufen sollte, wenn die Summe stimmt :thumbup:

    Täglich frischer Fisch: " Ihr Restaurant Fangnix"

    lg. mattes :cheers:

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • Moin moin,
    was die mengenmässig nachhaltige Belieferung angeht, gibt's nur einen Fisch der in Frage kommt.

    Die Grundel.................fritiert in Backteig..................in Mehl gewälzt und in Butter gebraten. ........allerdings bedarf die Zubereitung für mehrere Portionen einen guten

    Och mengenmäßig wüßte ich da auch noch was anderes, womit wir hier jede Dorfklitsche bis unters Dach beliefern könnten.
    Sind allerdings dann keine Fische, dafür bieten sie Knabberspaß dank der Beine. :-))

    PS: Gemeint sind Wollhandkrabben :P


    EDIT:

    Richtig Addi...zudem nicht nur gegenüber dem Gast sondern es besteht eine allgemeine Verpflichtung zur Einhaltung der Lebensmittelverordnung.
    Hinzukommt auch die Hygieneverordnung nach HACCP.
    Der Betreiber ist jederzeit und unaufgefordert verpflichtet gegenüber diversen Behörden dies auch nachzuweisen.
    zudem besteht auch eine Kennzeichnungspflicht von diversen Inhaltsstoffen.

    Würde mir nun irgendein Angler nen gefangenen Fisch verkaufen wollen, hätten wir erstmal ne ganze Laterne Pampflete auszufüllen, die der Angler garantiert sich aus den Haaren zieht (oder kennt irgendeiner von euch die genaue Nahrungszusammensetzung der gefangenen Fische aus Gewässer xy ?), die ich genauso zurechtbiege um damit mit einem Bein im Knast zu stehen, falls der Gast zum Gesundsamt stiefelt und die nunmal verpflichtet sind jeden Verdacht nachzugehen.

    Also ich möchte das ganz sicher nicht verantworten müssen, egal ob Schickimicki-Hotel oder Frittenbude an der Ecke.

    Was ist der Unterschied zwischen Latein und Anglerlatein? Latein ist eine tote Sprache, im Anglerlatein wachsen die Fische aber noch.

    Einmal editiert, zuletzt von Eelcatcher (7. Juni 2015 um 21:53)

    • Offizieller Beitrag

    moin..

    .. man man, nun "zerlegt" die Lady doch nicht gleich
    NUR weil sie vielleicht eine "unüberlegte" Frage gestellt hat.. ;)

    .. ich lese hier einiges, was SO nicht ganz richtig ist ;)

    Zitat

    alles was recht ist, aber Sportangler dürfen, nach den
    Fischereigesetzen, ihren Fang nicht gewerblich verwerten.


    .. das betrifft vor allem VEREIN-Satzungen, also Mitglieder aus Angelvereinen;
    nicht jedoch Gastangler die da angeln oder bei sogenannten offenen (öffentlichen) Gewässern ..

    Bsp. .. wenn ich mit dem Weserschein die Fische rauß-hole, dann kann ich damit machen was ich möchte !
    .. bin ich in einem Verein, der an derselben Weserstrecke einen Pachtvertrag hat, dann darf ich den Fisch verschenken, jedoch NICHT verkaufen..

    .. Jürgen.. immer vorsichtig mit solchen "hau-rauß-" Behauptungen sein ;)


    @Udo..

    Zitat

    hinzu kommt, dass du dem Gast gegenüber verpflichtet bist, einwandfreie Ware zu liefern.
    Sollte sich dieser beschweren, kannst du dich an den Händler wenden, der dir die Ware verkauft hat.
    Der Angler kann dir diese Garantie nicht bieten, bzw. kann er nicht garantieren, dass der gefangene Fisch auch einwandfrei ist.

    .. das ist quatsch ;)
    .. ob der im register eingetragene Fisch-nach-steller dir denFisch aus (zBsp.) der Weser liefert oder der privatmann ist völlig Latte;
    .. der Koch sollte am Fisch selbst erkennen ob er als Lebensmittel genießbar ist oder nicht..
    .. sofern die Herkunft stimmt (zBsp. Weser zwischen Absschnitt x und y ) und dort keine Fisch-entnahme-verbote auferlegt wurden
    (Bsp. wie bei Norbert das Aal-verzehr-(fang)-verbot )
    kann dem Wirt/Koch gar nichts passieren ;)

    .. der Koch kann ein Stück Fleisch 4 Monate in der Truhe lassen und muss VOR
    der Zubereitung überprüfen ob es noch genießbar ist..
    .. d.h. egal welche Ware er an den Gast weiter-gibt; sie muss nach dem Lebensmittelvorschriften einfach in Ordnung sein ;)
    .. und da juckt den "Prüfer" auch nicht, ob der Fisch vom Angler oder vom Kutter/Fischer kommt;
    die Prüfung von Kiemen und sonstigen optischen/nasalen Möglichkeiten reicht hier aus ;)


    .. der Berufsfischer sieht "IN den Fisch" auch nicht rein (Laborwerte/Quecksilbergehalt/etc.)
    und ist auch dazu nicht verpflichtet ;)
    .. solange die Herkunft stimmt und "in dieser Herkunft" KEINE Fangverbote (Verzehrverbote) ausgesprochen wurden
    ist der Fisch derselbe und die Qualität ok ( siehe optische/nasale Prüfung)..

    .. was der Koch auf den Tisch packt muss er selbst verantworten ;)
    .. ist die Ware beim Verkauf (das kann kurz oder lange her sein) an den Koch un-be-anstandet gekauft worden
    ist für alles weitere der Koch verantwortlich ;)


    .. vielleicht meldet sich ja noch ein "freier Angler bei euch nicole;
    auf jedenfall viel Erfolg mit der Idee :)


    gruß rüdl

  • rüdl

    Wer hier 'Quatsch' erzählt, lasse ich jetzt einfach mal offen. Vielleicht habe ich mich ja auch nicht richtig ausgedrückt.
    Aber lassen wir mal anderen ihre Meinung dazu kundtun.....


    Nur mal so nebenbei...

    Aus der BVO (Bezierksfischereiverband Ostfriesland

    10. Verschiedenes:
    Bei Einrichtung von Angelplätzen sind Uferbefestigung und Bepflanzung zu schonen. Die Angelplätze sind stets sauber zu halten. Der Verkauf von Fischen ist nicht erlaubt.

    --------------------

    aus der Gewässerordnung des Landesverbandes Brandenburg

    4.5.4. Verkaufl
    Der Verkauf von geangelten Fischen, Köderfischen und Krebsen ist verboten.

    --------------------

    Davon mal ab: Wir bereiben ein Hobby und kein Gewerbe. Und das ist es, wenn wir gefangene Fische verkaufen.
    Natürlich kann ich meinen Fang meinen Nachbarn geben und wenn er mir dafür ebenfalls was gibt (meinetwegen auch einen bunten Schein), dann wird es sicher niemenden interessieren.
    Wenn ich nun aber losziehe und Fische fange, mit dem Ziel, diese zu vermarkten, dann ist das ein Gewerbe. Und dafür benötigt man einen Gewerbeschein.
    Von der Dokumentationspflicht vom Fangort, Fangdatum, Transportweg, Kühlung pp mal abgesehen.

    Ach ja: Wenn du ein Restaurant hast und da kommen dann wildfremde Angler, die dir Fische zum Kauf anbieten, kannst du sie gern annehmen und gewinnbringend servieren.

    Sollte mal der Hygieneprüfer in deinem Kühlhaus stehen, der den Herkunftsnachweis deiner FIsche verlangt, kannst du ihn gern sagen, dass er sich an das Mitglied des Forum XY wenden soll.
    Er wird sich sicher freuen!

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    Einmal editiert, zuletzt von Addi (7. Juni 2015 um 23:15)

    • Offizieller Beitrag

    moin..

    hehe.. ne is klar.. ;)

    Zitat

    Sollte mal der Hygieneprüfer in deinem Kühlhaus stehen, der den Herkunftsnachweis deiner FIsche verlangt,
    kannst du ihn gern sagen, dass er sich an das Mitglied des Forum XY wenden soll.

    .. übrigens ist das dem "hygieneprüfer" völlig Latte woher der Fisch ist,
    solange der für ihn sichtbare Fisch der Handelsqualität entspricht .. ;)

    .. der Koch ist NICHT verpflichtet seine Waren ausschließlich über den Handel zu beziehen;
    der kann sich die Kräuter aus dem einen/eigenen Garten und
    den Fisch beim Nachbarn aus dem "Goldfischteich" holen ;)


    .. der Koch kann seine Karotten oder den Sellerie auch aus einem
    Kleingarten holen/ankaufen..
    .. er ist letztendlich für sein serviertes Lebensmittel verantwortlich und
    nicht die Katze, die da vielleicht mal daneben gesch***** hat ;)

    .. einen "Strick" kann dem Verkäufer höchstens das Finanzamt machen;
    denn liegt der Erlös/Gewinn über einem bestimmten Betrag/Monat dann
    heisst es (Neben-)Gewerbe anmelden ;)

    .. kauft der Koch vom Jäger ein Wild, so übernimmt der Jäger auch keine Haftung
    bezüglich Inhaltsstoffe/Gesundheit im Wildfleisch; .. -> Koch-sache..
    .. der Jäger muss jedoch den Verkaufserlös fürs Finanzamt notieren und
    darf nicht 15 Rehe/Jahr wegballern und davon nur 3 als "Verkauft für" deklarieren ;)

    .. das heisst für den Koch; ist der Fisch aus dem Hinterhof oder vom Angler,
    dann hat man den "mißtraurischen" Typen vom Finanzamt am Hals,
    der möchte wissen "Einkauf->Verkauf->Erlös->abgeführte Steuer" ..

    .. hat er dafür Quittungen/Belege,
    auf denen nicht jedesmal " Zander 4,xx kg .. Datum yxyx .. Unterschrift Willy xcxc" steht
    sondern verschiedene Namen, dann ist alles prima ;)
    .. steht jedoch dauernd Willy xcxc drauf, dann kriegt Willy
    bald Besuch/Papier vom Onkel auf dem Finanzamt ;)

    Die Qualität des Fisches kann der Hygiene-Typ gar nicht negativ beurteilen;
    würde er einen frisch gefangenen Fisch (Prüfung.. Kiemen/Augen) als "schlecht" bezeichnen;
    nur weil dieser vom Angler und nicht vom Fischhändler stammt;
    dann müsste die Behörde das Gewässer <welches beide "Gruppen" befischen> schließen ;)
    .. denn der Fisch den die Beiden fangen ist "derselbe"..
    der Angler bringt den Fisch mit dem "eingeschlagenen" Schädel und der Fischer bringt ihn am Kopp unversehrt vorbei .. ;)

    .. der Unterschied ist dabei nur.. der eine ist beim Finanzamt schon bekannt (unter Kontrolle) und
    "den Angler" würden sie gerne zum Steuern zahlen (gewerblich) "einfangen" ;)


    Gruß rüdl