Wem gehört der Fisch?

  • Gestern einen alten Kumpel nach langer Zeit auf ein paar Bier getroffen und da ist uns folgende Geschichte aus unserer Jugend eingefallen:

    So mit 12 sind wir manchmal mit unseren Stippangeln am Dorfbach fischen gewesen und haben sogar die ein oder andere mittelgroße Forelle rausgezogen. Eines Tages musste ich zum pinkeln in die Büsche und befestigte die Angel ordentlich am Ufer, sodass sie, wenn ein Fisch anbeißt, nicht ins Wasser gezogen werden kann. Als ich nach 1-2 Minuten wieder zurück bin steht da mein Kumpel mit meiner Angel und zieht natürlich die (in unseren Augen) absolute Monsterforelle raus. Vor lauter Gier, wer den Fang denn nun mit nach Hause nehmen darf, kam es zum Streit:

    Sein Argument: Wenn ich mir ein Gewehr ausleihe und damit etwas schieße ist das meine Beute.
    Mein Argument: Wenn ich eine Falle aufstelle gehört das Gefangene mir, egal wer zuerst da ist.

    Heute würde man sich wegen so einem Quatsch natürlich nicht mehr streiten, sondern sich gemeinsam über den Fang freuen. Dennoch haben wir uns Gestern gefragt ob es da unter Anglern ein Regel/Abmachung gibt. Bei Google kann ich dazu nichts finden weswegen ich mich hier direkt an euch Experten wende. Vom Bauchgefühl würde ich heute sagen es ist sein Fang. Gibts da eine klare Regel? Danke

    PS:Wir wurden übrigens ein paar Wochen später von einem Angler aus dem Dorf erwischt. Es gab zurecht einen ordentlichen Anschiss und wir waren seither nie wieder schwarzangeln.  :mahn:

  • Moin,

    ich kenne solche Streitereien zwar nicht, aber trotzdem irgendwie ne interessante Frage. :huh:

    Meine Meinung:

    Wer mit der Angel angelt, also den Köder aufzieht und diesen an seinem Platz den Fischen anbietet, der sollte auch den Fisch bekommen.

    Begründung: Beißt der Fisch, hat der Angler soweit alles richtig gemacht, weil er den richtigen Köder am richtigen Platz abgelegt hat.
    Der anschliessende Drill ist, in Folge für die Eigentumserhebung, geringer zu bewerten.

    Anderes Beispiel KFZ-Haftpflicht, Angelrute=Auto / Fisch =Schaden.
    Parkt ein Freund mein Auto, ditscht dabei ein anderes Auto an und beschädigt dieses, gehört, lt. KFZ-Haftpflichtversicherung, der Schaden in Form einer Beitragserhöhung allein mir und ich darf ihn behalten, obwohl ich nicht gefahren bin. :D

    Also der Fisch ist Dein, aber verleih danach nicht dein Auto. :-))

    Grüße vom Bully

    Der Abschied ist der traurigste Teil einer Freundschaft.

    Fehmarntreffen Mai 2020...... bin wieder nicht dabei!!! ;(

    2 Mal editiert, zuletzt von Bulldog (25. Mai 2016 um 13:55)

  • Hallo,

    ich denke mal das die Antwort recht einfach ist. ;)

    Wessen die Angel an der der Fisch hängt, dem gehört dieser auch.
    Wer die Angel "bedient" ist dabei Forelle.... ach neeeee Wurscht :D .

    Wir hatten beim angeln in den letzten 4 Wochen gleich zwei ähnliche Fälle.

    FOPU, Angler hakt eine Schnur an der eine Forelle hängt. Sie war ein paar Minuten vorher von einem
    Angler nebenan abgerissen.
    Die waren so kollegial das der "Fänger" nicht nur das Takel zurückgegeben hat sondern ihm auch die
    Forelle gelassen.

    Wir beim "brandeln". Pullern gegengen und in der Zwischenzeit hat es gebissen beim Nachbarn.
    Da ist es selbstverständlich das wir geholfen haben und den Fisch gelandet. Und natürlich ist es sein
    Fisch. Und nicht unser weil wir ihn rausgezogen haben.

    Eigentlich könnte es zu so einer Frage garnicht kommen, weil.......

    Der Angler zu jeder Zeit seine Angeln zu beaufsichtigen hat. Und ist er dazu, aus welchen Gründen auch immer,
    nicht in der Lage, so muss er die Angeln aus dem Wasser nehmen! 8);)

    Gruß Olaf

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich könnte es zu so einer Frage garnicht kommen, weil.......

    Der Angler zu jeder Zeit seine Angeln zu beaufsichtigen hat. Und ist er dazu, aus welchen Gründen auch immer,
    nicht in der Lage, so muss er die Angeln aus dem Wasser nehmen!

    Den Gedanken hatte ich auch direkt beim Lesen des Erstbeitrags hier :)

    Zum Fall: wenn der Anbiss an der von dir abgelegten Rute erfolgte, hat dein Kollege ja keinerlei Beitrag zum Fangerfolg geleistet. Der Biss kam ausschließlich aufgrund der von dir gewählten Position und Ausrüstung zustande. Dann sähe ich den Kollegen nur als stellvertretenden Driller - den es offiziell nicht geben dürfte, siehe oben. Warst du jedoch im Busch und er nahm die Rute in die Hand, bevor der Fisch anbiss, so hat der Fisch durch sein Zutun angebissen. Dann kann man durchaus diskutieren, was zum Fang geführt hat - dein Material oder seine Aktivität.

    Viele Grüße,

    Stefan

  • Moin,

    genau genommen gehörte der Fisch euch beiden nicht ;) Allein auf das Beispiel bezogen würde ich sagen, das der Fisch euch beiden gehört...du hast den Köder an den Haken gemacht und diesen im Wasser platziert, was zum Biss führte. Dein Kumpel hat den Fisch gedrillt. Die Frage ist ja, wäre der Fisch noch dran gewesen, wenn er nichts getan hätte.

    LG

    • Offizieller Beitrag

    moin..

    .. nette Geschichte ;)

    Deine Rute .. dein Fisch!


    ... aber ..

    1.) .. von einer fremden Angel hat man die Finger zu lassen !

    2.) .. kurz in die Büsche um zu Pinkeln kann man keinem Verwehren;
    dennoch bleibt es dem Pinkler seine "Rute" ..

    3.) .. es steht nirgends geschrieben, daß man sofort den Biss parieren muß,
    d.h. wann der Angler seine Rute anhebt und zum Drill bereit ist, daß ist seine Sache ..


    Prinzipiell fasst man andere Leute Eigentum nur an, wenn der Eigentümer es möchte.
    Dabei spielt der Fisch am Haken überhaupt keine Rolle. Wenn jemand die Angelmethode
    seines Kollegen nicht passt, dann kann er sich entsprechend beschweren; aber die Rute
    in die Finger nehmen -NO- !

    Dasselbe gilt auch für die anderen Utensilien
    die am Angelplatz rumstehen.
    Bsp.:
    .. die "Kescher-gucker"; eine nervtötende Kollegenart,
    die ohne zu Fragen, den Setzkescher einholt und nachguckt.
    .. der "Kescherhelfer"; im Wettkampf ein No-Go und gleichzeitig das AUS für die Wertung;
    bevor man sich den U-Kescher des Kollegen schnappt (um zu helfen) , sollte man FRAGEN ! ..
    .. der "Futter-riech-und-schmecker"; ein Kollegentyp, der ungefragt seine Dreckpfoten
    in das Futter schwingt und beim ausspionieren nocht nicht mal rot wird ..
    .. dergl. .. etc. .. ..

    Man hat sich an die (in den meisten Satzungen steht's) Abstände zum nächsten Angelkollegen zu halten!
    Keiner sollte ungefragt das "Geschirr" eines Kollegen anpacken oder durchwühlen!
    Das Gewässer mag Allgemein-/Vereins-gut sein; aber die Angel ist Eigentum des jew. Anglers.

    Selbst ein Kontrolleur, wird bei einem Problem, den Angler erstmal bitten, daß er seinen Angelkram bitte jetzt einpackt.
    Fremdes "Geschirr" anfassen kann im Normalfall "Fratzengeballer" oder Schadenersatz nach sich ziehen.

    Gruß rüdl

  • Wow, danke für die ausführlichen Antworten! Macht auch alles sehr viel Sinn wenn man es mal so aufgelistet sieht. Hehe, vielleicht sollte ich doch nochmal den Angelschein machen endlich... :)

  • Unter guten Freunden stellt sich die Frage nicht.
    Wenn ich mit meinem Freund angeln war, beaufsichtigte jeder die Ruten des anderen, wenn dieser mal austreten war. Und wenn Fisch anbiss, dann gehörte er dem, dessen Rute erfolgreich war.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

    • Offizieller Beitrag

    moin..

    hm.. also in DEM FALL ..

    Zitat

    Wow, danke für die ausführlichen Antworten!
    Macht auch alles sehr viel
    Sinn wenn man es mal so aufgelistet sieht.
    Hehe, vielleicht sollte ich
    doch
    nochmal den Angelschein machen endlich... :)

    .. in dem Fall (Schwarzangler) gehört(e) der Fisch dem Besitzer des Gewässers !

    Euch hingegen hätte eine "zwischen die Löffel" .. "ge-hört";
    nur damit ihr auch etwas "besitzen" könnt,
    was ihr dann ganz und gar euer EIGEN nennen dürft :D

    Vielleicht noch eine nette Anzeige wegen Wilderei für Mama & Papa und
    einen Eintrag bei der Polizei betreff "Jugendsünden" :D
    "Schlechte Karten" bei Mama & Papa sind ja oft wirksamer (nach-haltiger)
    als so ein "du-du-du :mahn: " beim erwischt werden in fremden Jagdgebieten ;)

    .. nun ja, habt ihr Glück gehabt,
    ist wohl verjährt ;)

    Gruß rüdl