Moin .
Da ist mal der richtige ausgezeichnet worden.
http://anglerverband-sh.de/index.php/lars…MGRWIbq7vVr2LBk
Gratuliere Lars du hast es Verdient.
Moin .
Da ist mal der richtige ausgezeichnet worden.
http://anglerverband-sh.de/index.php/lars…MGRWIbq7vVr2LBk
Gratuliere Lars du hast es Verdient.
Hallo,
das ist gut, dass Lars für seinen unermüdlichen Einsatz
für uns Angler u. a. ausgezeichnet wurde.
Er hat es sich verdient.
Mit Petri Heil
Flunder
Jep Lars hat es mehr wie verdient
Moin .
Lars Wernicke hat mir erlaubt dies hier Einzustellen.
„Vorschlag für Fischereimanagementmaßnahmen nach Natura 2000 in geschützten Meeresgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee“- so lautet die Überschrift eines Schreibens vom BMUB, welches wir mit großem Interesse gelesen haben. Wir haben mit der Veröffentlichung bewusst gewartet, da wir den Inhalt eigentlich nicht glauben konnten und wollten!
Zur Erinnerung- wir Angler wurden in Teilen des Naturschutzgebietes Fehmarnbelt ausgeschlossen. Wir dürfen dort weder mit einem Gummifisch noch mit einer Posenangel an der Wasseroberfläche angeln, da wir Angler nach Auffassung des BUMB mit unserer Fischerei den Erhaltungszustand des Schutzgebietes gefährden und man uns eine erhebliche Störwirkung unterstellt. Dieses konnte uns Anglern bis heute nicht nachgewiesen werden und aus diesem Grund haben wir die Klage eingereicht.
Wie sieht das BMUB und BfN denn die Störwirkung der Fischerei? Nicht nur Greenpeace hält Angeln für die nachhaltigste Methode der Fischerei, sondern auch viele andere Umweltverbände. Nur das BMUB und das BfN sehen und Angler als die größte Gefahr, was in dem jetzigen Vorschlag einmal mehr deutlich wird.
[Blockierte Grafik: https://www.fehmarn-angler.fish/index.php?attachment/60881-fehmarnbelt-natura2000-fischerei-2019-jpg/&thumbnail=1]
Der gemeinsame Vorschlag des BMUB und BMEL für das Fischerei-Management in geschützten Meeresflächen der deutschen AWZ zu den Fischereiaktivitäten Deutschlands und der betroffenen EU-Mitgliedstaaten in diesen Gebieten sieht lediglich ein Verbot der Schleppnetzfischerei vor (Ausschluss von beweglichen Fanggeräten mit Bodenkontakt)!
Somit bleibt die Fischerei mit zum Beispiel Stellnetzen erlaubt. Wir erinnern uns an die Argumentation des BMUB, NABU und Co zum Angelverbot. Dort hieß es u.a., dass mit dem Angelverbot Schweinswale und Seehunde geschützt werden sollen. Wir kennen weder einen Angler der einen Schweinswal noch einen Seehund vor Fehmarn gefangen hat, jedoch wissenschaftliche Untersuchungen zur Gefahr von Stellnetzen für diese Tiere.
Wir möchten mit diesem Artikel nicht die Fischerei angreifen, sondern lediglich unser Unverständnis gegenüber der Bundesregierung zum Ausdruck bringen. Hier werden Angler und der Angeltourismus gezielt ausgesperrt und ein wichtiger Wirtschaftszweig zerstört, Existenzen von Familien und Traditionsbetriebe vernichtet!
Nein, es geht hier nicht um Naturschutz, sondern um einen Verteilungskampf der Fischereiressourcen. Mit diesen Vorschlägen wird die Akzeptanz von Naturschutzmaßnahmen einmal mehr nachhaltig gefährdet.
Selbstverständlich liegen die vollständigen Unterlagen zu diesem Vorgang bereits unserem Juristen vor und werden unsere Argumentation vor Gericht stärken.
Übrigens schreibt die Bundesregierung, dass man mit diesen Vorschlägen den Verpflichtungen nach Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik nachkommen wird. Danach legt der „initiierende“ Mitgliedstaat mit den betroffenen Mitgliedstaaten mit fischereilichemBewirtschaftungsinteresse zur Erfüllung naturschutzrechtlicher Unionsvorschriften (Natura 2000-Richtlinien, Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) nach Durchführung eines „regionalen“ Konsultationsverfahrens (BaltFish-Gruppe) der Europäischen Kommission eine Gemeinsame Stellungnahme zwecks Erarbeitung einer Delegierten EU-Rechtsverordnung vor.
Wie war das noch? Beim Angelverbot beruft man sich also auf die EU Vorgaben und möchte ein Vertragsverletzungsverfahren verhindern, aber mit diesen Vorschlägen erfüllt man die Unionsvorschriften zu den Natura2000- Richtlinien?
Müssen wir noch mehr Beweise für die Ideologie und die Willkür des BMUB und die anglerfeindliche Politik der Bundesregierung bringen?
Es zeigt die Bedeutung unserer Klage und wir möchten an dieser Stelle dran erinnern, dass wir weiterhin auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind- also, bitte unterstützt unsere Arbeit weiterhin mit Spenden.
Und bitte teilen und Eure Angelkollegen über diesen unglaublichen Vorgang informieren.
Vielen Dank- gemeinsam gegen Angelverbote in der Ostsee!
Danke Lars .
Moin .
Ich hab da noch einen von Lars Danke .
Im Mittelalter lag mitten in Deutschland eine Stadt, die Schilda hieß. Ihre Bewohner nannte man deshalb die Schildbürger. Das waren seltsame Leute…
Ist das heutige Berlin etwa Schilda?
Viele Angler verstehen leider immer noch nicht, warum wir uns mit einer Klage gegen die Verbotszone für Freizeitfischerei in Teilen des Fehmarnbelts wehren. Schließlich wird mit dem Angelverbot doch die Natur geschützt. Es gibt jedoch bis heute keinen haltbaren wissenschaftlichen Nachweis für das Angelverbot- und genau das wird jetzt durch das BMUB bestätigt!
Auch die Fischerei soll Einschränkungen auferlegt bekommen
Die Politik hat uns ja immer wieder versichert, dass selbstverständlich auch die erwerbsmäßige Fischerei aus diesem Gebiet ausgeschlossen wird. Ja, und jetzt wird es tatsächlich ernst, zumindest ein wenig.
Der Entwurf zu Beschränkungen der Fischerei
Der deutsche Entwurf einer gemeinsamen Empfehlung des BMUB und BMEL für den Schutz der Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ in der Ostsee sieht vor, dass Fischereien mit „beweglichen Bodenkontaktgeräten“ aus Teilen der Natura 2000-Gebiete ausgeschlossen werden.
Das hört sich tatsächlich im ersten Stepp nach einem Schutz der Natura-2000 Gebiete an. Schließlich wurden ja auch Freizeitfischer mit ihrer Angelrute aus Teilen des Fehmarnbelts zum Schutz der Natur ausgeschlossen.
Große Gefahr von Freizeitfischern?
Das BMUB sieht ja auch heute noch von der Freizeitfischerei eine große Gefahr für den Fehmarnbelt ausgehen, denn ansonsten hätte ja die verantwortliche Ministerin Svenja Schulze die Verordnung entsprechend ändern können.
Zum Verständnis haben wir die Verbotszone der Freizeitfischerei auf der beigefügten Karte rot dargestellt und Ihr könnt erkennen, dass diese mittig in der geplanten Verbotszone der Fischerei für bewegliche Bodenkontaktgeräte liegt.
[Blockierte Grafik: https://www.fehmarn-angler.fish/index.php?attachment/60910-fehmarnbelt-angelverbot-fischereiverbot-jpg/&thumbnail=1]
Beschäftigen wir uns noch einmal intensiver mit der Empfehlung des BMUB (SPD geführt) und BMEL (CDU geführt). Die Maßnahme zielt gemäß der Empfehlung darauf ab, einen wirksamen Schutz der Lebensraumtypen Riffe und Sandbänke und ihrer benthischen Gemeinschaften im Natura 2000-Gebiet „Fehmarn Belt“ gegen bewegliche, mit dem Boden in Kontakt stehende Fanggeräte zu gewährleisten. Zur Erinnerung- aus dem gleichen Grund hat man ja uns Freizeitfischern das Angeln verboten.
„Wer angelt“ ist für das BMUB entscheidend bei den Schutzmaßnahmen
Interessant ist dann die Unterscheidung zwischen Angeln durch Angler und Angeln durch Fischer. Das BMUB sieht nämlich von Anglern, die Angeln eine Gefahr für die Riffe und Sandbänke, für Fischer die Angeln hingegen nicht.
Könnt Ihr uns noch folgen?
Das BMUB hat das Angeln durch Angler ja explizit verboten, hingegen das Angeln für die Fischerei vom Verbot ausgenommen. Ja, die Fischer dürfen sogar Schleppangeln. Oder mit einer Ringwade fischen (dort wird ein Anker eingesetzt). Grundberührende Gummifische oder Pilker mit 50 Gramm sind also eine Gefahr für Riffe und Sandbänke, Anker von 10 Kg und mehr hingegen nicht.
Wir haben Euch die zukünftig erlaubten Angelmethoden für die erwerbsmäßige Fischerei auch einmal dieser Meldung beigefügt.
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Verstehen können wir das alles nicht mehr, aber wir haben selbstverständlich in den zuständigen Ministerien einmal nachgefragt.
Bitte teilt wie gewohnt diesen Beitrag, damit wir möglichst viele Menschen über diesen politischen Wahnsinn aufklären können.
Herzliche Grüße von der Küste und ein sonniges Wochenende!
Moin .
Im Post 160 hatte ich ja den Widerspruch gegen die Fischereiabgabe von Anglerdemo bzw Lars Wernicke eingestellt.
Da die Einsprüche abgewiesen wurden ist nun Klage eingereicht worden.
Hier die Klagebegründung
https://www.netzwerk-angeln.de/images/inhalt/…hereiabgabe.pdf
Der Hintergrund der Fischerei abgabe kann hier nachgelesen werden
https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/3…r-der-lupe.html
Es geht nicht um die Fischereiabgabe an sich sondern um den Zweck und die Verteilung.
Für alle die sich nicht anderweitig informieren wollen (können)