Gewässerordnung der Pachtgemeinschaft Kurpfalz e.V. für den Rhein und Neckar

  • Hallo zusammen,

    Ich habe mir gestern die 2019 Angelkarte der Pachtgemeinschaft Kurpfalz e.V. für den Rhein und Neckar (Raum Heidelberg - Mannheim) gekauft. In diesem Bereich gab es einen Pächterwechsel, was eine Frage für mich aufwirft. Vielleicht ist es ja eine Blöde Frage aber ich hätte hierbei gerne Eure Unterstützung.

    Eine Neuerung ist:

    "Lt. der Gewässerordnung der PGK ist der Einsatz von Farbigen Maden, Pinkies und gefärbtem Futter verboten."

    Farbige Maden und Pinkies sind klar, aber was fällt den alles (im rechtlichen Sinn) unter den Begriff gefärbtes Futter?

    --> Farbige Pop Ups ?

    --> Farbige Boilies?

    --> Rote, Gelbe, etc. Futterpartikel?

    --> u.s.w.


    =O:/


    Würde mich über Rückmeldnungen sehr freuen......

  • Moin,

    "Lt. der Gewässerordnung der PGK ist der Einsatz von Farbigen Maden, Pinkies und gefärbtem Futter verboten."


    Farbige Maden und Pinkies sind klar, aber was fällt den alles (im rechtlichen Sinn) unter den Begriff gefärbtes Futter?

    Wirklich wissen tu ich es auch nicht, aber ich meinen, dass die Farbe entsprechend der Ursprungsfarbe klar als "nicht gefärbt" durchgeht.

    Paniermehl ist zum Beispiel Hell, wenn es Grün ist, wirst Du es schwer als "nicht gefärbt" einem Fischereiaufseher verkaufen können.

    Es sei denn auf dem zweiten Blick und näherem Hinsehen entpuppt sich die grüne Farbe als Spinatpartikel zwischen den Brötchenkrümeln.

    Wenn du braunes Futter haben möchtest und dafür Erde unter das Paniermehl gemengt hast, dürfte das meiner Meinung nach auch OK sein.

    Maiskörner und erdigbraunes Anfutter ist meiner Meinung auch nicht als gefärbt zu bewerten.

    Obwohl es in beiden Fällen ja dann auch im Gesamteindruck mehr oder weniger gefärbt ist, sobald ich eine weitere Zutat einbringe. ?-(?-(?-(

    Vielleicht ist es ja eine Blöde Frage...........................

    Nöö, ist es nicht. Ich kann Dir die Frage schon mal nicht beantworten :rolleyes: .

    Grüße vom Bully

    Der Abschied ist der traurigste Teil einer Freundschaft.

    Fehmarntreffen Mai 2020...... bin wieder nicht dabei!!! ;(

  • Hallo,

    aus eigener Erfahrung weis ich das manche Pächter oder Eigentümer das Anfüttern verbieten, und kein

    künstlich hergestelltes Futter für die Benutzung beim Angeln zulassen.

    Das ganze "bunte Zeug" aus den Gläsern etc..

    Einer stellt den Teig sogar selbst her und nur der darf in seinem Gewässer verwendet werden. Muß man natürlich

    kaufen.:)

    Ich würde dir empfehlen direkt dort bei der Pachtgemeinschaft nachzufragen.

    Dann bist Du auf der sicheren Seite.

    Gruß Olaf

  • Moin Steffen,

    das ist keine dumme Frage, aber eine Antwort kann ich dir auch nicht geben. Bei uns ist das ganz klar geregelt.

    Es gibt sogar verschiedene Regelungen je nach Gewässerabschnitt. Ich würde den Tipp von Olaf aufgreifen...

    frage direkt beim Verpächter nach, dann bist du auf der sicheren Seite.:thumbup:

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für Eure Rückmeldungen. Heute im Büro habe ich noch zwei Anglerkollegen gefragt, die wußten auch keine Antwort.

    Ich werde den Rat von Olaf folgen und direkt beim Pächter anfragen wie es gemeint ist.

    Das Ergebnis hier einstellen so das mehrere davon profitieren können.

    Danke Euch und einen schönen Abend noch

  • Moin Steffen,

    da bin ich ja mal gespannt was du uns mitteilst.:thumbup:

    Deutschland ist das Land der Regeln und Verordnungen, also, warum sollte es bei unserem schönen Hobby anders sein.

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

    photo-3368-4a061f4f.png

  • Hallo zusammen,

    habe gerade mit einem Verteter der Pachtgemeinschaft gesprochen.

    Handelsübliche Köder wie Boilies, Pop-Up Boilies und Feederfutter dürfen aus der Packung wie sie sind verwendet werden.

    Auch in den Farben Gelb, Rot etc.

    Verboten ist das Nachfärben der gekauften Futtermittel um Beispielsweise extrem Neongelbe oder Neonrote Köder zu bekommen.

    So soll der Einsatz von Chemie in den Gewässern verringert werden, was ja im Prinzip nur Positiv ist.

  • hallo steffen,

    danke für die Info. Dann kannst du ja jetzt loslegen, die Regeln sind bekannt.:gut

    Aber ob das Nachfärben den "Kohl fett macht" lasse ich mal dahingestellt. Glaube in dem Zeug ist eh schon genug

    Chemie vorhanden. Ich persönlich bin da etwas altmodisch...ich benutze gar kein "künstliches Futter".

    lg. mattes

    Wenn das die Lösung ist, hätte ich gern mein Problem zurück! :thumbup:

    Fehmarn 3.5. bis 8.5.2020 wegen Corona ausgefallen.

    Fehmarn 25.10. bis 30.10.2020 wegen Corona ausgefallen. ;(:(

    Alle guten Dinge sind 4. Neuer Versuch...Fehmarn 2022 oder 2023 :-)) :gut:gut:gut

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