- Offizieller Beitrag
Hallo Angelfreunde,
hier ein Auszug von der website des LSFV- SH wonach die
Allgemeinverfügung auch 2020 weiter gilt.
Die „Allgemeinverfügung zur Zulassung von Ausnahmen nach § 22 KüFVO“ gilt auch 2020. Sie wurde erstmals 2006 erlassen und sollte damals als Provisorium „vorläufig“ Ausnahmen regeln, bis diese bei einer umfassenden Änderung direkt in die KüFVO übernommen werden. Dabei ist es geblieben, so daß weiterhin die Mindestmaße für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche aufgehoben sind, ebenso die Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt.
Veröffentlicht am16. Januar 2020KategorienAllgemein
Mit Petri Heil
Flunder