Moin,
wie ist das eigentlich mit dem Betreten von verpachteten Gewässern mit Hinweis auf Betretungsverbot, aber ohne Umzäunung etc? Darf man da trotzdem zum Ufer, wenn man selbst nicht im jeweiligen Verein ist? So wie ich mal gehört habe wird ja nie ein See verpachtet, sondern die Fischereirechte. Zu Erholungszwecken scheint es wohl auch gestattet zu sein sowas zu betreten (?).
Hat da zufällig wer Ahnung von wie es rechtlich genau aussieht?
LG