Gewässerufer betreten - rechtliche Lage

  • Moin,

    wie ist das eigentlich mit dem Betreten von verpachteten Gewässern mit Hinweis auf Betretungsverbot, aber ohne Umzäunung etc? Darf man da trotzdem zum Ufer, wenn man selbst nicht im jeweiligen Verein ist? So wie ich mal gehört habe wird ja nie ein See verpachtet, sondern die Fischereirechte. Zu Erholungszwecken scheint es wohl auch gestattet zu sein sowas zu betreten (?).

    Hat da zufällig wer Ahnung von wie es rechtlich genau aussieht?

    LG

  • Es ist die Frage, ob sich die Pacht auch auf das Ufer bezieht.

    Ich glaube auch nicht, dass man das Fischereirecht pachtet, sondern das Gewässer und hat damit die Fischereirechte. Der Pächter muss also das Gewässer pflegen und hegen. Dazu wird auch das Ufer gehören, ggf mit Bewuchs.

    Somit kann der Pächter das Betreten für die gepachtete Fläche verbieten.

    Wenn er die Fischereirechte nutzen will für seine Mitglieder, oder für sich allein, wird er ein betreten verboten aufstellen.

    Erwischt er dich beim Angeln, kann er dich wegen Fischwilderei anzeigen.

    Wenn du aber mit deiner Knipse ans Ufer gehst, weil du wieder fürs forum schöne Fotos suchst, dann könnte er dich wegschicken. Das wars... Hausfriedensbruch? Interessiert keinen... Auch die Justiz nicht, da kein öffentliches Interesse.

    Ich bin kein Jurist, aber das ist meine Einschätzung.

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948

  • Genau das mit den Fotos war meine Idee. Der See ist wirklich der Hammer. Vielleicht könnte es auch helfen meinen Fischereischein bei mir zu tragen und zu sagen, dass ich mich für den See bzw. Vereinsmitgliedschaft interessiere (wobei auch nicht ganz abwegig, da die noch einen anderen tollen See haben und die Weser) Wenn das Wetter passt gehts morgen schon los, nur werde ich da sicher knappe 2 Stunden sitzen und auf den richtigen Moment warten müssen.

    LG