Forellen aus dem Gartenteich verkaufen

  • Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier und habe einige Fragen. Ich hoffe, ihr könnt mir da etwas weiter helfen, denn ich kenne mich leider nicht aus.


    Es geht um Folgendes.

    In einem Gartenteich sind Goldforellen. Mit einem Kärcher wurde der Gehweg am Rand gesäubert (im August) und kurz danach waren die Fische leider tot. Nun wird behauptet, dass der Kärcher Farbe vom Rand abgesprengt hätte, die ins Wasser kam und die Fische tötete. Nun geht es um eine Geldforderung, weil die Fische (61) verkauft werden sollten, was nun ja nicht mehr möglich ist.


    Der Teichbesitzer war damals im Krankenhaus, daher meldet er sich erst jetzt.


    Nun die Fragen:

    Was muss er alles vorweisen, um eigene Fische verkaufen zu dürfen? Welche Unterlagen, Nachweise usw. sollte er vorliegen haben? (Gewerbeschein? Gesundheitszeugnis? Fischqualität?...)


    Weiterhin: Kann es tatsächlich sein, dass durch Kärchern Fische umkommen, wenn nur Wasser benutzt wird? Kann diese Behauptung der abgeplatzten Farbe überhaupt zutreffend sein?


    Mir erscheint es eher naheliegend, dass niedriger Wasserstand und heiße Temperaturen der Grund für das Fischsterben war, aber wie gesagt, ich kenne mich mit Teichen und Fischen nicht aus...


    Freue mich über jeden Tipp oder Hinweis. Danke schonmal!

  • wenn der Besitzer der Teiche im Umfeld Farbe einsetzt welche für Wasserorganismen gefährlich ist, handelt er grob fahrlässig. Die Eignung als Fischzüchter kann daher angezweifelt werden. Auch für Farben gibt es vom Hersteller Sicherheits Datenblätter.

    Ob die Farbe durch Regen oder einen Kärcher in den Teich gespült wurde, spielt dabei keine Rolle. Dann soll der die Füße still halten damit er keinen juristischen Ärger bekommt.

    Für weitere gewerbliche Zwecke muss der Teich komplett saniert werden....

  • Das ist eher eine juristische Frage, da dies sehr komplex ist.

    Da die Fische sicherlich bereits entsorgt wurden, kann man auch kein toxikologisches Gutachten erstellen.

    Dazu hätte es aber auch gereicht 2 oder 3 Fische einzufrieren.

    Aber so ein Gutachten hätte zunächst von ihm bezahlt werden müssen, welches er sicher nicht wollte.


    Wer hat denn überhaupt den Auftrag zur Reinigung erteilt?


    Ob es an einer Farbe liegt? Waren die denn mit Farbe zuvor behandelt? Wenn ja, welche Farbe ist das?


    Andererseits befinden sich auf diesem Gehweg ja auch Flechten und Moose und anderer Schmutz, sonst hätten sie ja nicht gereinigt werden müssen.

    Wenn dieser Schmutz ins Wasser kommt, kann der in einer bestimmten Konzentration bestimmt ein Verunreinigung hervorrufen, die sich auf die Fische auswirken.


    Juristisch stellt sich aber auch die Frage, ob die Reinigung durch eine Fachfirma durchgeführt worden ist.

    Diese sollte Kenntnisse über Verunreinigungen durch solche Arbeiten haben und entsprechend Wissen darüber, ob die Abwässer schädigend sind!

    Dann könnte deren Versicherung aufkommen, es sei denn, es wird grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen.


    Ist es durch ein Privatmann durchgeführt worden, stellt sich die Frage, ob es ein Freundschaftsdienst war oder gar eine nicht ordnungsgemäß abgerechnete Arbeit! Wer will wen verklagen? Der eine arbeite schwarz, der andere beauftragt einen Schwarzarbeiter!!!


    Nächste Möglichkeit (es geht ja nicht all zu viel aus deiner Sachlage hervor): Der Teich befindet sich direkt neben öffentlichen Grund oder grenzt an ein anderes fremdes Grundstuck, an dem die Arbeiten durchgeführt wurden oder werden mussten. Ein Teichbesitzer, der seine Zucht schützen will, sollte den Teich also dort anlegen, wo schädigende Einflüsse durch andere möglichst ausgeschlossen sind.


    Ob er einen kommerziellen Zuchtbetrieb hat, muss er nachweisen.

    Kann er das nicht, hat er höchsten Anspruch auf den Wert der Fische.


    Hatte ich oben nicht geschrieben: Das ist eher eine juristische Frage, da dies sehr komplex ist???


    Wir sind keine Biologen und keine Anwälte, von daher sind es nu Meinungen. Die dürften rechtlich aber eher weniger Bedeutung haben.

    Du kannst uns ja auf dem Laufenden halten...

    Ich freue mich, wenn es regnet.

    Denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


    Karl Valentin, deutscher Humorist * 4.Juni 1882; † 9.Februar 1948