Hallo,
ich habe mir mal ein paar Gedanken zum Angeln mit Kunstködern gemacht, speziell was die Rechtliche Seite anbetrifft, über den Sinn oder Unsinn des vorschalten von Stahlvorfächern beim Angeln auf hecht will ich gar nicht diskutieren da es unbestritten sinnvoll ist. In NRW ist man ja dazu verpflichtet beim Angeln mit Kunstköder ein Stahlvorfach vorzuschalten, wie siehts in euren Bundesländern aus ? Wie siehts z.B. rechtlich aus wenn ich statt des vorgeschriebenen Vorfaches Hard-Mono , Kevlar oder eine Spinnstange verwende ? Inwiefern verstoße ich gegen besagte regelungen wenn ich bei einem Mini-Twister, wobbler oder Spinner ein solches weglasse, um z.B. Barsch , Zander und Forelle nicht zuverschrecken. Wie siehts mit der Verwendung von vorgeschalteten Spinnerblättern beim Forellen angeln aus? Und wie bei slebst gebauten Spinnern, denen ich gleich die Spinstange mit "spendiert " habe ? Wie sind eure erahrungen in dieser Hinsicht mit der Auslegung solcher Regeln ? Bisher kam ich zwar noch nicht in eine Lage wo soetwas von Belang ist , würde aber rein interesseheitshalber wissen womit ich da zurechnen habe, oder ob ich in Zukunft meinen Mini-Mepps getrost an der Leine anbieten kann?
Mfg
Daniel