• Hallo,
    erstmal ein gutes gesundes neues Jahr Ich bin neu hier.Angle schon aber 12 Jahre.
    Wir hatten vor kurzem bei unserem Stammtisch eine große Diskussion hier ging es wie immer ums angeln.Und zwar: z.B. Ich besitze für ein Gewässer ein Erlaubnisschein, mein Kumpel der ebenso einen besitzt, fährt mit. Dann fängt er an und jamerd rum,dass er eigentlich keine Lust zum angeln hat.Jetzt bittet er mich für ihn sein Fanglimit zuerfüllen,die Fische möchte er aber mit nach Hause nehmen. Jetzt die Frage : Ist dies aus rechtlicher Sicht erlaubt? Einige sagen ja weils nirgendwo geschrieben steht.Aber ich meine und das steht ja auf dem Erlaubnisschein drauf dass der Schein nicht übertragbar ist,somit ist auch das Recht zu fischen an dem Gewässer nur dem jenigen erlaubt,dessen Namen im Erlaubnisschein eingeschrieben ist. Denke ich.Wenn ich jetzt hergehe und angle für meinen Kumpel das dürfte eigentlich nicht gehen oder?. Etwas kompliziert . Wer kann mir sagen wo das in einem Gestz steht.Ich möchte dies gerne beweisen,dass es so ist.Es hilft mir nicht wenn ich ihnen den Erlaubnisschein wo drauf steht: Niicht übertragbar zeige. das hab ich schon getan aber die bleiben bei ihrer Meinung das man das darf.Und dies sind Angler die schon 30 und mehr Jahre angeln und ein sogenannter Paragraphenreiter ist auch dabei. wer kann mir da bitte weiter helfen. Um jeden Tipp bin ich Dankbar.

  • Hi,

    Oh Jeh!! -> so dann wollen wir mal.

    Ein Fanglimit für einen anderen erfüllen ist aus dem Grund nicht erlaubt da Du dein eigenes aus diesem Grunde evtl überschreiten würdest ;)

    Ganz einfach gesagt --> Wenn Du drei Fische fangen darfst und Du sie ihm schenkst ist das i.O.
    Aber wenn Du 6 Fische fängst und dein Freund 3 Fische in sein Fangbuch einträgt ist das ein Verstoß gegen die Vereinssatzung und Fälschung von einem Dokument.
    Das vortäuschen falscher Tatsachen ist strafbar!

    Das ist auch im Fischereigesetz so verankert.

    Gruß
    Attac :P

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein

  • Moin Moin,

    wenn Du das Recht erworben hast da zu Angeln,wird es auch Gewässerregeln geben. Du und 3 Fische pro Angeltag, sagt eigentlich alles aus.

    Nicht übertragbar, also kann er Dir sein erworbenes Recht nicht übertragen. Für Dich ist der Angeltag somit bendet!!!

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

    2 Mal editiert, zuletzt von Othila (19. Januar 2008 um 10:05)

  • ich nochmal,

    euer "Paragraphenreiter" soll sich erstmal selber schlau machen und nicht sonne Dinger raushaun.

    Erst Gehirn einschalten ............oder........des Anwalts Liebling!!


    Hoffe Dir weiter geholfen zu haben.


    Gruß Reinhold

    Krempel nicht die Hose hoch bevor Du den Bach gesehen hast!

    Einmal editiert, zuletzt von Othila (19. Januar 2008 um 10:36)

    • Offizieller Beitrag

    Moin mobbs,

    es ist so,wie Attac geschrieben hat.
    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??

    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.

    7564-logo2021aa-png

    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.

    Der Müll muss mit !!!