Hi Kameraden/innen
Hier ein Auszug aus der bayrischen Fischeiverordnug:
(6) 1 Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene lebensfähige Fische hat der Fischerunverzüglich mit der zu ihrer Erhaltung erforderlichen Sorgfalt in dieselbe Gewässerstrecke zurückzusetzen.
Hierzu stellen sich mir einige Fragen die sich mit eurer Hilfe vieleicht klären lassen.
1. "lebensfähig"? : Ist ein Fisch lebensfähig wenn er den Haken zu tief geschluckt hat um ihn zu entfernen, oder wenn er stark aus Schlund und/oder Kiemen blutet.
2. Wie verfahrt ihr mit einem untermaßigen oder einem sich in der Schonzeit befindlichen Fisch der nach eurer Meinung nicht mehr lebenfähig ist?
Gruß, Huatsepp