Beginn Aalzeit ?

  • Hallo zusammen,


    wollte mal eure Erfahrungen zum frühestmöglichen Aalansitz hören. Ab welcher Wassertemperatur ist mit ersten Bissen zu rechnen. Da sich flaches Wasser bekanntlich schneller erwärmt, scheinen mir flache Stellen mit wenig Strömung am besten geeignet. Wenn nicht noch ein verspäteter Wintereinbruch kommt, könnte in 2 Wochen die 10 Grad-Marke an einigen Stellen geknackt werden...


    Hat evtl. jemand Erfahrung mit überschwemmten Wiesen o.ä.


    schreibt doch mal, was ihr darüber denkt!



    Gruß Havel

  • Moin,Moin


    Ab 9°C gehts langsam Los. Aber nicht mit ganzen Tauwurm
    eher mit 'nem halben oder weniger. Und wenn dann ganz Vorsichtig. So richtig gehts erst ab mitte April los. Da du aber in Überschwemungsgebieten angeln willst könte es schon etwas früher losgehen. Ich halte von solchen '' Gewässern''nichts, da der Fisch erfahrungsgemäß immer moorig schmeckt und selbst Rauch überdeckt diesen Geschmack nicht. Eins noch: Sei vorsichtig in solchen Gebieten Die Grünen :mahn:


    Gruß Silvio

    • Offizieller Beitrag

    All,
    Auszug aus dem S-H Fischereigesetz.
    Wie ist es bei euch?


    §19
    Fischfang auf überfluteten Grundstücken
    (1) Tritt ein Gewässer über seine Ufer, so ist auf den überfluteten Grundstücken jeglicher Fischfang
    verboten. Maßnahmen, die die Rückkehr der Fische in das Gewässer erschweren oder verhindern, sind
    unzulässig.
    (2) Fische, die in Gräben oder anderen Vertiefungen, die nicht mehr in Verbindung mit den Gewässern
    stehen, zurückbleiben, können sich die oder der Fischereiberechtigte oder Fischereiausübungsberechtigte
    innerhalb von einer Woche nach Rückgang des Wassers aneignen. Schäden, die dabei am überfluteten
    Grundstück entstehen, haben die Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten
    zu ersetzen. Sie haften auch für Schäden, die durch ihre Hilfspersonen verursacht werden.
    (3) Nach Ablauf der Frist nach Absatz 2 steht dieses Aneignungsrecht der Eigentümerin oder dem Eigentümer
    oder sonstigen Nutzungsberechtigten des Grundstücks zu. Untermaßige, geschützte oder
    einer Schonzeit unterliegende Fische sind von den in Satz 1 genannten Aneignungsberechtigten in das
    Ursprungsgewässer zurückzusetzen.


    Mit Petri Heil
    Flunder

    Watt wär`n wa ohne Wattwurm??


    SAV Kanalfreunde Kiel e. V.


    7564-logo2021aa-png


    Wieder auf der Insel: ... gebucht vom 24. 04. 21 bis 30. 04. 21

    wir haben abgesagt.


    Der Müll muss mit !!!



  • Im Land BRB sieht es so aus:


    § 15 Fischfang auf überfluteten Grundstücken
    (1) Tritt ein Gewässer über seine Ufer, so sind der Fischereiausübungsberechtigte und seine Helfer befugt, auf den überfluteten Grundstücken auf eigene Gefahr zu fischen; überflutete fremde Fischgewässer, Hofräume, gewerbliche Anlagen und eingefriedete Grundstücke, mit Ausnahme von eingezäunten Viehweiden, sind jedoch hiervon ausgeschlossen. Die überfluteten Grundstücke dürfen nur dann betreten werden, wenn nicht von Wasserfahrzeugen aus gefischt werden kann. Inhaber von Koppelfischereirechten können die überfluteten Grundstücke gemeinsam befischen.
    (2) Maßnahmen, die die Rückkehr der Fische in ein Gewässer oder das Fischen auf den überfluteten Grundstücken erschweren oder verhindern, sind unzulässig.
    (3) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte überfluteter Grundstücke sind nicht befugt, auf diesen Grundstücken zu fischen. Fische, die in Gräben oder anderen Vertiefungen, die nicht mehr in Verbindung mit den Gewässern stehen, zurückbleiben, kann sich der Fischereiausübungsberechtigte innerhalb von zwei Wochen nach Rücktritt des Wassers aneignen. Erst nach Ablauf dieser Frist steht dieses Recht dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten des Grundstücks zu.
    (4) Schäden, die dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten durch die Ausübung der Fischerei an überfluteten Grundstücken entstehen, hat der Fischereiausübungsberechtigte zu ersetzen.



    sollte mir dann doch wohl lieber eine flache Bucht suchen, gibt ja zum Glück genug davon...

  • Danke Silvio,



    diese Temperaturangabe hätte ich auch geschätzt. Habe früher nur leider nie ein Termometer in meiner Ausrüstung gehabt. Letztes Jahr hatte ich Ende april bei ca. 12-14 ° C meine ersten Aale. Wir hatte nach 2-3 warmen Tage in einer Bucht geangelt, welche vor Kleinfisch gewimmelt hat. Das war dann auch der Köder schlechthin gewesen. So ab 19 Uhr ging es richtig los, neben 5 Aalen waren auch schöne Barsche dabei......


    von mir aus kann der Frühling kommen...



    Gruß Havel