wie ich grade gelesen hab wird wohl ab 1.April ein neues Waffengesetz erscheinen: Messer: Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer mit einhändig feststellbarer Klinge gleich welcher Klingenlänge und feststehende Messer ab 12 Zentimeter Klingenlänge dürfen nicht mehr geführt werden. Das gilt nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis und sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, also z. B. auf der Jagd oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem anderen allgemein anerkannten Zweck.
mfg
Jascha