Für Rhl-Pf. benötigen Jugendliche zwischen 7 bis 16 Jahren einen
Jugendfischereischein.
Dieser ist bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Dazu wird benötigt:
1 Antrag, 1 Passbild, 1 Geburtsurkunde der Person,welche den Schein
haben möchte,sowie die Erziehungsberechtigte Person (Elternteil,Vormund
usw.), sowie das Geld in Höhe von 5,60 € für den 1 Jahresschein, da dieser
leider nur ein Jahr Gültigkeit hat und danach verlängert werden kann.
Anm.---> Der zukünftige Fischereischeininhaber/in und
Erziehungsberechtigte Person müßen persönlich erscheinen!!!
Es reicht daher nicht aus,dass der Jugentliche alleine und nur mit Kopie vom
Personalausweis der erziehungsberechtigten Person bei dem
Beamten/Angestellten der Verbandsgemeindeverwaltung auftritt.
Das Gute daran ist, dass der Schein auch gleich ausgestellt und
mitgenommen werden kann!!!