Jugendfischereischein

  • Für Rhl-Pf. benötigen Jugendliche zwischen 7 bis 16 Jahren einen


    Jugendfischereischein.


    Dieser ist bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.


    Dazu wird benötigt:


    1 Antrag, 1 Passbild, 1 Geburtsurkunde der Person,welche den Schein


    haben möchte,sowie die Erziehungsberechtigte Person (Elternteil,Vormund


    usw.), sowie das Geld in Höhe von 5,60 € für den 1 Jahresschein, da dieser


    leider nur ein Jahr Gültigkeit hat und danach verlängert werden kann.


    Anm.---> Der zukünftige Fischereischeininhaber/in und


    Erziehungsberechtigte Person müßen persönlich erscheinen!!!


    Es reicht daher nicht aus,dass der Jugentliche alleine und nur mit Kopie vom


    Personalausweis der erziehungsberechtigten Person bei dem


    Beamten/Angestellten der Verbandsgemeindeverwaltung auftritt.



    Das Gute daran ist, dass der Schein auch gleich ausgestellt und


    mitgenommen werden kann!!!

  • Ohh, da merkt man mal die Unterschiede zwischen den Bundesländern..
    Mal wieder ein Schwachsinniges Gesetz, aber ist ja natürlich Ansichtssache. :D


    Hier in NRW muss man mind. 10-16 Jahre alt sein und der Schein kostet 10 Euro


    mfg
    fishhunter

  • lol
    in bayern braucht man den schein zwischen 10 und 18 jahren...
    kosten tut er mit bearbeitungsgebühr 15 €... der gilt aber dann bis mal 18 ist..ein erziehungsberechtigter muss glauhb ich nicht dabei sein.. der schein wird auch sofort ausgestellt...
    antown :angler:

  • Bei uns in Berlin kriegt man den Schein zwischen 12 und 18 und er kostet 14 € (Abgabemarke+10 € für irgendsone Gebühr). Ab 14 darf man den Fischereischein A machen, kostet 21 € Fischereiabgabe und 27 € (wieder son komischer Preis) Bearbeitung. :piep: