Hallo Zusammen !
Auch wenn diese Frage von jemandem mit fast 40 Jahren Angelerfahrung kommt , stellt mich bitte nicht für blöd hin !
Der Hecht hat bei uns vom 01.02 bis 15.03 Schonzeit !
Während dieser Zeit ist das Angeln mit Köderfisch , Fischfetzen , Blinker , Spinner , Wobbler , Gummifisch etc. an der bewegten Angel verboten !
Was heißt überhaupt >bewegte< Angel ?
Wenn ich sie handhabe wie eine Spinnrute ?
Da ja all diese Köder auch auf Zander ausgelegt sind , ist ja der Zander somit ebenfalls geschont .
Die Schonzeit vom Zander beginnt am 15.03. und endet am 31.05. und beinhaltet die gleichen Verbote !
Trotzdem werden während der Hechtschonzeit Zanderfänge (auf Gummifisch oder Köderfisch) gemeldet und umgekehrt .
Haben beide Fische nicht automatisch vom 01.02. bis 31.05. Schonzeit ?
Oft genug sehe ich Angler die gerade jetzt mit Gummifisch unterwegs sind .
Da frage ich mich schon wer falsch handelt .
Er als Angler der wissentlich gegen ein Gesetz verstößt ?
Oder ich als Unwissender der etwas falsch versteht ?
Wenn Ihr mich aufklären könnt , dann bitte her mit Euren Antworten !
Ps.: Am Rhein ist seit 2007 vom 01.02. - 31.05. ein generelles Fangverbot auf Raubfisch . (in Rhl.-Pfalz)
Und trotzdem sind "Unwissende" oder "Wissende" in dieser Zeit auf >Räuber< unterwegs .