Wobbler mit LED-Licht

  • Hallo zusammen!
    Ich bin vor kurzem im Online Shop bei Askari auf 2 Wobbler gestoßen die ein integiertes LED-Licht haben (Kogha Laserflash-104614/Kogha Flasher-084842).
    Da ich sowas eigentlich nur vom Meeres angeln kenne wollte ich mal fragen ob jemand von euch das schon mal bei uns auf Hecht, Zander und co. ausprobiert hat und ob da die Fische besser bissen als auf andere Wobbler!



    Gruß Fux

  • Hallo Fux,


    ich halte es für eine wirkungslose Sache. Anderseits glaube ich auch das es mir ein vielfaches an Fisch beschert das ich an meiner Sibroroute von der Rolle bis zum Vorfach nur Flour-Carbonschnur drauf habe. Rein vom Kopf her denke ich das es eigentlich egal sein dürfte ob nun Flour-Carbon oder nicht, naja anderseits "Glaube " ich an die Schnur und die Combo fängt ganz gut.


    Irgendwer hat mal gesagt das es beim Angeln sehr wichtig ist, das man an seinen Köder "Glaubt".


    Mfg


    Daniel

  • Hallo,


    von unseren Wobblerfans die an der Donau unterwegs sind höre ich immer nur von einem Illex Wobbler mit Rassel der klasse sein soll. Mein Dealer um die Ecke hat mal welche mit LED angeschafft die bei Zug blinkten. Dort im Regal hängen sie immer noch.


    Ich bin ja ein Gufi Angler und mit Wobbler habe ich bei uns nur Hänger. Daher kann ich nichts darüber berichten.


    Ich pimpe meine Gummis oft mit kleinen Köderfischrasseln oder Spinnerblättern die mit einer Art Spirale in den Gufi gedreht werden. Ich möchte mal sagen das es mir an unseren mit Gufi überfischten See einen spürbaren Vorsprung verschafft. Mit Knicklicht gespickten Gummifisch habe ich ich auch schon versucht aber ohne Erfolg!




    Gruß


    Attac :P

    Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein. Albert Einstein

  • ich kann mir schon vorstellen das manche Fische neugierig reagieren aber viele scheue Fische werden mit Sicherheit auch verscheucht


    !!!AUSERDEM!!!


    § 39 Verbot schädigender Mittel
    (1) Es ist verboten, beim Fischfang künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Mittel sowie verletzende Geräte, mit Ausnahme von Angelhaken, anzuwenden.
    (2) Die obere Fischereibehörde kann im Einvernehmen mit der oberen Wasserbehörde für wissenschaftliche Zwecke Ausnahmen von den Bestimmungen des Absatzes 1 zulassen.
    (3) Das Ministerium für Umwelt Landwirtschaft kann nach Anhörung des Beirats für das Fischereiwesen durch ordnungsbehördliche Verordnung bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Ausübung des Fischfanges unter Anwendung des elektrischen Stromes zulässig ist.


    auszug aus dem Fischereigesetz nrw(http://www.agsbonn.de/allgemei…hereigesetznrw/index.html)


    demnach ist es nicht gestattet mit künstlichem licht(LEDs) zu angeln

  • hallo fisch-arno,


    eine saubere Argumentation mit dem zitierten §§39.


    Die Frage wird aber sein, was denn nun künstliches Licht im Sinne des Gesetzes ist. Wenn Du das willst, dürftest Du dann auch kein Knicklicht an Deine Angel anbringen. Mal ganz überspitzt dargestellt. Oder auch in der Nacht keine Kopflampe benutzen. Schließlich bist Du ja beim Fischfang.


    Ich bin mal gespannt, ob es da jemanden gibt, der das auseinanderpflückt.


    Ach noch was. Askari verkauft auch "künstliche Lichter" die Fische angeblich anlocken sollen. Ich meine, die würden das nicht tun, wenn das verboten wäre, die Dinger einzusetzen. Ist doch schließlich ein seriöser Anbieter.


    Gruß
    Osmar

  • Im Zweifelsfall lässt man einfach die Finger von solchem Schnick-Schnack.


    Was soll denn demnächst noch alles leuchten, nach Pose, Schnur und jetzt Wobbler? Der Kescherrand, unter Belastung?


    Im Ernst, Leute, fahrt doch nicht auf jeden Sch... ab.... :rolleyes:

  • Mensch Max,
    als Redakteur soltest Du mal einen kleinen Spaß zulassen. Ich war so gespannt darauf, was ein künstliches Licht im Sinne des §§ 39 des Landesfischereigesetzes in NRW ist.


    Jetzt werde ich das nie erfahren.


    Gruß
    Osmar

  • Hallo Zusammen !


    Zitat

    Der Kescherrand, unter Belastung?


    Jetzt hast Du mich auf eine Idee gebracht ! :D
    Ein beleuchteter Kescherrand ... in der Nacht am Wasser ... keine schlechte Idee !
    Da muß ich mal eine Lichterschlange umfrickeln . :D


    Übrigens sind mit künstlichen Lichtern eher Fackeln und Laternen an den Bootsspitzen gemeint .
    Früher wurde auf dem Rhein so dem Lachs nachgestellt .
    Fackeln , Laternen oder brennende Reisigbündel an langen Stöcken wurden vor dem Boot über das Wasser geschwenkt .
    Der "künstliche" Lichtschein lockte die Lachse an und verfing sich in den ausgeworfenen Netzen .

  • Moin Ronald,


    tolle Idee mit der Lichterkette und dem Kescherrand. Man kann das ja mal weiterspinnen; den Rest der Lichterkette kannst Du dann an ein Vorfach klemmen, damit die Fische auch wirklich in der Nacht Deinen Köder sehen :piep:


    das :piep: ist jetzt auf meine Idee gemünzt.


    schönen Tag noch.


    Gruß
    Osmar

  • Lichterkette am kescherrand ist mal ne idee, aber mal ehrlich, dumm ist die generelle idee nicht. Ich hab im keller noch ne rolle fluoreszierendes absperrband rumliegen und werde das damit tatsächlich mal versuchen. Das zeug leuchtet nicht wirklich stark und braucht auch keine künstliche energiequelle und außerdem dürfte es die normale benutzung des keschers nicht beeinträchtigen. Ich hab mich bei nacht an unseren kanälen schon oft geärgert, daß man mit langen kescherstilen am unteren ende der spundwand nur sicher hantieren kann, wenn man voll mit der taschenlampe aufs wasser hällt, also thx für die anregung.


    mfg


    Stony

  • § 39 Verbot schädigender Mittel
    (1) Es ist verboten, beim Fischfang künstliches Licht, explodierende, betäubende und giftige Mittel sowie verletzende Geräte, mit Ausnahme von Angelhaken, anzuwenden.
    (2) Die obere Fischereibehörde kann im Einvernehmen mit der oberen Wasserbehörde für wissenschaftliche Zwecke Ausnahmen von den Bestimmungen des Absatzes 1 zulassen.
    (3) Das Ministerium für Umwelt Landwirtschaft kann nach Anhörung des Beirats für das Fischereiwesen durch ordnungsbehördliche Verordnung bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Ausübung des Fischfanges unter Anwendung des elektrischen Stromes zulässig ist.






    Sorry, aber macht sich der anbieter dies bezüglich nicht auch strafbar ?


    Naja, ich hab zurzeit semtliche köder die leuchten, bienenmade spezielle knicklichter zum twister angeln und flow glow paste :rolleyes:



    Mfg Marcel.

    Leben heißt auch Risiko, große Ziele, große Opfer, Garantien gibt’s nirgendwo.
    Keiner, ist besser als der andere, denn der Tot wartet aufjeden....

  • Hallo Zusammen !


    Gerade habe ich ein interessantes Telefonat mit dem Landesfischereiverband in Ockenheim gehabt .


    Der gute Mann war echt erstaunt auf was für Ideen die Hersteller kommen .
    Aber der Angler kauft ja auch jeden "Schi.." für den Fang des Lebens . :piep:
    Kurz und knapp gesagt zählt sogar die Leuchtdiode im Köder als >künstliches< Licht und ist somit verboten !
    Der leuchtende Köder dient zum unmittelbaren Fischfang und fällt unter den
    § 39 !!!
    Das Knicklicht an der Pose dient zum mittelbaren Fischfang (Sichtbarkeit der Pose) und ist erlaubt !
    Das Knicklicht im Köder fällt wieder unter den § 39 !!!


    Also wenn Euch Euer Angelschein lieb ist meidet diese leuchtenden Köder !


    Desweiteren noch ein gutes Argument diese Köder zu verbannen .
    Unsere Gewässer sind mit Bleien gepflastert und mit abgerissenen Schnüren bestückt .
    Wollen wir jetzt noch zusätzlich Batterien einbringen und die Schadstoffbelastung selbstgemacht in die Höhe treiben ? (bei Abriss)
    Versandhäuser machen sich darüber keine Gedanken da sie auf Umsatz fixiert sind !


    Warum diese Köder trotzdem in Deutschland erhältlich sind ?
    Weil in anderen Ländern diese Köder erlaubt sind .

  • Ich finds echt cool, dass meine Anregung auf das Fisschergesetz so gefruchtet hat und so viele kommentare geschrieben wurden und das "Bodenseefischer" dort mal angerufen hatt.


    Genau das hat mir mein Lehrer bei dem Lehrgang für die Fischereiprüfung auch gesagt und soetwas hat mich halt interessiert und ich habs mir gemerkt. Daher hab ich, als ich das zu den Ködern gefunden hab, direkt mal einen Auszug reinkopiert.


    Ich find es allerdings auch echt s*****e :evil: von Askari das die solche köder verkaufen ohne darauf hinzuweißen, dass sie, in manchen bundesländern zumindest, verboten sind und man sich vorher darüber infoprmieren sollte. :mahn:




    juhuuuuuuuu die Hecht Saison hat begonnen :angler:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Arno,


    Zitat

    Ich find es allerdings auch echt s*****e von Askari das die solche köder verkaufen ohne darauf hinzuweißen, dass sie, in manchen bundesländern zumindest, verboten sind und man sich vorher darüber infoprmieren sollte.


    Wir sind europaweit tätig, wie sollte z.B. unser Katalog daher aussehen, wenn wir bei allen möglichen Produkten drunter schreiben würden "darf nicht in Bundesland X in D, sowie in Kanton Y in CH sowie in Z in AU verwendet werden"?


    Zudem ändern sich Gesetzeslagen ja auch mal und das i.d.R. unabh. von unserem Katalog-Veröffentlichungs-Turnus, d.h. zeitweise wären unsere Angaben dann sogar rechtlich falsch ...


    Wir können Euch daher das Mitdenken nicht abnehmen, sorry ;)


    Viele Grüße,


    Stefan

  • ja natürlich ist es nicht so einfach aber man könnte ja z.B. ein Sternchen oder ähnliches machen(allerdings gut zu verstehen) unter dem man dann sagt möglicherweiße in manchen Bundesländern /Ländern verboten bitte vor Kauf informieren)
    oder zumindest im Internet bei Produktbeschreibung vermerken da ja auch angler ohne fischereischein sondern nur mit jugendfischereischein hier einkaufen und keine ahnung von verbotenen ködern haben und davon ausgehen was hier zu kaufen ist sei auch legal


    natürlich müsste man sich die Mühe machen aber es sind ja nicht soo viele Artikel die ihr verkauft die teilweiße verboten sind oder?


    und ihr wollt doch auch mit gutem Service werben oder?

  • Ich muss dem Admin Recht geben.
    Länderrechtspezifische Einkaufsecken sind wirklich zu aufwendig und die rechtliche Seite würde für Askari böse aussehen und könnte sehr teuer werden.
    Unsere Eigenverantwortung können wir nunmal nicht ablehnen.

  • Hallo,
    ich finde man sollte mit dem ganzen jetzt nicht übertreiben.vielleicht wäre es sinnvoll unter die köder ein sternchen zu vermerken.aber dann müsste man bei einem gaff und solchen dingen auch etwas dazuschreiben!Am besten redet man nicht viel drüber,und wer sie fischen will fischt sie eben!


    Gruss
    norweger

  • Moin :)


    Das mit dem beleuchteten Wobbler...naja! :piep:
    Die Diskussion kam vor einiger Zeit bei uns mal am Wasser auf und dort gabs
    eigentlich fast nur Ablehnung, zumal eben auch der §39 angeführt wurde.
    Allerdings drückt dieser § sich etwas schwammig aus.
    Wo beginnt künstliches Licht und wo endet es?
    Sind Nachtmontagen mit selbstleuchtenden Perlen beim Brandungsfischen schon künstliches Licht?


    Den Hinweis von Stefan, daß ASKARI uns nicht das Denken und die Selbstverantwortung
    für die Einhaltung von Regeln/Verordnungen abnehmen kann, unterschreibe ich ebenfalls.
    Man kann ja inzwischen fast alles kaufen, die Verwendung unterliegt
    jedoch immer den geltenden gesetzlichen bzw. örtlichen Bestimmungen.
    In manchen Gewässern sind Maden verboten, vielerorts dürfen keine
    Wobbler mit mehr als zwei Drillingen verwendet werden usw.
    Die Kenntnis und die Einhaltung solcher Bestimmungen unterliegt allein unserer Verantwortung.


    Der beleuchtete Kescherrand ist mir übrigens sogar schon unter gekommen!
    Habe bei einem Karpfenfischer gesehen, daß dieser seine vorderen Kescherecken mit
    zwei Knicklichtern markiert hatte, damit er den Fisch in der Nacht leichter über den Kescher ziehen kann.

    Es gibt zwei Dinge, die man nicht ändern kann: Die Frauen und das Wetter.
    Also warum darüber aufregen?


    Fehmarn vom 11.12.2022 - 15.01.2023:thumbup:

  • lach, und wo gibt es dann die gifte und sprengstoffabteilung im askarikatalog???? iss in deutschland auch verboten, wird aber über askari net vertieben... (scherz).... grinssssssssssss :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers: :cheers:

    Nicht jeder Tag iss fangtag, aber es gibt auch tage da fängt man garnichts....aber auch solche tage machen einen angler an erfahrung reicher....... fg