Mecklenburgische Seen

  • Hallo Kameraden,
    habe vor, nächstes Jahr mit paar Freunden, ein Haus zu mieten und nen kleinen Angelurlaub zu machen. Bei den Informationen steht nun:

    Angelinformationen
    Angeln Sie vom eigenem Bootssteg oder vom Ruderboot aus auf Hecht, Barsch, Aal, Schleie und andere Weissfische. Um eine Angelerlaubnis zu erwerben, benötigen Sie unbedingt einen deutschen, staatlichen Fischereischein. Der Preis für eine Wochenkarte beträgt 29,50 €.

    Die zubeangelden Gewässer gehören zum Bundesland Brandenburg, hier gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Turisten die nicht in Brandenburg gemeldet sind, leider nur für das Friedfischangeln. Für das Angeln auf Raubfisch benötigen Sie nachwievor einen staatlichen Angelschein.
    Hier noch ein Link dazu:

    Was ich jetzt mal gern wissen würde: Was ist der unterschied zwischen Fischereischein und Angelschein??? Heißt das für mich und meine Kumpels das wir dort nicht auf Raubfisch angeln dürfen?

    Wenn das nämlich so ist wollen wir da gar nicht hin.

    mfg pfälzer

    Pfälzer ist das Höchste was ein Mensch werden kann!

    Einmal editiert, zuletzt von pfälzer-fischer (25. Oktober 2008 um 15:38)

  • moin pfälzer-fischer,

    habe mal Deinen Link eingesehen;

    ich verstehe es so und denke es ist dann so richtig.

    Fischereischein und Angelschein sind das Selbe.
    Hast Du einen Fischereischein oder Angelschein darfst Du in Brandenburg sowohl Fried- als auch Raubfisch in den Seen angeln.
    In jedem Falle mußt Du aber zusätzlich eine Angelerlaubnis ( hier die Wochenkarte für 29,50 €) erwerben, um die Seen beangeln zu dürfen.

    Hast Du keinen Angel- oder Fischereischein darfst Du lediglich Friedfischangelei betreiben. Mußt den sogenannten Tourischein für Brandenburg und dann noch die Angelerlaubnis für die Seen ( Wochenkarte ) kaufen.

    Gruß
    Osmar