Hallo!
Ich (Inhaber eines Fischereischeins) möchte nächstes Wochenende mit einem Kollegen (kein Fischereischein/kein Jugendfischereischein) an der Bigge angeln gehen.
Er wollte sich keinen Jugendfischereischein kaufen, was mir eigentlich auch völlig egal ist, wenn er haftet....
Wie ist das : Muss ich haften, weil ich ihn einfach mitnehme, oder er?
MfG
Fortis