• Hallo,

    Dieses Jahr will ich die Angelprüfung ablegen und dazu habe ich ein paar fragen.
    2008 haben ein paar Freunde von mir einen Angelschein gemacht Kosten:200€ ohne 10jahres Schein
    Ist das normal denn ich habe im forum schon gelesen 70€ usw.
    Ich wohne in Hessen und jetzt 2fragen darf ich den auch in anderen Bundesländern machen wohne nämlich sehr nördlich und würde sich das vll lohnen.Habe auch schon von Lehrgängen gehört wo man alles zugeschickt bekommt und dann nur zur Prüfung fahren muß.
    Außerdem sind es noch massig lehrstunden über 3Monate verteilt.
    Schon einmal Danke von mir aus.
    Mfg Forellenfischer

  • Also die kosten sind von Bundesland zu Bundesland anders. Aber ich glaub nicht das du den Fischereischein in einem anderen Bundesland machen kannst da du soweit ich weis einen Wohnort nachweisen musst (bitte korregiert mich wenn es nicht stimmt) Aber 200€ find ich schon hart.

    Angeln die verscheinlich schönste sucht auf erden ;)

  • moinsen,

    also in bayern ist es so, dass du die prüfung in dem land absolvieren musst, in dem dein hauptwohnsitz gemeldet ist.
    Da du zur prüfung nur angenommen wirst, wenn du auch einen entsprechenden kurs belegt hast, musst du diesen zwangsläufig auch in bayern machen.

    Mein arbeitskollege hat den schein vor 2 jahren gemacht und dafür ca. 250 stutzen berappt.......

  • Hallo Forellenfischer115;
    Die Bundesfischereiverordnung und die daraus resultierenden Landesfischereiverordnungen schreiben vor,dass man in dem Bundesland,in dem man polizeilich gemeldet ist,seine Fischereiprüfung ablegen muss.
    Dies wird natürlich auch z.B. durch einen 2.-ten Wohnsitz erfüllt,wie es die Ferienfischereischulen machen
    oder z.B. Jagdschulen für den Bundesjagdschein!

    Gruss;viel Petri;Schnur-und Rutenbruch!!!

    Angeln für die Pfanne/ für den Kochtopf !!!

  • Hallo Carp95;
    Normalerweise nicht.Wenn in Deinem Bundesland die Altersgrenze das vollendete 14-te Lebensjahr ist,dann bekommst Du den Schein erst mit Deinem 14-ten Geburtstag.In Angelvereinen,denen ja öfters die
    Scheine zur "Aufbewahrung" nach bestandener Prüfung durch die Prüfungskommission/Untere Fischerei-
    Behörde überreicht werden,passiert es halt immer einmal wieder,dass schon vorher die Scheine ausge-
    händigt werden.Dumm dann nur für ALLE beteiligten,wenn man in dieser Zeit durch einen "Hauptamtlichen" kontrolliert wird!!!

    Gruss;viel Petri;Schnur-und Rutenbruch!!!

    Angeln für die Pfanne/ für den Kochtopf !!!

  • Hallo waltertimo;
    Das stimmt so nicht.Wenn Du einen Fischereischein besitzt,gleich welchen Fischereischein,dann wird dieser 1.in der gesamten Bundesrepublik Deutschland anerkannt und 2.ohne neue Prüfung bei Umzug
    in ein neues Bundesland umgeschrieben und 3.natürlich eine Verwaltungsgebühr erhoben!

    Gruss,viel Petri,Schnur-und Rutenbruch!!!

    Angeln für die Pfanne/ für den Kochtopf !!!

  • dann müssen sich die gesetze erst dieses jahr geändert haben .
    da ich letztes jahr noch mit nem bekannten der in bw fürs präsidium arbeitet diese info bekommen habe . klar wird der schein überall anerkannt .
    aber das er auch ohne ein weiteres ablegen der prüfung umgeschrieben wird is mir neu .
    man lernt halt nie aus

  • Hallo waltertimo;
    Bedingt durch viele Prozesse gegen 3 Bundesländer hat das Bundesverwaltungsgericht dies eindeutig
    entschieden.Hauptkriterium war hier das 1.Bundesrecht (Bricht ja bekanntlich Landesrecht) 2.die Besitzstandswahrung in Verbindung mit einer staatlichen Prüfung welche ja z.B. einer Führerscheinprüfung
    gleichzusetzen ist.

    Gruss;viel Petri;Schnur-und Rutenbruch!!!

    (Die schnelle EDIT war da;immer diese Tippfehler.)

    Angeln für die Pfanne/ für den Kochtopf !!!

    Einmal editiert, zuletzt von Der Fehlerteufel (31. Januar 2009 um 02:27)

  • Meinen Fischereischein hatte ich in der Pfalz gemacht, da ich aber jetzt in NRW wohne musste ich ihn dort neu beantragen.
    Das hat keine Probleme gemacht, hat mich nur ganze 48 € gekostet, das waren 24 € Verwaltungskosten und 24 € für den neuen 5 Jahresschein.

    Grüße aus Ilsede Kreis Peine

    Norbert

  • zu deiner frage carp... am besten nimmst dein prüfungszeugniss, gehst damit auf die gemeinde und fragst nach.... ob sie dir bereits ne woche vorher den schein anfangen auszustellen...erklärst ihnen damit du an deinen geburtstag nicht daheim bist und bei bekannten die möglichkeit bestehen würde zu fischen, damit du an deinen geburtstag den schein bereits in händen hast.... fragen kostet nix.... nur freundlich fragen..... ob die ihn dir jetzt 3 tage vorher unterschreiben und einlaminieren ...oder 3 tage später , das macht nichts aus...allerdings zum angeln, würde ichvorher nicht gehen.... passbild nicht vergessen und das prüfungszeugniss....
    personalausweise und führerscheine werden schliesslich auch vorher schon ausgestellt.... und dann nur noch unterschrieben und ausgehändigt.... man muss es nur beantragen.....

    gruss joerg

    Nicht jeder Tag iss fangtag, aber es gibt auch tage da fängt man garnichts....aber auch solche tage machen einen angler an erfahrung reicher....... fg

    Einmal editiert, zuletzt von papajoerg (31. Januar 2009 um 11:14)